Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.Todschläger/ einen/ so den Zoll verfahren/ einen Kundschaffer/ oder sonst einen erwischen und antreffen mögen/ der irgend in einem Stück das Stadt- oder Land-Recht übertreten. Seynd derhalben allezeit unmüßig: Des Tages lauffen sie in der Stadt und auf den Felde/ alle Strassen und Gassen/ alle Kram-Plätze und Häuser/ wo sie können/ aus. In der Nacht schleichen sie üm die Mauren/ enge Gassen/ üm die Huren-Häuser und Gar-Küchen/ und suchen überal/ wo sie ihr Wildpret möchten antreffen: allda sie aber bißweilen wieder einen Knebel-Spieß / Pfahl und Prügel lauffen/ daß ihnen der Rücken kracht. Es ist sonst ein boßhafftiger/ nichts-würdiger Hauffe/ der auf alle Untreu und Bubenstück/ in des Teuffels Schuhl/ ohne Zweiffel ist abgerichtet worden: Mimt sich an/ als wolte er die Diebe suchen/ mit denen er doch gute Kundschafft/ Theil und Gemeinschafft hat: Träget ihnen bißweilen das Licht für/ hilfft ihnen alles auskundschaffen/ und wenn man sie soll greiffen und nacheilen/ hat mancher das Zipperle in Händen/ und ein Bein im Fuß/ daß sie Zeit und Platz genung haben / darvon zukommen. Befragt man sie von vorgefallenen Morden und Todschlägen/ da sie doch gute Wissenschafft von haben/ auch ihr Theil davon bekommen/ so wissen sie sich meisterlich zuentschuldigen/ als welche zwar ihren Ambt nach / nicht weit davon/ sey aber der Hauffe der Feinde so groß gewesen/ daß sie nicht dürffen darzu treten: Oder geben für/ sie seyen zu spat kommen/ es haben sich die Thäter schon verschlagen und verlauffen/ oder seyn vermummt gewesen / daß sie sie nicht haben können erkennen/ ob sie sie schon/ daß man ihnen nachstelle/ zuvor hatten lassen avisiren/ oder sie auch wohl selbst üm eignes Geniesses willen angestellet: Wie sie dann genugsam Frieden und Justitien, üms Geld und Genieß willen/ hindan zustellen/ oder zuverkauffen wissen. Wer eine Strappada soll ausstehen/ der mag es wohl mit ihnen halten/ und gute Worte geben; als welche ihnen also wissen anzuseilen/ daß ihn nicht zu wehe geschehe / wo nicht/ so wissen sie ihm die Näthe wohl zusuchen/ richten den einen die Arme wieder ein/ ohne sonderlichen Schmertzen/ der andere aber gehet lahm davon. Einen trösten sie in dem Gefängnis/ den andern betrüben sie/ den einen wissen sie recht zu speisen/ den andern aber lassen sie wohl gar Hungers sterben. In den Besuchungen/ ob man habe einen Zoll gefähret/ seynd sie gar fleißig/ und der Herrschafft treu/ werffen alles über und über; weiset man ihn aber ein paar Batzen/ so fället aller Todschläger/ einen/ so den Zoll verfahren/ einen Kundschaffer/ oder sonst einen erwischen und antreffen mögen/ der irgend in einem Stück das Stadt- oder Land-Recht übertreten. Seynd derhalben allezeit unmüßig: Des Tages lauffen sie in der Stadt und auf den Felde/ alle Strassen und Gassen/ alle Kram-Plätze und Häuser/ wo sie können/ aus. In der Nacht schleichen sie üm die Mauren/ enge Gassen/ üm die Huren-Häuser und Gar-Küchen/ und suchen überal/ wo sie ihr Wildpret möchten antreffen: allda sie aber bißweilen wieder einen Knebel-Spieß / Pfahl und Prügel lauffen/ daß ihnen der Rücken kracht. Es ist sonst ein boßhafftiger/ nichts-würdiger Hauffe/ der auf alle Untreu und Bubenstück/ in des Teuffels Schuhl/ ohne Zweiffel ist abgerichtet worden: Mimt sich an/ als wolte er die Diebe suchen/ mit denen er doch gute Kundschafft/ Theil und Gemeinschafft hat: Träget ihnen bißweilen das Licht für/ hilfft ihnen alles auskundschaffen/ und wenn man sie soll greiffen und nacheilen/ hat mancher das Zipperle in Händen/ und ein Bein im Fuß/ daß sie Zeit und Platz genung haben / darvon zukommen. Befragt man sie von vorgefallenen Morden und Todschlägen/ da sie doch gute Wissenschafft von haben/ auch ihr Theil davon bekommen/ so wissen sie sich meisterlich zuentschuldigen/ als welche zwar ihren Ambt nach / nicht weit davon/ sey aber der Hauffe der Feinde so groß gewesen/ daß sie nicht dürffen darzu treten: Oder geben für/ sie seyen zu spat kommen/ es haben sich die Thäter schon verschlagen und verlauffen/ oder seyn vermummt gewesen / daß sie sie nicht haben können erkennen/ ob sie sie schon/ daß man ihnen nachstelle/ zuvor hatten lassen avisiren/ oder sie auch wohl selbst üm eignes Geniesses willen angestellet: Wie sie dann genugsam Frieden und Justitien, üms Geld und Genieß willen/ hindan zustellen/ oder zuverkauffen wissen. Wer eine Strappada soll ausstehen/ der mag es wohl mit ihnen halten/ und gute Worte geben; als welche ihnen also wissen anzuseilen/ daß ihn nicht zu wehe geschehe / wo nicht/ so wissen sie ihm die Näthe wohl zusuchen/ richten den einen die Arme wieder ein/ ohne sonderlichen Schmertzen/ der andere aber gehet lahm davon. Einen trösten sie in dem Gefängnis/ den andern betrüben sie/ den einen wissen sie recht zu speisen/ den andern aber lassen sie wohl gar Hungers sterben. In den Besuchungen/ ob man habe einen Zoll gefähret/ seynd sie gar fleißig/ und der Herrschafft treu/ werffen alles über und über; weiset man ihn aber ein paar Batzen/ so fället aller <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0515" n="499"/> Todschläger/ einen/ so den Zoll verfahren/ einen Kundschaffer/ oder sonst einen erwischen und antreffen mögen/ der irgend in einem Stück das Stadt- oder Land-Recht übertreten. Seynd derhalben allezeit unmüßig: Des Tages lauffen sie in der Stadt und auf den Felde/ alle Strassen und Gassen/ alle Kram-Plätze und Häuser/ wo sie können/ aus. In der Nacht schleichen sie üm die Mauren/ enge Gassen/ üm die Huren-Häuser und Gar-Küchen/ und suchen überal/ wo sie ihr Wildpret möchten antreffen: allda sie aber bißweilen wieder einen Knebel-Spieß / Pfahl und Prügel lauffen/ daß ihnen der Rücken kracht. Es ist sonst ein boßhafftiger/ nichts-würdiger Hauffe/ der auf alle Untreu und Bubenstück/ in des Teuffels Schuhl/ ohne Zweiffel ist abgerichtet worden: Mimt sich an/ als wolte er die Diebe suchen/ mit denen er doch gute Kundschafft/ Theil und Gemeinschafft hat: Träget ihnen bißweilen das Licht für/ hilfft ihnen alles auskundschaffen/ und wenn man sie soll greiffen und nacheilen/ hat mancher das Zipperle in Händen/ und ein Bein im Fuß/ daß sie Zeit und Platz genung haben / darvon zukommen. Befragt man sie von vorgefallenen Morden und Todschlägen/ da sie doch gute Wissenschafft von haben/ auch ihr Theil davon bekommen/ so wissen sie sich meisterlich zuentschuldigen/ als welche zwar ihren Ambt nach / nicht weit davon/ sey aber der Hauffe der Feinde so groß gewesen/ daß sie nicht dürffen darzu treten: Oder geben für/ sie seyen zu spat kommen/ es haben sich die Thäter schon verschlagen und verlauffen/ oder seyn vermummt gewesen / daß sie sie nicht haben können erkennen/ ob sie sie schon/ daß man ihnen nachstelle/ zuvor hatten lassen avisiren/ oder sie auch wohl selbst üm eignes Geniesses willen angestellet: Wie sie dann genugsam Frieden und Justitien, üms Geld und Genieß willen/ hindan zustellen/ oder zuverkauffen wissen. Wer eine Strappada soll ausstehen/ der mag es wohl mit ihnen halten/ und gute Worte geben; als welche ihnen also wissen anzuseilen/ daß ihn nicht zu wehe geschehe / wo nicht/ so wissen sie ihm die Näthe wohl zusuchen/ richten den einen die Arme wieder ein/ ohne sonderlichen Schmertzen/ der andere aber gehet lahm davon. Einen trösten sie in dem Gefängnis/ den andern betrüben sie/ den einen wissen sie recht zu speisen/ den andern aber lassen sie wohl gar Hungers sterben. In den Besuchungen/ ob man habe einen Zoll gefähret/ seynd sie gar fleißig/ und der Herrschafft treu/ werffen alles über und über; weiset man ihn aber ein paar Batzen/ so fället aller </p> </div> </body> </text> </TEI> [499/0515]
Todschläger/ einen/ so den Zoll verfahren/ einen Kundschaffer/ oder sonst einen erwischen und antreffen mögen/ der irgend in einem Stück das Stadt- oder Land-Recht übertreten. Seynd derhalben allezeit unmüßig: Des Tages lauffen sie in der Stadt und auf den Felde/ alle Strassen und Gassen/ alle Kram-Plätze und Häuser/ wo sie können/ aus. In der Nacht schleichen sie üm die Mauren/ enge Gassen/ üm die Huren-Häuser und Gar-Küchen/ und suchen überal/ wo sie ihr Wildpret möchten antreffen: allda sie aber bißweilen wieder einen Knebel-Spieß / Pfahl und Prügel lauffen/ daß ihnen der Rücken kracht. Es ist sonst ein boßhafftiger/ nichts-würdiger Hauffe/ der auf alle Untreu und Bubenstück/ in des Teuffels Schuhl/ ohne Zweiffel ist abgerichtet worden: Mimt sich an/ als wolte er die Diebe suchen/ mit denen er doch gute Kundschafft/ Theil und Gemeinschafft hat: Träget ihnen bißweilen das Licht für/ hilfft ihnen alles auskundschaffen/ und wenn man sie soll greiffen und nacheilen/ hat mancher das Zipperle in Händen/ und ein Bein im Fuß/ daß sie Zeit und Platz genung haben / darvon zukommen. Befragt man sie von vorgefallenen Morden und Todschlägen/ da sie doch gute Wissenschafft von haben/ auch ihr Theil davon bekommen/ so wissen sie sich meisterlich zuentschuldigen/ als welche zwar ihren Ambt nach / nicht weit davon/ sey aber der Hauffe der Feinde so groß gewesen/ daß sie nicht dürffen darzu treten: Oder geben für/ sie seyen zu spat kommen/ es haben sich die Thäter schon verschlagen und verlauffen/ oder seyn vermummt gewesen / daß sie sie nicht haben können erkennen/ ob sie sie schon/ daß man ihnen nachstelle/ zuvor hatten lassen avisiren/ oder sie auch wohl selbst üm eignes Geniesses willen angestellet: Wie sie dann genugsam Frieden und Justitien, üms Geld und Genieß willen/ hindan zustellen/ oder zuverkauffen wissen. Wer eine Strappada soll ausstehen/ der mag es wohl mit ihnen halten/ und gute Worte geben; als welche ihnen also wissen anzuseilen/ daß ihn nicht zu wehe geschehe / wo nicht/ so wissen sie ihm die Näthe wohl zusuchen/ richten den einen die Arme wieder ein/ ohne sonderlichen Schmertzen/ der andere aber gehet lahm davon. Einen trösten sie in dem Gefängnis/ den andern betrüben sie/ den einen wissen sie recht zu speisen/ den andern aber lassen sie wohl gar Hungers sterben. In den Besuchungen/ ob man habe einen Zoll gefähret/ seynd sie gar fleißig/ und der Herrschafft treu/ werffen alles über und über; weiset man ihn aber ein paar Batzen/ so fället aller
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