Idem Guazzin. cit. defens. 30. c. 21. n. 10. pag. 104.
CLVIII. Wenn dieses auch nicht verfangen will/ pfleget man ihnen/ nach Gelegenheit ihrer Constitution, und der Arth des Verbrechens/ 1. 2. biß 3. I ctus oder Zucke mit dem Strick/ dran sie hangen/ zugeben/ welches die Schmertzen sehr vermehret/ und zwar üm so viel ärger/ wenn man ihnen die Beine nicht zusammen lässet/ sondern mit einen ziemlich langen Stock voneinander sperret. Chartar. de Interrog. reor. lib. 4. c. 1. n. 105. Ja sie binden ihnen auch wohl/ wenn es halßstarrige Gesellen sind/ schwere Fesseln/ Steine / Gewichte/ auch Krüge mit Wasser gefüllet/ unten an die Füsse/ welche den gantzen Leib desto länger auß dehnen/ und herabziehen/ sonderlich pflegen die Scharffrichter denen Reis, wenn sie also insuspenso sind/ kalt Wasser über den Rücken/ Arme/ Schien-Beine und Füße/ welche am meisten Noth leiden/ fallen zulassen/ welches ebenmäßig sehr wehe thun sol.
CLIX. Doch wird diese scharffe Frage mit Anhengung des Gewichts/ Zucken und Beschüttung mit Wasser zu Rom/ Neapolis und andern Orthen Italiae nur in den grausahmen Verbrechen/ als der Beleidigten Majestät/ Vater- und Kinder-Mord / Strassen-Kaub/ Mord und Todtschlag adhibiret.
Paris de Puteo, de Syndicat. in verb. tortura lib. 3. c. n. 6.Foller. Pract. Crim. in verbo. rei indurati n. 64.Carer. in Pract. Crim. in 2. tract. de Indic. & Tortur. §. circa sextum, n. 3. vers. & maxime, si aquam frigidam.Peregrin. in Consil. decisiv. lib. 2. n. 124.
CLX Andere haben dieses vor probat befunden/ daß wenn der Inquisit auf der Strick-Volter nicht bald bekennen wollen/ sie denselben herab gelassen/ auf einen höltzernen Stuhl gesetzet/ ihn kalt Wassen über den bloßen Kopf und Rücken hergeschüttet/ wenn es auch gleich in Winter gewesen/ und ihn so sitzen und kalt werden/ hernach wieder in die höhe ziehen lassen/ da denn fast alle seine Gliedmaßen geknackt und gekrachet/ als wie Holtz/ wenn man es entzwey bricht/ so daß/ wegen der unerträglichen Schmertzen/ sie ohne Verzug alles bekant haben.
Hippol. de Marsil super tit. ff. de Quaestion. n. 55. pag. m. 6.
CLXI. Theils haben das Wasser zurück/ und sie nur allein kalt werden lassen/ da die Pein dennoch verdoppelt worden.
Idem Guazzin. cit. defens. 30. c. 21. n. 10. pag. 104.
CLVIII. Wenn dieses auch nicht verfangen will/ pfleget man ihnen/ nach Gelegenheit ihrer Constitution, und der Arth des Verbrechens/ 1. 2. biß 3. I ctus oder Zucke mit dem Strick/ dran sie hangen/ zugeben/ welches die Schmertzen sehr vermehret/ und zwar üm so viel ärger/ wenn man ihnen die Beine nicht zusammen lässet/ sondern mit einen ziemlich langen Stock voneinander sperret. Chartar. de Interrog. reor. lib. 4. c. 1. n. 105. Ja sie binden ihnen auch wohl/ wenn es halßstarrige Gesellen sind/ schwere Fesseln/ Steine / Gewichte/ auch Krüge mit Wasser gefüllet/ unten an die Füsse/ welche den gantzen Leib desto länger auß dehnen/ und herabziehen/ sonderlich pflegen die Scharffrichter denen Reis, wenn sie also insuspenso sind/ kalt Wasser über den Rücken/ Arme/ Schien-Beine und Füße/ welche am meisten Noth leiden/ fallen zulassen/ welches ebenmäßig sehr wehe thun sol.
CLIX. Doch wird diese scharffe Frage mit Anhengung des Gewichts/ Zucken und Beschüttung mit Wasser zu Rom/ Neapolis und andern Orthen Italiae nur in den grausahmen Verbrechen/ als der Beleidigten Majestät/ Vater- und Kinder-Mord / Strassen-Kaub/ Mord und Todtschlag adhibiret.
Paris de Puteo, de Syndicat. in verb. tortura lib. 3. c. n. 6.Foller. Pract. Crim. in verbo. rei indurati n. 64.Carer. in Pract. Crim. in 2. tract. de Indic. & Tortur. §. circa sextum, n. 3. vers. & maximè, si aquam frigidam.Peregrin. in Consil. decisiv. lib. 2. n. 124.
CLX Andere haben dieses vor probat befunden/ daß wenn der Inquisit auf der Strick-Volter nicht bald bekennen wollen/ sie denselben herab gelassen/ auf einen höltzernen Stuhl gesetzet/ ihn kalt Wassen über den bloßen Kopf und Rücken hergeschüttet/ weñ es auch gleich in Winter gewesen/ und ihn so sitzen und kalt werden/ hernach wieder in die höhe ziehen lassen/ da denn fast alle seine Gliedmaßen geknackt und gekrachet/ als wie Holtz/ wenn man es entzwey bricht/ so daß/ wegen der unerträglichen Schmertzen/ sie ohne Verzug alles bekant haben.
Hippol. de Marsil super tit. ff. de Quaestion. n. 55. pag. m. 6.
CLXI. Theils haben das Wasser zurück/ und sie nur allein kalt werden lassen/ da die Pein dennoch verdoppelt worden.
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Idem Guazzin. cit. defens. 30. c. 21. n. 10. pag. 104.
CLVIII. Wenn dieses auch nicht verfangen will/ pfleget man ihnen/ nach Gelegenheit ihrer Constitution, und der Arth des Verbrechens/ 1. 2. biß 3. I ctus oder Zucke mit dem Strick/ dran sie hangen/ zugeben/ welches die Schmertzen sehr vermehret/ und zwar üm so viel ärger/ wenn man ihnen die Beine nicht zusammen lässet/ sondern mit einen ziemlich langen Stock voneinander sperret. Chartar. de Interrog. reor. lib. 4. c. 1. n. 105. Ja sie binden ihnen auch wohl/ wenn es halßstarrige Gesellen sind/ schwere Fesseln/ Steine / Gewichte/ auch Krüge mit Wasser gefüllet/ unten an die Füsse/ welche den gantzen Leib desto länger auß dehnen/ und herabziehen/ sonderlich pflegen die Scharffrichter denen Reis, wenn sie also insuspenso sind/ kalt Wasser über den Rücken/ Arme/ Schien-Beine und Füße/ welche am meisten Noth leiden/ fallen zulassen/ welches ebenmäßig sehr wehe thun sol.
CLIX. Doch wird diese scharffe Frage mit Anhengung des Gewichts/ Zucken und Beschüttung mit Wasser zu Rom/ Neapolis und andern Orthen Italiae nur in den grausahmen Verbrechen/ als der Beleidigten Majestät/ Vater- und Kinder-Mord / Strassen-Kaub/ Mord und Todtschlag adhibiret.
Paris de Puteo, de Syndicat. in verb. tortura lib. 3. c. n. 6. Foller. Pract. Crim. in verbo. rei indurati n. 64. Carer. in Pract. Crim. in 2. tract. de Indic. & Tortur. §. circa sextum, n. 3. vers. & maximè, si aquam frigidam. Peregrin. in Consil. decisiv. lib. 2. n. 124. CLX Andere haben dieses vor probat befunden/ daß wenn der Inquisit auf der Strick-Volter nicht bald bekennen wollen/ sie denselben herab gelassen/ auf einen höltzernen Stuhl gesetzet/ ihn kalt Wassen über den bloßen Kopf und Rücken hergeschüttet/ weñ es auch gleich in Winter gewesen/ und ihn so sitzen und kalt werden/ hernach wieder in die höhe ziehen lassen/ da denn fast alle seine Gliedmaßen geknackt und gekrachet/ als wie Holtz/ wenn man es entzwey bricht/ so daß/ wegen der unerträglichen Schmertzen/ sie ohne Verzug alles bekant haben.
Hippol. de Marsil super tit. ff. de Quaestion. n. 55. pag. m. 6.
CLXI. Theils haben das Wasser zurück/ und sie nur allein kalt werden lassen/ da die Pein dennoch verdoppelt worden.
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 297. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/313>, abgerufen am 23.11.2024.
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