nach Gelegenheit der Personen/ und Ermäßigung des Richters/ in andere Wege mit Ausstechung der Augen sc. Churfürst Mauritius zu Sachsen hat einen Knecht/ der seinen Herrn vorsetzlicher und boßhaftiger weise mit einem Dolch gestochen/ und dem die Abhauung der Hand zuerkant worden/ selber die Straffe geschärffet/ ihm die Augen ausstehen/ und die Ohren abschneiden lassen/ propter per fidiam, teste
Coler, p. 1. decis. 163. n. 5.
V. Heutiges Tages geschicht solches gar selten/ und findet man nur wenige ausserordentliche Fälle/ da dieselbe einigen falschen Müntzmachern zuerkant worden.
D. Stryke, in tr. de jure Sensuum, dissert. 2. c. 5. n. 18. & 19.
Allwo er zugleich anführet/ daß wenn an ein und andern Orth diese/ wegen der Unmüglichkeit/ in eine andere/ als Abhauung der Hand/ oder sonsten eines Glieds /
Sebast. Medice, de casib. fortuit. part. 2. q. 6. n. 50.
Oder in den Staupen-Schlag mit der ewigen Landes-Verweisung zuverwandeln. Argumento eorum, quae tradit Carpzov. pract. crim. q. 129. n. 37.
VI. Cn. Pompejus hat in dem Kriege/ den er wieder Sertorium geführet/ einen Soldaten/ der ein Weib unehrlich angegriffen/ die Augen ausreissen lassen / wie Theod. Zwing. in theatro vitae humanae, vol. 18. lib. 5. pag. 3461. aus dem Sabellica erzehlet. Wolte GOtt/ daß wir heutiges Tages viel Pompejos hätten / die solche Frechheit/ ich will nicht sagen so hart strafften/ sondern zum wenigsten zuerkennen geben/ daß sie daran kein Gefallen hätten/ und solche Lotterbuben schölten/ wann sie ihnen sonst keine andere Straffe wolten anthun. Denn ein Soldat soll sich in allen Dingen ernsthaft erzeigen/ und beweisen / daß er ein männliches Gemüth habe/ der nichts begehrt vorzunehmen/ denn was tapffer und männlich ist.
Petr. Papp. in annot. des Holländ. Kriegs-Rechts/ pag. 603.
VII. Lajus, der Thebaner König/ hat mit seiner Gemahlin/ Jocasta, Creontis Tochter, der auch zu Thebe herschete/ einen Sohn erzeuget/ mit Nahmen Oedipus: Weil aber Lajus von den Abgöttern eine Antwort empfangen/ dieser Sohn würde ihn noch üms Leben bringen/ wolte er das Kind nicht aufziehen/ sondern hieß es erwürgen. Die Knechte hatten ein Mittleiden mit dem Knäblein/ wolten es nicht tödten/ warffen es aber in den Wald /
nach Gelegenheit der Personen/ und Ermäßigung des Richters/ in andere Wege mit Ausstechung der Augen sc. Churfürst Mauritius zu Sachsen hat einen Knecht/ der seinen Herrn vorsetzlicher und boßhaftiger weise mit einem Dolch gestochen/ und dem die Abhauung der Hand zuerkant worden/ selber die Straffe geschärffet/ ihm die Augen ausstehen/ und die Ohren abschneiden lassen/ propter per fidiam, teste
Coler, p. 1. decis. 163. n. 5.
V. Heutiges Tages geschicht solches gar selten/ und findet man nur wenige ausserordentliche Fälle/ da dieselbe einigen falschen Müntzmachern zuerkant worden.
D. Stryke, in tr. de jure Sensuum, dissert. 2. c. 5. n. 18. & 19.
Allwo er zugleich anführet/ daß wenn an ein und andern Orth diese/ wegen der Unmüglichkeit/ in eine andere/ als Abhauung der Hand/ oder sonsten eines Glieds /
Sebast. Medice, de casib. fortuit. part. 2. q. 6. n. 50.
Oder in den Staupen-Schlag mit der ewigen Landes-Verweisung zuverwandeln. Argumento eorum, quae tradit Carpzov. pract. crim. q. 129. n. 37.
VI. Cn. Pompejus hat in dem Kriege/ den er wieder Sertorium geführet/ einen Soldaten/ der ein Weib unehrlich angegriffen/ die Augen ausreissen lassen / wie Theod. Zwing. in theatro vitae humanae, vol. 18. lib. 5. pag. 3461. aus dem Sabellica erzehlet. Wolte GOtt/ daß wir heutiges Tages viel Pompejos hätten / die solche Frechheit/ ich will nicht sagen so hart strafften/ sondern zum wenigsten zuerkennen geben/ daß sie daran kein Gefallen hätten/ und solche Lotterbuben schölten/ wann sie ihnen sonst keine andere Straffe wolten anthun. Denn ein Soldat soll sich in allen Dingen ernsthaft erzeigen/ und beweisen / daß er ein männliches Gemüth habe/ der nichts begehrt vorzunehmen/ denn was tapffer und männlich ist.
Petr. Papp. in annot. des Holländ. Kriegs-Rechts/ pag. 603.
VII. Lajus, der Thebaner König/ hat mit seiner Gemahlin/ Jocasta, Creontis Tochter, der auch zu Thebe herschete/ einen Sohn erzeuget/ mit Nahmen Oedipus: Weil aber Lajus von den Abgöttern eine Antwort empfangen/ dieser Sohn würde ihn noch üms Leben bringen/ wolte er das Kind nicht aufziehen/ sondern hieß es erwürgen. Die Knechte hatten ein Mittleiden mit dem Knäblein/ wolten es nicht tödten/ warffen es aber in den Wald /
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nach Gelegenheit der Personen/ und Ermäßigung des Richters/ in andere Wege mit Ausstechung der Augen sc. Churfürst Mauritius zu Sachsen hat einen Knecht/ der seinen Herrn vorsetzlicher und boßhaftiger weise mit einem Dolch gestochen/ und dem die Abhauung der Hand zuerkant worden/ selber die Straffe geschärffet/ ihm die Augen ausstehen/ und die Ohren abschneiden lassen/ propter per fidiam, teste</p><p>Coler, p. 1. decis. 163. n. 5.</p><p>V. Heutiges Tages geschicht solches gar selten/ und findet man nur wenige ausserordentliche Fälle/ da dieselbe einigen falschen Müntzmachern zuerkant worden.</p><p>D. Stryke, in tr. de jure Sensuum, dissert. 2. c. 5. n. 18. & 19.</p><p>Allwo er zugleich anführet/ daß wenn an ein und andern Orth diese/ wegen der Unmüglichkeit/ in eine andere/ als Abhauung der Hand/ oder sonsten eines Glieds /</p><p>Sebast. Medice, de casib. fortuit. part. 2. q. 6. n. 50.</p><p>Oder in den Staupen-Schlag mit der ewigen Landes-Verweisung zuverwandeln. Argumento eorum, quae tradit Carpzov. pract. crim. q. 129. n. 37.</p><p>VI. Cn. Pompejus hat in dem Kriege/ den er wieder Sertorium geführet/ einen Soldaten/ der ein Weib unehrlich angegriffen/ die Augen ausreissen lassen / wie Theod. Zwing. in theatro vitae humanae, vol. 18. lib. 5. pag. 3461. aus dem Sabellica erzehlet. Wolte GOtt/ daß wir heutiges Tages viel Pompejos hätten / die solche Frechheit/ ich will nicht sagen so hart strafften/ sondern zum wenigsten zuerkennen geben/ daß sie daran kein Gefallen hätten/ und solche Lotterbuben schölten/ wann sie ihnen sonst keine andere Straffe wolten anthun. Denn ein Soldat soll sich in allen Dingen ernsthaft erzeigen/ und beweisen / daß er ein männliches Gemüth habe/ der nichts begehrt vorzunehmen/ denn was tapffer und männlich ist.</p><p>Petr. Papp. in annot. des Holländ. Kriegs-Rechts/ pag. 603.</p><p>VII. Lajus, der Thebaner König/ hat mit seiner Gemahlin/ Jocasta, Creontis Tochter, der auch zu Thebe herschete/ einen Sohn erzeuget/ mit Nahmen Oedipus: Weil aber Lajus von den Abgöttern eine Antwort empfangen/ dieser Sohn würde ihn noch üms Leben bringen/ wolte er das Kind nicht aufziehen/ sondern hieß es erwürgen. Die Knechte hatten ein Mittleiden mit dem Knäblein/ wolten es nicht tödten/ warffen es aber in den Wald /
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nach Gelegenheit der Personen/ und Ermäßigung des Richters/ in andere Wege mit Ausstechung der Augen sc. Churfürst Mauritius zu Sachsen hat einen Knecht/ der seinen Herrn vorsetzlicher und boßhaftiger weise mit einem Dolch gestochen/ und dem die Abhauung der Hand zuerkant worden/ selber die Straffe geschärffet/ ihm die Augen ausstehen/ und die Ohren abschneiden lassen/ propter per fidiam, teste
Coler, p. 1. decis. 163. n. 5.
V. Heutiges Tages geschicht solches gar selten/ und findet man nur wenige ausserordentliche Fälle/ da dieselbe einigen falschen Müntzmachern zuerkant worden.
D. Stryke, in tr. de jure Sensuum, dissert. 2. c. 5. n. 18. & 19.
Allwo er zugleich anführet/ daß wenn an ein und andern Orth diese/ wegen der Unmüglichkeit/ in eine andere/ als Abhauung der Hand/ oder sonsten eines Glieds /
Sebast. Medice, de casib. fortuit. part. 2. q. 6. n. 50.
Oder in den Staupen-Schlag mit der ewigen Landes-Verweisung zuverwandeln. Argumento eorum, quae tradit Carpzov. pract. crim. q. 129. n. 37.
VI. Cn. Pompejus hat in dem Kriege/ den er wieder Sertorium geführet/ einen Soldaten/ der ein Weib unehrlich angegriffen/ die Augen ausreissen lassen / wie Theod. Zwing. in theatro vitae humanae, vol. 18. lib. 5. pag. 3461. aus dem Sabellica erzehlet. Wolte GOtt/ daß wir heutiges Tages viel Pompejos hätten / die solche Frechheit/ ich will nicht sagen so hart strafften/ sondern zum wenigsten zuerkennen geben/ daß sie daran kein Gefallen hätten/ und solche Lotterbuben schölten/ wann sie ihnen sonst keine andere Straffe wolten anthun. Denn ein Soldat soll sich in allen Dingen ernsthaft erzeigen/ und beweisen / daß er ein männliches Gemüth habe/ der nichts begehrt vorzunehmen/ denn was tapffer und männlich ist.
Petr. Papp. in annot. des Holländ. Kriegs-Rechts/ pag. 603.
VII. Lajus, der Thebaner König/ hat mit seiner Gemahlin/ Jocasta, Creontis Tochter, der auch zu Thebe herschete/ einen Sohn erzeuget/ mit Nahmen Oedipus: Weil aber Lajus von den Abgöttern eine Antwort empfangen/ dieser Sohn würde ihn noch üms Leben bringen/ wolte er das Kind nicht aufziehen/ sondern hieß es erwürgen. Die Knechte hatten ein Mittleiden mit dem Knäblein/ wolten es nicht tödten/ warffen es aber in den Wald /
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 918. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/924>, abgerufen am 22.11.2024.
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