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Burdel, Édouard: Die Trunksucht. (Übers. Heinrich Gauss). Weimar, 1855.

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Borgens, da er weder Bezahlung von ihnen erhält, noch auch zu erhalten sich noch Hoffnung macht, ihnen die Thüre weist oder sie aus dem Hause wirft.

Sollte es denn, um den aus der großen Menge von Schenken erwachsenden unzähligen Uebeln abzuhelfen, nicht doch möglich sein, ein Gesetz zu geben, wodurch die Zahl derartiger Etablissements je nach der örtlichen Bevölkerung beschränkt würde?

Um endlich auch auf jene wichtige Frage, welche die auf den Getränken ruhende Abgabe betrifft, mit einem Wort einzugehen, so geben wir uns der Hoffnung hin, den Einfuhrzoll eines Tages zu Gunsten des ehrsamen Handwerkers herabgesetzt zu sehen, damit derselbe in den Stand gesetzt werde, mit seiner Familie zu Hause ein kräftigeres und dabei wohlfeileres Getränk zu genießen. Dagegen sollte es uns freuen, wenn die städtische Accise verdoppelt und eine Nachsteuer auf alle Luxusgetränke, als da sind Alkohole, Liqueure u. s. w., gelegt würde.

Muß es nicht auch jedem ernstlich Nachdenkenden als gerecht erscheinen, daß der Wein, wenn er zu einem nützlichen Nahrungsmittel wird, d. h., wenn er von dem Arbeiter zu Hause und mit Mäßigkeit genossen wird, um daraus frische Kräfte zu schöpfen, billigerweise geringeren Zoll trage, und daß dagegen ein schwerer Impost dem Wein, wie den Spirituosen überhaupt, dem Taback und den Spielkarten auflasten müsse, von dem Augenblick an, wo er in den Schenken getrunken wird und nun nicht mehr als ein einfaches Genußmittel betrachtet werden kann *).

*) Es würde ungerecht sein, hier nicht Dessen zu gedenken, was die (französische) Regierung in dieser Beziehung schon gethan hat: Der Einfuhrzoll ist in neuester Zeit um die Hälfte gemindert und die städtische Accise um ebensoviel erhöht werden, - Auch konnte man sonst nicht unter 1 Hectoliter (100 Liter = 871/2 preuß. Quart) kaufen, während es jetzt gestattet ist, fünfundzwanzig Liter accisefrei einzuführen.
(Anmerk. des franz. Verf.)

Borgens, da er weder Bezahlung von ihnen erhält, noch auch zu erhalten sich noch Hoffnung macht, ihnen die Thüre weist oder sie aus dem Hause wirft.

Sollte es denn, um den aus der großen Menge von Schenken erwachsenden unzähligen Uebeln abzuhelfen, nicht doch möglich sein, ein Gesetz zu geben, wodurch die Zahl derartiger Etablissements je nach der örtlichen Bevölkerung beschränkt würde?

Um endlich auch auf jene wichtige Frage, welche die auf den Getränken ruhende Abgabe betrifft, mit einem Wort einzugehen, so geben wir uns der Hoffnung hin, den Einfuhrzoll eines Tages zu Gunsten des ehrsamen Handwerkers herabgesetzt zu sehen, damit derselbe in den Stand gesetzt werde, mit seiner Familie zu Hause ein kräftigeres und dabei wohlfeileres Getränk zu genießen. Dagegen sollte es uns freuen, wenn die städtische Accise verdoppelt und eine Nachsteuer auf alle Luxusgetränke, als da sind Alkohole, Liqueure u. s. w., gelegt würde.

Muß es nicht auch jedem ernstlich Nachdenkenden als gerecht erscheinen, daß der Wein, wenn er zu einem nützlichen Nahrungsmittel wird, d. h., wenn er von dem Arbeiter zu Hause und mit Mäßigkeit genossen wird, um daraus frische Kräfte zu schöpfen, billigerweise geringeren Zoll trage, und daß dagegen ein schwerer Impost dem Wein, wie den Spirituosen überhaupt, dem Taback und den Spielkarten auflasten müsse, von dem Augenblick an, wo er in den Schenken getrunken wird und nun nicht mehr als ein einfaches Genußmittel betrachtet werden kann *).

*) Es würde ungerecht sein, hier nicht Dessen zu gedenken, was die (französische) Regierung in dieser Beziehung schon gethan hat: Der Einfuhrzoll ist in neuester Zeit um die Hälfte gemindert und die städtische Accise um ebensoviel erhöht werden, – Auch konnte man sonst nicht unter 1 Hectoliter (100 Liter = 87½ preuß. Quart) kaufen, während es jetzt gestattet ist, fünfundzwanzig Liter accisefrei einzuführen.
(Anmerk. des franz. Verf.)
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Borgens, da er weder Bezahlung von ihnen erhält, noch auch zu erhalten sich noch                     Hoffnung macht, ihnen die Thüre weist oder sie aus dem Hause wirft.</p>
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        <p>Um endlich auch auf jene wichtige Frage, welche die auf den Getränken ruhende                     Abgabe betrifft, mit einem Wort einzugehen, so geben wir uns der Hoffnung hin,                     den Einfuhrzoll eines Tages zu Gunsten des ehrsamen Handwerkers herabgesetzt zu                     sehen, damit derselbe in den Stand gesetzt werde, mit seiner Familie zu Hause                     ein kräftigeres und dabei wohlfeileres Getränk zu genießen. Dagegen sollte es                     uns freuen, wenn die städtische Accise verdoppelt und eine Nachsteuer auf alle                     Luxusgetränke, als da sind Alkohole, Liqueure u. s. w., gelegt würde.</p>
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[62/0072] Borgens, da er weder Bezahlung von ihnen erhält, noch auch zu erhalten sich noch Hoffnung macht, ihnen die Thüre weist oder sie aus dem Hause wirft. Sollte es denn, um den aus der großen Menge von Schenken erwachsenden unzähligen Uebeln abzuhelfen, nicht doch möglich sein, ein Gesetz zu geben, wodurch die Zahl derartiger Etablissements je nach der örtlichen Bevölkerung beschränkt würde? Um endlich auch auf jene wichtige Frage, welche die auf den Getränken ruhende Abgabe betrifft, mit einem Wort einzugehen, so geben wir uns der Hoffnung hin, den Einfuhrzoll eines Tages zu Gunsten des ehrsamen Handwerkers herabgesetzt zu sehen, damit derselbe in den Stand gesetzt werde, mit seiner Familie zu Hause ein kräftigeres und dabei wohlfeileres Getränk zu genießen. Dagegen sollte es uns freuen, wenn die städtische Accise verdoppelt und eine Nachsteuer auf alle Luxusgetränke, als da sind Alkohole, Liqueure u. s. w., gelegt würde. Muß es nicht auch jedem ernstlich Nachdenkenden als gerecht erscheinen, daß der Wein, wenn er zu einem nützlichen Nahrungsmittel wird, d. h., wenn er von dem Arbeiter zu Hause und mit Mäßigkeit genossen wird, um daraus frische Kräfte zu schöpfen, billigerweise geringeren Zoll trage, und daß dagegen ein schwerer Impost dem Wein, wie den Spirituosen überhaupt, dem Taback und den Spielkarten auflasten müsse, von dem Augenblick an, wo er in den Schenken getrunken wird und nun nicht mehr als ein einfaches Genußmittel betrachtet werden kann *). *) Es würde ungerecht sein, hier nicht Dessen zu gedenken, was die (französische) Regierung in dieser Beziehung schon gethan hat: Der Einfuhrzoll ist in neuester Zeit um die Hälfte gemindert und die städtische Accise um ebensoviel erhöht werden, – Auch konnte man sonst nicht unter 1 Hectoliter (100 Liter = 87½ preuß. Quart) kaufen, während es jetzt gestattet ist, fünfundzwanzig Liter accisefrei einzuführen. (Anmerk. des franz. Verf.)

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Zitationshilfe: Burdel, Édouard: Die Trunksucht. (Übers. Heinrich Gauss). Weimar, 1855, S. 62. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/burdel_trunksucht_1855/72>, abgerufen am 24.11.2024.