Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.Ambrosio Epist. 29. ad Theodos. Prudentio peristeph. hymno in honorem Martyrum Emetherii & Cheledonii v. 44. & 45. Ensebio lib. 4. Hist. Eccles. c. 15. Gregor. Turonens. Hist. Francor. lib. 1. c. 28. Hornejo in Compend. Histor. Eccles. lib. 2. c. 4. And. Hondorf. Calend. Hist. pag. 26. 30. 44. Gallonio pag. 406. 410. & 411. wie auch D. Casp. Sagittario in tr. de Martyrum Cruciatibus C. 7. §. 25. & seqq. usqve 28. mit mehrern zu sehen. In der Insel Tenedos gab man den falschen Zeugen einen Beil-Schlag in den Nacken. Erasmus Francisci in neupolirten Geschicht-Runst- und Sitten-Spiegel/ pag. 381. XXXI. In Italien ist die Abstraffung mit dem Beil noch auf gewisse Art üblich / dergestalt daß eine besondere Machine von Holtz darzu verfertiget/ darin der condemnirte kniend den Hals unten hinein legen muß/ oben aber ist ein scharff Eisen oder Beil von schweren Gewicht gemacht/ welches wenn es los gezogen wird in einem Augenblick herab fält/ und den Kopf von Leibe scheidet. Zeiler cent. 4. qvaest. 9. Henel. in otio. Hratislav. c. 23. pag. 195.XXXII. In Engeland ist sie bey Hinrichtung hoher Standes-Personen und ander vornehmen Leute sehr gebräuchlich/ wie solches aus den Beschreibungen dieses Königreichs und den Historicis gnugsam bekant ist. XXXIII. Also ließ Henricus VIII. König in Engeland den vortrefflichen Cantzler Thomam Morum im Julio Anno 1535. mit dem Beil unschuldiger Weise hinrichten / wie auch den Cardinal Johann Fischern in eben den Jahr. Sachs in Alphab. Hist. part. pag. 569. XXXIV. Johannes Dudlejus Graf zu Warwick und Hertzog zu Northumbrien war nebst andern Königs Henrici VIII. in Engeland hinterlassenen Königlichen Printzens Eduardi VI. Vormund; allein er ward zu stoltz und hochmütig und wolte gern sein Geschlecht selbsten auf den Thron heben/ drum brachte er es auch dahin/ daß sein Mit-Vormund Hertzog Eduard von Sommerset/ ein redlicher tapfferer Herr / der des Printzen/ oder des Jungen Königs naher Anverwandter war/ untern Schein einer Verrätherey/ enthauptet wurde. Hernach brachte er dem jungen König Gifft bey/ daß Ambrosio Epist. 29. ad Theodos. Prudentio peristeph. hymno in honorem Martyrum Emetherii & Cheledonii v. 44. & 45. Ensebio lib. 4. Hist. Eccles. c. 15. Gregor. Turonens. Hist. Francor. lib. 1. c. 28. Hornejo in Compend. Histor. Eccles. lib. 2. c. 4. And. Hondorf. Calend. Hist. pag. 26. 30. 44. Gallonio pag. 406. 410. & 411. wie auch D. Casp. Sagittario in tr. de Martyrum Cruciatibus C. 7. §. 25. & seqq. usqve 28. mit mehrern zu sehen. In der Insel Tenedos gab man den falschen Zeugen einen Beil-Schlag in den Nacken. Erasmus Francisci in neupolirten Geschicht-Runst- und Sitten-Spiegel/ pag. 381. XXXI. In Italien ist die Abstraffung mit dem Beil noch auf gewisse Art üblich / dergestalt daß eine besondere Machine von Holtz darzu verfertiget/ darin der condemnirte kniend den Hals unten hinein legen muß/ oben aber ist ein scharff Eisen oder Beil von schweren Gewicht gemacht/ welches wenn es los gezogen wird in einem Augenblick herab fält/ und den Kopf von Leibe scheidet. Zeiler cent. 4. qvaest. 9. Henel. in otio. Hratislav. c. 23. pag. 195.XXXII. In Engeland ist sie bey Hinrichtung hoher Standes-Personen und ander vornehmen Leute sehr gebräuchlich/ wie solches aus den Beschreibungen dieses Königreichs und den Historicis gnugsam bekant ist. XXXIII. Also ließ Henricus VIII. König in Engeland den vortrefflichen Cantzler Thomam Morum im Julio Anno 1535. mit dem Beil unschuldiger Weise hinrichten / wie auch den Cardinal Johann Fischern in eben den Jahr. Sachs in Alphab. Hist. part. pag. 569. XXXIV. Johannes Dudlejus Graf zu Warwick und Hertzog zu Northumbrien war nebst andern Königs Henrici VIII. in Engeland hinterlassenen Königlichen Printzens Eduardi VI. Vormund; allein er ward zu stoltz und hochmütig und wolte gern sein Geschlecht selbsten auf den Thron heben/ drum brachte er es auch dahin/ daß sein Mit-Vormund Hertzog Eduard von Sommerset/ ein redlicher tapfferer Herr / der des Printzen/ oder des Jungen Königs naher Anverwandter war/ untern Schein einer Verrätherey/ enthauptet wurde. Hernach brachte er dem jungen König Gifft bey/ daß <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0026" n="16"/> <l>Ambrosio Epist. 29. ad Theodos. Prudentio peristeph. hymno in honorem Martyrum Emetherii & Cheledonii v. 44. & 45.</l> <l>Ensebio lib. 4. Hist. Eccles. c. 15.</l> <l>Gregor. Turonens. Hist. Francor. lib. 1. c. 28.</l> <l>Hornejo in Compend. Histor. Eccles. lib. 2. c. 4.</l> <l>And. Hondorf. Calend. Hist. pag. 26. 30. 44.</l> <l>Gallonio pag. 406. 410. & 411. wie auch</l> <l>D. Casp. Sagittario in tr. de Martyrum Cruciatibus C. 7. §. 25. & seqq. usqve 28. mit mehrern zu sehen.</l> <p>In der Insel Tenedos gab man den falschen Zeugen einen Beil-Schlag in den Nacken.</p> <p>Erasmus Francisci in neupolirten Geschicht-Runst- und Sitten-Spiegel/ pag. 381.</p> <p>XXXI. In Italien ist die Abstraffung mit dem Beil noch auf gewisse Art üblich / dergestalt daß eine besondere Machine von Holtz darzu verfertiget/ darin der condemnirte kniend den Hals unten hinein legen muß/ oben aber ist ein scharff Eisen oder Beil von schweren Gewicht gemacht/ welches wenn es los gezogen wird in einem Augenblick herab fält/ und den Kopf von Leibe scheidet.</p> <l>Zeiler cent. 4. qvaest. 9.</l> <l>Henel. in otio. Hratislav. c. 23. pag. 195.</l> <p>XXXII. In Engeland ist sie bey Hinrichtung hoher Standes-Personen und ander vornehmen Leute sehr gebräuchlich/ wie solches aus den Beschreibungen dieses Königreichs und den Historicis gnugsam bekant ist.</p> <p>XXXIII. Also ließ Henricus VIII. König in Engeland den vortrefflichen Cantzler Thomam Morum im Julio Anno 1535. mit dem Beil unschuldiger Weise hinrichten / wie auch den Cardinal Johann Fischern in eben den Jahr.</p> <p>Sachs in Alphab. Hist. part. pag. 569.</p> <p>XXXIV. Johannes Dudlejus Graf zu Warwick und Hertzog zu Northumbrien war nebst andern Königs Henrici VIII. in Engeland hinterlassenen Königlichen Printzens Eduardi VI. Vormund; allein er ward zu stoltz und hochmütig und wolte gern sein Geschlecht selbsten auf den Thron heben/ drum brachte er es auch dahin/ daß sein Mit-Vormund Hertzog Eduard von Sommerset/ ein redlicher tapfferer Herr / der des Printzen/ oder des Jungen Königs naher Anverwandter war/ untern Schein einer Verrätherey/ enthauptet wurde. Hernach brachte er dem jungen König Gifft bey/ daß </p> </div> </body> </text> </TEI> [16/0026]
Ambrosio Epist. 29. ad Theodos. Prudentio peristeph. hymno in honorem Martyrum Emetherii & Cheledonii v. 44. & 45. Ensebio lib. 4. Hist. Eccles. c. 15. Gregor. Turonens. Hist. Francor. lib. 1. c. 28. Hornejo in Compend. Histor. Eccles. lib. 2. c. 4. And. Hondorf. Calend. Hist. pag. 26. 30. 44. Gallonio pag. 406. 410. & 411. wie auch D. Casp. Sagittario in tr. de Martyrum Cruciatibus C. 7. §. 25. & seqq. usqve 28. mit mehrern zu sehen. In der Insel Tenedos gab man den falschen Zeugen einen Beil-Schlag in den Nacken.
Erasmus Francisci in neupolirten Geschicht-Runst- und Sitten-Spiegel/ pag. 381.
XXXI. In Italien ist die Abstraffung mit dem Beil noch auf gewisse Art üblich / dergestalt daß eine besondere Machine von Holtz darzu verfertiget/ darin der condemnirte kniend den Hals unten hinein legen muß/ oben aber ist ein scharff Eisen oder Beil von schweren Gewicht gemacht/ welches wenn es los gezogen wird in einem Augenblick herab fält/ und den Kopf von Leibe scheidet.
Zeiler cent. 4. qvaest. 9. Henel. in otio. Hratislav. c. 23. pag. 195. XXXII. In Engeland ist sie bey Hinrichtung hoher Standes-Personen und ander vornehmen Leute sehr gebräuchlich/ wie solches aus den Beschreibungen dieses Königreichs und den Historicis gnugsam bekant ist.
XXXIII. Also ließ Henricus VIII. König in Engeland den vortrefflichen Cantzler Thomam Morum im Julio Anno 1535. mit dem Beil unschuldiger Weise hinrichten / wie auch den Cardinal Johann Fischern in eben den Jahr.
Sachs in Alphab. Hist. part. pag. 569.
XXXIV. Johannes Dudlejus Graf zu Warwick und Hertzog zu Northumbrien war nebst andern Königs Henrici VIII. in Engeland hinterlassenen Königlichen Printzens Eduardi VI. Vormund; allein er ward zu stoltz und hochmütig und wolte gern sein Geschlecht selbsten auf den Thron heben/ drum brachte er es auch dahin/ daß sein Mit-Vormund Hertzog Eduard von Sommerset/ ein redlicher tapfferer Herr / der des Printzen/ oder des Jungen Königs naher Anverwandter war/ untern Schein einer Verrätherey/ enthauptet wurde. Hernach brachte er dem jungen König Gifft bey/ daß
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |