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Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845.

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Handschuh aufnahm und sich für den geschworenen Feind
dieser Hölle der Monarchie erklärte, da offenbarte es sich
in einem zweiten Moniteur-Artikel, was denn dieser ange-Juli 16.
staunte Theoretiker Sieyes unter Monarchie verstehe. Er
bezeichnet mit dem Stempel der Verwerfung jede historische
Monarchie, die englische nicht minder als die ottomani-
sche, sieht in dem Monarchen allein den unverantwort-
lichen Wähler von 6 verantwortlichen Monarchen, den
Ministern. Der Unterschied zwischen Monarchie und Re-
publik besteht, recht begriffen, lediglich darin, daß dort der
Einzelne, hier eine Mehrheit die Minister ein- und ab-
setzt. Weit richtiger aber, sich hierin der Einheit eines
Individuums zu vertrauen als einer Stimmenmehrheit,
weit angemessener, den Staatsbau in eine Spitze als in
einen Söller ausgehn zu lassen. Allerdings ist es eine Ab-
geschmacktheit, den unverantwortlichen Monarchen erblich
zu machen, allein die Formen der Wahlmonarchie, welche
die Geschichte bietet, sind nicht minder abgeschmackt, und
man darf es der Nationalversammlung nicht verargen, daß
sie, mit derartigen Fragen wenig noch vertraut, als sie
an ihr Geschäft ging, die abgeschmackte Erblichkeit einer
eben so abgeschmackten Wahl, die den bürgerlichen Krieg
im Gefolge hat, vorzog. Allerdings ist man jetzt mehr
eingeübt in Wahlfragen und unser Staatskünstler weiß
eine für die höchste Würde ganz geeignete Wahlform.
Nichtsdestoweniger ist er keineswegs der Meinung, daß man
unter den gegebenen Verhältnissen die beschlossene Con-

Französische Revolution. 25

Handſchuh aufnahm und ſich für den geſchworenen Feind
dieſer Hölle der Monarchie erklärte, da offenbarte es ſich
in einem zweiten Moniteur-Artikel, was denn dieſer ange-Juli 16.
ſtaunte Theoretiker Sieyes unter Monarchie verſtehe. Er
bezeichnet mit dem Stempel der Verwerfung jede hiſtoriſche
Monarchie, die engliſche nicht minder als die ottomani-
ſche, ſieht in dem Monarchen allein den unverantwort-
lichen Wähler von 6 verantwortlichen Monarchen, den
Miniſtern. Der Unterſchied zwiſchen Monarchie und Re-
publik beſteht, recht begriffen, lediglich darin, daß dort der
Einzelne, hier eine Mehrheit die Miniſter ein- und ab-
ſetzt. Weit richtiger aber, ſich hierin der Einheit eines
Individuums zu vertrauen als einer Stimmenmehrheit,
weit angemeſſener, den Staatsbau in eine Spitze als in
einen Söller ausgehn zu laſſen. Allerdings iſt es eine Ab-
geſchmacktheit, den unverantwortlichen Monarchen erblich
zu machen, allein die Formen der Wahlmonarchie, welche
die Geſchichte bietet, ſind nicht minder abgeſchmackt, und
man darf es der Nationalverſammlung nicht verargen, daß
ſie, mit derartigen Fragen wenig noch vertraut, als ſie
an ihr Geſchäft ging, die abgeſchmackte Erblichkeit einer
eben ſo abgeſchmackten Wahl, die den bürgerlichen Krieg
im Gefolge hat, vorzog. Allerdings iſt man jetzt mehr
eingeübt in Wahlfragen und unſer Staatskünſtler weiß
eine für die höchſte Würde ganz geeignete Wahlform.
Nichtsdeſtoweniger iſt er keineswegs der Meinung, daß man
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[385/0395] Handſchuh aufnahm und ſich für den geſchworenen Feind dieſer Hölle der Monarchie erklärte, da offenbarte es ſich in einem zweiten Moniteur-Artikel, was denn dieſer ange- ſtaunte Theoretiker Sieyes unter Monarchie verſtehe. Er bezeichnet mit dem Stempel der Verwerfung jede hiſtoriſche Monarchie, die engliſche nicht minder als die ottomani- ſche, ſieht in dem Monarchen allein den unverantwort- lichen Wähler von 6 verantwortlichen Monarchen, den Miniſtern. Der Unterſchied zwiſchen Monarchie und Re- publik beſteht, recht begriffen, lediglich darin, daß dort der Einzelne, hier eine Mehrheit die Miniſter ein- und ab- ſetzt. Weit richtiger aber, ſich hierin der Einheit eines Individuums zu vertrauen als einer Stimmenmehrheit, weit angemeſſener, den Staatsbau in eine Spitze als in einen Söller ausgehn zu laſſen. Allerdings iſt es eine Ab- geſchmacktheit, den unverantwortlichen Monarchen erblich zu machen, allein die Formen der Wahlmonarchie, welche die Geſchichte bietet, ſind nicht minder abgeſchmackt, und man darf es der Nationalverſammlung nicht verargen, daß ſie, mit derartigen Fragen wenig noch vertraut, als ſie an ihr Geſchäft ging, die abgeſchmackte Erblichkeit einer eben ſo abgeſchmackten Wahl, die den bürgerlichen Krieg im Gefolge hat, vorzog. Allerdings iſt man jetzt mehr eingeübt in Wahlfragen und unſer Staatskünſtler weiß eine für die höchſte Würde ganz geeignete Wahlform. Nichtsdeſtoweniger iſt er keineswegs der Meinung, daß man unter den gegebenen Verhältniſſen die beſchloſſene Con- Juli 16. Franzöſiſche Revolution. 25

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Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845, S. 385. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_geschichte_1845/395>, abgerufen am 14.05.2024.