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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
vnd eynsatzung rympt es sich baß / sitzen / vnd die sacrament in eigne hend / von den händen der dieneren empfahen / vnd darnach brächen / niessen / vnd anderen mitteilen. Dann wie der Herr mit den jüngeren zuo tisch gesässen / also hat er jnen die zeichen dargebotten vnd gesprochen / Nemmend / teilend das vnder eüch. Darzuo wie man rüwiger vnd stiller das Nachtmal haltet / wenn man darzuo sitzt / vnd die diener / die heiligen gheimnussen durch die kirchen vmbher tragend: also ist auch auß den historien der alten offenbar gnuog / daß das Nachtmal vorzeyten den empfahenden in die händ ist gegäben worden. Das ist ein superstition vnd aberglaub / da man den leyen die händ schirt wenn sy das sacrament anrürend. Warumb schärend sy nit äben als mär die läfftzen / zungen vnd rachen deren die es niessend?

3784 Auß disem wirt auch noch ein andere frag geflochten / namlich was man von dem halten sölle / das von des Herren Nachtmal überbleybt: Ob man etwas daruon behalten / Jtem ob man das behalten oder verschlossen anbätten sölle? Aber dise frag hat wenig gottsäligs / vnd ist gar aberglöubisch vnd schädlich. Dann wär ist / der nit wüsse / daß brot vnd weyn / aussert dem heiligen vnd rächten ordenlichen brauch / kein sacrament ist. Woltend wir mit den Sophisten fürfaren zuofragen / was ein mauß gnagte / wenn sy das brot des Herren gnagte? Das sind vnzimliche fragen / vnd mit glöubiger vergässenheit zuo begraben. 3785 Vom eynschliessen aber des Nachtmals / leert vns der Herr im Euangelio nit ein wort / vil minder vom anbätten des selbigen. Nemmend / spricht er / ässends / vnd teilends vnder eüch. Er spricht nit / Behaltends / bättends an. Dann die waren anbätter / bättend den vatter an im geist vnd in der warheit. Darzuo so läsend wir / daß der Herr im Euangelio mit außtruckten worten gesagt hat3786 / Wenn sy zuo euch sagen werdend / Sihe er ist in der wüste / so gond nit hinauß: Sihe / er ist in der kammer / so glaubends nit. Vnnd diß gebotts setzt er ein vrsach drauf vnd spricht: Dann gleych wie der blitzg außgadt vom Aufgang / vnd scheynet biß zum Nidergang / also wirt auch seyn die zuokunfft des menschen suns. Die zuokunfft / spricht er / des suns des menschen in die wält / wirt herrlich vnd scheynbar / nit tunckel seyn / er wirt auch nit mer kommen / dann so er richten wirt die läbenden vnd die todten. Darumb da vns Paulus der Apostel den waren glauben leert3787 / da heißt er vns Christum nit auff erden / sonder mit erhebten gmüteren in himmlen zur gerächten des vatters anbätten. Vnd wär wil so vnsinnig seyn / daß er das heilig zeichen / für das heilig ding anbätten wölle / deß zeichen es ist? Auß den neüwgemachten Decreten ist heiter vnd offenbar / daß dises auß menschlichem willen erfunden vnd erdacht ist worden. So ist gwüß / daß das fäst des lybs Christi / oder fronlychnams / wie sy es nennend / spat erst vnder dem Bapst Vrbano im jar wie man zellt hat 1264. ist eyngesetzt vnd angefangen worden. Das mag man sähen in Clement. lib. 3. tit. 16. cap. Si Dominum.

3788 Nun ist noch überig die frag zuo erleüteren von der zeyt des Herren Nachtmals: Wenn man das Nachtmal Christi halten sölle / frü oder zuo abend? Ob man mithinzuo auch sunst zuo nacht ässen sölle? Ob man es nüchter thuon sölle / oder nach dem man gässen? Jtem wie offt man es sölle begon / ein mal / mermalen / oder zur seltzame? Das ist zwar offenbar gnuog / daß Christus mit den seinen abends zuo tisch gesässen ist. Darauß volget aber nit / daß man das Nachtmal zuo keiner zeyt rächt halten möge / dann zuo abend zeyt. Dann der Herr aß mit den seinen am abend znacht / vnd satzt vns do das Abendtmal eyn / auß anlaß des ässens des Osterlambs / vnnd darumb daß er die selb nacht solt hingegäben werden. Darnäbend hat er es aber frey gelassen dise heilige Uebung auch zuo früyer zeyt zuo brauchen / darumb daß wir nüchter alle sachen /

3784 Von dem dz vom Nachtmal über wirt.
3785 Ob man das brot ynschliessen oder anbätten sölle.
3786 Matth.24.
3787 Col.3.
3788 Wenn man das Nachtmal begon sölle.

Predig.
vnd eynsatzung rympt es sich baß / sitzen / vnd die sacrament in eigne hend / von den haͤnden der dieneren empfahen / vnd darnach braͤchen / niessen / vnd anderen mitteilen. Dann wie der Herr mit den jüngeren zuͦ tisch gesaͤssen / also hat er jnen die zeichen dargebotten vnd gesprochen / Nemmend / teilend das vnder eüch. Darzuͦ wie man ruͤwiger vnd stiller das Nachtmal haltet / wenn man darzuͦ sitzt / vnd die diener / die heiligen gheimnussen durch die kirchen vmbher tragend: also ist auch auß den historien der alten offenbar gnuͦg / daß das Nachtmal vorzeyten den empfahenden in die haͤnd ist gegaͤben worden. Das ist ein superstition vnd aberglaub / da man den leyen die haͤnd schirt wenn sy das sacrament anruͤrend. Warumb schaͤrend sy nit aͤben als maͤr die laͤfftzen / zungen vnd rachen deren die es niessend?

3784 Auß disem wirt auch noch ein andere frag geflochten / namlich was man von dem halten soͤlle / das von des Herren Nachtmal überbleybt: Ob man etwas daruͦn behalten / Jtem ob man das behalten oder verschlossen anbaͤtten soͤlle? Aber dise frag hat wenig gottsaͤligs / vnd ist gar abergloͤubisch vnd schaͤdlich. Dann waͤr ist / der nit wüsse / daß brot vnd weyn / aussert dem heiligen vnd raͤchten ordenlichen brauch / kein sacrament ist. Woltend wir mit den Sophisten fürfaren zuͦfragen / was ein mauß gnagte / wenn sy das brot des Herren gnagte? Das sind vnzimliche fragen / vnd mit gloͤubiger vergaͤssenheit zuͦ begraben. 3785 Vom eynschliessen aber des Nachtmals / leert vns der Herr im Euangelio nit ein wort / vil minder vom anbaͤtten des selbigen. Nemmend / spricht er / aͤssends / vnd teilends vnder eüch. Er spricht nit / Behaltends / baͤttends an. Dann die waren anbaͤtter / baͤttend den vatter an im geist vnd in der warheit. Darzuͦ so laͤsend wir / daß der Herr im Euangelio mit außtruckten worten gesagt hat3786 / Wenn sy zuͦ euch sagen werdend / Sihe er ist in der wuͤste / so gond nit hinauß: Sihe / er ist in der kammer / so glaubends nit. Vnnd diß gebotts setzt er ein vrsach drauf vnd spricht: Dann gleych wie der blitzg außgadt vom Aufgang / vnd scheynet biß zum Nidergang / also wirt auch seyn die zuͦkunfft des menschen suns. Die zuͦkunfft / spricht er / des suns des menschen in die waͤlt / wirt herrlich vnd scheynbar / nit tunckel seyn / er wirt auch nit mer kommen / dann so er richten wirt die laͤbenden vnd die todten. Darumb da vns Paulus der Apostel den waren glauben leert3787 / da heißt er vns Christum nit auff erden / sonder mit erhebten gmuͤteren in himmlen zur geraͤchten des vatters anbaͤtten. Vnd waͤr wil so vnsinnig seyn / daß er das heilig zeichen / für das heilig ding anbaͤtten woͤlle / deß zeichen es ist? Auß den neüwgemachten Decreten ist heiter vnd offenbar / daß dises auß menschlichem willen erfunden vnd erdacht ist worden. So ist gwüß / daß das faͤst des lybs Christi / oder fronlychnams / wie sy es nennend / spat erst vnder dem Bapst Vrbano im jar wie man zellt hat 1264. ist eyngesetzt vnd angefangen worden. Das mag man saͤhen in Clement. lib. 3. tit. 16. cap. Si Dominum.

3788 Nun ist noch überig die frag zuͦ erleüteren von der zeyt des Herren Nachtmals: Wenn man das Nachtmal Christi halten soͤlle / fruͤ oder zuͦ abend? Ob man mithinzuͦ auch sunst zuͦ nacht aͤssen soͤlle? Ob man es nuͤchter thuͦn soͤlle / oder nach dem man gaͤssen? Jtem wie offt man es soͤlle begon / ein mal / mermalen / oder zur seltzame? Das ist zwar offenbar gnuͦg / daß Christus mit den seinen abends zuͦ tisch gesaͤssen ist. Darauß volget aber nit / daß man das Nachtmal zuͦ keiner zeyt raͤcht halten moͤge / dann zuͦ abend zeyt. Dann der Herr aß mit den seinen am abend znacht / vnd satzt vns do das Abendtmal eyn / auß anlaß des aͤssens des Osterlambs / vnnd darumb daß er die selb nacht solt hingegaͤben werden. Darnaͤbend hat er es aber frey gelassen dise heilige Uebung auch zuͦ fruͤyer zeyt zuͦ brauchen / darumb daß wir nuͤchter alle sachen /

3784 Von dem dz vom Nachtmal über wirt.
3785 Ob man das brot ynschliessen oder anbaͤtten soͤlle.
3786 Matth.24.
3787 Col.3.
3788 Wenn man das Nachtmal begon soͤlle.
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CCCCXLVIII.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/987>, abgerufen am 22.11.2024.