aufgeboten hat, um dasselbe zu sichern und zu för- dern, kann es unmöglich gleichgültig und unbesorgt lassen, wenn er sein geliebtes Kind, den Sohn, die Tochter aus seiner Nähe, aus seiner Aufsicht und aus seinem unmittelbaren Einflusse entlassen und in eine fremde Familie, vielleicht in eine fremde Stadt entsenden muß. Wie, wenn der Sohn, die Tochter dort nachtheiligen, verderblichen Einwirkungen preis- gegeben sein würde, dem Einflusse eines bösen Bei- spiels, eines unchristlichen, leichsinnigen, sündhaften Lebens, dem Einflusse leichtfertiger, unlauterer, fri- voler, Glauben und christliche Sitte verletzender und untergrabender Reden, ja sogar der Verleitung, Ver- lockung, Anreizung und Verführung zum Bösen?!
Und wie sehr steht das vielleicht zu fürchten, zu- mal in unsern Tagen! Ach, wie mancher Jüngling, wie manche Jungfrau, die bis dahin unter dem Ein- flusse eines wahrhaft christlichen Familienlebens so wohl gediehen waren und so gut und wohlgeartet das elterliche Haus verließen, haben unter den nach- theiligen und verderblichen Wirkungen der Verhält- nisse des Hauses, der Umgebung, denen sie außer- halb des elterlichen Hauses anheimgegeben waren, mehr und mehr ihren religiösen, frommen Sinn ein- gebüßt, sich dem Leichtsinne, der Sünde, der Aus- schweifung in die Arme geworfen, ihre Unschuld, ja ihren Glauben verloren und sind zur Zeit als ganz Andere in's elterliche Haus zurückgekehrt - des höchsten Schatzes und Glückes ihres Lebens beraubt!
Kann also ein rechter, ein christlicher Vater (und mit ihm die Mutter) gleichgültig dabei bleiben, wenn er in der Lage ist, also sein Kind entlassen zu müssen? Kann er unbesorgt es seinem Geschicke überlassen?
aufgeboten hat, um dasselbe zu sichern und zu för- dern, kann es unmöglich gleichgültig und unbesorgt lassen, wenn er sein geliebtes Kind, den Sohn, die Tochter aus seiner Nähe, aus seiner Aufsicht und aus seinem unmittelbaren Einflusse entlassen und in eine fremde Familie, vielleicht in eine fremde Stadt entsenden muß. Wie, wenn der Sohn, die Tochter dort nachtheiligen, verderblichen Einwirkungen preis- gegeben sein würde, dem Einflusse eines bösen Bei- spiels, eines unchristlichen, leichsinnigen, sündhaften Lebens, dem Einflusse leichtfertiger, unlauterer, fri- voler, Glauben und christliche Sitte verletzender und untergrabender Reden, ja sogar der Verleitung, Ver- lockung, Anreizung und Verführung zum Bösen?!
Und wie sehr steht das vielleicht zu fürchten, zu- mal in unsern Tagen! Ach, wie mancher Jüngling, wie manche Jungfrau, die bis dahin unter dem Ein- flusse eines wahrhaft christlichen Familienlebens so wohl gediehen waren und so gut und wohlgeartet das elterliche Haus verließen, haben unter den nach- theiligen und verderblichen Wirkungen der Verhält- nisse des Hauses, der Umgebung, denen sie außer- halb des elterlichen Hauses anheimgegeben waren, mehr und mehr ihren religiösen, frommen Sinn ein- gebüßt, sich dem Leichtsinne, der Sünde, der Aus- schweifung in die Arme geworfen, ihre Unschuld, ja ihren Glauben verloren und sind zur Zeit als ganz Andere in's elterliche Haus zurückgekehrt – des höchsten Schatzes und Glückes ihres Lebens beraubt!
Kann also ein rechter, ein christlicher Vater (und mit ihm die Mutter) gleichgültig dabei bleiben, wenn er in der Lage ist, also sein Kind entlassen zu müssen? Kann er unbesorgt es seinem Geschicke überlassen?
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aufgeboten hat, um dasselbe zu sichern und zu för-
dern, kann es unmöglich gleichgültig und unbesorgt
lassen, wenn er sein geliebtes Kind, den Sohn, die
Tochter aus seiner Nähe, aus seiner Aufsicht und
aus seinem unmittelbaren Einflusse entlassen und in
eine fremde Familie, vielleicht in eine fremde Stadt
entsenden muß. Wie, wenn der Sohn, die Tochter
dort nachtheiligen, verderblichen Einwirkungen preis-
gegeben sein würde, dem Einflusse eines bösen Bei-
spiels, eines unchristlichen, leichsinnigen, sündhaften
Lebens, dem Einflusse leichtfertiger, unlauterer, fri-
voler, Glauben und christliche Sitte verletzender und
untergrabender Reden, ja sogar der Verleitung, Ver-
lockung, Anreizung und Verführung zum Bösen?!
Und wie sehr steht das vielleicht zu fürchten, zu-
mal in unsern Tagen! Ach, wie mancher Jüngling,
wie manche Jungfrau, die bis dahin unter dem Ein-
flusse eines wahrhaft christlichen Familienlebens so
wohl gediehen waren und so gut und wohlgeartet
das elterliche Haus verließen, haben unter den nach-
theiligen und verderblichen Wirkungen der Verhält-
nisse des Hauses, der Umgebung, denen sie außer-
halb des elterlichen Hauses anheimgegeben waren,
mehr und mehr ihren religiösen, frommen Sinn ein-
gebüßt, sich dem Leichtsinne, der Sünde, der Aus-
schweifung in die Arme geworfen, ihre Unschuld, ja
ihren Glauben verloren und sind zur Zeit als ganz
Andere in's elterliche Haus zurückgekehrt – des
höchsten Schatzes und Glückes ihres Lebens beraubt!
Kann also ein rechter, ein christlicher Vater (und
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er in der Lage ist, also sein Kind entlassen zu müssen?
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Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 122. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/125>, abgerufen am 23.11.2024.
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