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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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XIII. In Griechenland ist vor diesen nichts gemeiners/ als das castriren / Ausschneiden und Blenden am Gesicht gewesen/ zumahl bey denen/ so zum Regierstand erhoben/ welche solches mannichmahl aus einen blosen Argwohn und Furcht/ als wenn ihre Brüder oder andere nahe Bluts-Freunde ihnen die Schuhe austreten wolten/ practiciret und vorgenommen haben. Nec immerito sane ingenium saevitiae miratur Lipsius, cum certum sit, non alia re hominem magis abjici, & animo conatuq; cadere, quam exsectione illa & excaecatione. Qui aut virum viro, aut lumen demit, nihil ab eo ultra formidet, & in poenam aut ludibrium modo vivit.

Lips. in monit. & exemp. polit. lib. 2. c. 5. tit. violentiae exempla n. X. Nic. Henel. in otio Uratislav. c. 35. pag. 295. & 296.

XIV. Als die Türcken Constantinopel erobert/ haben sie nach lang getriebener Fleisches-Lust mit den Weibes-Bildern/ endlich dieselbe splitternackend ausgezogen/ lebendig an die Bäume gebunden/ und mit Pfeilen ihnen nach den Geburts-Gliedern geschossen/ manchen die Hertzen aus dem Leibe geschnitten / die Kinder gespist/ und alles von alten Personen in Stücken zerhauen.

D. Herlicius, von Mahomets Reich.

XV. Zu Neustadt schnitt ein reicher Bürger/ weil er seine Köchin beschlaffen / ihm das Gemächte glat herab mit einem Scheermesser. Zeil. part. 1. Theatr. Trag. c. 13. Ein Notarius in der Landschafft Perigord nahm in der ander Ehe eine von Adel/ mit der er anfing zu eifern. Und damit er/ wenn sie schwanger werden solte/ sie des Ehebruchs überwiesen werden könte/ ließ schwanger werden solte / sie des Ehebruchs überwiesen werden könte/ ließ er sich seiner natürlichen Gefäß durch einen Meister berauben/ muste aber über 6. Wochen in grossen Schmertzen/ im Lande Avergne zu Bette liegen. Seine besagte Ehfrau bekömmt die Wassersucht/ so etliche Frauen/ daß sie schwanger wäre/ hielten. Er sagte / daß sie von Ihm nicht schwanger/ sintemahln er vor 15. Monaten castriret wäre / wie er denn auch solches darzeigte. Sie starb nach 19 Monaten ihrer Kranckheit. Er ließ sie auffschneiden: Ihrer Freunde aber übten Rache an ihn/ und starb er elendiglich zu Bergerac an einer langwierigen Kranckheit/ und in grosser Verachtung.

Ludov. Gujon. lib. 5. var. lect. c. 11. Zeil. Epist. 657. pag. 806.

XVI. Man findet auch ferner in den Historien daß einige Geistliche/ desto keuscher zu leben/ und GOtt desto eiferiger zu dienen/ ihnen selbst die viri-

XIII. In Griechenland ist vor diesen nichts gemeiners/ als das castriren / Ausschneiden und Blenden am Gesicht gewesen/ zumahl bey denen/ so zum Regierstand erhoben/ welche solches mannichmahl aus einen blosen Argwohn und Furcht/ als wenn ihre Brüder oder andere nahe Bluts-Freunde ihnen die Schuhe austreten wolten/ practiciret und vorgenommen haben. Nec immeritò sanè ingenium saevitiae miratur Lipsius, cum certum sit, non aliâ re hominem magis abjici, & animo conatuq; cadere, quam exsectione illa & excaecatione. Qui aut virum viro, aut lumen demit, nihil ab eo ultra formidet, & in poenam aut ludibrium modo vivit.

Lips. in monit. & exemp. polit. lib. 2. c. 5. tit. violentiae exempla n. X. Nic. Henel. in otio Uratislav. c. 35. pag. 295. & 296.

XIV. Als die Türcken Constantinopel erobert/ haben sie nach lang getriebener Fleisches-Lust mit den Weibes-Bildern/ endlich dieselbe splitternackend ausgezogen/ lebendig an die Bäume gebunden/ und mit Pfeilen ihnen nach den Geburts-Gliedern geschossen/ manchen die Hertzen aus dem Leibe geschnitten / die Kinder gespist/ und alles von alten Personen in Stücken zerhauen.

D. Herlicius, von Mahomets Reich.

XV. Zu Neustadt schnitt ein reicher Bürger/ weil er seine Köchin beschlaffen / ihm das Gemächte glat herab mit einem Scheermesser. Zeil. part. 1. Theatr. Trag. c. 13. Ein Notarius in der Landschafft Perigord nahm in der ander Ehe eine von Adel/ mit der er anfing zu eifern. Und damit er/ wenn sie schwanger werden solte/ sie des Ehebruchs überwiesen werden könte/ ließ schwanger werden solte / sie des Ehebruchs überwiesen werden könte/ ließ er sich seiner natürlichen Gefäß durch einen Meister berauben/ muste aber über 6. Wochen in grossen Schmertzen/ im Lande Avergne zu Bette liegen. Seine besagte Ehfrau bekömmt die Wassersucht/ so etliche Frauen/ daß sie schwanger wäre/ hielten. Er sagte / daß sie von Ihm nicht schwanger/ sintemahln er vor 15. Monaten castriret wäre / wie er denn auch solches darzeigte. Sie starb nach 19 Monaten ihrer Kranckheit. Er ließ sie auffschneiden: Ihrer Freunde aber übten Rache an ihn/ und starb er elendiglich zu Bergerac an einer langwierigen Kranckheit/ und in grosser Verachtung.

Ludov. Gujon. lib. 5. var. lect. c. 11. Zeil. Epist. 657. pag. 806.

XVI. Man findet auch ferner in den Historien daß einige Geistliche/ desto keuscher zu leben/ und GOtt desto eiferiger zu dienen/ ihnen selbst die viri-

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[1025/1031] XIII. In Griechenland ist vor diesen nichts gemeiners/ als das castriren / Ausschneiden und Blenden am Gesicht gewesen/ zumahl bey denen/ so zum Regierstand erhoben/ welche solches mannichmahl aus einen blosen Argwohn und Furcht/ als wenn ihre Brüder oder andere nahe Bluts-Freunde ihnen die Schuhe austreten wolten/ practiciret und vorgenommen haben. Nec immeritò sanè ingenium saevitiae miratur Lipsius, cum certum sit, non aliâ re hominem magis abjici, & animo conatuq; cadere, quam exsectione illa & excaecatione. Qui aut virum viro, aut lumen demit, nihil ab eo ultra formidet, & in poenam aut ludibrium modo vivit. Lips. in monit. & exemp. polit. lib. 2. c. 5. tit. violentiae exempla n. X. Nic. Henel. in otio Uratislav. c. 35. pag. 295. & 296. XIV. Als die Türcken Constantinopel erobert/ haben sie nach lang getriebener Fleisches-Lust mit den Weibes-Bildern/ endlich dieselbe splitternackend ausgezogen/ lebendig an die Bäume gebunden/ und mit Pfeilen ihnen nach den Geburts-Gliedern geschossen/ manchen die Hertzen aus dem Leibe geschnitten / die Kinder gespist/ und alles von alten Personen in Stücken zerhauen. D. Herlicius, von Mahomets Reich. XV. Zu Neustadt schnitt ein reicher Bürger/ weil er seine Köchin beschlaffen / ihm das Gemächte glat herab mit einem Scheermesser. Zeil. part. 1. Theatr. Trag. c. 13. Ein Notarius in der Landschafft Perigord nahm in der ander Ehe eine von Adel/ mit der er anfing zu eifern. Und damit er/ wenn sie schwanger werden solte/ sie des Ehebruchs überwiesen werden könte/ ließ schwanger werden solte / sie des Ehebruchs überwiesen werden könte/ ließ er sich seiner natürlichen Gefäß durch einen Meister berauben/ muste aber über 6. Wochen in grossen Schmertzen/ im Lande Avergne zu Bette liegen. Seine besagte Ehfrau bekömmt die Wassersucht/ so etliche Frauen/ daß sie schwanger wäre/ hielten. Er sagte / daß sie von Ihm nicht schwanger/ sintemahln er vor 15. Monaten castriret wäre / wie er denn auch solches darzeigte. Sie starb nach 19 Monaten ihrer Kranckheit. Er ließ sie auffschneiden: Ihrer Freunde aber übten Rache an ihn/ und starb er elendiglich zu Bergerac an einer langwierigen Kranckheit/ und in grosser Verachtung. Ludov. Gujon. lib. 5. var. lect. c. 11. Zeil. Epist. 657. pag. 806. XVI. Man findet auch ferner in den Historien daß einige Geistliche/ desto keuscher zu leben/ und GOtt desto eiferiger zu dienen/ ihnen selbst die viri-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 1025. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1031>, abgerufen am 24.11.2024.