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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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Oberste/ so es belagerte/ und wann er iemand von ihnen bekahm/ den sch[unleserliches Material]mpfete er/ schnitt ihnen die Ohren ab/ brandte sie ins Gesichte/ halb machte er dem Weibesvolck die Kleider kürtzer/ und ließ sie solcher gestalt in die Stadt lauffen. Einen armen Mann traf er samt seiner Frauen an/ und da derselbe keine Ranzion geben kunte/ besahl er ihn in die Backen zu brennen/ die Ohren abzuschneiden/ und an stat eines Emblematis auf den Hut/ zuhefften/ am Hals einen Hering/ ein Bißlein Brodt/ und ein wenig Saltz dabey/ die Hände ausn Rücken gebunden/ und denen Gröningern zusagen: diese Praesente schickte er denen Bürgemeistern. Das aber verursachte er damit / daß sie sich Graff Eckarten ergaben/ und die Sachsen ihre Bloquade aufheben musten/ weil Succurs und Proviant in die Stadt gebracht wurde.

M. Stiefler/ im Geistl. Kirchen-Schatz/ cap. 28 pag. 1858.

XXV. Ein Jurist in Engeland/ welcher wieder die Comödien/ Täntze und Mascaraden geschrieben/ und dieselbigen verdammet hatte/ ward deshalber gefangen genommen / ihm die Ohren abgeschnitten/ und muste noch darzu 25000. Pfund Sterling zur Busse erlegen.

Theatr. Europ ad Annum 1634. pag. 179.

Ein anderer/ welcher wieder die Königin Elisabeth frevele Reden ausgestossen / verlohr erstlich seine Ohren/ muste 5000. Thal. Straffe geben/ und ward noch darzu in ein ewig Gefängnis verurtheilet.

ibid. pag. 805. Casp. Zillesius, de mulcta & jure mulct andi, cap. 12. n. 142.

XXVI. Bey Regierung König Caroli IX. in Franckreich/ da man sich noch der Kappen gebrauchte/ befand sich eines Tages ein Beutelschneider/ so durch dieses Handwerck reich worden wahr/ in dem Burgundischen Pallast zu Paris bey einer Comödi/ mit einer solchen Kappe/ wie sie die Edelleuthe trugen/ daran hinten ein Dutzend güldener Knöpffe wahren. Ein anderer Beutelschneider/ als er dieses ersahe/ hat sich im Gedränge des Volcks nahe hinbey gemacht/ sein Meister-Stück zu probiren. Da er nun seine Instrumenta accommodiret hatte / schnitte er einen Knopf nachdem andern fein hübschlich herunter/ biß auf den Letzten/ welchen er auch allbereit ergriff/ solchen abzuschneiden: aber der andere griff ihm in einem Augenblick nach dem Ohr/ und schnitt ihm solches herab. Der Beutelschneider schrie: Mein Ohr! Mein Ohr! und der vermeinte Edelmann hingegen/ Meine Knöpffe! Meine Knöpffe! Ach Herr sprach jener/ da habet ihr eu-

Oberste/ so es belagerte/ und wann er iemand von ihnen bekahm/ den sch[unleserliches Material]mpfete er/ schnitt ihnen die Ohren ab/ brandte sie ins Gesichte/ halb machte er dem Weibesvolck die Kleider kürtzer/ und ließ sie solcher gestalt in die Stadt lauffen. Einen armen Mann traf er samt seiner Frauen an/ und da derselbe keine Ranzion geben kunte/ besahl er ihn in die Backen zu brennen/ die Ohren abzuschneiden/ und an stat eines Emblematis auf den Hut/ zuhefften/ am Hals einen Hering/ ein Bißlein Brodt/ und ein wenig Saltz dabey/ die Hände ausn Rücken gebunden/ und denen Gröningern zusagen: diese Praesente schickte er denen Bürgemeistern. Das aber verursachte er damit / daß sie sich Graff Eckarten ergaben/ und die Sachsen ihre Bloquade aufheben musten/ weil Succurs und Proviant in die Stadt gebracht wurde.

M. Stiefler/ im Geistl. Kirchen-Schatz/ cap. 28 pag. 1858.

XXV. Ein Jurist in Engeland/ welcher wieder die Comödien/ Täntze und Mascaraden geschrieben/ und dieselbigen verdammet hatte/ ward deshalber gefangen genommen / ihm die Ohren abgeschnitten/ und muste noch darzu 25000. Pfund Sterling zur Busse erlegen.

Theatr. Europ ad Annum 1634. pag. 179.

Ein anderer/ welcher wieder die Königin Elisabeth frevele Reden ausgestossen / verlohr erstlich seine Ohren/ muste 5000. Thal. Straffe geben/ und ward noch darzu in ein ewig Gefängnis verurtheilet.

ibid. pag. 805. Casp. Zillesius, de mulcta & jure mulct andi, cap. 12. n. 142.

XXVI. Bey Regierung König Caroli IX. in Franckreich/ da man sich noch der Kappen gebrauchte/ befand sich eines Tages ein Beutelschneider/ so durch dieses Handwerck reich worden wahr/ in dem Burgundischen Pallast zu Paris bey einer Comödi/ mit einer solchen Kappe/ wie sie die Edelleuthe trugen/ daran hinten ein Dutzend güldener Knöpffe wahren. Ein anderer Beutelschneider/ als er dieses ersahe/ hat sich im Gedränge des Volcks nahe hinbey gemacht/ sein Meister-Stück zu probiren. Da er nun seine Instrumenta accommodiret hatte / schnitte er einen Knopf nachdem andern fein hübschlich herunter/ biß auf den Letzten/ welchen er auch allbereit ergriff/ solchen abzuschneiden: aber der andere griff ihm in einem Augenblick nach dem Ohr/ und schnitt ihm solches herab. Der Beutelschneider schrie: Mein Ohr! Mein Ohr! und der vermeinte Edelmann hingegen/ Meine Knöpffe! Meine Knöpffe! Ach Herr sprach jener/ da habet ihr eu-

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        <p>ibid. pag. 805. Casp. Zillesius, de mulcta &amp; jure mulct andi, cap. 12. n.                      142.</p>
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[939/0945] Oberste/ so es belagerte/ und wann er iemand von ihnen bekahm/ den sch_ mpfete er/ schnitt ihnen die Ohren ab/ brandte sie ins Gesichte/ halb machte er dem Weibesvolck die Kleider kürtzer/ und ließ sie solcher gestalt in die Stadt lauffen. Einen armen Mann traf er samt seiner Frauen an/ und da derselbe keine Ranzion geben kunte/ besahl er ihn in die Backen zu brennen/ die Ohren abzuschneiden/ und an stat eines Emblematis auf den Hut/ zuhefften/ am Hals einen Hering/ ein Bißlein Brodt/ und ein wenig Saltz dabey/ die Hände ausn Rücken gebunden/ und denen Gröningern zusagen: diese Praesente schickte er denen Bürgemeistern. Das aber verursachte er damit / daß sie sich Graff Eckarten ergaben/ und die Sachsen ihre Bloquade aufheben musten/ weil Succurs und Proviant in die Stadt gebracht wurde. M. Stiefler/ im Geistl. Kirchen-Schatz/ cap. 28 pag. 1858. XXV. Ein Jurist in Engeland/ welcher wieder die Comödien/ Täntze und Mascaraden geschrieben/ und dieselbigen verdammet hatte/ ward deshalber gefangen genommen / ihm die Ohren abgeschnitten/ und muste noch darzu 25000. Pfund Sterling zur Busse erlegen. Theatr. Europ ad Annum 1634. pag. 179. Ein anderer/ welcher wieder die Königin Elisabeth frevele Reden ausgestossen / verlohr erstlich seine Ohren/ muste 5000. Thal. Straffe geben/ und ward noch darzu in ein ewig Gefängnis verurtheilet. ibid. pag. 805. Casp. Zillesius, de mulcta & jure mulct andi, cap. 12. n. 142. XXVI. Bey Regierung König Caroli IX. in Franckreich/ da man sich noch der Kappen gebrauchte/ befand sich eines Tages ein Beutelschneider/ so durch dieses Handwerck reich worden wahr/ in dem Burgundischen Pallast zu Paris bey einer Comödi/ mit einer solchen Kappe/ wie sie die Edelleuthe trugen/ daran hinten ein Dutzend güldener Knöpffe wahren. Ein anderer Beutelschneider/ als er dieses ersahe/ hat sich im Gedränge des Volcks nahe hinbey gemacht/ sein Meister-Stück zu probiren. Da er nun seine Instrumenta accommodiret hatte / schnitte er einen Knopf nachdem andern fein hübschlich herunter/ biß auf den Letzten/ welchen er auch allbereit ergriff/ solchen abzuschneiden: aber der andere griff ihm in einem Augenblick nach dem Ohr/ und schnitt ihm solches herab. Der Beutelschneider schrie: Mein Ohr! Mein Ohr! und der vermeinte Edelmann hingegen/ Meine Knöpffe! Meine Knöpffe! Ach Herr sprach jener/ da habet ihr eu-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 939. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/945>, abgerufen am 12.06.2024.