p1c_220.001 , empfangendes, bloße Sinnlichkeit, sondern als p1c_220.002 Phantasie, als ein Werden des Realen oder Wesentlichen p1c_220.003 unter der Form des Willens. 3) Warum der Mensch p1c_220.004 ein begreifendes, vergleichendes und urtheilendes Vermögen p1c_220.005 habe, um das, was geschehen ist, nach dem, was geschehen p1c_220.006 soll, zu messen, dieses erscheint nun nicht mehr als p1c_220.007 ein bloß begreifendes, in einzelnen Fällen urtheilendes Vermögen, p1c_220.008 als Verstand, sondern als vollendete, allgemein p1c_220.009 gültig nothwendige Urtheilskraft, die das hervorgebrachte p1c_220.010 Reale dem Jdealen unterwirft. 4) Warum p1c_220.011 er eine Vernunft habe, um die innerliche absolute Gesetzlichkeit p1c_220.012 im Bewußtseyn zu vernehmen. Diese Vernunftp1c_220.013 erscheint nun nicht mehr als ein blos speculirendes,p1c_220.014 sondern als ein bestimmendes und das Bewußtseyn p1c_220.015 zusammenhaltendes Vermögen. Das Absolute oder p1c_220.016 Jdealische kündet sich also an mittelst der vier Seelenkräfte, p1c_220.017 die es bestimmt, 1) als formend, 2) als Quell p1c_220.018 des Anschaulichen, 3) als allgemein urtheilend,p1c_220.019 4) als absolutes Bewußtseyn. Die Seelenkräftep1c_220.020 weisen also hin auf die vier Vernunftideen, die wir schon p1c_220.021 oben §. 8. Anmerk. 1. aufgestellt haben, unter denen das p1c_220.022 Absolute sich darstellen will, 1) auf eine absolute Caussalität,p1c_220.023 als Grund des formenden, 2) auf eine absolute p1c_220.024 Substantialität, als Grund des materiellen, 3) auf p1c_220.025 eine absolute Totalität, als Grund des begreifenden und p1c_220.026 verknüpfenden, 4) auf ein absolutes Selbstbewußtseynp1c_220.027 des gesetzlichen Wesens, welches sich in seinen Wirkungen p1c_220.028 selbst erscheint und die vorhergehenden Jdeen alle vereinigt.
p1c_220.001 , empfangendes, bloße Sinnlichkeit, sondern als p1c_220.002 Phantasie, als ein Werden des Realen oder Wesentlichen p1c_220.003 unter der Form des Willens. 3) Warum der Mensch p1c_220.004 ein begreifendes, vergleichendes und urtheilendes Vermögen p1c_220.005 habe, um das, was geschehen ist, nach dem, was geschehen p1c_220.006 soll, zu messen, dieses erscheint nun nicht mehr als p1c_220.007 ein bloß begreifendes, in einzelnen Fällen urtheilendes Vermögen, p1c_220.008 als Verstand, sondern als vollendete, allgemein p1c_220.009 gültig nothwendige Urtheilskraft, die das hervorgebrachte p1c_220.010 Reale dem Jdealen unterwirft. 4) Warum p1c_220.011 er eine Vernunft habe, um die innerliche absolute Gesetzlichkeit p1c_220.012 im Bewußtseyn zu vernehmen. Diese Vernunftp1c_220.013 erscheint nun nicht mehr als ein blos speculirendes,p1c_220.014 sondern als ein bestimmendes und das Bewußtseyn p1c_220.015 zusammenhaltendes Vermögen. Das Absolute oder p1c_220.016 Jdealische kündet sich also an mittelst der vier Seelenkräfte, p1c_220.017 die es bestimmt, 1) als formend, 2) als Quell p1c_220.018 des Anschaulichen, 3) als allgemein urtheilend,p1c_220.019 4) als absolutes Bewußtseyn. Die Seelenkräftep1c_220.020 weisen also hin auf die vier Vernunftideen, die wir schon p1c_220.021 oben §. 8. Anmerk. 1. aufgestellt haben, unter denen das p1c_220.022 Absolute sich darstellen will, 1) auf eine absolute Caussalität,p1c_220.023 als Grund des formenden, 2) auf eine absolute p1c_220.024 Substantialität, als Grund des materiellen, 3) auf p1c_220.025 eine absolute Totalität, als Grund des begreifenden und p1c_220.026 verknüpfenden, 4) auf ein absolutes Selbstbewußtseynp1c_220.027 des gesetzlichen Wesens, welches sich in seinen Wirkungen p1c_220.028 selbst erscheint und die vorhergehenden Jdeen alle vereinigt.
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weisen also hin auf die vier Vernunftideen, die wir schon p1c_220.021
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Absolute sich darstellen will, 1) auf eine absolute Caussalität, p1c_220.023
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Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Erster Theil. Leipzig, 1804, S. 220. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clodius_poetik01_1804/278>, abgerufen am 27.11.2024.
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