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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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Nov. 17. c. 1. Vide etiam Nov. 25. c. 2. & Novell. 82. c. 9. in fin. Zorer, quaest. 12. part. 1. n. 878. Osvvald Hilliger, in Donell. enucl. lib. 14. c. 25. lit. c. Joh. Brunneman, L. Sancimus. final. C. ad Leg. Jul. repetund. Philippi, in Usu Pract. Inst. lib. 4. Ecclog. 94. n. 13.

Viel weniger Geschencke nehme/ das zu Recht zu beugen/ denn damit verkauft er seine Libertät/ seine Ehre/ auch das Ansehen und Kraft seines hohen Ambts/ und muß wider seine Pflicht und Gewissen zulassen/ daß der Reiche den Armen bedrenge/ der Ungerechte und Schuldige den Gerechten und Unschuldigen beschwere/ und giebt Ursach/ daß beydes Gott und Menschen mit höchsten Betrübnis über ihn klagen. Wie man beym Propheten Esaia c. 1. v. 23. lieset/ da GOtt der Allmächtige über die Richter seines Volcks selber Klage führet: Deine Fürsten sind Abtrünnige und Diebes-Gesellen/ sie nehmen alle gerne Geschencke / sie trachten nach Gaben: Den Wäisen schaffen sie nicht Recht/ und der Wittiben Sachen kömmt nicht für sie. Daruß sie sehen können/ waß sie für Ehre davon haben/ nemlich daß sie Abtrünnige und Diebes-Gesellen/ ja Feinde Gottes genennet werden/ und folget denn darauf/ wie Isiodorus in seinem Buch de Summo bono saget: Pauper, cum non habet, quod offerat, non solum audiri contemnitur, sed etiam contra Justitiam opprimitur. Der heilige Antonius erzehlet ein artig Exempel von einem Richter/ der von einer Partheyn ein Kalb hatte angenommen / welches die andere Parthey erfahren/ und seiner Frauen eine Kuh verehret. Als sie aber für Gericht kommen/ und der/ so das Kalb geschenckt/ wohl verspüret / daß seine Sachen nicht so wohl von statten gingen/ als er verhoffet/ und ihm vielleicht versprochen worden/ hat er den Richter höfflich erinnern wollen / und gesagt: Seine Sache wäre so klar/ daß ein Kalb darinne sprechen könte. Drauf der Richter geantwortet: Daß die Kuh so laut geschrien/ daß man das Kalb nicht hören können. Damit er anzeigen wollen/ wie die Geschencke im Gerichten so bald etwas gut/ und auch böß machen können. Darüber aber Gott durch den Propheten Esaiam den Richtern seines Volcks das ewige Weh drohet/ wenn er saget: Wehe euch/ die ihr den Gottlosen um Geschencke rechtfertiget/ und verkehret dem Gerechten seine Sache. Dafür sie denn Gott selbst ernstlich warnen lässet

Exod. 23. v. 8. & Deuteron. c. 14. n. 19.

Nov. 17. c. 1. Vide etiam Nov. 25. c. 2. & Novell. 82. c. 9. in fin. Zorer, quaest. 12. part. 1. n. 878. Osvvald Hilliger, in Donell. enucl. lib. 14. c. 25. lit. c. Joh. Brunneman, L. Sancimus. final. C. ad Leg. Jul. repetund. Philippi, in Usu Pract. Inst. lib. 4. Ecclog. 94. n. 13.

Viel weniger Geschencke nehme/ das zu Recht zu beugen/ denn damit verkauft er seine Libertät/ seine Ehre/ auch das Ansehẽ und Kraft seines hohen Ambts/ und muß wider seine Pflicht und Gewissen zulassen/ daß der Reiche den Armen bedrenge/ der Ungerechte und Schuldige den Gerechten und Unschuldigen beschwere/ und giebt Ursach/ daß beydes Gott und Menschen mit höchsten Betrübnis über ihn klagen. Wie man beym Propheten Esaia c. 1. v. 23. lieset/ da GOtt der Allmächtige über die Richter seines Volcks selber Klage führet: Deine Fürsten sind Abtrünnige und Diebes-Gesellen/ sie nehmen alle gerne Geschencke / sie trachten nach Gaben: Den Wäisen schaffen sie nicht Recht/ und der Wittiben Sachen köm̃t nicht für sie. Daruß sie sehen können/ waß sie für Ehre davon haben/ nemlich daß sie Abtrünnige und Diebes-Gesellen/ ja Feinde Gottes genennet werden/ und folget denn darauf/ wie Isiodorus in seinem Buch de Summo bono saget: Pauper, cum non habet, quod offerat, non solùm audiri contemnitur, sed etiam contra Justitiam opprimitur. Der heilige Antonius erzehlet ein artig Exempel von einem Richter/ der von einer Partheyn ein Kalb hatte angenommen / welches die andere Parthey erfahren/ und seiner Frauen eine Kuh verehret. Als sie aber für Gericht kommen/ und der/ so das Kalb geschenckt/ wohl verspüret / daß seine Sachen nicht so wohl von statten gingen/ als er verhoffet/ und ihm vielleicht versprochen worden/ hat er den Richter höfflich erinnern wollen / und gesagt: Seine Sache wäre so klar/ daß ein Kalb darinne sprechen könte. Drauf der Richter geantwortet: Daß die Kuh so laut geschrien/ daß man das Kalb nicht hören können. Damit er anzeigen wollen/ wie die Geschencke im Gerichten so bald etwas gut/ und auch böß machen können. Darüber aber Gott durch den Propheten Esaiam den Richtern seines Volcks das ewige Weh drohet/ wenn er saget: Wehe euch/ die ihr den Gottlosen um Geschencke rechtfertiget/ und verkehret dem Gerechten seine Sache. Dafür sie denn Gott selbst ernstlich warnen lässet

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[194/0210] Nov. 17. c. 1. Vide etiam Nov. 25. c. 2. & Novell. 82. c. 9. in fin. Zorer, quaest. 12. part. 1. n. 878. Osvvald Hilliger, in Donell. enucl. lib. 14. c. 25. lit. c. Joh. Brunneman, L. Sancimus. final. C. ad Leg. Jul. repetund. Philippi, in Usu Pract. Inst. lib. 4. Ecclog. 94. n. 13. Viel weniger Geschencke nehme/ das zu Recht zu beugen/ denn damit verkauft er seine Libertät/ seine Ehre/ auch das Ansehẽ und Kraft seines hohen Ambts/ und muß wider seine Pflicht und Gewissen zulassen/ daß der Reiche den Armen bedrenge/ der Ungerechte und Schuldige den Gerechten und Unschuldigen beschwere/ und giebt Ursach/ daß beydes Gott und Menschen mit höchsten Betrübnis über ihn klagen. Wie man beym Propheten Esaia c. 1. v. 23. lieset/ da GOtt der Allmächtige über die Richter seines Volcks selber Klage führet: Deine Fürsten sind Abtrünnige und Diebes-Gesellen/ sie nehmen alle gerne Geschencke / sie trachten nach Gaben: Den Wäisen schaffen sie nicht Recht/ und der Wittiben Sachen köm̃t nicht für sie. Daruß sie sehen können/ waß sie für Ehre davon haben/ nemlich daß sie Abtrünnige und Diebes-Gesellen/ ja Feinde Gottes genennet werden/ und folget denn darauf/ wie Isiodorus in seinem Buch de Summo bono saget: Pauper, cum non habet, quod offerat, non solùm audiri contemnitur, sed etiam contra Justitiam opprimitur. Der heilige Antonius erzehlet ein artig Exempel von einem Richter/ der von einer Partheyn ein Kalb hatte angenommen / welches die andere Parthey erfahren/ und seiner Frauen eine Kuh verehret. Als sie aber für Gericht kommen/ und der/ so das Kalb geschenckt/ wohl verspüret / daß seine Sachen nicht so wohl von statten gingen/ als er verhoffet/ und ihm vielleicht versprochen worden/ hat er den Richter höfflich erinnern wollen / und gesagt: Seine Sache wäre so klar/ daß ein Kalb darinne sprechen könte. Drauf der Richter geantwortet: Daß die Kuh so laut geschrien/ daß man das Kalb nicht hören können. Damit er anzeigen wollen/ wie die Geschencke im Gerichten so bald etwas gut/ und auch böß machen können. Darüber aber Gott durch den Propheten Esaiam den Richtern seines Volcks das ewige Weh drohet/ wenn er saget: Wehe euch/ die ihr den Gottlosen um Geschencke rechtfertiget/ und verkehret dem Gerechten seine Sache. Dafür sie denn Gott selbst ernstlich warnen lässet Exod. 23. v. 8. & Deuteron. c. 14. n. 19.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 194. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/210>, abgerufen am 24.11.2024.