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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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Hiob. Fincel. lib. 2. de miracul. Hammer, de. virid. Hist. p. 355. &356.

XXVI. Georg Andresen/ in seiner Orienta lischen Reise-Beschreib. l. 1. c. 9. p. 12. setzet/ daß der König zu Matram einen Holländischen Bootsmann/ Peter von Alckmar/ so mit dessen Weibern einer/ deren er 1200. haben soll/ Unzucht getrieben/ drüber ertappet/ den Bart/ Nase und beyde Ohren/ wie auch sein Gemächte abschneiden/ und unter die alte Weiber/ so da Reiß/ Hüner und andere Sachen zu kauffe haben/ ihn verstossen/ daß sie ihren Spot mit ihn treiben möchten/ dem Weibe aber ist der Kopf abgeschlagen worden.

XXVII. Käyser Heraclius hat mit Verwilligung des Patriarchen zu Constantinopel seine Enckelin geheyrathet/ ist aber an der Wassersucht gestorben/ darzu dennoch ein ander abscheulich Gebrechen kommen also verdrehet/ daß wenn er sein Wasser lassen wollen/ er ihm selbst ins Angesichte gepisset/ deß wegen er allezeit was fürhalten müssen/ ohne Zweiffel zur Straffe der unnatürlichen Vermischung mit seiner Enckelin.

Gotefrid, in der Historischen Chronic. pag. 431.

XXVIII. Vor Alters/ wenn die Inspectio ventris bey den Weibern/ oder auch Wittiben vorgenommen wurde/ bedieneten sie sich darbey unterschiedlicher Solennitäten/ als daß fünf Frauen zugleich ein solch Weib/ welches sich vor schwanger ausgab/ an den blossen Leibe besichtigten und begriffen/ um desto besser drauf ihre Meinung zueröfnen: Es geschahe auch in einen Gemach welches nur eine einzige Thür hatte/ und noch darzu bey drey brennenden Lichtern. vid. L. 1. §. 10. & tot. tit. ff. de Ventre inspiend. & custod. part. Heut zu Tage aber gebraucht man sich solcher Ceremonien nicht mehr/ wiewohl die Sache an sich selbst noch in praxi und üblich ist/ als in indagatione graviditatis & virginitatis. Circa graviditatem kommen drey unterschiedliche Fäller vor/ darin/ auf Anordnung der Obrigkeit/ solche inspectio ocularis oder Besichtigung vorgenommen wird/ als [I.] wenn ein Weib/ so von ihren Mann geschieden ist/ ihm ansagen lässet/ sie sey von ihm schwanger ut in L. 1. §. 12. ff. de agnosc. & alend. liber. denn solcher Denunciation darf der Mann nicht strack glauben geben/ indem sie es wohl aus Haß/ oder zu seiner Be-

Hiob. Fincel. lib. 2. de miracul. Hammer, de. virid. Hist. p. 355. &356.

XXVI. Georg Andresen/ in seiner Orienta lischen Reise-Beschreib. l. 1. c. 9. p. 12. setzet/ daß der König zu Matram einen Holländischen Bootsmann/ Peter von Alckmar/ so mit dessen Weibern einer/ deren er 1200. haben soll/ Unzucht getrieben/ drüber ertappet/ den Bart/ Nase und beyde Ohren/ wie auch sein Gemächte abschneiden/ und unter die alte Weiber/ so da Reiß/ Hüner und andere Sachen zu kauffe haben/ ihn verstossen/ daß sie ihren Spot mit ihn treiben möchten/ dem Weibe aber ist der Kopf abgeschlagen worden.

XXVII. Käyser Heraclius hat mit Verwilligung des Patriarchen zu Constantinopel seine Enckelin geheyrathet/ ist aber an der Wassersucht gestorben/ darzu dennoch ein ander abscheulich Gebrechen kommen also verdrehet/ daß wenn er sein Wasser lassen wollen/ er ihm selbst ins Angesichte gepisset/ deß wegen er allezeit was fürhalten müssen/ ohne Zweiffel zur Straffe der unnatürlichen Vermischung mit seiner Enckelin.

Gotefrid, in der Historischen Chronic. pag. 431.

XXVIII. Vor Alters/ wenn die Inspectio ventris bey den Weibern/ oder auch Wittiben vorgenommen wurde/ bedieneten sie sich darbey unterschiedlicher Solennitäten/ als daß fünf Frauen zugleich ein solch Weib/ welches sich vor schwanger ausgab/ an den blossen Leibe besichtigten und begriffen/ um desto besser drauf ihre Meinung zueröfnen: Es geschahe auch in einen Gemach welches nur eine einzige Thür hatte/ und noch darzu bey drey brennenden Lichtern. vid. L. 1. §. 10. & tot. tit. ff. de Ventre inspiend. & custod. part. Heut zu Tage aber gebraucht man sich solcher Ceremonien nicht mehr/ wiewohl die Sache an sich selbst noch in praxi und üblich ist/ als in indagatione graviditatis & virginitatis. Circa graviditatem kom̃en drey unterschiedliche Fäller vor/ darin/ auf Anordnung der Obrigkeit/ solche inspectio ocularis oder Besichtigung vorgenommen wird/ als [I.] wenn ein Weib/ so von ihren Mañ geschieden ist/ ihm ansagen lässet/ sie sey von ihm schwanger ut in L. 1. §. 12. ff. de agnosc. & alend. liber. deñ solcher Denunciation darf der Mañ nicht strack glauben geben/ indem sie es wohl aus Haß/ oder zu seiner Be-

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        <p>Gotefrid, in der Historischen Chronic. pag. 431.</p>
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[1029/1035] Hiob. Fincel. lib. 2. de miracul. Hammer, de. virid. Hist. p. 355. &356. XXVI. Georg Andresen/ in seiner Orienta lischen Reise-Beschreib. l. 1. c. 9. p. 12. setzet/ daß der König zu Matram einen Holländischen Bootsmann/ Peter von Alckmar/ so mit dessen Weibern einer/ deren er 1200. haben soll/ Unzucht getrieben/ drüber ertappet/ den Bart/ Nase und beyde Ohren/ wie auch sein Gemächte abschneiden/ und unter die alte Weiber/ so da Reiß/ Hüner und andere Sachen zu kauffe haben/ ihn verstossen/ daß sie ihren Spot mit ihn treiben möchten/ dem Weibe aber ist der Kopf abgeschlagen worden. XXVII. Käyser Heraclius hat mit Verwilligung des Patriarchen zu Constantinopel seine Enckelin geheyrathet/ ist aber an der Wassersucht gestorben/ darzu dennoch ein ander abscheulich Gebrechen kommen also verdrehet/ daß wenn er sein Wasser lassen wollen/ er ihm selbst ins Angesichte gepisset/ deß wegen er allezeit was fürhalten müssen/ ohne Zweiffel zur Straffe der unnatürlichen Vermischung mit seiner Enckelin. Gotefrid, in der Historischen Chronic. pag. 431. XXVIII. Vor Alters/ wenn die Inspectio ventris bey den Weibern/ oder auch Wittiben vorgenommen wurde/ bedieneten sie sich darbey unterschiedlicher Solennitäten/ als daß fünf Frauen zugleich ein solch Weib/ welches sich vor schwanger ausgab/ an den blossen Leibe besichtigten und begriffen/ um desto besser drauf ihre Meinung zueröfnen: Es geschahe auch in einen Gemach welches nur eine einzige Thür hatte/ und noch darzu bey drey brennenden Lichtern. vid. L. 1. §. 10. & tot. tit. ff. de Ventre inspiend. & custod. part. Heut zu Tage aber gebraucht man sich solcher Ceremonien nicht mehr/ wiewohl die Sache an sich selbst noch in praxi und üblich ist/ als in indagatione graviditatis & virginitatis. Circa graviditatem kom̃en drey unterschiedliche Fäller vor/ darin/ auf Anordnung der Obrigkeit/ solche inspectio ocularis oder Besichtigung vorgenommen wird/ als [I.] wenn ein Weib/ so von ihren Mañ geschieden ist/ ihm ansagen lässet/ sie sey von ihm schwanger ut in L. 1. §. 12. ff. de agnosc. & alend. liber. deñ solcher Denunciation darf der Mañ nicht strack glauben geben/ indem sie es wohl aus Haß/ oder zu seiner Be-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 1029. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1035>, abgerufen am 19.05.2024.