Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

Bild:
<< vorherige Seite

Hiob. Fincel. lib. 2. de miracul. Hammer, de. virid. Hist. p. 355. &356.

XXVI. Georg Andresen/ in seiner Orienta lischen Reise-Beschreib. l. 1. c. 9. p. 12. setzet/ daß der König zu Matram einen Holländischen Bootsmann/ Peter von Alckmar/ so mit dessen Weibern einer/ deren er 1200. haben soll/ Unzucht getrieben/ drüber ertappet/ den Bart/ Nase und beyde Ohren/ wie auch sein Gemächte abschneiden/ und unter die alte Weiber/ so da Reiß/ Hüner und andere Sachen zu kauffe haben/ ihn verstossen/ daß sie ihren Spot mit ihn treiben möchten/ dem Weibe aber ist der Kopf abgeschlagen worden.

XXVII. Käyser Heraclius hat mit Verwilligung des Patriarchen zu Constantinopel seine Enckelin geheyrathet/ ist aber an der Wassersucht gestorben/ darzu dennoch ein ander abscheulich Gebrechen kommen also verdrehet/ daß wenn er sein Wasser lassen wollen/ er ihm selbst ins Angesichte gepisset/ deß wegen er allezeit was fürhalten müssen/ ohne Zweiffel zur Straffe der unnatürlichen Vermischung mit seiner Enckelin.

Gotefrid, in der Historischen Chronic. pag. 431.

XXVIII. Vor Alters/ wenn die Inspectio ventris bey den Weibern/ oder auch Wittiben vorgenommen wurde/ bedieneten sie sich darbey unterschiedlicher Solennitäten/ als daß fünf Frauen zugleich ein solch Weib/ welches sich vor schwanger ausgab/ an den blossen Leibe besichtigten und begriffen/ um desto besser drauf ihre Meinung zueröfnen: Es geschahe auch in einen Gemach welches nur eine einzige Thür hatte/ und noch darzu bey drey brennenden Lichtern. vid. L. 1. §. 10. & tot. tit. ff. de Ventre inspiend. & custod. part. Heut zu Tage aber gebraucht man sich solcher Ceremonien nicht mehr/ wiewohl die Sache an sich selbst noch in praxi und üblich ist/ als in indagatione graviditatis & virginitatis. Circa graviditatem kommen drey unterschiedliche Fäller vor/ darin/ auf Anordnung der Obrigkeit/ solche inspectio ocularis oder Besichtigung vorgenommen wird/ als [I.] wenn ein Weib/ so von ihren Mann geschieden ist/ ihm ansagen lässet/ sie sey von ihm schwanger ut in L. 1. §. 12. ff. de agnosc. & alend. liber. denn solcher Denunciation darf der Mann nicht strack glauben geben/ indem sie es wohl aus Haß/ oder zu seiner Be-

Hiob. Fincel. lib. 2. de miracul. Hammer, de. virid. Hist. p. 355. &356.

XXVI. Georg Andresen/ in seiner Orienta lischen Reise-Beschreib. l. 1. c. 9. p. 12. setzet/ daß der König zu Matram einen Holländischen Bootsmann/ Peter von Alckmar/ so mit dessen Weibern einer/ deren er 1200. haben soll/ Unzucht getrieben/ drüber ertappet/ den Bart/ Nase und beyde Ohren/ wie auch sein Gemächte abschneiden/ und unter die alte Weiber/ so da Reiß/ Hüner und andere Sachen zu kauffe haben/ ihn verstossen/ daß sie ihren Spot mit ihn treiben möchten/ dem Weibe aber ist der Kopf abgeschlagen worden.

XXVII. Käyser Heraclius hat mit Verwilligung des Patriarchen zu Constantinopel seine Enckelin geheyrathet/ ist aber an der Wassersucht gestorben/ darzu dennoch ein ander abscheulich Gebrechen kommen also verdrehet/ daß wenn er sein Wasser lassen wollen/ er ihm selbst ins Angesichte gepisset/ deß wegen er allezeit was fürhalten müssen/ ohne Zweiffel zur Straffe der unnatürlichen Vermischung mit seiner Enckelin.

Gotefrid, in der Historischen Chronic. pag. 431.

XXVIII. Vor Alters/ wenn die Inspectio ventris bey den Weibern/ oder auch Wittiben vorgenommen wurde/ bedieneten sie sich darbey unterschiedlicher Solennitäten/ als daß fünf Frauen zugleich ein solch Weib/ welches sich vor schwanger ausgab/ an den blossen Leibe besichtigten und begriffen/ um desto besser drauf ihre Meinung zueröfnen: Es geschahe auch in einen Gemach welches nur eine einzige Thür hatte/ und noch darzu bey drey brennenden Lichtern. vid. L. 1. §. 10. & tot. tit. ff. de Ventre inspiend. & custod. part. Heut zu Tage aber gebraucht man sich solcher Ceremonien nicht mehr/ wiewohl die Sache an sich selbst noch in praxi und üblich ist/ als in indagatione graviditatis & virginitatis. Circa graviditatem kom̃en drey unterschiedliche Fäller vor/ darin/ auf Anordnung der Obrigkeit/ solche inspectio ocularis oder Besichtigung vorgenommen wird/ als [I.] wenn ein Weib/ so von ihren Mañ geschieden ist/ ihm ansagen lässet/ sie sey von ihm schwanger ut in L. 1. §. 12. ff. de agnosc. & alend. liber. deñ solcher Denunciation darf der Mañ nicht strack glauben geben/ indem sie es wohl aus Haß/ oder zu seiner Be-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f1035" n="1029"/>
        <p>Hiob. Fincel. lib. 2. de miracul. Hammer, de. virid. Hist. p. 355. &amp;356.</p>
        <p>XXVI. Georg Andresen/ in seiner Orienta lischen Reise-Beschreib. l. 1. c. 9. p.                      12. setzet/ daß der König zu Matram einen Holländischen Bootsmann/ Peter von                      Alckmar/ so mit dessen Weibern einer/ deren er 1200. haben soll/ Unzucht                      getrieben/ drüber ertappet/ den Bart/ Nase und beyde Ohren/ wie auch sein                      Gemächte abschneiden/ und unter die alte Weiber/ so da Reiß/ Hüner und andere                      Sachen zu kauffe haben/ ihn verstossen/ daß sie ihren Spot mit ihn treiben                      möchten/ dem Weibe aber ist der Kopf abgeschlagen worden.</p>
        <p>XXVII. Käyser Heraclius hat mit Verwilligung des Patriarchen zu Constantinopel                      seine Enckelin geheyrathet/ ist aber an der Wassersucht gestorben/ darzu                      dennoch ein ander abscheulich Gebrechen kommen also verdrehet/ daß wenn er sein                      Wasser lassen wollen/ er ihm selbst ins Angesichte gepisset/ deß wegen er                      allezeit was fürhalten müssen/ ohne Zweiffel zur Straffe der unnatürlichen                      Vermischung mit seiner Enckelin.</p>
        <p>Gotefrid, in der Historischen Chronic. pag. 431.</p>
        <p>XXVIII. Vor Alters/ wenn die Inspectio ventris bey den Weibern/ oder auch                      Wittiben vorgenommen wurde/ bedieneten sie sich darbey unterschiedlicher                      Solennitäten/ als daß fünf Frauen zugleich ein solch Weib/ welches sich vor                      schwanger ausgab/ an den blossen Leibe besichtigten und begriffen/ um desto                      besser drauf ihre Meinung zueröfnen: Es geschahe auch in einen Gemach welches                      nur eine einzige Thür hatte/ und noch darzu bey drey brennenden Lichtern. vid.                      L. 1. §. 10. &amp; tot. tit. ff. de Ventre inspiend. &amp; custod. part. Heut zu                      Tage aber gebraucht man sich solcher Ceremonien nicht mehr/ wiewohl die Sache                      an sich selbst noch in praxi und üblich ist/ als in indagatione graviditatis                      &amp; virginitatis. Circa graviditatem kom&#x0303;en drey unterschiedliche                      Fäller vor/ darin/ auf Anordnung der Obrigkeit/ solche inspectio ocularis                      oder Besichtigung vorgenommen wird/ als [I.] wenn ein Weib/ so von ihren                      Man&#x0303; geschieden ist/ ihm ansagen lässet/ sie sey von ihm schwanger ut                      in L. 1. §. 12. ff. de agnosc. &amp; alend. liber. den&#x0303; solcher                      Denunciation darf der Man&#x0303; nicht strack glauben geben/ indem sie es wohl                      aus Haß/ oder zu seiner Be-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1029/1035] Hiob. Fincel. lib. 2. de miracul. Hammer, de. virid. Hist. p. 355. &356. XXVI. Georg Andresen/ in seiner Orienta lischen Reise-Beschreib. l. 1. c. 9. p. 12. setzet/ daß der König zu Matram einen Holländischen Bootsmann/ Peter von Alckmar/ so mit dessen Weibern einer/ deren er 1200. haben soll/ Unzucht getrieben/ drüber ertappet/ den Bart/ Nase und beyde Ohren/ wie auch sein Gemächte abschneiden/ und unter die alte Weiber/ so da Reiß/ Hüner und andere Sachen zu kauffe haben/ ihn verstossen/ daß sie ihren Spot mit ihn treiben möchten/ dem Weibe aber ist der Kopf abgeschlagen worden. XXVII. Käyser Heraclius hat mit Verwilligung des Patriarchen zu Constantinopel seine Enckelin geheyrathet/ ist aber an der Wassersucht gestorben/ darzu dennoch ein ander abscheulich Gebrechen kommen also verdrehet/ daß wenn er sein Wasser lassen wollen/ er ihm selbst ins Angesichte gepisset/ deß wegen er allezeit was fürhalten müssen/ ohne Zweiffel zur Straffe der unnatürlichen Vermischung mit seiner Enckelin. Gotefrid, in der Historischen Chronic. pag. 431. XXVIII. Vor Alters/ wenn die Inspectio ventris bey den Weibern/ oder auch Wittiben vorgenommen wurde/ bedieneten sie sich darbey unterschiedlicher Solennitäten/ als daß fünf Frauen zugleich ein solch Weib/ welches sich vor schwanger ausgab/ an den blossen Leibe besichtigten und begriffen/ um desto besser drauf ihre Meinung zueröfnen: Es geschahe auch in einen Gemach welches nur eine einzige Thür hatte/ und noch darzu bey drey brennenden Lichtern. vid. L. 1. §. 10. & tot. tit. ff. de Ventre inspiend. & custod. part. Heut zu Tage aber gebraucht man sich solcher Ceremonien nicht mehr/ wiewohl die Sache an sich selbst noch in praxi und üblich ist/ als in indagatione graviditatis & virginitatis. Circa graviditatem kom̃en drey unterschiedliche Fäller vor/ darin/ auf Anordnung der Obrigkeit/ solche inspectio ocularis oder Besichtigung vorgenommen wird/ als [I.] wenn ein Weib/ so von ihren Mañ geschieden ist/ ihm ansagen lässet/ sie sey von ihm schwanger ut in L. 1. §. 12. ff. de agnosc. & alend. liber. deñ solcher Denunciation darf der Mañ nicht strack glauben geben/ indem sie es wohl aus Haß/ oder zu seiner Be-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1035
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 1029. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1035>, abgerufen am 24.11.2024.