Clausewitz, Carl von: Vom Kriege. Bd. 3. Berlin, 1834.kleine Fronte annimmt, der Vertheidiger ihn dafür nicht 413. Es ist also gewiß daß der Vertheidiger, um 414. So lange der Vertheidiger sich mit der klein- 415. Aber dies ist nur eine Tendenz und kein 416. Hier sind nun zwei verschiedene Fronteausdeh- 417. Ist die erste schon so groß daß alle Vortheile III 23
kleine Fronte annimmt, der Vertheidiger ihn dafuͤr nicht 413. Es iſt alſo gewiß daß der Vertheidiger, um 414. So lange der Vertheidiger ſich mit der klein- 415. Aber dies iſt nur eine Tendenz und kein 416. Hier ſind nun zwei verſchiedene Fronteausdeh- 417. Iſt die erſte ſchon ſo groß daß alle Vortheile III 23
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kleine Fronte annimmt, der Vertheidiger ihn dafuͤr nicht
dadurch beſtraft daß er ſeine eigene Fronte von vorn her-
ein groͤßer beſtimmte, ſondern durch offenſive umfaſ-
ſende Gegenmaaßregeln.
413. Es iſt alſo gewiß daß der Vertheidiger, um
in keinem Falle in den Nachtheil einer zu großen Fronte
zu gerathen, die kleinſte nehmen wird die ihm die Um-
ſtaͤnde geſtatten, denn dadurch bekommt er mehr Kraͤfte
zum Zuruͤckſtellen; dieſe koͤnnen aber nie in den Fall kom-
men muͤßig zu bleiben, wie die Theile einer zu großen
Fronte.
414. So lange der Vertheidiger ſich mit der klein-
ſten Fronte begnuͤgt und die groͤßte Tiefe ſucht, d. h. der
natuͤrlichen Tendenz ſeiner Gefechtsform folgt, ſo lange hat
der Angreifende die entgegengeſetzte Tendenz: die Fronte-
ausdehnung ſo groß als moͤglich zu machen, d. h. den
Gegner ſo weit als moͤglich zu umfaſſen.
415. Aber dies iſt nur eine Tendenz und kein
Geſetz, denn wir haben geſehen daß die Vortheile dieſes
Umfaſſens abnehmen mit der Groͤße der Fronten und alſo
auf gewiſſen Punkten dem Vortheil ſucceſſiver Kraftver-
wendung nicht mehr das Gleichgewicht halten koͤnnen. Die-
ſem Geſetze iſt der Angreifende wie der Vertheidiger un-
terworfen.
416. Hier ſind nun zwei verſchiedene Fronteausdeh-
nungen zu unterſcheiden: die welche der Vertheidiger durch
ſeine genommene Aufſtellung und die welche der Angrei-
fende durch ſeine Überfluͤgelung beſtimmt.
417. Iſt die erſte ſchon ſo groß daß alle Vortheile
der Überfluͤgelung verſchwinden oder unkraͤftig werden, ſo
muß dieſe wegfallen; der Angreifende muß dann den
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