Burdel, Édouard: Die Trunksucht. (Übers. Heinrich Gauss). Weimar, 1855.In einem, der Nacheiferungsgesellschaft (societe d'emulation) von Abbeville erstatteten Berichte drückt sich Herr Baroche, Präsident derselben, also aus: "Die Bevölkerungen sittlicher zu machen, ist ein Gegenstand, worauf das Nachdenken und das Streben unseres Nacheiferungsvereins von jeher gerichtet gewesen ist. Zu diesem glücklichen Resultate führen zwei Mittel: zu belohnen und zu bestrafen. Gerne hätte man sich der Nothwendigkeit, zu dem zweiten Mittel seine Zuflucht zu nehmen, überhoben gesehen; aber das einflußreichste unter allen Lastern, die Trunksucht, macht mit jedem Tage, besonders unter den jüngern Arbeitern in den Werkstätten, erschreckendere Fortschritte, und es hat daher die Mustergesellschaft, mit Muth sich waffnend, nicht länger angestanden, bei der Regierung um ein Gesetz zur Unterdrückung dieses Lasters, der Ursache so vieler Mordthaten, der Quelle so vieler Unordnungen im bürgerlichen Leben, nachzusuchen. Sie hat dabei die zur Gewohnheit gewordene Trunkenheit mit in die Classe der Vergehen gestellt, und wenn man die Wirkungen dieser unseligen Angewöhnung, und wie gefährlich dabei das gegebene Beispiel ist, in Erwägung zieht, so kann man dieses Urtheil in der That nicht für zu streng erachten. *) Die härteste Strafe indeß, diejenige, welche die Gesellschaft am Häufigsten angewendet zu sehen wünscht und worauf sie große Hoffnung setzt, sei die Entziehung der bürgerlichen Rechte. Es ist dieß eine *) Was hier eben gesagt worden, paßt auch mehr oder weniger für die Städte in den deutschen Weinländern. In den deutschen Bierländern dagegen würde gewiß mancher Arme, der sich des theuren Bieres wegen dem Schnapse zugewendet hat, gerne zu jenem gesunden Genußmittel zurückkehren, wenn die städtischen Behörden überall darauf bedacht wären, das Braucommunen-Unwesen abzuschaffen oder durch leichtere Ertheilung von Concessionen zur Errichtung neuer Brauereien und neuer Ausschankhäuser eine wolthätige Concurrenz zu begründen, was dann nicht nur die Verbesserung des Bieres, sondern auch, die Hauptsache, dessen Verwohlfeilerung zur nothwendigen Folge haben müßte.
(Anmerk. d. Uebersetzers.) In einem, der Nacheiferungsgesellschaft (société d’émulation) von Abbeville erstatteten Berichte drückt sich Herr Baroche, Präsident derselben, also aus: „Die Bevölkerungen sittlicher zu machen, ist ein Gegenstand, worauf das Nachdenken und das Streben unseres Nacheiferungsvereins von jeher gerichtet gewesen ist. Zu diesem glücklichen Resultate führen zwei Mittel: zu belohnen und zu bestrafen. Gerne hätte man sich der Nothwendigkeit, zu dem zweiten Mittel seine Zuflucht zu nehmen, überhoben gesehen; aber das einflußreichste unter allen Lastern, die Trunksucht, macht mit jedem Tage, besonders unter den jüngern Arbeitern in den Werkstätten, erschreckendere Fortschritte, und es hat daher die Mustergesellschaft, mit Muth sich waffnend, nicht länger angestanden, bei der Regierung um ein Gesetz zur Unterdrückung dieses Lasters, der Ursache so vieler Mordthaten, der Quelle so vieler Unordnungen im bürgerlichen Leben, nachzusuchen. Sie hat dabei die zur Gewohnheit gewordene Trunkenheit mit in die Classe der Vergehen gestellt, und wenn man die Wirkungen dieser unseligen Angewöhnung, und wie gefährlich dabei das gegebene Beispiel ist, in Erwägung zieht, so kann man dieses Urtheil in der That nicht für zu streng erachten. *) Die härteste Strafe indeß, diejenige, welche die Gesellschaft am Häufigsten angewendet zu sehen wünscht und worauf sie große Hoffnung setzt, sei die Entziehung der bürgerlichen Rechte. Es ist dieß eine *) Was hier eben gesagt worden, paßt auch mehr oder weniger für die Städte in den deutschen Weinländern. In den deutschen Bierländern dagegen würde gewiß mancher Arme, der sich des theuren Bieres wegen dem Schnapse zugewendet hat, gerne zu jenem gesunden Genußmittel zurückkehren, wenn die städtischen Behörden überall darauf bedacht wären, das Braucommunen-Unwesen abzuschaffen oder durch leichtere Ertheilung von Concessionen zur Errichtung neuer Brauereien und neuer Ausschankhäuser eine wolthätige Concurrenz zu begründen, was dann nicht nur die Verbesserung des Bieres, sondern auch, die Hauptsache, dessen Verwohlfeilerung zur nothwendigen Folge haben müßte.
(Anmerk. d. Uebersetzers.) <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0073" n="63"/> <p> In einem, der Nacheiferungsgesellschaft (<hi rendition="#aq">société d’émulation</hi>) von Abbeville erstatteten Berichte drückt sich Herr Baroche, Präsident derselben, also aus: „Die Bevölkerungen sittlicher zu machen, ist ein Gegenstand, worauf das Nachdenken und das Streben unseres Nacheiferungsvereins von jeher gerichtet gewesen ist. Zu diesem glücklichen Resultate führen zwei Mittel: zu belohnen und zu bestrafen. Gerne hätte man sich der Nothwendigkeit, zu dem zweiten Mittel seine Zuflucht zu nehmen, überhoben gesehen; aber das einflußreichste unter allen Lastern, die Trunksucht, macht mit jedem Tage, besonders unter den jüngern Arbeitern in den Werkstätten, erschreckendere Fortschritte, und es hat daher die Mustergesellschaft, mit Muth sich waffnend, nicht länger angestanden, bei der Regierung um ein Gesetz zur Unterdrückung dieses Lasters, der Ursache so vieler Mordthaten, der Quelle so vieler Unordnungen im bürgerlichen Leben, nachzusuchen. Sie hat dabei die zur Gewohnheit gewordene Trunkenheit mit in die Classe der Vergehen gestellt, und wenn man die Wirkungen dieser unseligen Angewöhnung, und wie gefährlich dabei das gegebene Beispiel ist, in Erwägung zieht, so kann man dieses Urtheil in der That nicht für zu streng erachten. <note place="foot" n="*)">Was hier eben gesagt worden, paßt auch mehr oder weniger für die Städte in den deutschen Weinländern. In den deutschen Bierländern dagegen würde gewiß mancher Arme, der sich des theuren Bieres wegen dem Schnapse zugewendet hat, gerne zu jenem gesunden Genußmittel zurückkehren, wenn die städtischen Behörden überall darauf bedacht wären, das Braucommunen-Unwesen abzuschaffen oder durch leichtere Ertheilung von Concessionen zur Errichtung neuer Brauereien und neuer Ausschankhäuser eine wolthätige Concurrenz zu begründen, was dann nicht nur die Verbesserung des Bieres, sondern auch, die Hauptsache, dessen Verwohlfeilerung zur nothwendigen Folge haben müßte.<lb/><hi rendition="#right"> (Anmerk. d. Uebersetzers.) </hi></note></p> <p>Die härteste Strafe indeß, diejenige, welche die Gesellschaft am Häufigsten angewendet zu sehen wünscht und worauf sie große Hoffnung setzt, <hi rendition="#g">sei die Entziehung der bürgerlichen Rechte</hi>. Es ist dieß eine </p> </div> </body> </text> </TEI> [63/0073]
In einem, der Nacheiferungsgesellschaft (société d’émulation) von Abbeville erstatteten Berichte drückt sich Herr Baroche, Präsident derselben, also aus: „Die Bevölkerungen sittlicher zu machen, ist ein Gegenstand, worauf das Nachdenken und das Streben unseres Nacheiferungsvereins von jeher gerichtet gewesen ist. Zu diesem glücklichen Resultate führen zwei Mittel: zu belohnen und zu bestrafen. Gerne hätte man sich der Nothwendigkeit, zu dem zweiten Mittel seine Zuflucht zu nehmen, überhoben gesehen; aber das einflußreichste unter allen Lastern, die Trunksucht, macht mit jedem Tage, besonders unter den jüngern Arbeitern in den Werkstätten, erschreckendere Fortschritte, und es hat daher die Mustergesellschaft, mit Muth sich waffnend, nicht länger angestanden, bei der Regierung um ein Gesetz zur Unterdrückung dieses Lasters, der Ursache so vieler Mordthaten, der Quelle so vieler Unordnungen im bürgerlichen Leben, nachzusuchen. Sie hat dabei die zur Gewohnheit gewordene Trunkenheit mit in die Classe der Vergehen gestellt, und wenn man die Wirkungen dieser unseligen Angewöhnung, und wie gefährlich dabei das gegebene Beispiel ist, in Erwägung zieht, so kann man dieses Urtheil in der That nicht für zu streng erachten. *)
Die härteste Strafe indeß, diejenige, welche die Gesellschaft am Häufigsten angewendet zu sehen wünscht und worauf sie große Hoffnung setzt, sei die Entziehung der bürgerlichen Rechte. Es ist dieß eine
*) Was hier eben gesagt worden, paßt auch mehr oder weniger für die Städte in den deutschen Weinländern. In den deutschen Bierländern dagegen würde gewiß mancher Arme, der sich des theuren Bieres wegen dem Schnapse zugewendet hat, gerne zu jenem gesunden Genußmittel zurückkehren, wenn die städtischen Behörden überall darauf bedacht wären, das Braucommunen-Unwesen abzuschaffen oder durch leichtere Ertheilung von Concessionen zur Errichtung neuer Brauereien und neuer Ausschankhäuser eine wolthätige Concurrenz zu begründen, was dann nicht nur die Verbesserung des Bieres, sondern auch, die Hauptsache, dessen Verwohlfeilerung zur nothwendigen Folge haben müßte.
(Anmerk. d. Uebersetzers.)
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription.
(2013-11-01T10:28:26Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Benjamin Fiechter, Frank Wiegand: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-11-01T10:28:26Z)
Bayerische Staatsbibliothek München: Bereitstellung der Bilddigitalisate.
(2013-11-01T10:28:26Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription: Die Transkription erfolgte nach den unter http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Editionsrichtlinien formulierten Richtlinien. Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |