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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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Als nun der Gouverneur diese seltzame Begebenheit vernommen/ ließ er den Gefangenen vor sich kommen/ welcher dan/ weil es der Gouverneur also haben wolte/ in Gegenwart vieler Personen anfing folgende wunderliche Dinge zu erzehlen / sagende: Daß als er sich in solchen finstern Gefängnis aufhalten müssen/ sey er in solche Verzweiflung gerathen/ daß er den Teufel um Hülffe angeruffen/ und gebethen/ er solte ihn von dannen hinweg führen/ wohin er wolte/ worauf denn der Teuffel in einer erschrecklichen Gestalt zu ihm gekommen/ mit welchen er er sich in einen Contract eingelassen/ daß er ihn aus diesen Gefängnis wegholen solte. Als nun der Vergleich kaum geschlossen/ ware er von den Teufel hinweg getragen worden/ wie aber und auf was Weisesolches geschehen/ sey ihm verborgen. Er wäre von ihm durch sehr grausame Oerther geführet/ letzlich sey er an einem Orth kommen/ allda er viel tausendmahl tausend Personen gesehen / welche schreckliche Plage/ so wohl in Feuer/ als auf andere Arth und Weise gelitten/ auch daselbst von unzehlig viel Teuffeln gevoltert/ geplaget und gemartert worden. Er habe auch an solchen Jammer-Orth allerhand Standes-Personen gesen/ als Päbste/ Käyser/ Bischrffe/ Hertzogen und Praelaten, auch sehr viel seiner Bekanten. Vornehmlich aber gab er dem Gouverneur zuverstehen/ er habe allda einen von desselben vertrautesten und werthesten Freunden gesehen / der habe nach ihm und seinen Leben und Wandel gefraget/ ob er nemlich noch ein so grausamer Tyrann sey? Da habe er ihm geantwortet/ daß er seine alte Sitten noch nicht verlassen habe: Worauff ihn selbiger gebethen/ daß er dem Gouverneur, so er ihn wieder sehen würde/ vermahnen solte/ sein Leben zu bessern/ und daß er seine Unterthanen nicht mehr mit so grossen Schatzungen / Auflagen und Frohndiensten beschweren wolle; Ließ ihm auch darbey wissen / daß ihm bereiths ein Sitz in der Höllen vorbehalten sey/ allwo er auch bey seiner Ankunfft schrecklich würde geqvälet und gemartert werden/ sofern er nicht von seinen bösen Leben abstehen/ und ernstliche Buße und Besserung würcken würde, Damit ihm aber der Gouverneur Glauben zustellen möchte / sagte er ferner/ habe ihm ermelter Freund dieses zum Merckzeichen gegeben/ daß sich der Gouverneur erinnern solte des Contracts und Verbündnisses/ welches sie zwischen sich/ als sie miteinander in Krig waren/ auffgerichtet [hierbey erzehlte der Gefangene die Verba formalia, so damahls zwischen denen beyden passiret und vorgangen wären. Worüber sich dann ermelter Gouverneur über allemasse entsetzte/ in dem er wuste/ daß von demjenigen heimlichen Verständnis o-

Als nun der Gouverneur diese seltzame Begebenheit vernommen/ ließ er den Gefangenen vor sich kommen/ welcher dan/ weil es der Gouverneur also haben wolte/ in Gegenwart vieler Personen anfing folgende wunderliche Dinge zu erzehlen / sagende: Daß als er sich in solchen finstern Gefängnis aufhalten müssen/ sey er in solche Verzweiflung gerathen/ daß er den Teufel um Hülffe angeruffen/ und gebethen/ er solte ihn von dannen hinweg führen/ wohin er wolte/ worauf denn der Teuffel in einer erschrecklichen Gestalt zu ihm gekommen/ mit welchen er er sich in einen Contract eingelassen/ daß er ihn aus diesen Gefängnis wegholen solte. Als nun der Vergleich kaum geschlossen/ ware er von den Teufel hinweg getragen worden/ wie aber und auf was Weisesolches geschehen/ sey ihm verborgen. Er wäre von ihm durch sehr grausame Oerther geführet/ letzlich sey er an einem Orth kommen/ allda er viel tausendmahl tausend Personen gesehen / welche schreckliche Plage/ so wohl in Feuer/ als auf andere Arth und Weise gelitten/ auch daselbst von unzehlig viel Teuffeln gevoltert/ geplaget und gemartert worden. Er habe auch an solchen Jammer-Orth allerhand Standes-Personen gesen/ als Päbste/ Käyser/ Bischrffe/ Hertzogen und Praelaten, auch sehr viel seiner Bekanten. Vornehmlich aber gab er dem Gouverneur zuverstehen/ er habe allda einen von desselben vertrautesten und werthesten Freunden gesehen / der habe nach ihm und seinen Leben und Wandel gefraget/ ob er nemlich noch ein so grausamer Tyrann sey? Da habe er ihm geantwortet/ daß er seine alte Sitten noch nicht verlassen habe: Worauff ihn selbiger gebethen/ daß er dem Gouverneur, so er ihn wieder sehen würde/ vermahnen solte/ sein Leben zu bessern/ und daß er seine Unterthanen nicht mehr mit so grossen Schatzungen / Auflagen und Frohndiensten beschwerẽ wolle; Ließ ihm auch darbey wissen / daß ihm bereiths ein Sitz in der Höllen vorbehalten sey/ allwo er auch bey seiner Ankunfft schrecklich würde geqvälet und gemartert werden/ sofern er nicht von seinen bösen Leben abstehen/ und ernstliche Buße und Besserung würcken würde, Damit ihm aber der Gouverneur Glaubẽ zustellen möchte / sagte er ferner/ habe ihm ermelter Freund dieses zum Merckzeichen gegeben/ daß sich der Gouverneur erinnern solte des Contracts und Verbündnisses/ welches sie zwischen sich/ als sie miteinander in Krig waren/ auffgerichtet [hierbey erzehlte der Gefangene die Verba formalia, so damahls zwischen denen beyden passiret und vorgangen wären. Worüber sich dann ermelter Gouverneur über allemasse entsetzte/ in dem er wuste/ daß von demjenigen heimlichen Verständnis o-

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[651/0667] Als nun der Gouverneur diese seltzame Begebenheit vernommen/ ließ er den Gefangenen vor sich kommen/ welcher dan/ weil es der Gouverneur also haben wolte/ in Gegenwart vieler Personen anfing folgende wunderliche Dinge zu erzehlen / sagende: Daß als er sich in solchen finstern Gefängnis aufhalten müssen/ sey er in solche Verzweiflung gerathen/ daß er den Teufel um Hülffe angeruffen/ und gebethen/ er solte ihn von dannen hinweg führen/ wohin er wolte/ worauf denn der Teuffel in einer erschrecklichen Gestalt zu ihm gekommen/ mit welchen er er sich in einen Contract eingelassen/ daß er ihn aus diesen Gefängnis wegholen solte. Als nun der Vergleich kaum geschlossen/ ware er von den Teufel hinweg getragen worden/ wie aber und auf was Weisesolches geschehen/ sey ihm verborgen. Er wäre von ihm durch sehr grausame Oerther geführet/ letzlich sey er an einem Orth kommen/ allda er viel tausendmahl tausend Personen gesehen / welche schreckliche Plage/ so wohl in Feuer/ als auf andere Arth und Weise gelitten/ auch daselbst von unzehlig viel Teuffeln gevoltert/ geplaget und gemartert worden. Er habe auch an solchen Jammer-Orth allerhand Standes-Personen gesen/ als Päbste/ Käyser/ Bischrffe/ Hertzogen und Praelaten, auch sehr viel seiner Bekanten. Vornehmlich aber gab er dem Gouverneur zuverstehen/ er habe allda einen von desselben vertrautesten und werthesten Freunden gesehen / der habe nach ihm und seinen Leben und Wandel gefraget/ ob er nemlich noch ein so grausamer Tyrann sey? Da habe er ihm geantwortet/ daß er seine alte Sitten noch nicht verlassen habe: Worauff ihn selbiger gebethen/ daß er dem Gouverneur, so er ihn wieder sehen würde/ vermahnen solte/ sein Leben zu bessern/ und daß er seine Unterthanen nicht mehr mit so grossen Schatzungen / Auflagen und Frohndiensten beschwerẽ wolle; Ließ ihm auch darbey wissen / daß ihm bereiths ein Sitz in der Höllen vorbehalten sey/ allwo er auch bey seiner Ankunfft schrecklich würde geqvälet und gemartert werden/ sofern er nicht von seinen bösen Leben abstehen/ und ernstliche Buße und Besserung würcken würde, Damit ihm aber der Gouverneur Glaubẽ zustellen möchte / sagte er ferner/ habe ihm ermelter Freund dieses zum Merckzeichen gegeben/ daß sich der Gouverneur erinnern solte des Contracts und Verbündnisses/ welches sie zwischen sich/ als sie miteinander in Krig waren/ auffgerichtet [hierbey erzehlte der Gefangene die Verba formalia, so damahls zwischen denen beyden passiret und vorgangen wären. Worüber sich dann ermelter Gouverneur über allemasse entsetzte/ in dem er wuste/ daß von demjenigen heimlichen Verständnis o-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 651. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/667>, abgerufen am 23.11.2024.