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Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874.

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in den meisten Fällen schon in jene Zeit des Lebens
fällt, wo der Mensch weder die gehörige Reife des
Verstandes, noch die hinlängliche Lebenskenntniß und
Erfahrung hat, um richtig zu urtheilen und zu ent-
scheiden, so soll, wie die Mutter, so insbesondere der
Vater mit seinem reifern Verstande, mit seiner Le-
benskenntniß und Erfahrung dem Sohne unterweisend
und rathend zur Seite stehen. Liegt ja darin der
Grund jenes weisen Rathschlusses Gottes, wonach
Er das kindliche und jugendliche Alter unter die Ob-
hut und Leitung der Eltern gestellt hat, auf daß
diese ersetzen sollten, was dem Kinde noch abgeht.

Wird es daher den Kindern als h. Pflicht an's
Herz gelegt, ihren Beruf und einen neuen Stand
nicht zu wählen, ohne die Meinung der Eltern er-
fahren und ihren Rath eingeholt zu haben, so sollen
die Eltern, die Väter es sich am Herzen liegen lassen,
über den Beruf ihrer Kinder klar zu werden, um
guten Rath ertheilen zu können.

Mitunter ist das nicht schwer; der Beruf des
Sohnes stellt sich gewissermaßen von selbst heraus.
Es tritt von früh an eine entschiedene Neigung zu
einem bestimmten Stande, Geschäfte, Handwerke u.
s. w. im Sohne auf; ein gutes Zeichen für den Beruf
dazu, vollends, wenn auch die entsprechenden Gaben,
ein gewisses angebornes Geschick dafür, vielleicht sogar
in ausnehmender Art sich zeigen, und in den sonstigen
Verhältnissen kein Hinderniß liegt. - Oder, Um-
stände und Verhältnisse sind der Art oder gestalten
sich so, daß es sich gewissermaßen von selbst versteht,
daß z. B. der Sohn zur Zeit das Geschäft, das
Handwerk, das Anwesen des Vaters fortsetze; wie-
derum ein gutes Zeichen dafür, daß dies der Beruf

in den meisten Fällen schon in jene Zeit des Lebens
fällt, wo der Mensch weder die gehörige Reife des
Verstandes, noch die hinlängliche Lebenskenntniß und
Erfahrung hat, um richtig zu urtheilen und zu ent-
scheiden, so soll, wie die Mutter, so insbesondere der
Vater mit seinem reifern Verstande, mit seiner Le-
benskenntniß und Erfahrung dem Sohne unterweisend
und rathend zur Seite stehen. Liegt ja darin der
Grund jenes weisen Rathschlusses Gottes, wonach
Er das kindliche und jugendliche Alter unter die Ob-
hut und Leitung der Eltern gestellt hat, auf daß
diese ersetzen sollten, was dem Kinde noch abgeht.

Wird es daher den Kindern als h. Pflicht an's
Herz gelegt, ihren Beruf und einen neuen Stand
nicht zu wählen, ohne die Meinung der Eltern er-
fahren und ihren Rath eingeholt zu haben, so sollen
die Eltern, die Väter es sich am Herzen liegen lassen,
über den Beruf ihrer Kinder klar zu werden, um
guten Rath ertheilen zu können.

Mitunter ist das nicht schwer; der Beruf des
Sohnes stellt sich gewissermaßen von selbst heraus.
Es tritt von früh an eine entschiedene Neigung zu
einem bestimmten Stande, Geschäfte, Handwerke u.
s. w. im Sohne auf; ein gutes Zeichen für den Beruf
dazu, vollends, wenn auch die entsprechenden Gaben,
ein gewisses angebornes Geschick dafür, vielleicht sogar
in ausnehmender Art sich zeigen, und in den sonstigen
Verhältnissen kein Hinderniß liegt. – Oder, Um-
stände und Verhältnisse sind der Art oder gestalten
sich so, daß es sich gewissermaßen von selbst versteht,
daß z. B. der Sohn zur Zeit das Geschäft, das
Handwerk, das Anwesen des Vaters fortsetze; wie-
derum ein gutes Zeichen dafür, daß dies der Beruf

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[130/0133] in den meisten Fällen schon in jene Zeit des Lebens fällt, wo der Mensch weder die gehörige Reife des Verstandes, noch die hinlängliche Lebenskenntniß und Erfahrung hat, um richtig zu urtheilen und zu ent- scheiden, so soll, wie die Mutter, so insbesondere der Vater mit seinem reifern Verstande, mit seiner Le- benskenntniß und Erfahrung dem Sohne unterweisend und rathend zur Seite stehen. Liegt ja darin der Grund jenes weisen Rathschlusses Gottes, wonach Er das kindliche und jugendliche Alter unter die Ob- hut und Leitung der Eltern gestellt hat, auf daß diese ersetzen sollten, was dem Kinde noch abgeht. Wird es daher den Kindern als h. Pflicht an's Herz gelegt, ihren Beruf und einen neuen Stand nicht zu wählen, ohne die Meinung der Eltern er- fahren und ihren Rath eingeholt zu haben, so sollen die Eltern, die Väter es sich am Herzen liegen lassen, über den Beruf ihrer Kinder klar zu werden, um guten Rath ertheilen zu können. Mitunter ist das nicht schwer; der Beruf des Sohnes stellt sich gewissermaßen von selbst heraus. Es tritt von früh an eine entschiedene Neigung zu einem bestimmten Stande, Geschäfte, Handwerke u. s. w. im Sohne auf; ein gutes Zeichen für den Beruf dazu, vollends, wenn auch die entsprechenden Gaben, ein gewisses angebornes Geschick dafür, vielleicht sogar in ausnehmender Art sich zeigen, und in den sonstigen Verhältnissen kein Hinderniß liegt. – Oder, Um- stände und Verhältnisse sind der Art oder gestalten sich so, daß es sich gewissermaßen von selbst versteht, daß z. B. der Sohn zur Zeit das Geschäft, das Handwerk, das Anwesen des Vaters fortsetze; wie- derum ein gutes Zeichen dafür, daß dies der Beruf

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Zitationshilfe: Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 130. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/133>, abgerufen am 18.04.2024.