Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

Bild:
<< vorherige Seite
Ambrosio Epist. 29. ad Theodos. Prudentio peristeph. hymno in honorem Martyrum Emetherii & Cheledonii v. 44. & 45. Ensebio lib. 4. Hist. Eccles. c. 15. Gregor. Turonens. Hist. Francor. lib. 1. c. 28. Hornejo in Compend. Histor. Eccles. lib. 2. c. 4. And. Hondorf. Calend. Hist. pag. 26. 30. 44. Gallonio pag. 406. 410. & 411. wie auch D. Casp. Sagittario in tr. de Martyrum Cruciatibus C. 7. §. 25. & seqq. usqve 28. mit mehrern zu sehen.

In der Insel Tenedos gab man den falschen Zeugen einen Beil-Schlag in den Nacken.

Erasmus Francisci in neupolirten Geschicht-Runst- und Sitten-Spiegel/ pag. 381.

XXXI. In Italien ist die Abstraffung mit dem Beil noch auf gewisse Art üblich / dergestalt daß eine besondere Machine von Holtz darzu verfertiget/ darin der condemnirte kniend den Hals unten hinein legen muß/ oben aber ist ein scharff Eisen oder Beil von schweren Gewicht gemacht/ welches wenn es los gezogen wird in einem Augenblick herab fält/ und den Kopf von Leibe scheidet.

Zeiler cent. 4. qvaest. 9. Henel. in otio. Hratislav. c. 23. pag. 195.

XXXII. In Engeland ist sie bey Hinrichtung hoher Standes-Personen und ander vornehmen Leute sehr gebräuchlich/ wie solches aus den Beschreibungen dieses Königreichs und den Historicis gnugsam bekant ist.

XXXIII. Also ließ Henricus VIII. König in Engeland den vortrefflichen Cantzler Thomam Morum im Julio Anno 1535. mit dem Beil unschuldiger Weise hinrichten / wie auch den Cardinal Johann Fischern in eben den Jahr.

Sachs in Alphab. Hist. part. pag. 569.

XXXIV. Johannes Dudlejus Graf zu Warwick und Hertzog zu Northumbrien war nebst andern Königs Henrici VIII. in Engeland hinterlassenen Königlichen Printzens Eduardi VI. Vormund; allein er ward zu stoltz und hochmütig und wolte gern sein Geschlecht selbsten auf den Thron heben/ drum brachte er es auch dahin/ daß sein Mit-Vormund Hertzog Eduard von Sommerset/ ein redlicher tapfferer Herr / der des Printzen/ oder des Jungen Königs naher Anverwandter war/ untern Schein einer Verrätherey/ enthauptet wurde. Hernach brachte er dem jungen König Gifft bey/ daß

Ambrosio Epist. 29. ad Theodos. Prudentio peristeph. hymno in honorem Martyrum Emetherii & Cheledonii v. 44. & 45. Ensebio lib. 4. Hist. Eccles. c. 15. Gregor. Turonens. Hist. Francor. lib. 1. c. 28. Hornejo in Compend. Histor. Eccles. lib. 2. c. 4. And. Hondorf. Calend. Hist. pag. 26. 30. 44. Gallonio pag. 406. 410. & 411. wie auch D. Casp. Sagittario in tr. de Martyrum Cruciatibus C. 7. §. 25. & seqq. usqve 28. mit mehrern zu sehen.

In der Insel Tenedos gab man den falschen Zeugen einen Beil-Schlag in den Nacken.

Erasmus Francisci in neupolirten Geschicht-Runst- und Sitten-Spiegel/ pag. 381.

XXXI. In Italien ist die Abstraffung mit dem Beil noch auf gewisse Art üblich / dergestalt daß eine besondere Machine von Holtz darzu verfertiget/ darin der condemnirte kniend den Hals unten hinein legen muß/ oben aber ist ein scharff Eisen oder Beil von schweren Gewicht gemacht/ welches wenn es los gezogen wird in einem Augenblick herab fält/ und den Kopf von Leibe scheidet.

Zeiler cent. 4. qvaest. 9. Henel. in otio. Hratislav. c. 23. pag. 195.

XXXII. In Engeland ist sie bey Hinrichtung hoher Standes-Personen und ander vornehmen Leute sehr gebräuchlich/ wie solches aus den Beschreibungen dieses Königreichs und den Historicis gnugsam bekant ist.

XXXIII. Also ließ Henricus VIII. König in Engeland den vortrefflichen Cantzler Thomam Morum im Julio Anno 1535. mit dem Beil unschuldiger Weise hinrichten / wie auch den Cardinal Johann Fischern in eben den Jahr.

Sachs in Alphab. Hist. part. pag. 569.

XXXIV. Johannes Dudlejus Graf zu Warwick und Hertzog zu Northumbrien war nebst andern Königs Henrici VIII. in Engeland hinterlassenen Königlichen Printzens Eduardi VI. Vormund; allein er ward zu stoltz und hochmütig und wolte gern sein Geschlecht selbsten auf den Thron heben/ drum brachte er es auch dahin/ daß sein Mit-Vormund Hertzog Eduard von Sommerset/ ein redlicher tapfferer Herr / der des Printzen/ oder des Jungen Königs naher Anverwandter war/ untern Schein einer Verrätherey/ enthauptet wurde. Hernach brachte er dem jungen König Gifft bey/ daß

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0026" n="16"/>
        <l>Ambrosio Epist. 29. ad Theodos. Prudentio peristeph. hymno in honorem Martyrum                      Emetherii &amp; Cheledonii v. 44. &amp; 45.</l>
        <l>Ensebio lib. 4. Hist. Eccles. c. 15.</l>
        <l>Gregor. Turonens. Hist. Francor. lib. 1. c. 28.</l>
        <l>Hornejo in Compend. Histor. Eccles. lib. 2. c. 4.</l>
        <l>And. Hondorf. Calend. Hist. pag. 26. 30. 44.</l>
        <l>Gallonio pag. 406. 410. &amp; 411. wie auch</l>
        <l>D. Casp. Sagittario in tr. de Martyrum Cruciatibus C. 7. §. 25. &amp; seqq. usqve                      28. mit mehrern zu sehen.</l>
        <p>In der Insel Tenedos gab man den falschen Zeugen einen Beil-Schlag in den                      Nacken.</p>
        <p>Erasmus Francisci in neupolirten Geschicht-Runst- und Sitten-Spiegel/ pag.                      381.</p>
        <p>XXXI. In Italien ist die Abstraffung mit dem Beil noch auf gewisse Art üblich /                      dergestalt daß eine besondere Machine von Holtz darzu verfertiget/ darin der                      condemnirte kniend den Hals unten hinein legen muß/ oben aber ist ein scharff                      Eisen oder Beil von schweren Gewicht gemacht/ welches wenn es los gezogen wird                      in einem Augenblick herab fält/ und den Kopf von Leibe scheidet.</p>
        <l>Zeiler cent. 4. qvaest. 9.</l>
        <l>Henel. in otio. Hratislav. c. 23. pag. 195.</l>
        <p>XXXII. In Engeland ist sie bey Hinrichtung hoher Standes-Personen und ander                      vornehmen Leute sehr gebräuchlich/ wie solches aus den Beschreibungen dieses                      Königreichs und den Historicis gnugsam bekant ist.</p>
        <p>XXXIII. Also ließ Henricus VIII. König in Engeland den vortrefflichen Cantzler                      Thomam Morum im Julio Anno 1535. mit dem Beil unschuldiger Weise hinrichten /                      wie auch den Cardinal Johann Fischern in eben den Jahr.</p>
        <p>Sachs in Alphab. Hist. part. pag. 569.</p>
        <p>XXXIV. Johannes Dudlejus Graf zu Warwick und Hertzog zu Northumbrien war nebst                      andern Königs Henrici VIII. in Engeland hinterlassenen Königlichen Printzens                      Eduardi VI. Vormund; allein er ward zu stoltz und hochmütig und wolte gern sein                      Geschlecht selbsten auf den Thron heben/ drum brachte er es auch dahin/ daß                      sein Mit-Vormund Hertzog Eduard von Sommerset/ ein redlicher tapfferer Herr /                      der des Printzen/ oder des Jungen Königs naher Anverwandter war/ untern Schein                      einer Verrätherey/ enthauptet wurde. Hernach brachte er dem jungen König Gifft                      bey/ daß
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[16/0026] Ambrosio Epist. 29. ad Theodos. Prudentio peristeph. hymno in honorem Martyrum Emetherii & Cheledonii v. 44. & 45. Ensebio lib. 4. Hist. Eccles. c. 15. Gregor. Turonens. Hist. Francor. lib. 1. c. 28. Hornejo in Compend. Histor. Eccles. lib. 2. c. 4. And. Hondorf. Calend. Hist. pag. 26. 30. 44. Gallonio pag. 406. 410. & 411. wie auch D. Casp. Sagittario in tr. de Martyrum Cruciatibus C. 7. §. 25. & seqq. usqve 28. mit mehrern zu sehen. In der Insel Tenedos gab man den falschen Zeugen einen Beil-Schlag in den Nacken. Erasmus Francisci in neupolirten Geschicht-Runst- und Sitten-Spiegel/ pag. 381. XXXI. In Italien ist die Abstraffung mit dem Beil noch auf gewisse Art üblich / dergestalt daß eine besondere Machine von Holtz darzu verfertiget/ darin der condemnirte kniend den Hals unten hinein legen muß/ oben aber ist ein scharff Eisen oder Beil von schweren Gewicht gemacht/ welches wenn es los gezogen wird in einem Augenblick herab fält/ und den Kopf von Leibe scheidet. Zeiler cent. 4. qvaest. 9. Henel. in otio. Hratislav. c. 23. pag. 195. XXXII. In Engeland ist sie bey Hinrichtung hoher Standes-Personen und ander vornehmen Leute sehr gebräuchlich/ wie solches aus den Beschreibungen dieses Königreichs und den Historicis gnugsam bekant ist. XXXIII. Also ließ Henricus VIII. König in Engeland den vortrefflichen Cantzler Thomam Morum im Julio Anno 1535. mit dem Beil unschuldiger Weise hinrichten / wie auch den Cardinal Johann Fischern in eben den Jahr. Sachs in Alphab. Hist. part. pag. 569. XXXIV. Johannes Dudlejus Graf zu Warwick und Hertzog zu Northumbrien war nebst andern Königs Henrici VIII. in Engeland hinterlassenen Königlichen Printzens Eduardi VI. Vormund; allein er ward zu stoltz und hochmütig und wolte gern sein Geschlecht selbsten auf den Thron heben/ drum brachte er es auch dahin/ daß sein Mit-Vormund Hertzog Eduard von Sommerset/ ein redlicher tapfferer Herr / der des Printzen/ oder des Jungen Königs naher Anverwandter war/ untern Schein einer Verrätherey/ enthauptet wurde. Hernach brachte er dem jungen König Gifft bey/ daß

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/26
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/26>, abgerufen am 28.04.2024.