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Campe, Joachim Heinrich: Robinson der Jüngere. Bd. 2. Hamburg, 1780.

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Johannes. Ja, er durfte sie wohl aus
dem Schiffe heraus nehmen und ans Land brin-
gen; aber wenn die Leute sich wieder einfanden:
so must' er sie ihnen wieder geben.

Vater. Richtig! Denn nahm er die Sa-
chen nicht heraus, so wurden sie nach und nach
ein Raub der Wellen. Deswegen kont' er auch
mit gutem Gewissen sich so gleich dasjenige da-
von zu eignen, was ihm an unentbehrlichsten
war, und es den Leuten, wenn sie jemahls wie-
derkämen, für die Mühe und Arbeit anrechnen,
die er auf die Rettung des Schifguts verwandt
hatte.

Was überhaupt die gestrandeten Schiffe
betrift: so sind die Menschen in einigen gesit-
teten Ländern darin übereingekommen, daß die
geretteten Sachen jedesmahl in drei Porzionen
getheilt werden. Die Eine davon kriegen die
vorigen Besizer wieder, wenn sie noch leben,
oder ihre Erben, wenn sie todt sind; die An-
dere wird denjenigen zuerkant, welche diese Sa-
chen gerettet haben, und die Dritte fält dem
Landesherrn zu.

Ni-

Johannes. Ja, er durfte ſie wohl aus
dem Schiffe heraus nehmen und ans Land brin-
gen; aber wenn die Leute ſich wieder einfanden:
ſo muſt' er ſie ihnen wieder geben.

Vater. Richtig! Denn nahm er die Sa-
chen nicht heraus, ſo wurden ſie nach und nach
ein Raub der Wellen. Deswegen kont' er auch
mit gutem Gewiſſen ſich ſo gleich dasjenige da-
von zu eignen, was ihm an unentbehrlichſten
war, und es den Leuten, wenn ſie jemahls wie-
derkaͤmen, fuͤr die Muͤhe und Arbeit anrechnen,
die er auf die Rettung des Schifguts verwandt
hatte.

Was uͤberhaupt die geſtrandeten Schiffe
betrift: ſo ſind die Menſchen in einigen geſit-
teten Laͤndern darin uͤbereingekommen, daß die
geretteten Sachen jedesmahl in drei Porzionen
getheilt werden. Die Eine davon kriegen die
vorigen Beſizer wieder, wenn ſie noch leben,
oder ihre Erben, wenn ſie todt ſind; die An-
dere wird denjenigen zuerkant, welche dieſe Sa-
chen gerettet haben, und die Dritte faͤlt dem
Landesherrn zu.

Ni-
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[207/0213] Johannes. Ja, er durfte ſie wohl aus dem Schiffe heraus nehmen und ans Land brin- gen; aber wenn die Leute ſich wieder einfanden: ſo muſt' er ſie ihnen wieder geben. Vater. Richtig! Denn nahm er die Sa- chen nicht heraus, ſo wurden ſie nach und nach ein Raub der Wellen. Deswegen kont' er auch mit gutem Gewiſſen ſich ſo gleich dasjenige da- von zu eignen, was ihm an unentbehrlichſten war, und es den Leuten, wenn ſie jemahls wie- derkaͤmen, fuͤr die Muͤhe und Arbeit anrechnen, die er auf die Rettung des Schifguts verwandt hatte. Was uͤberhaupt die geſtrandeten Schiffe betrift: ſo ſind die Menſchen in einigen geſit- teten Laͤndern darin uͤbereingekommen, daß die geretteten Sachen jedesmahl in drei Porzionen getheilt werden. Die Eine davon kriegen die vorigen Beſizer wieder, wenn ſie noch leben, oder ihre Erben, wenn ſie todt ſind; die An- dere wird denjenigen zuerkant, welche dieſe Sa- chen gerettet haben, und die Dritte faͤlt dem Landesherrn zu. Ni-

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Zitationshilfe: Campe, Joachim Heinrich: Robinson der Jüngere. Bd. 2. Hamburg, 1780, S. 207. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/campe_robinson02_1780/213>, abgerufen am 22.11.2024.