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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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tzen gemahlet/ hätte ihr der Buhle Hans/ als er zum dritten mahl mit ihr in ihrer Groß-Mutter Hauß auf den Boden Unzucht getrieben / beym Abschied verehret/ sagende: Es wäre sein Contrafait, das solte sie stets auf der lincken Brust im Schnür-Müder tragen/ so würdesie gut Glück/ und ihr niemand was anhaben können/ wenn sie vor Gericht verklaget würde. Das gesottene Kräutig/ so in ihren Keller gefunden worden/ wäre Baldrian/ Teufels-Abbiß / rothe Dosten/ Mäuse-Oehrichen/ Garben/ und dergleichen/ welches sie dem Rind-Vieh eingegeben/ wenn es kranck oder behexet gewesen/ und hätte sie solches noch von ihrer Groß-Mutter/ nebst den Seegen sc. so man drüber sprechen müste/ gelernet. Die Knochen in der Schachtel wären von 2. Hur-Kindern/ welche sie 2. Mägden in Drachenstädt/ ihren Basen/ Nahmens Hertrud Löflerin/ und Annen Herzerin/ so sich von denen allda im Quartier gelegenen Reuthern schwängern lassen/ vor vier und zwantzig Jahren ingeheim abgetrieben/ daß sie bey Ehren blieben. Die Kinder hätten beyde noch gelebet/ wie sie zur Welt kommen/ davon sie einen den Hals ümgedrehet;

[Vid. Carpzov. p. 1. Pract. Crim. q. 50. n. 66. Sent. 36.]

dem andern aber eine grosse Nadel in das Häutlein/ wo der Kopf noch aufgestanden / hinein gedrückt/ und dadurch ertödtet/ vorher aber beyde Kinder in die Höhe gehalten/ und ihrem Bulen/ Hansen dem Teufel/ praesentiret und übergeben / und solches alles wäre in ihrer Schlaff-Kammer geschehen/ die beyden Mägde aber hernach/ als vermeinte Jungfern/ mit den Reuthern in den Krieg gezogen/ und nicht wieder zurück kommen/ man sagte/ in Pommern wären sie beyde von den hungerigen Schweinen aufgefressen/ indem sie kranck in einen Stall zurück gelassen worden.

[Daß Weh-Mütter viele neugebohrne Kinder/ durch Steckung einer großen Nadel in den Kopf/ ümgebracht haben/ bezeugen

Sprenger, in Malleo Malefic. Tom 1. part. 2. q. 1. c. 13. pag. 232. Bodinus, lib. 2. c. 5. pag. 129. Freudius, in Gewissens-Fragen/ von Zauberey quaest. 19. n. 21.]

Das Fleisch von solchen durch gewaltsamen Tod hingerichteten und ungetaufften Kindern/ hätte sie gekocht/ und nebst ihren Mit-Schwestern verzehret.

[Carpzov. p. 1. Pract. Crim. q. 50. n. 66. Sent. 2.]

Das Feiste aber davon anfgehoben/ und die Hexen-Salbe/ neben andern darzu kommenden Dingen/ als sc. sc. in des bösen Feindes Nahmen. draus

tzen gemahlet/ hätte ihr der Buhle Hans/ als er zum dritten mahl mit ihr in ihrer Groß-Mutter Hauß auf den Boden Unzucht getrieben / beym Abschied verehret/ sagende: Es wäre sein Contrafait, das solte sie stets auf der lincken Brust im Schnür-Müder tragen/ so würdesie gut Glück/ und ihr niemand was anhaben können/ wenn sie vor Gericht verklaget würde. Das gesottene Kräutig/ so in ihren Keller gefunden worden/ wäre Baldrian/ Teufels-Abbiß / rothe Dosten/ Mäuse-Oehrichen/ Garben/ und dergleichen/ welches sie dem Rind-Vieh eingegeben/ wenn es kranck oder behexet gewesen/ und hätte sie solches noch von ihrer Groß-Mutter/ nebst den Seegen sc. so man drüber sprechen müste/ gelernet. Die Knochen in der Schachtel wären von 2. Hur-Kindern/ welche sie 2. Mägden in Drachenstädt/ ihren Basen/ Nahmens Hertrud Löflerin/ und Annen Herzerin/ so sich von denen allda im Quartier gelegenen Reuthern schwängern lassen/ vor vier und zwantzig Jahren ingeheim abgetrieben/ daß sie bey Ehren blieben. Die Kinder hätten beyde noch gelebet/ wie sie zur Welt kommen/ davon sie einen den Hals ümgedrehet;

[Vid. Carpzov. p. 1. Pract. Crim. q. 50. n. 66. Sent. 36.]

dem andern aber eine grosse Nadel in das Häutlein/ wo der Kopf noch aufgestanden / hinein gedrückt/ und dadurch ertödtet/ vorher aber beyde Kinder in die Höhe gehalten/ und ihrem Bulen/ Hansen dem Teufel/ praesentiret und übergeben / und solches alles wäre in ihrer Schlaff-Kammer geschehen/ die beyden Mägde aber hernach/ als vermeinte Jungfern/ mit den Reuthern in den Krieg gezogen/ und nicht wieder zurück kommen/ man sagte/ in Pommern wären sie beyde von den hungerigen Schweinen aufgefressen/ indem sie kranck in einen Stall zurück gelassen worden.

[Daß Weh-Mütter viele neugebohrne Kinder/ durch Steckung einer großen Nadel in den Kopf/ ümgebracht haben/ bezeugen

Sprenger, in Malleo Malefic. Tom 1. part. 2. q. 1. c. 13. pag. 232. Bodinus, lib. 2. c. 5. pag. 129. Freudius, in Gewissens-Fragen/ von Zauberey quaest. 19. n. 21.]

Das Fleisch von solchen durch gewaltsamen Tod hingerichteten und ungetaufften Kindern/ hätte sie gekocht/ und nebst ihren Mit-Schwestern verzehret.

[Carpzov. p. 1. Pract. Crim. q. 50. n. 66. Sent. 2.]

Das Feiste aber davon anfgehoben/ und die Hexen-Salbe/ neben andern darzu kommenden Dingen/ als sc. sc. in des bösen Feindes Nahmen. draus

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tzen gemahlet/ hätte ihr der Buhle Hans/ als er zum                      dritten mahl mit ihr in ihrer Groß-Mutter Hauß auf den Boden Unzucht getrieben /                      beym Abschied verehret/ sagende: Es wäre sein Contrafait, das solte sie stets                      auf der lincken Brust im Schnür-Müder tragen/ so würdesie gut Glück/ und ihr                      niemand was anhaben können/ wenn sie vor Gericht verklaget würde. Das gesottene                      Kräutig/ so in ihren Keller gefunden worden/ wäre Baldrian/ Teufels-Abbiß /                      rothe Dosten/ Mäuse-Oehrichen/ Garben/ und dergleichen/ welches sie dem                      Rind-Vieh eingegeben/ wenn es kranck oder behexet gewesen/ und hätte sie                      solches noch von ihrer Groß-Mutter/ nebst den Seegen sc. so man drüber sprechen                      müste/ gelernet. Die Knochen in der Schachtel wären von 2. Hur-Kindern/ welche                      sie 2. Mägden in Drachenstädt/ ihren Basen/ Nahmens Hertrud Löflerin/ und                      Annen Herzerin/ so sich von denen allda im Quartier gelegenen Reuthern                      schwängern lassen/ vor vier und zwantzig Jahren ingeheim abgetrieben/ daß sie                      bey Ehren blieben. Die Kinder hätten beyde noch gelebet/ wie sie zur Welt                      kommen/ davon sie einen den Hals ümgedrehet;</p>
        <p>[Vid. Carpzov. p. 1. Pract. Crim. q. 50. n. 66. Sent. 36.]</p>
        <p>dem andern aber eine grosse Nadel in das Häutlein/ wo der Kopf noch aufgestanden                     / hinein gedrückt/ und dadurch ertödtet/ vorher aber beyde Kinder in die Höhe                      gehalten/ und ihrem Bulen/ Hansen dem Teufel/ praesentiret und übergeben /                      und solches alles wäre in ihrer Schlaff-Kammer geschehen/ die beyden Mägde aber                      hernach/ als vermeinte Jungfern/ mit den Reuthern in den Krieg gezogen/ und                      nicht wieder zurück kommen/ man sagte/ in Pommern wären sie beyde von den                      hungerigen Schweinen aufgefressen/ indem sie kranck in einen Stall zurück                      gelassen worden.</p>
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        <p>Sprenger, in Malleo Malefic. Tom 1. part. 2. q. 1. c. 13. pag. 232. Bodinus, lib.                      2. c. 5. pag. 129. Freudius, in Gewissens-Fragen/ von Zauberey quaest. 19. n.                      21.]</p>
        <p>Das Fleisch von solchen durch gewaltsamen Tod hingerichteten und ungetaufften                      Kindern/ hätte sie gekocht/ und nebst ihren Mit-Schwestern verzehret.</p>
        <p>[Carpzov. p. 1. Pract. Crim. q. 50. n. 66. Sent. 2.]</p>
        <p>Das Feiste aber davon anfgehoben/ und die Hexen-Salbe/ neben andern darzu                      kommenden Dingen/ als sc. sc. in des bösen Feindes Nahmen. draus
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[418/0434] tzen gemahlet/ hätte ihr der Buhle Hans/ als er zum dritten mahl mit ihr in ihrer Groß-Mutter Hauß auf den Boden Unzucht getrieben / beym Abschied verehret/ sagende: Es wäre sein Contrafait, das solte sie stets auf der lincken Brust im Schnür-Müder tragen/ so würdesie gut Glück/ und ihr niemand was anhaben können/ wenn sie vor Gericht verklaget würde. Das gesottene Kräutig/ so in ihren Keller gefunden worden/ wäre Baldrian/ Teufels-Abbiß / rothe Dosten/ Mäuse-Oehrichen/ Garben/ und dergleichen/ welches sie dem Rind-Vieh eingegeben/ wenn es kranck oder behexet gewesen/ und hätte sie solches noch von ihrer Groß-Mutter/ nebst den Seegen sc. so man drüber sprechen müste/ gelernet. Die Knochen in der Schachtel wären von 2. Hur-Kindern/ welche sie 2. Mägden in Drachenstädt/ ihren Basen/ Nahmens Hertrud Löflerin/ und Annen Herzerin/ so sich von denen allda im Quartier gelegenen Reuthern schwängern lassen/ vor vier und zwantzig Jahren ingeheim abgetrieben/ daß sie bey Ehren blieben. Die Kinder hätten beyde noch gelebet/ wie sie zur Welt kommen/ davon sie einen den Hals ümgedrehet; [Vid. Carpzov. p. 1. Pract. Crim. q. 50. n. 66. Sent. 36.] dem andern aber eine grosse Nadel in das Häutlein/ wo der Kopf noch aufgestanden / hinein gedrückt/ und dadurch ertödtet/ vorher aber beyde Kinder in die Höhe gehalten/ und ihrem Bulen/ Hansen dem Teufel/ praesentiret und übergeben / und solches alles wäre in ihrer Schlaff-Kammer geschehen/ die beyden Mägde aber hernach/ als vermeinte Jungfern/ mit den Reuthern in den Krieg gezogen/ und nicht wieder zurück kommen/ man sagte/ in Pommern wären sie beyde von den hungerigen Schweinen aufgefressen/ indem sie kranck in einen Stall zurück gelassen worden. [Daß Weh-Mütter viele neugebohrne Kinder/ durch Steckung einer großen Nadel in den Kopf/ ümgebracht haben/ bezeugen Sprenger, in Malleo Malefic. Tom 1. part. 2. q. 1. c. 13. pag. 232. Bodinus, lib. 2. c. 5. pag. 129. Freudius, in Gewissens-Fragen/ von Zauberey quaest. 19. n. 21.] Das Fleisch von solchen durch gewaltsamen Tod hingerichteten und ungetaufften Kindern/ hätte sie gekocht/ und nebst ihren Mit-Schwestern verzehret. [Carpzov. p. 1. Pract. Crim. q. 50. n. 66. Sent. 2.] Das Feiste aber davon anfgehoben/ und die Hexen-Salbe/ neben andern darzu kommenden Dingen/ als sc. sc. in des bösen Feindes Nahmen. draus

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 418. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/434>, abgerufen am 09.05.2024.