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Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874.

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Wir sagten: "So viel es Noth thut und
heilsam ist
."
Es ist die Rücksicht auf das Kind,
welche die Hand des Vaters zur Züchtigung in
Bewegung setzt, das Verlangen, das Kind durch die
Züchtigung und Strafe von seinen Fehlern los und
zu einem guten Sinn und Wandel hinzuführen; das
allein hatte auch der große Vater und Herr im Auge,
als Er den menschlichen Vätern das Strafrecht ein-
räumte. Sich also zum Strafen verleiten oder viel-
mehr hinreißen lassen von der durch die Unarten
und Fehler der Kinder hervorgerufenen Ungeduld
und zornmüthige Aufregung, durch eine augenblick-
liche oder überhaupt genährte Widerwilligkeit und
Abgeneigtheit gegen dieselben, also im Grunde durch
die Rücksicht auf sich selbst, das heißt gleichfalls und
in recht schlimmer Weise und zum großen Schaden
der Kinder das Strafrecht mißbrauchen, das heißt,
im Zuge und Dienste seiner eigenen verkehrten Natur
gegen die verkehrte Natur des Kindes auftreten, das
heißt, während man gegen einen Fehler des Kindes
auftritt, selbst einen leicht viel größern begehen. Daß
das nicht Segen schaffen kann, sieht Jeder leicht ein.
Wie könnte das Segen schaffen, was aus so bösem
Grunde stammt und in so übler Weise voll-
führt wird
.

Das pflegt nämlich der Fluch aller jener Züch-
tigungen und Strafen zu sein, welche Väter solcher
Art aus dem Zuge ihrer eigenen verkehrten Natur
vollführen; sie werden nicht in der rechten, nicht in
heilsamer Weise vollführt.

Gesetzt auch, die Art der Strafe wäre an sich
nicht ungeeignet, entspräche vielmehr der Beschaffen-
heit des Kindes und seines Fehlers, so wird der Va-

Wir sagten: So viel es Noth thut und
heilsam ist
.“
Es ist die Rücksicht auf das Kind,
welche die Hand des Vaters zur Züchtigung in
Bewegung setzt, das Verlangen, das Kind durch die
Züchtigung und Strafe von seinen Fehlern los und
zu einem guten Sinn und Wandel hinzuführen; das
allein hatte auch der große Vater und Herr im Auge,
als Er den menschlichen Vätern das Strafrecht ein-
räumte. Sich also zum Strafen verleiten oder viel-
mehr hinreißen lassen von der durch die Unarten
und Fehler der Kinder hervorgerufenen Ungeduld
und zornmüthige Aufregung, durch eine augenblick-
liche oder überhaupt genährte Widerwilligkeit und
Abgeneigtheit gegen dieselben, also im Grunde durch
die Rücksicht auf sich selbst, das heißt gleichfalls und
in recht schlimmer Weise und zum großen Schaden
der Kinder das Strafrecht mißbrauchen, das heißt,
im Zuge und Dienste seiner eigenen verkehrten Natur
gegen die verkehrte Natur des Kindes auftreten, das
heißt, während man gegen einen Fehler des Kindes
auftritt, selbst einen leicht viel größern begehen. Daß
das nicht Segen schaffen kann, sieht Jeder leicht ein.
Wie könnte das Segen schaffen, was aus so bösem
Grunde stammt und in so übler Weise voll-
führt wird
.

Das pflegt nämlich der Fluch aller jener Züch-
tigungen und Strafen zu sein, welche Väter solcher
Art aus dem Zuge ihrer eigenen verkehrten Natur
vollführen; sie werden nicht in der rechten, nicht in
heilsamer Weise vollführt.

Gesetzt auch, die Art der Strafe wäre an sich
nicht ungeeignet, entspräche vielmehr der Beschaffen-
heit des Kindes und seines Fehlers, so wird der Va-

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[109/0112] Wir sagten: „So viel es Noth thut und heilsam ist.“ Es ist die Rücksicht auf das Kind, welche die Hand des Vaters zur Züchtigung in Bewegung setzt, das Verlangen, das Kind durch die Züchtigung und Strafe von seinen Fehlern los und zu einem guten Sinn und Wandel hinzuführen; das allein hatte auch der große Vater und Herr im Auge, als Er den menschlichen Vätern das Strafrecht ein- räumte. Sich also zum Strafen verleiten oder viel- mehr hinreißen lassen von der durch die Unarten und Fehler der Kinder hervorgerufenen Ungeduld und zornmüthige Aufregung, durch eine augenblick- liche oder überhaupt genährte Widerwilligkeit und Abgeneigtheit gegen dieselben, also im Grunde durch die Rücksicht auf sich selbst, das heißt gleichfalls und in recht schlimmer Weise und zum großen Schaden der Kinder das Strafrecht mißbrauchen, das heißt, im Zuge und Dienste seiner eigenen verkehrten Natur gegen die verkehrte Natur des Kindes auftreten, das heißt, während man gegen einen Fehler des Kindes auftritt, selbst einen leicht viel größern begehen. Daß das nicht Segen schaffen kann, sieht Jeder leicht ein. Wie könnte das Segen schaffen, was aus so bösem Grunde stammt und in so übler Weise voll- führt wird. Das pflegt nämlich der Fluch aller jener Züch- tigungen und Strafen zu sein, welche Väter solcher Art aus dem Zuge ihrer eigenen verkehrten Natur vollführen; sie werden nicht in der rechten, nicht in heilsamer Weise vollführt. Gesetzt auch, die Art der Strafe wäre an sich nicht ungeeignet, entspräche vielmehr der Beschaffen- heit des Kindes und seines Fehlers, so wird der Va-

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Zitationshilfe: Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 109. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/112>, abgerufen am 23.04.2024.