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Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874.

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gegen die Philistäer "Israel geschlagen wurde und
eine überaus große Niederlage erlitt, und es fielen
von Israel 30,000 Mann und die Arche Gottes
gerieth in feindliche Gewalt und die beiden Söhne
Heli's wurden getödtet"
. Als aber ein Bote dem
98jährigen Heli Solches berichtete, "fiel er rücklings
vom Stuhle, brach das Genick und starb."
Kann es
da noch zweifelhaft bleiben, wie strenge Pflicht es für
die Väter sei, die Kinder zur Zeit und wo es Noth
thut, zu strafen?

Wir sagen: "Zur Zeit;" Zweck der Strafe
und Züchtigung ist eben, durch sie die Kinder im
Geleise des Gehorsams zu halten oder darein zurück
zu bringen. Kann dieser Zweck durch die milderen
Mittel der Belehrung und Ermahnung erreicht wer-
den, so hieße es, das Strafrecht mißbrauchen, wenn
der Vater zur Züchtigung schritte. Wie oft fehlen
die Kinder aus Unwissenheit, aus Unvorsichtigkeit und
ohne allen bösen Willen; fast immer wird's da
zum Ziele führen, wenn man die Kinder gehörig
belehrt, sie zur Vorsicht und Bedachtsamkeit ermahnt;
sie auch dann ohne Weiteres züchtigen und strafen,
ist nicht blos unberechtigt, sondern wirkt auch meist
schädlich auf das Gemüthsleben und auf die Ent-
wickelung des Kindes ein, vollends, wenn das Kind
von Natur scheu und wenig befähigt ist. In allen
Fällen und wo immer das Kind durch liebevolle Be-
lehrung und wenn auch nachdrückliche, doch väterliche
Ermahnung, vielleicht unter dem Beistande einer
Warnung zum rechten Handeln und Verhalten ge-
führt werden kann, verdient das in jeglicher Weise
den Vorzug vor dem strafenden Vorgehen.

gegen die Philistäer „Israel geschlagen wurde und
eine überaus große Niederlage erlitt, und es fielen
von Israel 30,000 Mann und die Arche Gottes
gerieth in feindliche Gewalt und die beiden Söhne
Heli's wurden getödtet“
. Als aber ein Bote dem
98jährigen Heli Solches berichtete, „fiel er rücklings
vom Stuhle, brach das Genick und starb.“
Kann es
da noch zweifelhaft bleiben, wie strenge Pflicht es für
die Väter sei, die Kinder zur Zeit und wo es Noth
thut, zu strafen?

Wir sagen: Zur Zeit;“ Zweck der Strafe
und Züchtigung ist eben, durch sie die Kinder im
Geleise des Gehorsams zu halten oder darein zurück
zu bringen. Kann dieser Zweck durch die milderen
Mittel der Belehrung und Ermahnung erreicht wer-
den, so hieße es, das Strafrecht mißbrauchen, wenn
der Vater zur Züchtigung schritte. Wie oft fehlen
die Kinder aus Unwissenheit, aus Unvorsichtigkeit und
ohne allen bösen Willen; fast immer wird's da
zum Ziele führen, wenn man die Kinder gehörig
belehrt, sie zur Vorsicht und Bedachtsamkeit ermahnt;
sie auch dann ohne Weiteres züchtigen und strafen,
ist nicht blos unberechtigt, sondern wirkt auch meist
schädlich auf das Gemüthsleben und auf die Ent-
wickelung des Kindes ein, vollends, wenn das Kind
von Natur scheu und wenig befähigt ist. In allen
Fällen und wo immer das Kind durch liebevolle Be-
lehrung und wenn auch nachdrückliche, doch väterliche
Ermahnung, vielleicht unter dem Beistande einer
Warnung zum rechten Handeln und Verhalten ge-
führt werden kann, verdient das in jeglicher Weise
den Vorzug vor dem strafenden Vorgehen.

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[108/0111] gegen die Philistäer „Israel geschlagen wurde und eine überaus große Niederlage erlitt, und es fielen von Israel 30,000 Mann und die Arche Gottes gerieth in feindliche Gewalt und die beiden Söhne Heli's wurden getödtet“. Als aber ein Bote dem 98jährigen Heli Solches berichtete, „fiel er rücklings vom Stuhle, brach das Genick und starb.“ Kann es da noch zweifelhaft bleiben, wie strenge Pflicht es für die Väter sei, die Kinder zur Zeit und wo es Noth thut, zu strafen? Wir sagen: „Zur Zeit;“ Zweck der Strafe und Züchtigung ist eben, durch sie die Kinder im Geleise des Gehorsams zu halten oder darein zurück zu bringen. Kann dieser Zweck durch die milderen Mittel der Belehrung und Ermahnung erreicht wer- den, so hieße es, das Strafrecht mißbrauchen, wenn der Vater zur Züchtigung schritte. Wie oft fehlen die Kinder aus Unwissenheit, aus Unvorsichtigkeit und ohne allen bösen Willen; fast immer wird's da zum Ziele führen, wenn man die Kinder gehörig belehrt, sie zur Vorsicht und Bedachtsamkeit ermahnt; sie auch dann ohne Weiteres züchtigen und strafen, ist nicht blos unberechtigt, sondern wirkt auch meist schädlich auf das Gemüthsleben und auf die Ent- wickelung des Kindes ein, vollends, wenn das Kind von Natur scheu und wenig befähigt ist. In allen Fällen und wo immer das Kind durch liebevolle Be- lehrung und wenn auch nachdrückliche, doch väterliche Ermahnung, vielleicht unter dem Beistande einer Warnung zum rechten Handeln und Verhalten ge- führt werden kann, verdient das in jeglicher Weise den Vorzug vor dem strafenden Vorgehen.

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Zitationshilfe: Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 108. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/111>, abgerufen am 19.04.2024.