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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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Welches auch noch an etlichen Orthen in Teutschland/ Franckreich/ Hispanien / Schweden und Holland üblich seyn soll/ wie

Joh. Meursius, in Comm. ad Lycophronem. pag. 343. Wehner. Pract. Obs. lit. B. voc. Brandzeichen. Jan. Langlaeus, lib. 10. Semest. c. 2. Wesebec. in [Greek words]. de poenis. n. 17. Petr. Papp. in not. ad Corp. Jur. milit. tit. 8. pag. 385. D. Rudolph. Godofr. Knichen/ in Op. Polit. lib. 2. part. 1. c. 13. th. 19. explic. [unleserliches Material] bezeugen

Item die Huren Wirte.

D. Stryke, de Jure Sens. Diss. 3. c. 5. n. 15.

XIII. Die Moßcowiter schneiden gleichfals den Dieben/ wenn sie zum andernmahl gestohlen/ die Nase oder Ohren ab/ und brennen ihnen ein Zeichen vor die Stirn: Keiner aber wird deßhalber am Leben gestrafft/ es sey dann ein Mord dabey vorgegangen.

idem Papp. pag. 574.

Actisaves, König in AEgypten/ weil er sahe/ daß der Diebstahl bey seiner Regierung sehr gemein werden wolte/ machte ein Gesetze/ daß allen/ so einiger Mäuserey überzeuget worden/ der Hencker die Nase abschneiden solte. Er bauete auch eine Stadt in der Wüsten Rinocera genant/ [welches so viel heisset/ als abgeschnittene Nasen/ und gab denen Ohn-Näsichten dahin verwiesenen Einwohnern die Freyheit/ daß sie ohne Brillen sehen solten.

Strabo, lib. 16. Diebes Histor. lib. 1. c. 7.

XIV. Heutiges Tages werden den Soldaten/ so Geld auf die Hand genommen/ und sich werben lassen/ aber zum erstenmahl/ da sie etwan noch nicht zum Fähnlein geschworen/ ihren gebührenden Sold nicht empfangen/ oder sich sonst eine andere erhebliche Ursache darbey ereignet/ daß sie mit Fug und Recht nicht aufgehengt werden können/ entlauffen/ doch wieder ertapt werden/ Nasen und Ohren abgeschnitten. D. Heinr. Günther Bötticher, in Disp. inaug. Jenae Anno 1681. habita, de amputatione membrorum, in his, qui delinquunt §. 11. Knichen. d. op. polit. Papp. cit. tit. 8. Allwo Er zugleich meldet/ daß vor diesen in der Churfl. Brandenbrg. Vestung Spandau ein Obrister R. und in Preussen ein General Leutenant K. gewesen/ welche denen ausgerissenen ohne Unterscheid Ohren und Nasen ab-

Welches auch noch an etlichen Orthen in Teutschland/ Franckreich/ Hispanien / Schweden und Holland üblich seyn soll/ wie

Joh. Meursius, in Comm. ad Lycophronem. pag. 343. Wehner. Pract. Obs. lit. B. voc. Brandzeichen. Jan. Langlaeus, lib. 10. Semest. c. 2. Wesebec. in [Greek words]. de poenis. n. 17. Petr. Papp. in not. ad Corp. Jur. milit. tit. 8. pag. 385. D. Rudolph. Godofr. Knichen/ in Op. Polit. lib. 2. part. 1. c. 13. th. 19. explic. [unleserliches Material] bezeugen

Item die Huren Wirte.

D. Stryke, de Jure Sens. Diss. 3. c. 5. n. 15.

XIII. Die Moßcowiter schneiden gleichfals den Dieben/ wenn sie zum andernmahl gestohlen/ die Nase oder Ohren ab/ und brennen ihnen ein Zeichen vor die Stirn: Keiner aber wird deßhalber am Leben gestrafft/ es sey dann ein Mord dabey vorgegangen.

idem Papp. pag. 574.

Actisaves, König in AEgypten/ weil er sahe/ daß der Diebstahl bey seiner Regierung sehr gemein werden wolte/ machte ein Gesetze/ daß allen/ so einiger Mäuserey überzeuget worden/ der Hencker die Nase abschneiden solte. Er bauete auch eine Stadt in der Wüsten Rinocera genant/ [welches so viel heisset/ als abgeschnittene Nasen/ und gab denen Ohn-Näsichten dahin verwiesenen Einwohnern die Freyheit/ daß sie ohne Brillen sehen solten.

Strabo, lib. 16. Diebes Histor. lib. 1. c. 7.

XIV. Heutiges Tages werden den Soldaten/ so Geld auf die Hand genommen/ und sich werben lassen/ aber zum erstenmahl/ da sie etwan noch nicht zum Fähnlein geschworen/ ihren gebührenden Sold nicht empfangen/ oder sich sonst eine andere erhebliche Ursache darbey ereignet/ daß sie mit Fug und Recht nicht aufgehengt werden können/ entlauffen/ doch wieder ertapt werden/ Nasen und Ohren abgeschnitten. D. Heinr. Günther Bötticher, in Disp. inaug. Jenae Anno 1681. habita, de amputatione membrorum, in his, qui delinquunt §. 11. Knichen. d. op. polit. Papp. cit. tit. 8. Allwo Er zugleich meldet/ daß vor diesen in der Churfl. Brandenbrg. Vestung Spandau ein Obrister R. und in Preussen ein General Leutenant K. gewesen/ welche denen ausgerissenen ohne Unterscheid Ohren und Nasen ab-

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[935/0941] Welches auch noch an etlichen Orthen in Teutschland/ Franckreich/ Hispanien / Schweden und Holland üblich seyn soll/ wie Joh. Meursius, in Comm. ad Lycophronem. pag. 343. Wehner. Pract. Obs. lit. B. voc. Brandzeichen. Jan. Langlaeus, lib. 10. Semest. c. 2. Wesebec. in [Greek words]. de poenis. n. 17. Petr. Papp. in not. ad Corp. Jur. milit. tit. 8. pag. 385. D. Rudolph. Godofr. Knichen/ in Op. Polit. lib. 2. part. 1. c. 13. th. 19. explic. _ bezeugen Item die Huren Wirte. D. Stryke, de Jure Sens. Diss. 3. c. 5. n. 15. XIII. Die Moßcowiter schneiden gleichfals den Dieben/ wenn sie zum andernmahl gestohlen/ die Nase oder Ohren ab/ und brennen ihnen ein Zeichen vor die Stirn: Keiner aber wird deßhalber am Leben gestrafft/ es sey dann ein Mord dabey vorgegangen. idem Papp. pag. 574. Actisaves, König in AEgypten/ weil er sahe/ daß der Diebstahl bey seiner Regierung sehr gemein werden wolte/ machte ein Gesetze/ daß allen/ so einiger Mäuserey überzeuget worden/ der Hencker die Nase abschneiden solte. Er bauete auch eine Stadt in der Wüsten Rinocera genant/ [welches so viel heisset/ als abgeschnittene Nasen/ und gab denen Ohn-Näsichten dahin verwiesenen Einwohnern die Freyheit/ daß sie ohne Brillen sehen solten. Strabo, lib. 16. Diebes Histor. lib. 1. c. 7. XIV. Heutiges Tages werden den Soldaten/ so Geld auf die Hand genommen/ und sich werben lassen/ aber zum erstenmahl/ da sie etwan noch nicht zum Fähnlein geschworen/ ihren gebührenden Sold nicht empfangen/ oder sich sonst eine andere erhebliche Ursache darbey ereignet/ daß sie mit Fug und Recht nicht aufgehengt werden können/ entlauffen/ doch wieder ertapt werden/ Nasen und Ohren abgeschnitten. D. Heinr. Günther Bötticher, in Disp. inaug. Jenae Anno 1681. habita, de amputatione membrorum, in his, qui delinquunt §. 11. Knichen. d. op. polit. Papp. cit. tit. 8. Allwo Er zugleich meldet/ daß vor diesen in der Churfl. Brandenbrg. Vestung Spandau ein Obrister R. und in Preussen ein General Leutenant K. gewesen/ welche denen ausgerissenen ohne Unterscheid Ohren und Nasen ab-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 935. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/941>, abgerufen am 03.07.2024.