die alte Hirtin hieß/ bey der Tortur den damahligen Nachrichter zu Mülhausen/ Meister H. N. W. als er sie etwas höher auf der Leither anziehen wolte/ mit umgewendeten Gesichte/ ehe er sich dessen versahe / durch das Koller in die Achsel/ daß man die Spuhr von den Zähnen im Fleisch und s. v. den Geifer außwendig auf dem Collet sahe/ worüber der Mann gantz ohnmächtig wurde/ daß man eine gute Zeit mit ihn zu thun hatte/ ehe er wieder zu sich selber kommen konte/ nach mehrer Ausweisung der dißfals bey dem Fürstl. Ambte alda ergangenen Inquisition-Acten, und der darbey befindlichen registratur. Drum auch die Scharfrichter in solchen Fällen eben so wohl sich vorzusehen/ und behutsam zugehen Ursach haben/ und es nicht toll in den Tag hinein wagen sollen.
CCXXXII. Etliche DD. statuiren/ das man in atrocioribus & exceptis mit der Tortur schärffer verfahren könne/ als in andern Delictis.
Clarus, quaest. 64. n. 32.Brunus, de Indiciis & Tort. part. 2. q. 5. n. 52.Farinac. Quaest. Crim. 38. n. 34. & seqq.Bossius, in tit. de Indic. n. 172. & 174. & latius n. 195. Item 200.
Sonderlich aber im Laster der Hex - und Zauberey/ [welches Goehausen
in Proceß. contra Sagas, tit. 3. lit. 6. in addit. pag. 140.
CRIMEN EXCEPTISSIMUM nennet] well dasselbe so groß und weitläuftig/ daß es fast alle andere in sich begreifft/ und über alle ist/ denn die allerhöchste Majestät GOttes wird dadurch auf das schändlichste verunehret und geschmähet / die Heil. Sacramenta gemißbrauchet/ unwenschliche Unzucht mit dem Teufel getrieben/ Kinder ümgebracht/ Menschen und Vieh Schaden zugefüget/ die Lufft / Item die Feld- und Baum - Früchte werunreiniget und verderbet/ durch ihre böse Thaten die Obrigkeit beleidiget/ männiglich geärgert/ auch wohl viel unschuldige Kinder und andere von ihnen zu dergleichen Lastern verleitet und verführet/ und ihre Seelen/ so zum himmlischen ewigen Leben erschaffen/ dem abgesagten Menschen-Feind dem Satan zugesellet/ und in die ewige Verdamnis gestürtzet.
Freudius, in Gewissens - Fragen/ von Zauberey/ q. 332. per tot.
die alte Hirtin hieß/ bey der Tortur den damahligen Nachrichter zu Mülhausen/ Meister H. N. W. als er sie etwas höher auf der Leither anziehen wolte/ mit umgewendeten Gesichte/ ehe er sich dessen versahe / durch das Koller in die Achsel/ daß man die Spuhr von den Zähnen im Fleisch und s. v. den Geifer außwendig auf dem Collet sahe/ worüber der Mann gantz ohnmächtig wurde/ daß man eine gute Zeit mit ihn zu thun hatte/ ehe er wieder zu sich selber kommen konte/ nach mehrer Ausweisung der dißfals bey dem Fürstl. Ambte alda ergangenen Inquisition-Acten, und der darbey befindlichen registratur. Drum auch die Scharfrichter in solchen Fällen eben so wohl sich vorzusehen/ und behutsam zugehen Ursach haben/ und es nicht toll in den Tag hinein wagen sollen.
CCXXXII. Etliche DD. statuiren/ das man in atrocioribus & exceptis mit der Tortur schärffer verfahren könne/ als in andern Delictis.
Clarus, quaest. 64. n. 32.Brunus, de Indiciis & Tort. part. 2. q. 5. n. 52.Farinac. Quaest. Crim. 38. n. 34. & seqq.Bossius, in tit. de Indic. n. 172. & 174. & latius n. 195. Item 200.
Sonderlich aber im Laster der Hex - und Zauberey/ [welches Goehausen
in Proceß. contra Sagas, tit. 3. lit. 6. in addit. pag. 140.
CRIMEN EXCEPTISSIMUM nennet] well dasselbe so groß und weitläuftig/ daß es fast alle andere in sich begreifft/ und über alle ist/ denn die allerhöchste Majestät GOttes wird dadurch auf das schändlichste verunehret und geschmähet / die Heil. Sacramenta gemißbrauchet/ unwenschliche Unzucht mit dem Teufel getrieben/ Kinder ümgebracht/ Menschen und Vieh Schaden zugefüget/ die Lufft / Item die Feld- und Baum - Früchte werunreiniget und verderbet/ durch ihre böse Thaten die Obrigkeit beleidiget/ männiglich geärgert/ auch wohl viel unschuldige Kinder und andere von ihnen zu dergleichen Lastern verleitet und verführet/ und ihre Seelen/ so zum himmlischen ewigen Leben erschaffen/ dem abgesagten Menschen-Feind dem Satan zugesellet/ und in die ewige Verdamnis gestürtzet.
Freudius, in Gewissens - Fragen/ von Zauberey/ q. 332. per tot.
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0361"n="345"/>
die alte Hirtin hieß/ bey der Tortur den damahligen Nachrichter zu Mülhausen/ Meister H. N. W. als er sie etwas höher auf der Leither anziehen wolte/ mit umgewendeten Gesichte/ ehe er sich dessen versahe / durch das Koller in die Achsel/ daß man die Spuhr von den Zähnen im Fleisch und s. v. den Geifer außwendig auf dem Collet sahe/ worüber der Mann gantz ohnmächtig wurde/ daß man eine gute Zeit mit ihn zu thun hatte/ ehe er wieder zu sich selber kommen konte/ nach mehrer Ausweisung der dißfals bey dem Fürstl. Ambte alda ergangenen Inquisition-Acten, und der darbey befindlichen registratur. Drum auch die Scharfrichter in solchen Fällen eben so wohl sich vorzusehen/ und behutsam zugehen Ursach haben/ und es nicht toll in den Tag hinein wagen sollen.</p><p>CCXXXII. Etliche DD. statuiren/ das man in atrocioribus & exceptis mit der Tortur schärffer verfahren könne/ als in andern Delictis.</p><l>Clarus, quaest. 64. n. 32.</l><l>Brunus, de Indiciis & Tort. part. 2. q. 5. n. 52.</l><l>Farinac. Quaest. Crim. 38. n. 34. & seqq.</l><l>Bossius, in tit. de Indic. n. 172. & 174. & latius n. 195. Item 200.</l><p>Sonderlich aber im Laster der Hex - und Zauberey/ [welches Goehausen</p><p>in Proceß. contra Sagas, tit. 3. lit. 6. in addit. pag. 140.</p><p>CRIMEN EXCEPTISSIMUM nennet] well dasselbe so groß und weitläuftig/ daß es fast alle andere in sich begreifft/ und über alle ist/ denn die allerhöchste Majestät GOttes wird dadurch auf das schändlichste verunehret und geschmähet / die Heil. Sacramenta gemißbrauchet/ unwenschliche Unzucht mit dem Teufel getrieben/ Kinder ümgebracht/ Menschen und Vieh Schaden zugefüget/ die Lufft / Item die Feld- und Baum - Früchte werunreiniget und verderbet/ durch ihre böse Thaten die Obrigkeit beleidiget/ männiglich geärgert/ auch wohl viel unschuldige Kinder und andere von ihnen zu dergleichen Lastern verleitet und verführet/ und ihre Seelen/ so zum himmlischen ewigen Leben erschaffen/ dem abgesagten Menschen-Feind dem Satan zugesellet/ und in die ewige Verdamnis gestürtzet.</p><p>Freudius, in Gewissens - Fragen/ von Zauberey/ q. 332. per tot.</p></div></body></text></TEI>
[345/0361]
die alte Hirtin hieß/ bey der Tortur den damahligen Nachrichter zu Mülhausen/ Meister H. N. W. als er sie etwas höher auf der Leither anziehen wolte/ mit umgewendeten Gesichte/ ehe er sich dessen versahe / durch das Koller in die Achsel/ daß man die Spuhr von den Zähnen im Fleisch und s. v. den Geifer außwendig auf dem Collet sahe/ worüber der Mann gantz ohnmächtig wurde/ daß man eine gute Zeit mit ihn zu thun hatte/ ehe er wieder zu sich selber kommen konte/ nach mehrer Ausweisung der dißfals bey dem Fürstl. Ambte alda ergangenen Inquisition-Acten, und der darbey befindlichen registratur. Drum auch die Scharfrichter in solchen Fällen eben so wohl sich vorzusehen/ und behutsam zugehen Ursach haben/ und es nicht toll in den Tag hinein wagen sollen.
CCXXXII. Etliche DD. statuiren/ das man in atrocioribus & exceptis mit der Tortur schärffer verfahren könne/ als in andern Delictis.
Clarus, quaest. 64. n. 32. Brunus, de Indiciis & Tort. part. 2. q. 5. n. 52. Farinac. Quaest. Crim. 38. n. 34. & seqq. Bossius, in tit. de Indic. n. 172. & 174. & latius n. 195. Item 200. Sonderlich aber im Laster der Hex - und Zauberey/ [welches Goehausen
in Proceß. contra Sagas, tit. 3. lit. 6. in addit. pag. 140.
CRIMEN EXCEPTISSIMUM nennet] well dasselbe so groß und weitläuftig/ daß es fast alle andere in sich begreifft/ und über alle ist/ denn die allerhöchste Majestät GOttes wird dadurch auf das schändlichste verunehret und geschmähet / die Heil. Sacramenta gemißbrauchet/ unwenschliche Unzucht mit dem Teufel getrieben/ Kinder ümgebracht/ Menschen und Vieh Schaden zugefüget/ die Lufft / Item die Feld- und Baum - Früchte werunreiniget und verderbet/ durch ihre böse Thaten die Obrigkeit beleidiget/ männiglich geärgert/ auch wohl viel unschuldige Kinder und andere von ihnen zu dergleichen Lastern verleitet und verführet/ und ihre Seelen/ so zum himmlischen ewigen Leben erschaffen/ dem abgesagten Menschen-Feind dem Satan zugesellet/ und in die ewige Verdamnis gestürtzet.
Freudius, in Gewissens - Fragen/ von Zauberey/ q. 332. per tot.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 345. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/361>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.