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Chamberlain, Houston Stewart: Die Grundlagen des Neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 1. München 1899.

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Die Erben.
geistlose Produkt galt den späteren Juden als heiliger denn die Bibel
(Traktat Pea II, 5)! Ja, sie erdreisten sich zu der Äusserung: "Die
Worte der Ältesten sind wichtiger als die Worte der Propheten"
(Traktat Berachoth I, 4)! So sicher hatte sie der neue Bund den Weg
des religiösen Verfalles geführt! In dem "Meer ohne Ende", wie sie

Berachoth, fol. 17a). Oder wiederum lesen wir mit Freuden: "Nehme ein Mensch
Bedacht auf die Ehre seines Weibes, denn der Segen wird in dem Hause eines
Menschen nur wegen seines Weibes gefunden" -- zwar nicht ganz wahr, doch
zeugen diese Worte von einer Gesinnung, die man gern vernimmt; aber jetzt
wiederum der Schluss: "Ehret eure Weiber, damit ihr reich werdet!" (Traktat
Baba Mezia
f. 59a). -- Doch auch das darf nicht verschwiegen werden, dass
es neben den schönen moralischen Sprüchen gar hässliche giebt, verabscheuungs-
würdige; so z. B., dass ein Jude mit einer Nichtjüdin das siebente Gebot nicht
übertreten kann: "denn ein Eheweib giebt es für die Heiden nicht, sie sind nicht
wirklich ihre Weiber" (Traktat Sanhedrin, f. 52b. und f. 82a). Ich gebe absichtlich
nur ein einziges Beispiel, damit der Leser den Ton sehe, das genügt: ab uno
disce omnes.
Zwar giebt es Rabbiner, die diese empörende Lehre bestreiten (da-
selbst), doch, wo die Rabbiner sich widersprechen, darf der Jude frei wählen, und
keine Kasuistik kann die Thatsache aus der Welt schaffen, dass die prinzipielle
Verachtung der Nichtjuden zu den Grundlagen des jüdischen Glaubens gehört;
sie folgt logisch aus der wahnsinnigen Überschätzung des eigenen Selbst; "ihr
seid Götter!" lassen sich ja die Juden von Jahve zurufen (Psalmen LXXXII, 6).
Auch andere Deutungen der zehn Gebote zeigen, wie der Begriff von Sittlichkeit
nur hauttief in diese semitischen Hethiter eingedrungen war; so lehren die Rabbiner
(Sanhedrin, f. 86a): "die Worte des achten Gebotes, ,du sollst nicht stehlen', be-
ziehen sich nach der Schrift nur auf Menschendiebstahl"! -- und da eine andere von
moralischer empfindenden Schriftgelehrten ins Feld geführte Belegstelle, "du sollst
nicht stehlen", aus Leviticus XIX, 11, sich ausdrücklich auf die Israeliten "Einer mit
dem Andern" bezieht, so löst sich hier wieder das einfache sittliche Gebot in einen
Ozean der Kasuistik auf; zwar lehrt der Talmud nicht (so viel ich aus den mir zu-
gänglichen Fragmenten entdecken konnte): du darfst den Nichtjuden bestehlen,
er lehrt aber nirgends das Gegenteil. -- Entsetzlich sind auch im Talmud die
vielen Vorschriften über Verfolgung und Ausrottung der unorthodoxen Juden: wie
die Einzelnen gesteinigt und die Menge mit dem Schwerte hingerichtet werden
sollen, und noch entsetzlicher die Beschreibungen der Folterungen und Hin-
richtungen, über welche sich dieses ebenso grauenhafte wie geistlose Werk mit
Wohlgefallen auslässt; auch hier nur ein einziges Beispiel: "Man steckt den Ver-
brecher in Mist bis an seine Kniee; dann legt man ein hartes Tuch in ein weiches
und wickelt es ihm um den Hals; der eine Zeuge zieht das eine Ende an sich
und der andere zieht das andere Ende an sich, bis der Verbrecher seinen Mund
aufthut. Indessen macht man das Blei heiss und schüttet es ihm in den Mund,
so dass es in seine Eingeweide hinuntergeht und dieselben verbrennt" (Sanhedrin, f. 52a).
Über solche Dinge werden dann im Talmud gelehrte Diskussionen geführt; so
meint z. B. der besonders fromme Rabbi Jehuda, es wäre mehr zu empfehlen, dem
armen Manne den Mund mit einer Zange zu öffnen, und das Blei schnell hinunter-

Die Erben.
geistlose Produkt galt den späteren Juden als heiliger denn die Bibel
(Traktat Pea II, 5)! Ja, sie erdreisten sich zu der Äusserung: »Die
Worte der Ältesten sind wichtiger als die Worte der Propheten«
(Traktat Berachoth I, 4)! So sicher hatte sie der neue Bund den Weg
des religiösen Verfalles geführt! In dem »Meer ohne Ende«, wie sie

Berachoth, fol. 17a). Oder wiederum lesen wir mit Freuden: »Nehme ein Mensch
Bedacht auf die Ehre seines Weibes, denn der Segen wird in dem Hause eines
Menschen nur wegen seines Weibes gefunden« — zwar nicht ganz wahr, doch
zeugen diese Worte von einer Gesinnung, die man gern vernimmt; aber jetzt
wiederum der Schluss: »Ehret eure Weiber, damit ihr reich werdet!« (Traktat
Baba Mezia
f. 59a). — Doch auch das darf nicht verschwiegen werden, dass
es neben den schönen moralischen Sprüchen gar hässliche giebt, verabscheuungs-
würdige; so z. B., dass ein Jude mit einer Nichtjüdin das siebente Gebot nicht
übertreten kann: »denn ein Eheweib giebt es für die Heiden nicht, sie sind nicht
wirklich ihre Weiber« (Traktat Sanhedrin, f. 52b. und f. 82a). Ich gebe absichtlich
nur ein einziges Beispiel, damit der Leser den Ton sehe, das genügt: ab uno
disce omnes.
Zwar giebt es Rabbiner, die diese empörende Lehre bestreiten (da-
selbst), doch, wo die Rabbiner sich widersprechen, darf der Jude frei wählen, und
keine Kasuistik kann die Thatsache aus der Welt schaffen, dass die prinzipielle
Verachtung der Nichtjuden zu den Grundlagen des jüdischen Glaubens gehört;
sie folgt logisch aus der wahnsinnigen Überschätzung des eigenen Selbst; »ihr
seid Götter!« lassen sich ja die Juden von Jahve zurufen (Psalmen LXXXII, 6).
Auch andere Deutungen der zehn Gebote zeigen, wie der Begriff von Sittlichkeit
nur hauttief in diese semitischen Hethiter eingedrungen war; so lehren die Rabbiner
(Sanhedrin, f. 86a): »die Worte des achten Gebotes, ‚du sollst nicht stehlen‘, be-
ziehen sich nach der Schrift nur auf Menschendiebstahl«! — und da eine andere von
moralischer empfindenden Schriftgelehrten ins Feld geführte Belegstelle, »du sollst
nicht stehlen«, aus Leviticus XIX, 11, sich ausdrücklich auf die Israeliten »Einer mit
dem Andern« bezieht, so löst sich hier wieder das einfache sittliche Gebot in einen
Ozean der Kasuistik auf; zwar lehrt der Talmud nicht (so viel ich aus den mir zu-
gänglichen Fragmenten entdecken konnte): du darfst den Nichtjuden bestehlen,
er lehrt aber nirgends das Gegenteil. — Entsetzlich sind auch im Talmud die
vielen Vorschriften über Verfolgung und Ausrottung der unorthodoxen Juden: wie
die Einzelnen gesteinigt und die Menge mit dem Schwerte hingerichtet werden
sollen, und noch entsetzlicher die Beschreibungen der Folterungen und Hin-
richtungen, über welche sich dieses ebenso grauenhafte wie geistlose Werk mit
Wohlgefallen auslässt; auch hier nur ein einziges Beispiel: »Man steckt den Ver-
brecher in Mist bis an seine Kniee; dann legt man ein hartes Tuch in ein weiches
und wickelt es ihm um den Hals; der eine Zeuge zieht das eine Ende an sich
und der andere zieht das andere Ende an sich, bis der Verbrecher seinen Mund
aufthut. Indessen macht man das Blei heiss und schüttet es ihm in den Mund,
so dass es in seine Eingeweide hinuntergeht und dieselben verbrennt« (Sanhedrin, f. 52a).
Über solche Dinge werden dann im Talmud gelehrte Diskussionen geführt; so
meint z. B. der besonders fromme Rabbi Jehuda, es wäre mehr zu empfehlen, dem
armen Manne den Mund mit einer Zange zu öffnen, und das Blei schnell hinunter-
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[444/0467] Die Erben. geistlose Produkt galt den späteren Juden als heiliger denn die Bibel (Traktat Pea II, 5)! Ja, sie erdreisten sich zu der Äusserung: »Die Worte der Ältesten sind wichtiger als die Worte der Propheten« (Traktat Berachoth I, 4)! So sicher hatte sie der neue Bund den Weg des religiösen Verfalles geführt! In dem »Meer ohne Ende«, wie sie 1) 1) Berachoth, fol. 17a). Oder wiederum lesen wir mit Freuden: »Nehme ein Mensch Bedacht auf die Ehre seines Weibes, denn der Segen wird in dem Hause eines Menschen nur wegen seines Weibes gefunden« — zwar nicht ganz wahr, doch zeugen diese Worte von einer Gesinnung, die man gern vernimmt; aber jetzt wiederum der Schluss: »Ehret eure Weiber, damit ihr reich werdet!« (Traktat Baba Mezia f. 59a). — Doch auch das darf nicht verschwiegen werden, dass es neben den schönen moralischen Sprüchen gar hässliche giebt, verabscheuungs- würdige; so z. B., dass ein Jude mit einer Nichtjüdin das siebente Gebot nicht übertreten kann: »denn ein Eheweib giebt es für die Heiden nicht, sie sind nicht wirklich ihre Weiber« (Traktat Sanhedrin, f. 52b. und f. 82a). Ich gebe absichtlich nur ein einziges Beispiel, damit der Leser den Ton sehe, das genügt: ab uno disce omnes. Zwar giebt es Rabbiner, die diese empörende Lehre bestreiten (da- selbst), doch, wo die Rabbiner sich widersprechen, darf der Jude frei wählen, und keine Kasuistik kann die Thatsache aus der Welt schaffen, dass die prinzipielle Verachtung der Nichtjuden zu den Grundlagen des jüdischen Glaubens gehört; sie folgt logisch aus der wahnsinnigen Überschätzung des eigenen Selbst; »ihr seid Götter!« lassen sich ja die Juden von Jahve zurufen (Psalmen LXXXII, 6). Auch andere Deutungen der zehn Gebote zeigen, wie der Begriff von Sittlichkeit nur hauttief in diese semitischen Hethiter eingedrungen war; so lehren die Rabbiner (Sanhedrin, f. 86a): »die Worte des achten Gebotes, ‚du sollst nicht stehlen‘, be- ziehen sich nach der Schrift nur auf Menschendiebstahl«! — und da eine andere von moralischer empfindenden Schriftgelehrten ins Feld geführte Belegstelle, »du sollst nicht stehlen«, aus Leviticus XIX, 11, sich ausdrücklich auf die Israeliten »Einer mit dem Andern« bezieht, so löst sich hier wieder das einfache sittliche Gebot in einen Ozean der Kasuistik auf; zwar lehrt der Talmud nicht (so viel ich aus den mir zu- gänglichen Fragmenten entdecken konnte): du darfst den Nichtjuden bestehlen, er lehrt aber nirgends das Gegenteil. — Entsetzlich sind auch im Talmud die vielen Vorschriften über Verfolgung und Ausrottung der unorthodoxen Juden: wie die Einzelnen gesteinigt und die Menge mit dem Schwerte hingerichtet werden sollen, und noch entsetzlicher die Beschreibungen der Folterungen und Hin- richtungen, über welche sich dieses ebenso grauenhafte wie geistlose Werk mit Wohlgefallen auslässt; auch hier nur ein einziges Beispiel: »Man steckt den Ver- brecher in Mist bis an seine Kniee; dann legt man ein hartes Tuch in ein weiches und wickelt es ihm um den Hals; der eine Zeuge zieht das eine Ende an sich und der andere zieht das andere Ende an sich, bis der Verbrecher seinen Mund aufthut. Indessen macht man das Blei heiss und schüttet es ihm in den Mund, so dass es in seine Eingeweide hinuntergeht und dieselben verbrennt« (Sanhedrin, f. 52a). Über solche Dinge werden dann im Talmud gelehrte Diskussionen geführt; so meint z. B. der besonders fromme Rabbi Jehuda, es wäre mehr zu empfehlen, dem armen Manne den Mund mit einer Zange zu öffnen, und das Blei schnell hinunter-

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Zitationshilfe: Chamberlain, Houston Stewart: Die Grundlagen des Neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 1. München 1899, S. 444. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chamberlain_grundlagen01_1899/467>, abgerufen am 11.09.2024.