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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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denten/ die Balger oder Fechter/ und die Banditen. Von den ersten wird ihnen allerley Schimpff / bey nächtlicher weile zugerichtet/ daß sie bißweilen wunderlich anlauffen / über ein Seil springen/ wieder einen Steinhauffen lauffen/ oder in einen Sack oder Enge getrieben werden/ da man sie recht nach Lust und Nothdurft backen kan. Den andern müssen sie manchen Stoß aushalten/ da sie offt mit verbundenen Kopff darvon scheiden/ von den dritten werden sie wohl gar erschlagen/ und ist ihnen besser/ es werde ihnen eine Kugel durch die Haut gejagt/ als das sie vielleicht den Hencker/ wie sie offt wohl verdienen / solten feine Werck stadt ziehren. Drum heist es auch gemeiniglich bey ihnen / wenn sie beneben den Soldaten werden ausgeschickt/ etliche Banditen zu fangen / weit genug davon bleiben/ weit davon/ ist gut vors schiessen! wie dann dieselbige nur mit Büchsen und Pistolen mit ihnen schwatzen/ und fürchten sich nicht für ihren gebiethen/ drohen/ angeben/ referiren/ und was sie dergleichen mehr für der Obrigkeit pflegen anzubringen. Wann sie aber mit einen armen Teufel zuthun haben/ den sie mit ihren stattlichen Ansehen erschrecken / daß er sich nicht regen darf/ alsdenn sind sie weidliche Kerls/ und wissen ihn zubacken/ und hin zuschleppen/ dörffen ihn auch noch wohl darzu schlagen/ und geben vor/ er habe sich wollen wehren/ wenn er es schon niemahls gedacht. Oder / wenn sie ein armes Bauren-Mütterlein/ welches ihren Zins oder Pacht nicht entrichtet/ sollen pfänden/ oder sonst einen armen Tropffen beschweren/ da seynd sie weidliche Schnautz-Hahnen/ und wissen ihre Tapfferkeit zubeweisen / wann sie aber/ wie droben gemeldet/ einen Banditen sollen nachstellen/ oder nachjagen/ haben sie ein heimliches Fieber/ daß ihnen den gantzen Leib einnimt / und sie nirgend mit Händen und Füssen können fortkommen. Und wenn man wieder zurück kömmt/ so haben sie allein das beste gethan/ Leib und Leben gewagt / schnauben und schwitzen unterdessen/ nicht von angreiffen/ sondern von zurücklauffen. Wann sie aber nicht können entlauffen/ sondern müssen neben andern Fuß halten/ so kommen sie zurück/ wie ein Hauffen geschlagener Soldaten / der eine auf einen lahmen Pferd/ der andere auf drey Beinen/ der andere hat seinen Spieß dahinden gelassen/ und ist froh/ daß er beyde Hände noch hat / der andere mit einen verbundenem Kopff/ der andere wird gar auf einer Mistbürden/ oder in einen Troge heimgetragen/ da laufft denn iedermann zu / und freuet sich eines solchen lustigen Spectaculs/ und ist dieses gemeiniglich der Lohn/ den

denten/ die Balger oder Fechter/ und die Banditen. Von den ersten wird ihnen allerley Schimpff / bey nächtlicher weile zugerichtet/ daß sie bißweilen wunderlich anlauffen / über ein Seil springen/ wieder einen Steinhauffen lauffen/ oder in einen Sack oder Enge getrieben werdẽ/ da man sie recht nach Lust und Nothdurft backen kan. Den andern müssen sie manchen Stoß aushalten/ da sie offt mit verbundenen Kopff darvon scheiden/ von den dritten werden sie wohl gar erschlagen/ und ist ihnen besser/ es werde ihnen eine Kugel durch die Haut gejagt/ als das sie vielleicht den Hencker/ wie sie offt wohl verdienen / solten feine Werck stadt ziehren. Drum heist es auch gemeiniglich bey ihnen / wenn sie beneben den Soldaten werden ausgeschickt/ etliche Banditen zu fangen / weit genug davon bleiben/ weit davon/ ist gut vors schiessen! wie dann dieselbige nur mit Büchsen und Pistolen mit ihnen schwatzen/ und fürchten sich nicht für ihren gebiethen/ drohen/ angeben/ referiren/ und was sie dergleichen mehr für der Obrigkeit pflegen anzubringen. Wann sie aber mit einen armen Teufel zuthun haben/ den sie mit ihren stattlichen Ansehen erschrecken / daß er sich nicht regen darf/ alsdenn sind sie weidliche Kerls/ und wissen ihn zubacken/ und hin zuschleppen/ dörffen ihn auch noch wohl darzu schlagen/ und geben vor/ er habe sich wollen wehren/ wenn er es schon niemahls gedacht. Oder / wenn sie ein armes Bauren-Mütterlein/ welches ihren Zins oder Pacht nicht entrichtet/ sollen pfänden/ oder sonst einen armen Tropffen beschweren/ da seynd sie weidliche Schnautz-Hahnen/ und wissen ihre Tapfferkeit zubeweisen / wann sie aber/ wie droben gemeldet/ einen Banditen sollen nachstellen/ oder nachjagen/ haben sie ein heimliches Fieber/ daß ihnen den gantzen Leib einnimt / und sie nirgend mit Händen und Füssen können fortkommen. Und wenn man wieder zurück kömmt/ so haben sie allein das beste gethan/ Leib und Leben gewagt / schnauben und schwitzen unterdessen/ nicht von angreiffen/ sondern von zurücklauffen. Wann sie aber nicht können entlauffen/ sondern müssen neben andern Fuß halten/ so kommen sie zurück/ wie ein Hauffen geschlagener Soldaten / der eine auf einen lahmen Pferd/ der andere auf drey Beinen/ der andere hat seinen Spieß dahinden gelassen/ und ist froh/ daß er beyde Hände noch hat / der andere mit einen verbundenem Kopff/ der andere wird gar auf einer Mistbürden/ oder in einen Troge heimgetragen/ da laufft denn iedermann zu / und freuet sich eines solchen lustigen Spectaculs/ und ist dieses gemeiniglich der Lohn/ den

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[502/0518] denten/ die Balger oder Fechter/ und die Banditen. Von den ersten wird ihnen allerley Schimpff / bey nächtlicher weile zugerichtet/ daß sie bißweilen wunderlich anlauffen / über ein Seil springen/ wieder einen Steinhauffen lauffen/ oder in einen Sack oder Enge getrieben werdẽ/ da man sie recht nach Lust und Nothdurft backen kan. Den andern müssen sie manchen Stoß aushalten/ da sie offt mit verbundenen Kopff darvon scheiden/ von den dritten werden sie wohl gar erschlagen/ und ist ihnen besser/ es werde ihnen eine Kugel durch die Haut gejagt/ als das sie vielleicht den Hencker/ wie sie offt wohl verdienen / solten feine Werck stadt ziehren. Drum heist es auch gemeiniglich bey ihnen / wenn sie beneben den Soldaten werden ausgeschickt/ etliche Banditen zu fangen / weit genug davon bleiben/ weit davon/ ist gut vors schiessen! wie dann dieselbige nur mit Büchsen und Pistolen mit ihnen schwatzen/ und fürchten sich nicht für ihren gebiethen/ drohen/ angeben/ referiren/ und was sie dergleichen mehr für der Obrigkeit pflegen anzubringen. Wann sie aber mit einen armen Teufel zuthun haben/ den sie mit ihren stattlichen Ansehen erschrecken / daß er sich nicht regen darf/ alsdenn sind sie weidliche Kerls/ und wissen ihn zubacken/ und hin zuschleppen/ dörffen ihn auch noch wohl darzu schlagen/ und geben vor/ er habe sich wollen wehren/ wenn er es schon niemahls gedacht. Oder / wenn sie ein armes Bauren-Mütterlein/ welches ihren Zins oder Pacht nicht entrichtet/ sollen pfänden/ oder sonst einen armen Tropffen beschweren/ da seynd sie weidliche Schnautz-Hahnen/ und wissen ihre Tapfferkeit zubeweisen / wann sie aber/ wie droben gemeldet/ einen Banditen sollen nachstellen/ oder nachjagen/ haben sie ein heimliches Fieber/ daß ihnen den gantzen Leib einnimt / und sie nirgend mit Händen und Füssen können fortkommen. Und wenn man wieder zurück kömmt/ so haben sie allein das beste gethan/ Leib und Leben gewagt / schnauben und schwitzen unterdessen/ nicht von angreiffen/ sondern von zurücklauffen. Wann sie aber nicht können entlauffen/ sondern müssen neben andern Fuß halten/ so kommen sie zurück/ wie ein Hauffen geschlagener Soldaten / der eine auf einen lahmen Pferd/ der andere auf drey Beinen/ der andere hat seinen Spieß dahinden gelassen/ und ist froh/ daß er beyde Hände noch hat / der andere mit einen verbundenem Kopff/ der andere wird gar auf einer Mistbürden/ oder in einen Troge heimgetragen/ da laufft denn iedermann zu / und freuet sich eines solchen lustigen Spectaculs/ und ist dieses gemeiniglich der Lohn/ den

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 502. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/518>, abgerufen am 19.05.2024.