rade ehrenhaften Erwerb er ungeheure Summen erhob. Die entstellende Spur seiner Ausschweifungen und eine tiefe sittliche Abspannung las man auf seinem sonst wohl- gestalten Gesichte. Seit er der Königin durch unziemliche Bewerbungen misfiel, seit er die Stelle eines Großad- mirals nicht erhielt, weil sein Muth im letzten Seekriege zweifelhaft erschien, war er mit dem Hofe zerfallen. Er sprach nicht ohne Verwirrung: "Sire, ich erlaube mir die Frage, ob die heutige Sitzung ein lit de justice ist?" Worauf der König: "Sie ist eine königliche Sitzung." -- "So bitte ich um die Erlaubniß," fuhr der Herzog fort, "die Erklärung niederlegen zu dürfen daß ich diese Form der Einzeichnung als ungesetzlich betrachte; man muß, um das Parlament der Verantwortlichkeit zu über- heben, hinzufügen, sie sey auf ausdrücklichen Befehl des Königs geschehen." -- "Die Einzeichnung ist gesetzlich," erwiderte der König, "weil ich die Meinung Aller ver- nommen habe."
Als der König den Saal verlassen hatte, brach die Bewegung der Gemüther frei hervor. Man umgab den Herzog, sagte ihm Dank. Unter denen die zum Frieden riethen, erblickte man Malesherbes, der kürzlich durch seinen Verwandten den Siegelbewahrer wieder in das Conseil gekommen war. Ihm lag es ganz besonders am Herzen daß ein zweites, in derselben Sitzung verlesenes Edict, für welches auch Breteuil großen Eifer bezeigte, nicht über der allgemeinen Spaltung zu Grunde gehe.
rade ehrenhaften Erwerb er ungeheure Summen erhob. Die entſtellende Spur ſeiner Ausſchweifungen und eine tiefe ſittliche Abſpannung las man auf ſeinem ſonſt wohl- geſtalten Geſichte. Seit er der Königin durch unziemliche Bewerbungen misfiel, ſeit er die Stelle eines Großad- mirals nicht erhielt, weil ſein Muth im letzten Seekriege zweifelhaft erſchien, war er mit dem Hofe zerfallen. Er ſprach nicht ohne Verwirrung: „Sire, ich erlaube mir die Frage, ob die heutige Sitzung ein lit de justice iſt?“ Worauf der König: „Sie iſt eine königliche Sitzung.“ — „So bitte ich um die Erlaubniß,“ fuhr der Herzog fort, „die Erklärung niederlegen zu dürfen daß ich dieſe Form der Einzeichnung als ungeſetzlich betrachte; man muß, um das Parlament der Verantwortlichkeit zu über- heben, hinzufügen, ſie ſey auf ausdrücklichen Befehl des Königs geſchehen.“ — „Die Einzeichnung iſt geſetzlich,“ erwiderte der König, „weil ich die Meinung Aller ver- nommen habe.“
Als der König den Saal verlaſſen hatte, brach die Bewegung der Gemüther frei hervor. Man umgab den Herzog, ſagte ihm Dank. Unter denen die zum Frieden riethen, erblickte man Malesherbes, der kürzlich durch ſeinen Verwandten den Siegelbewahrer wieder in das Conſeil gekommen war. Ihm lag es ganz beſonders am Herzen daß ein zweites, in derſelben Sitzung verleſenes Edict, für welches auch Breteuil großen Eifer bezeigte, nicht über der allgemeinen Spaltung zu Grunde gehe.
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rade ehrenhaften Erwerb er ungeheure Summen erhob.
Die entſtellende Spur ſeiner Ausſchweifungen und eine
tiefe ſittliche Abſpannung las man auf ſeinem ſonſt wohl-
geſtalten Geſichte. Seit er der Königin durch unziemliche
Bewerbungen misfiel, ſeit er die Stelle eines Großad-
mirals nicht erhielt, weil ſein Muth im letzten Seekriege
zweifelhaft erſchien, war er mit dem Hofe zerfallen. Er
ſprach nicht ohne Verwirrung: „Sire, ich erlaube mir
die Frage, ob die heutige Sitzung ein lit de justice iſt?“
Worauf der König: „Sie iſt eine königliche Sitzung.“
— „So bitte ich um die Erlaubniß,“ fuhr der Herzog
fort, „die Erklärung niederlegen zu dürfen daß ich dieſe
Form der Einzeichnung als ungeſetzlich betrachte; man
muß, um das Parlament der Verantwortlichkeit zu über-
heben, hinzufügen, ſie ſey auf ausdrücklichen Befehl des
Königs geſchehen.“ — „Die Einzeichnung iſt geſetzlich,“
erwiderte der König, „weil ich die Meinung Aller ver-
nommen habe.“
Als der König den Saal verlaſſen hatte, brach die
Bewegung der Gemüther frei hervor. Man umgab den
Herzog, ſagte ihm Dank. Unter denen die zum Frieden
riethen, erblickte man Malesherbes, der kürzlich durch
ſeinen Verwandten den Siegelbewahrer wieder in das
Conſeil gekommen war. Ihm lag es ganz beſonders am
Herzen daß ein zweites, in derſelben Sitzung verleſenes
Edict, für welches auch Breteuil großen Eifer bezeigte,
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Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845, S. 125. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_geschichte_1845/135>, abgerufen am 23.11.2024.
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