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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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die Geburts-Glieder gesteckt/ und durch hin und wiederziehen und schneiden ihnen unerträgliche Schmertzen gemacht; Allermaßen solche grausame Marter dem Benjamini, Diacono Persico, und andern mehr angethan worden.

Theodoret. Hist. Eccles lib. 5. c. 83. D. Sagittar. de Martyr. cruiciat. cap. 16 §. 69. pag. 186.

XXIV. Bey Käyser Heinrichen den IV. kahm ein Bischoff/ welcher sich bey der Käyserin/ Frau Agneten, gar zubekant gemacht/ in Ungnaden. Den belagerte er auf der Vestung Falckenstein/ sagte ihm und der Besatzung Sicherheit des Lebens zu. Nach der Aufgabe ließ der Käyser den Bischoff ins Lager in ein Gezelt bringen/ und dessen Männlich Glied mit einen Stecken wohl abblauen/ und hernach mit der Besatzung auf Augsspurg fortziehen/ er starb aber auf den Weg. Ex Sturmio Matth. Hammer, in viridar. Histor. p. 346.

XXV. In der Wetterau im Städtlein Frauenstein ward ein böser Bube/ unter einer Linden an einen Sontag bey vielen Leuthen sitzend/ befunden/ der spricht zu einem Mägdlein von 4tehalb Jahren: Komm Töchterlein/ ich will dir einen Weck [oder Semmel] geben/ lauffe in den Stall hinein [es war aber der Stall ein leerer wüster und verödeter Pfarhoff] das Kind thut es/ begehrte auch von ihm in Stall den Weck/ sitze her/ sprach er/ ich will dir ihn schon geben. Bringet das Kind unter sich zu Nothzucht/ und weil es die Natur nicht will zugeben/ seinen vertenfelten Willen zu vollbringen/ wird er zornig/ nimt das Messer/ und ersticht das Kind mit 5. Stichen/ wendet es um auf den Bauch/ und lässet es verbluthen/ kehret hernach das Kind wieder um/ und reisset mit einen scharffen Messer das membrum muliebre [fit honos castis auribus] auf/ und begehet also seinen Muthwillen. Als nun dieses alles vollbracht/ zerhauet er das Kind auf 15. Stücke/ fasset es in seinen Rock und Ermeln ein/ und wil es verschleppen/ da kömmet gleich ein Bürger darzu/ nimmet ihm seine Wehr / schläget sie ihm um den Kopf/ und nimt ihn gefangen. Da wurde er nach Mayntz geführet/ und hat allda in der Urgicht bekant/ daß er vorher mit einem siebenjährigen Mägdelein dergleichen vorgehabt/ hätte aber demselben das Leben nicht genommen/ noch auch solchem was angewinnen können. Als er nun zum Tode verdammet/ hat man ihm mit glüenden Zangen erstlich das heimliche Glied zerrissen darnach die Brust und Rücken gezwickt/ letzlich alle Glieder zerstossen/ und ins Rab geflochten:

die Geburts-Glieder gesteckt/ und durch hin und wiederziehen und schneiden ihnẽ unerträgliche Schmertzen gemacht; Allermaßen solche grausame Marter dem Benjamini, Diacono Persico, und andern mehr angethan worden.

Theodoret. Hist. Eccles lib. 5. c. 83. D. Sagittar. de Martyr. cruiciat. cap. 16 §. 69. pag. 186.

XXIV. Bey Käyser Heinrichen den IV. kahm ein Bischoff/ welcher sich bey der Käyserin/ Frau Agneten, gar zubekant gemacht/ in Ungnaden. Den belagerte er auf der Vestung Falckenstein/ sagte ihm und der Besatzung Sicherheit des Lebens zu. Nach der Aufgabe ließ der Käyser den Bischoff ins Lager in ein Gezelt bringen/ und dessen Männlich Glied mit einen Stecken wohl abblauen/ und hernach mit der Besatzung auf Augsspurg fortziehen/ er starb aber auf den Weg. Ex Sturmio Matth. Hammer, in viridar. Histor. p. 346.

XXV. In der Wetterau im Städtlein Frauenstein ward ein böser Bube/ unter einer Linden an einen Sontag bey vielen Leuthen sitzend/ befunden/ der spricht zu einem Mägdlein von 4tehalb Jahren: Komm Töchterlein/ ich will dir einen Weck [oder Semmel] geben/ lauffe in den Stall hinein [es war aber der Stall ein leerer wüster und verödeter Pfarhoff] das Kind thut es/ begehrte auch von ihm in Stall den Weck/ sitze her/ sprach er/ ich will dir ihn schon geben. Bringet das Kind unter sich zu Nothzucht/ und weil es die Natur nicht will zugeben/ seinen vertenfelten Willen zu vollbringen/ wird er zornig/ nimt das Messer/ und ersticht das Kind mit 5. Stichen/ wendet es um auf den Bauch/ und lässet es verbluthen/ kehret hernach das Kind wieder um/ und reisset mit einen scharffen Messer das membrum muliebre [fit honos castis auribus] auf/ und begehet also seinen Muthwillen. Als nun dieses alles vollbracht/ zerhauet er das Kind auf 15. Stücke/ fasset es in seinen Rock und Ermeln ein/ und wil es verschleppen/ da kömmet gleich ein Bürger darzu/ nimmet ihm seine Wehr / schläget sie ihm um den Kopf/ und nimt ihn gefangen. Da wurde er nach Mayntz geführet/ und hat allda in der Urgicht bekant/ daß er vorher mit einem siebenjährigen Mägdelein dergleichen vorgehabt/ hätte aber demselben das Leben nicht genommen/ noch auch solchem was angewinnen können. Als er nun zum Tode verdam̃et/ hat man ihm mit glüenden Zangen erstlich das heimliche Glied zerrissen darnach die Brust und Rücken gezwickt/ letzlich alle Glieder zerstossen/ und ins Rab geflochten:

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        <p>XXIV. Bey Käyser Heinrichen den IV. kahm ein Bischoff/ welcher sich bey der                      Käyserin/ Frau Agneten, gar zubekant gemacht/ in Ungnaden. Den belagerte er                      auf der Vestung Falckenstein/ sagte ihm und der Besatzung Sicherheit des Lebens                      zu. Nach der Aufgabe ließ der Käyser den Bischoff ins Lager in ein Gezelt                      bringen/ und dessen Männlich Glied mit einen Stecken wohl abblauen/ und                      hernach mit der Besatzung auf Augsspurg fortziehen/ er starb aber auf den Weg.                      Ex Sturmio Matth. Hammer, in viridar. Histor. p. 346.</p>
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[1028/1034] die Geburts-Glieder gesteckt/ und durch hin und wiederziehen und schneiden ihnẽ unerträgliche Schmertzen gemacht; Allermaßen solche grausame Marter dem Benjamini, Diacono Persico, und andern mehr angethan worden. Theodoret. Hist. Eccles lib. 5. c. 83. D. Sagittar. de Martyr. cruiciat. cap. 16 §. 69. pag. 186. XXIV. Bey Käyser Heinrichen den IV. kahm ein Bischoff/ welcher sich bey der Käyserin/ Frau Agneten, gar zubekant gemacht/ in Ungnaden. Den belagerte er auf der Vestung Falckenstein/ sagte ihm und der Besatzung Sicherheit des Lebens zu. Nach der Aufgabe ließ der Käyser den Bischoff ins Lager in ein Gezelt bringen/ und dessen Männlich Glied mit einen Stecken wohl abblauen/ und hernach mit der Besatzung auf Augsspurg fortziehen/ er starb aber auf den Weg. Ex Sturmio Matth. Hammer, in viridar. Histor. p. 346. XXV. In der Wetterau im Städtlein Frauenstein ward ein böser Bube/ unter einer Linden an einen Sontag bey vielen Leuthen sitzend/ befunden/ der spricht zu einem Mägdlein von 4tehalb Jahren: Komm Töchterlein/ ich will dir einen Weck [oder Semmel] geben/ lauffe in den Stall hinein [es war aber der Stall ein leerer wüster und verödeter Pfarhoff] das Kind thut es/ begehrte auch von ihm in Stall den Weck/ sitze her/ sprach er/ ich will dir ihn schon geben. Bringet das Kind unter sich zu Nothzucht/ und weil es die Natur nicht will zugeben/ seinen vertenfelten Willen zu vollbringen/ wird er zornig/ nimt das Messer/ und ersticht das Kind mit 5. Stichen/ wendet es um auf den Bauch/ und lässet es verbluthen/ kehret hernach das Kind wieder um/ und reisset mit einen scharffen Messer das membrum muliebre [fit honos castis auribus] auf/ und begehet also seinen Muthwillen. Als nun dieses alles vollbracht/ zerhauet er das Kind auf 15. Stücke/ fasset es in seinen Rock und Ermeln ein/ und wil es verschleppen/ da kömmet gleich ein Bürger darzu/ nimmet ihm seine Wehr / schläget sie ihm um den Kopf/ und nimt ihn gefangen. Da wurde er nach Mayntz geführet/ und hat allda in der Urgicht bekant/ daß er vorher mit einem siebenjährigen Mägdelein dergleichen vorgehabt/ hätte aber demselben das Leben nicht genommen/ noch auch solchem was angewinnen können. Als er nun zum Tode verdam̃et/ hat man ihm mit glüenden Zangen erstlich das heimliche Glied zerrissen darnach die Brust und Rücken gezwickt/ letzlich alle Glieder zerstossen/ und ins Rab geflochten:

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 1028. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1034>, abgerufen am 24.11.2024.