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Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Erster Theil. Leipzig, 1804.

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wenn er die Stimme vernimmt, dem gesetzlichen Wesen an, p1c_219.002
und fühlt sich nun durch diese Aufnahme verbunden, welches p1c_219.003
das Gefühl der Religion ist. Wenn das nicht blos p1c_219.004
negative und verbietende, sondern zum Handeln antreibende, p1c_219.005
alles Wissen und Handeln bestimmende Gewissen nun an p1c_219.006
die Spitze des Wissens gestellt wird, so entsteht daraus p1c_219.007
eine rationale Psychologie, nach welcher sich die p1c_219.008
Thatsachen der empirischen Psychologie erklären, p1c_219.009
absolut nothwendig deduciren, die Seelenkräfte a priori p1c_219.010
eintheilen lassen, was bisher noch nie geschehen ist. Als p1c_219.011
Satz ausgedrückt, der in einem System der reflektirenden p1c_219.012
oder theoretischen Philosophie oben an stünde, wär der Offenbarungsimperativ p1c_219.013
folgender. Das instinktmäßige Leben p1c_219.014
wird vom absolut nothwendigen Wesen aufgefordert zu wirken, p1c_219.015
anzuschaun, zu begreifen, auf das ihn zur Wirksamkeit p1c_219.016
Auffordernde wieder zu reflektiren, und so am Bewußtseyn der p1c_219.017
absoluten Gesetzlichkeit Theil zu nehmen. Weil also das absolut p1c_219.018
nothwendig
gesetzliche Wesen durch den Menschen p1c_219.019
wirken und das Jdeale darstellen will, so weiß der p1c_219.020
Mensch, warum er 1) einen Willen habe, um das Gesetzliche p1c_219.021
an dem Realen darzustellen und hervorzubringen. Der p1c_219.022
Wille erscheint nun nicht mehr als bloßes Begehrungsvermögen, p1c_219.023
sondern als der formende gesetzliche Wille p1c_219.024
Gottes. 2) Warum der Mensch ein Empfindungsvermögen p1c_219.025
habe, um das Gewirkte anzuschauen, um es mit p1c_219.026
dem Gesetzlichen vergleichen zu können. Dieses Anschauungsvermögen, p1c_219.027
das als ein Streben vom absolut Nothwendigen p1c_219.028
ausgeht, erscheint nun nicht mehr als ein blos leidendes

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Zitationshilfe: Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Erster Theil. Leipzig, 1804, S. 219. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clodius_poetik01_1804/277>, abgerufen am 27.11.2024.