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Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874.

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Verläugnung des Glaubens gleich, weshalb auch die
h. Kirche solche Ehen von vornherein verboten hat
und jede Betheiligung an ihrer Schließung entschieden
ablehnt. Aber bietet jene Vereinbarung, so feierlich
sie auch geschlossen und so aufrichtig auch die ent-
sprechende Zusage gewesen sein mag, nun auch wirk-
lich die Bürgschaft dafür, daß die Kinder zur Zeit
katholisch erzogen werden? Wie, wenn der protestan-
tische Theil, vielleicht von Verwandten, von Vorge-
setzten, oder auf eine sonstige Art beeinflußt, oder
von selbst seinem Versprechen untreu wird? Solche
Fälle sind gar nicht so selten. - Oder wenn Ver-
setzungen in rein protestantische Gegenden führen, wo
der katholische Theil für sich und Kinder weder einen
katholischen Geistlichen, noch Kirche, noch Schule fin-
det? - Oder, es stirbt der katholische Theil vor der
Zeit; nun sind die armen Kinder dem protestantischen
Theile gänzlich anheimgegeben; vielleicht schreitet dieser
noch überdies zu einer zweiten Ehe mit einer pro-
testantischen Person. Woher sollen nun die Kinder
- wenn man sie nicht gar nöthigt, protestantisch zu
werden - eine katholische Erziehung bekommen?

O wie traurig gestaltet sich meist das Loos der
Kinder in religiöser Beziehung in solchen gemischten
Ehen! Was für Kinder oft, welche aus ihnen her-
vorgehen! Und welche Wucht von Verantwortung
wälzt sich dadurch auf das Gewissen der Person,
welche durch ihren Leichtsinn die oft so traurigen
Folgen solcher Ehen herbeigeführt hat, - und vielleicht
noch mehr auf das Gewissen der Eltern, welche sol-
chem Leichtsinn nicht nach Pflicht entgegengetreten sind!

Aber auch selbst im günstigsten Falle, daß näm-
lich die katholische Erziehung der Kinder nicht auf

Verläugnung des Glaubens gleich, weshalb auch die
h. Kirche solche Ehen von vornherein verboten hat
und jede Betheiligung an ihrer Schließung entschieden
ablehnt. Aber bietet jene Vereinbarung, so feierlich
sie auch geschlossen und so aufrichtig auch die ent-
sprechende Zusage gewesen sein mag, nun auch wirk-
lich die Bürgschaft dafür, daß die Kinder zur Zeit
katholisch erzogen werden? Wie, wenn der protestan-
tische Theil, vielleicht von Verwandten, von Vorge-
setzten, oder auf eine sonstige Art beeinflußt, oder
von selbst seinem Versprechen untreu wird? Solche
Fälle sind gar nicht so selten. – Oder wenn Ver-
setzungen in rein protestantische Gegenden führen, wo
der katholische Theil für sich und Kinder weder einen
katholischen Geistlichen, noch Kirche, noch Schule fin-
det? – Oder, es stirbt der katholische Theil vor der
Zeit; nun sind die armen Kinder dem protestantischen
Theile gänzlich anheimgegeben; vielleicht schreitet dieser
noch überdies zu einer zweiten Ehe mit einer pro-
testantischen Person. Woher sollen nun die Kinder
– wenn man sie nicht gar nöthigt, protestantisch zu
werden – eine katholische Erziehung bekommen?

O wie traurig gestaltet sich meist das Loos der
Kinder in religiöser Beziehung in solchen gemischten
Ehen! Was für Kinder oft, welche aus ihnen her-
vorgehen! Und welche Wucht von Verantwortung
wälzt sich dadurch auf das Gewissen der Person,
welche durch ihren Leichtsinn die oft so traurigen
Folgen solcher Ehen herbeigeführt hat, – und vielleicht
noch mehr auf das Gewissen der Eltern, welche sol-
chem Leichtsinn nicht nach Pflicht entgegengetreten sind!

Aber auch selbst im günstigsten Falle, daß näm-
lich die katholische Erziehung der Kinder nicht auf

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[142/0145] Verläugnung des Glaubens gleich, weshalb auch die h. Kirche solche Ehen von vornherein verboten hat und jede Betheiligung an ihrer Schließung entschieden ablehnt. Aber bietet jene Vereinbarung, so feierlich sie auch geschlossen und so aufrichtig auch die ent- sprechende Zusage gewesen sein mag, nun auch wirk- lich die Bürgschaft dafür, daß die Kinder zur Zeit katholisch erzogen werden? Wie, wenn der protestan- tische Theil, vielleicht von Verwandten, von Vorge- setzten, oder auf eine sonstige Art beeinflußt, oder von selbst seinem Versprechen untreu wird? Solche Fälle sind gar nicht so selten. – Oder wenn Ver- setzungen in rein protestantische Gegenden führen, wo der katholische Theil für sich und Kinder weder einen katholischen Geistlichen, noch Kirche, noch Schule fin- det? – Oder, es stirbt der katholische Theil vor der Zeit; nun sind die armen Kinder dem protestantischen Theile gänzlich anheimgegeben; vielleicht schreitet dieser noch überdies zu einer zweiten Ehe mit einer pro- testantischen Person. Woher sollen nun die Kinder – wenn man sie nicht gar nöthigt, protestantisch zu werden – eine katholische Erziehung bekommen? O wie traurig gestaltet sich meist das Loos der Kinder in religiöser Beziehung in solchen gemischten Ehen! Was für Kinder oft, welche aus ihnen her- vorgehen! Und welche Wucht von Verantwortung wälzt sich dadurch auf das Gewissen der Person, welche durch ihren Leichtsinn die oft so traurigen Folgen solcher Ehen herbeigeführt hat, – und vielleicht noch mehr auf das Gewissen der Eltern, welche sol- chem Leichtsinn nicht nach Pflicht entgegengetreten sind! Aber auch selbst im günstigsten Falle, daß näm- lich die katholische Erziehung der Kinder nicht auf

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Zitationshilfe: Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 142. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/145>, abgerufen am 23.11.2024.