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Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874.

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Mutter diese Ueberzeugung nicht theilt, und das,
was dem katholischen Herzen ehrwürdig und theuer
ist, vielleicht für Wahn und Aberglauben hält.

O nein, eine entschiedene, allseitige und vollends
innige katholische Heranbildung des Kindes gehört in
gemischten Ehen so fast zu den unmöglichen Dingen.
Und so bleibt dem Kinde vorenthalten, was für das
Heil seiner Seele von der allergrößten Bedeutung ist.

Von welcher Seite man daher auch gemischte
Ehen betrachten möge, so erscheinen sie fast immer
als ein Uebel; Fälle, wo sie nicht als solche erschei-
nen, gehören, wenn sie überhaupt denkbar sind, sicher
zu den allerseltensten.

Man berufe sich nicht darauf, daß doch die Kirche
in gewissen Fällen und unter gewissen Bedingungen
solche Ehen gestatte. Sie mißbilligt dieselben
grundsätzlich überhaupt; und wenn sie in einzelnen
Fällen sie nicht gradzu verhindert und in gewisser
Hinsicht gestattet, so thut sie es gewissermaßen mit
schwerem Herzen, nur um größere Uebel zu ver-
hüten; für ein Uebel hält sie aber solche Ehen.

Es liegt ja auch in der Natur der Sache. Oder
sollte sich wohl eine Person, welche von echt katho-
lischem Geiste beseelt ist und gute katholische Gesin-
nung trägt, dazu verstehen, in das eheliche Verhältniß
einzutreten mit einer Person, welche in dem, was
ihr als das Höchste gilt, nicht übereinstimmt? O
nein, das rechte katholische Herz sträubt sich
dagegen. Findet aber eine Person einen solchen An-
stand dagegen nicht in sich, so ist das leider ein
Zeichen, daß sie in Betreff ihrer religiösen Gesinnung
bereits entartet ist. In der gemischten Ehe aber wird
solche Entartung dann nur noch weiter um sich greifen.

Mutter diese Ueberzeugung nicht theilt, und das,
was dem katholischen Herzen ehrwürdig und theuer
ist, vielleicht für Wahn und Aberglauben hält.

O nein, eine entschiedene, allseitige und vollends
innige katholische Heranbildung des Kindes gehört in
gemischten Ehen so fast zu den unmöglichen Dingen.
Und so bleibt dem Kinde vorenthalten, was für das
Heil seiner Seele von der allergrößten Bedeutung ist.

Von welcher Seite man daher auch gemischte
Ehen betrachten möge, so erscheinen sie fast immer
als ein Uebel; Fälle, wo sie nicht als solche erschei-
nen, gehören, wenn sie überhaupt denkbar sind, sicher
zu den allerseltensten.

Man berufe sich nicht darauf, daß doch die Kirche
in gewissen Fällen und unter gewissen Bedingungen
solche Ehen gestatte. Sie mißbilligt dieselben
grundsätzlich überhaupt; und wenn sie in einzelnen
Fällen sie nicht gradzu verhindert und in gewisser
Hinsicht gestattet, so thut sie es gewissermaßen mit
schwerem Herzen, nur um größere Uebel zu ver-
hüten; für ein Uebel hält sie aber solche Ehen.

Es liegt ja auch in der Natur der Sache. Oder
sollte sich wohl eine Person, welche von echt katho-
lischem Geiste beseelt ist und gute katholische Gesin-
nung trägt, dazu verstehen, in das eheliche Verhältniß
einzutreten mit einer Person, welche in dem, was
ihr als das Höchste gilt, nicht übereinstimmt? O
nein, das rechte katholische Herz sträubt sich
dagegen. Findet aber eine Person einen solchen An-
stand dagegen nicht in sich, so ist das leider ein
Zeichen, daß sie in Betreff ihrer religiösen Gesinnung
bereits entartet ist. In der gemischten Ehe aber wird
solche Entartung dann nur noch weiter um sich greifen.

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[144/0147] Mutter diese Ueberzeugung nicht theilt, und das, was dem katholischen Herzen ehrwürdig und theuer ist, vielleicht für Wahn und Aberglauben hält. O nein, eine entschiedene, allseitige und vollends innige katholische Heranbildung des Kindes gehört in gemischten Ehen so fast zu den unmöglichen Dingen. Und so bleibt dem Kinde vorenthalten, was für das Heil seiner Seele von der allergrößten Bedeutung ist. Von welcher Seite man daher auch gemischte Ehen betrachten möge, so erscheinen sie fast immer als ein Uebel; Fälle, wo sie nicht als solche erschei- nen, gehören, wenn sie überhaupt denkbar sind, sicher zu den allerseltensten. Man berufe sich nicht darauf, daß doch die Kirche in gewissen Fällen und unter gewissen Bedingungen solche Ehen gestatte. Sie mißbilligt dieselben grundsätzlich überhaupt; und wenn sie in einzelnen Fällen sie nicht gradzu verhindert und in gewisser Hinsicht gestattet, so thut sie es gewissermaßen mit schwerem Herzen, nur um größere Uebel zu ver- hüten; für ein Uebel hält sie aber solche Ehen. Es liegt ja auch in der Natur der Sache. Oder sollte sich wohl eine Person, welche von echt katho- lischem Geiste beseelt ist und gute katholische Gesin- nung trägt, dazu verstehen, in das eheliche Verhältniß einzutreten mit einer Person, welche in dem, was ihr als das Höchste gilt, nicht übereinstimmt? O nein, das rechte katholische Herz sträubt sich dagegen. Findet aber eine Person einen solchen An- stand dagegen nicht in sich, so ist das leider ein Zeichen, daß sie in Betreff ihrer religiösen Gesinnung bereits entartet ist. In der gemischten Ehe aber wird solche Entartung dann nur noch weiter um sich greifen.

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Zitationshilfe: Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 144. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/147>, abgerufen am 28.03.2024.