Stat nicht weit von der Stadt/ vor der Esquilinischen Pforten [welche heut zu Tage St. Lorenzo heisset]
Tacitus, Annal. lib. XV.
und ward SEXTRICIUM genennet.
Alex. ab Alexand. lib. 3. c. 3.
Die Mamertini hatten sie/ alter Gewonheit nach/ in via Pompeja.
Cicero V. in Verrem.
Zu Jerusalem war sie auf den Berg Calvaria, Golgatha oder Schedelstat genant / weil viele Hiraschädel und Knochen von denen allda justificirten Ubelthätern / nachdem ihnen die Gebeine zerbrochen/ daherum lagen.
Matth. c. 27. v. 33. ibi[unleserliches Material] Lutherus in glossa. Joh. Conr. Meyer, disp. inaug. de jure circa cadav. punit. c. 2. n. 3.
Polycrates, welcher die Insel Samum und andere nechst angelegene Insuln beherrschete/ ward von den Persischen Land-Volgt Orete auf der Spitze eines hohen Berges gecreutziget. Von dem Carthalone referiret Justinus lib. 28. daß sein Vater denselben in seinen besten Kleidern an ein hohes Creutz/ mit dem Gesichte gegen der Stadt zuwarts/ schlagen lassen. Die Carthaginenser machten es dem Römer Attilio Regulo eben so/ von welchen Silius Italic. also schreibet:
- - - vidi cum robore pendens
Raliam cruce sublimis spectaret ab alta.
Hamans Creutze/ dessen im Buch Ester am 6. und 7. Capitel gedacht wird/ ist 50. Ehlen hoch gewesen. Käyser Galba, als ein Römischer Bürger/ den er gefangen hatte/ sich auf das Bürger-Recht/ und die Gesetze der Römer berief/ hat demselben zu desto mehrer Beschimpffung ein sehr hohes Creutz aufrichten / dasselbe gantz weiß anstreichen/ und ihn hernach dran schlagen lassen.
Sveton. lib. 9.
Sonsten ist bekant/ daß der Galgen/ dessen man sich ietzo zur Straffe / sonderlich wieder die Diebe gebraucht/ von Käyser Constantino Magno an stat der Creutzigung eingeführet worden.
Nicephor. lib. 7. c. 46. Sozom. lib. 1. c. 8. Hist. Eccles. Covarruv. var. resol. lib. 4. c. 5. n. 28. Petr. Faber, lib. 1. semestr, c. 8. pag. 96. Carpzov. pract. crim. part. 3. quaest. 128. n. 39. & seqq.
Stat nicht weit von der Stadt/ vor der Esquilinischen Pforten [welche heut zu Tage St. Lorenzo heisset]
Tacitus, Annal. lib. XV.
und ward SEXTRICIUM genennet.
Alex. ab Alexand. lib. 3. c. 3.
Die Mamertini hatten sie/ alter Gewonheit nach/ in via Pompeja.
Cicero V. in Verrem.
Zu Jerusalem war sie auf den Berg Calvaria, Golgatha oder Schedelstat genant / weil viele Hiraschädel und Knochen von denen allda justificirten Ubelthätern / nachdem ihnen die Gebeine zerbrochen/ daherum lagen.
Matth. c. 27. v. 33. ibi[unleserliches Material] Lutherus in glossa. Joh. Conr. Meyer, disp. inaug. de jure circa cadav. punit. c. 2. n. 3.
Polycrates, welcher die Insel Samum und andere nechst angelegene Insuln beherrschete/ ward von den Persischen Land-Volgt Orete auf der Spitze eines hohen Berges gecreutziget. Von dem Carthalone referiret Justinus lib. 28. daß sein Vater denselben in seinen besten Kleidern an ein hohes Creutz/ mit dem Gesichte gegen der Stadt zuwarts/ schlagen lassen. Die Carthaginenser machten es dem Römer Attilio Regulo eben so/ von welchen Silius Italic. also schreibet:
- - - vidi cum robore pendens
Raliam cruce sublimis spectaret ab altâ.
Hamans Creutze/ dessen im Buch Ester am 6. und 7. Capitel gedacht wird/ ist 50. Ehlen hoch gewesen. Käyser Galba, als ein Römischer Bürger/ den er gefangen hatte/ sich auf das Bürger-Recht/ und die Gesetze der Römer berief/ hat demselben zu desto mehrer Beschimpffung ein sehr hohes Creutz aufrichten / dasselbe gantz weiß anstreichen/ und ihn hernach dran schlagen lassen.
Sveton. lib. 9.
Sonsten ist bekant/ daß der Galgen/ dessen man sich ietzo zur Straffe / sonderlich wieder die Diebe gebraucht/ von Käyser Constantino Magno an stat der Creutzigung eingeführet worden.
Nicephor. lib. 7. c. 46. Sozom. lib. 1. c. 8. Hist. Eccles. Covarruv. var. resol. lib. 4. c. 5. n. 28. Petr. Faber, lib. 1. semestr, c. 8. pag. 96. Carpzov. pract. crim. part. 3. quaest. 128. n. 39. & seqq.
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Stat nicht weit von der Stadt/ vor der Esquilinischen Pforten [welche heut zu Tage St. Lorenzo heisset]</p><p>Tacitus, Annal. lib. XV.</p><p>und ward SEXTRICIUM genennet.</p><p>Alex. ab Alexand. lib. 3. c. 3.</p><p>Die Mamertini hatten sie/ alter Gewonheit nach/ in via Pompeja.</p><p>Cicero V. in Verrem.</p><p>Zu Jerusalem war sie auf den Berg Calvaria, Golgatha oder Schedelstat genant / weil viele Hiraschädel und Knochen von denen allda justificirten Ubelthätern / nachdem ihnen die Gebeine zerbrochen/ daherum lagen.</p><p>Matth. c. 27. v. 33. ibi<gapreason="illegible"/> Lutherus in glossa. Joh. Conr. Meyer, disp. inaug. de jure circa cadav. punit. c. 2. n. 3.</p><p>Polycrates, welcher die Insel Samum und andere nechst angelegene Insuln beherrschete/ ward von den Persischen Land-Volgt Orete auf der Spitze eines hohen Berges gecreutziget. Von dem Carthalone referiret Justinus lib. 28. daß sein Vater denselben in seinen besten Kleidern an ein hohes Creutz/ mit dem Gesichte gegen der Stadt zuwarts/ schlagen lassen. Die Carthaginenser machten es dem Römer Attilio Regulo eben so/ von welchen Silius Italic. also schreibet:</p><p>- - - vidi cum robore pendens</p><p>Raliam cruce sublimis spectaret ab altâ.</p><p>Hamans Creutze/ dessen im Buch Ester am 6. und 7. Capitel gedacht wird/ ist 50. Ehlen hoch gewesen. Käyser Galba, als ein Römischer Bürger/ den er gefangen hatte/ sich auf das Bürger-Recht/ und die Gesetze der Römer berief/ hat demselben zu desto mehrer Beschimpffung ein sehr hohes Creutz aufrichten / dasselbe gantz weiß anstreichen/ und ihn hernach dran schlagen lassen.</p><p>Sveton. lib. 9.</p><p>Sonsten ist bekant/ daß der Galgen/ dessen man sich ietzo zur Straffe / sonderlich wieder die Diebe gebraucht/ von Käyser Constantino Magno an stat der Creutzigung eingeführet worden.</p><p>Nicephor. lib. 7. c. 46. Sozom. lib. 1. c. 8. Hist. Eccles. Covarruv. var. resol. lib. 4. c. 5. n. 28. Petr. Faber, lib. 1. semestr, c. 8. pag. 96. Carpzov. pract. crim. part. 3. quaest. 128. n. 39. & seqq.</p></div></body></text></TEI>
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Stat nicht weit von der Stadt/ vor der Esquilinischen Pforten [welche heut zu Tage St. Lorenzo heisset]
Tacitus, Annal. lib. XV.
und ward SEXTRICIUM genennet.
Alex. ab Alexand. lib. 3. c. 3.
Die Mamertini hatten sie/ alter Gewonheit nach/ in via Pompeja.
Cicero V. in Verrem.
Zu Jerusalem war sie auf den Berg Calvaria, Golgatha oder Schedelstat genant / weil viele Hiraschädel und Knochen von denen allda justificirten Ubelthätern / nachdem ihnen die Gebeine zerbrochen/ daherum lagen.
Matth. c. 27. v. 33. ibi_ Lutherus in glossa. Joh. Conr. Meyer, disp. inaug. de jure circa cadav. punit. c. 2. n. 3.
Polycrates, welcher die Insel Samum und andere nechst angelegene Insuln beherrschete/ ward von den Persischen Land-Volgt Orete auf der Spitze eines hohen Berges gecreutziget. Von dem Carthalone referiret Justinus lib. 28. daß sein Vater denselben in seinen besten Kleidern an ein hohes Creutz/ mit dem Gesichte gegen der Stadt zuwarts/ schlagen lassen. Die Carthaginenser machten es dem Römer Attilio Regulo eben so/ von welchen Silius Italic. also schreibet:
- - - vidi cum robore pendens
Raliam cruce sublimis spectaret ab altâ.
Hamans Creutze/ dessen im Buch Ester am 6. und 7. Capitel gedacht wird/ ist 50. Ehlen hoch gewesen. Käyser Galba, als ein Römischer Bürger/ den er gefangen hatte/ sich auf das Bürger-Recht/ und die Gesetze der Römer berief/ hat demselben zu desto mehrer Beschimpffung ein sehr hohes Creutz aufrichten / dasselbe gantz weiß anstreichen/ und ihn hernach dran schlagen lassen.
Sveton. lib. 9.
Sonsten ist bekant/ daß der Galgen/ dessen man sich ietzo zur Straffe / sonderlich wieder die Diebe gebraucht/ von Käyser Constantino Magno an stat der Creutzigung eingeführet worden.
Nicephor. lib. 7. c. 46. Sozom. lib. 1. c. 8. Hist. Eccles. Covarruv. var. resol. lib. 4. c. 5. n. 28. Petr. Faber, lib. 1. semestr, c. 8. pag. 96. Carpzov. pract. crim. part. 3. quaest. 128. n. 39. & seqq.
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 604. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/620>, abgerufen am 23.11.2024.
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