Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

Bild:
<< vorherige Seite

Die Neün vnd viertzigste
deß Costentzers Conciliums / wie alle die bekennen müssend / die die alten gschrifften durchläsen habend. Auß welchen auch etliche sich nit geschohen habend zuo reden / daß dises sacrament nit on grosse gottslesterung möge zertrennt werden.

3773 Nach dem wir nun die materi deß Herren Nachtmals erleüteret / so entstat ein frag von der form oder von der consecration deß brots vnd weyns. Dieweyl ich aber daruon in der gmeinen betrachtung der sacramenten geredt hab / so ist nit von nöten / daß ich das selbig mit verdruß der zuohöreren wideräfere. Wir erkennend kein transsubstantiation: das ist / verenderung der substantz / die da geschähe auß krafft der worten / oder caracteren: sonder wir sagend / daß brot vnd weyn in jren substantzen das bleybind das sy sind: aber es komme darzuo die eynsatzung / der will / vnd das wort Christi / vnd also werdind sy ein sacrament / vnd habind deßhalb einen grossen vnderscheid vom gmeinen brot vnd weyn / wie wir an seinem ort angezeigt habend.

3774 Yetz volget aber die frag von dem / wär das Nachtmal zuodienen sölle / das ist / ob etwar auß der gmeind / der action deß Nachtmals vorgon oder vorston sölle / oder wär? Es erforderets ye der handel selbs / vnd die natur erhöuschts / dz alle ding gebürlich vnd mit guoter ordnung beschähind: es erforderet auch der glaub / dz es alles im Nachtmal gschähe nach dem byspil Christi. Der ist aber dem Nachtmal vorgestanden. Er hat auch diener seiner kirchen verordnet / durch die er die sacrament hat wöllen zuogedienet werden. Darumb wie nit ein yeder taufft / sonder der ordenlich diener der kirchen: also stat es nit einem yeden zuo das Nachtmal anzerichten vnd zuodienen / sonder dem diener der von Gott verordnet ist. Hie verwerffend wir aber die Bäpstisch leer / die die sonderen Mässen für guot gibt / vnnd fürgibt / der priester opffere den leyb vnnd das bluot deß Herren für die vmbstender / vnd appliciere / das ist / eigne zuo den verdienst der erlösung / denen / die disem opffer mit andacht zuosähind. Dann wie kein wort deß Herren ist / das die priester heisse opfferen / oder das Nachtmal besonders für andere applicieren / oder daß denen etwas verheisse / die dem Nachtmal zuosähend (Dann der Herr spricht: Das thuond / ässend vnd trinckend all zuo meiner gedächtnuß. Er spricht nit / Gsehend den priesteren zuo / die allein für euch ässend vnd trinckend:) also ist auch Christus nit leyblich bey dem brot vnd weyn / sonder durch seinen geist ist er vnseren gmüteren zuogethon. Mit keiner nutzbarkeit sässe er im brot. Vnd wenn er gleych da wäre / so möchte er doch nit geopfferet werden: eins teils / daß er sich selbs ein mal am creütz geopfferet / vnd daß der eingeboren vnnd wirdig sun Gottes von keinem sündigen menschen mer Gott dem vatter mag geopfferet werden: anders teils / daß es nit von nöten ist / daß er weyter geopfferet werde / dieweyl Paulus spricht3775 / Christus do er hatt ein opffer für die sünd geopfferet / das ewigklich gilt / ist er gesässen zur rechten Gottes / vnnd wartet hinfür / biß daß seine feynd zum schämel seiner füssen gelegt werdend. Dann mit einem opffer hat er in ewigkeit vollendet die geheiligeten. Vnd weyter am selben ort / Wo aber vollkommne vergäbung der sünden ist / da ist kein opffer mer für die sünd. Nun ist vns aber durch den ein mal geschächnen tod Christi vollkommne verzyhung der sünden zuogestelt. Darumb so hat die kirch kein opffer mer für die sünd. Vnd begadt deßhalb die kirch im Nachtmal die gedächtnuß deß opffers das ein mal am creütz geschähen ist / vnnd opfferet nit mer / weder bluotig noch vnbluotig. Es ist wol das lob vnnd die dancksagung ein gar angenäm opffer dem Herren / aber das opfferet der diener nit für andere / sonder mit anderen. Darumb so gebend wir hie dem diener nichts anders zuo dann den dienst / daß er in der action vnd handlung deß Nachtmals vorgange / mit vorläsen deß gebätts / vnd dz nach dem er die heilig verläsung gethon / vnd die gmeinen wort

3773 Von der Consecration deß brots vnd weyns.
3774 Ob yemants der action deß Herren Nachtmals vorston sölle.
3775 Hebr.10.

Die Neün vnd viertzigste
deß Costentzers Conciliums / wie alle die bekennen muͤssend / die die alten gschrifften durchlaͤsen habend. Auß welchen auch etliche sich nit geschohen habend zuͦ reden / daß dises sacrament nit on grosse gottslesterung moͤge zertrennt werden.

3773 Nach dem wir nun die materi deß Herren Nachtmals erleüteret / so entstat ein frag von der form oder von der consecration deß brots vnd weyns. Dieweyl ich aber daruͦn in der gmeinen betrachtung der sacramenten geredt hab / so ist nit von noͤten / daß ich das selbig mit verdruß der zuͦhoͤreren wideraͤfere. Wir erkennend kein transsubstantiation: das ist / verenderung der substantz / die da geschaͤhe auß krafft der worten / oder caracteren: sonder wir sagend / daß brot vnd weyn in jren substantzen das bleybind das sy sind: aber es komme darzuͦ die eynsatzung / der will / vnd das wort Christi / vnd also werdind sy ein sacrament / vnd habind deßhalb einen grossen vnderscheid vom gmeinen brot vnd weyn / wie wir an seinem ort angezeigt habend.

3774 Yetz volget aber die frag von dem / waͤr das Nachtmal zuͦdienen soͤlle / das ist / ob etwar auß der gmeind / der action deß Nachtmals vorgon oder vorston soͤlle / oder waͤr? Es erforderets ye der handel selbs / vnd die natur erhoͤuschts / dz alle ding gebürlich vnd mit guͦter ordnung beschaͤhind: es erforderet auch der glaub / dz es alles im Nachtmal gschaͤhe nach dem byspil Christi. Der ist aber dem Nachtmal vorgestanden. Er hat auch diener seiner kirchen verordnet / durch die er die sacrament hat woͤllen zuͦgedienet werden. Darumb wie nit ein yeder taufft / sonder der ordenlich diener der kirchen: also stat es nit einem yeden zuͦ das Nachtmal anzerichten vnd zuͦdienen / sonder dem diener der von Gott verordnet ist. Hie verwerffend wir aber die Baͤpstisch leer / die die sonderen Maͤssen für guͦt gibt / vnnd fürgibt / der priester opffere den leyb vnnd das bluͦt deß Herren für die vmbstender / vnd appliciere / das ist / eigne zuͦ den verdienst der erloͤsung / denen / die disem opffer mit andacht zuͦsaͤhind. Dann wie kein wort deß Herren ist / das die priester heisse opfferen / oder das Nachtmal besonders für andere applicieren / oder daß denen etwas verheisse / die dem Nachtmal zuͦsaͤhend (Dann der Herr spricht: Das thuͦnd / aͤssend vnd trinckend all zuͦ meiner gedaͤchtnuß. Er spricht nit / Gsehend den priesteren zuͦ / die allein für euch aͤssend vnd trinckend:) also ist auch Christus nit leyblich bey dem brot vnd weyn / sonder durch seinen geist ist er vnseren gmuͤteren zuͦgethon. Mit keiner nutzbarkeit saͤsse er im brot. Vnd wenn er gleych da waͤre / so moͤchte er doch nit geopfferet werden: eins teils / daß er sich selbs ein mal am creütz geopfferet / vnd daß der eingeboren vnnd wirdig sun Gottes von keinem sündigen menschen mer Gott dem vatter mag geopfferet werden: anders teils / daß es nit von noͤten ist / daß er weyter geopfferet werde / dieweyl Paulus spricht3775 / Christus do er hatt ein opffer für die sünd geopfferet / das ewigklich gilt / ist er gesaͤssen zur rechten Gottes / vnnd wartet hinfür / biß daß seine feynd zum schaͤmel seiner fuͤssen gelegt werdend. Dann mit einem opffer hat er in ewigkeit vollendet die geheiligeten. Vnd weyter am selben ort / Wo aber vollkommne vergaͤbung der sünden ist / da ist kein opffer mer für die sünd. Nun ist vns aber durch den ein mal geschaͤchnen tod Christi vollkommne verzyhung der sünden zuͦgestelt. Darumb so hat die kirch kein opffer mer für die sünd. Vnd begadt deßhalb die kirch im Nachtmal die gedaͤchtnuß deß opffers das ein mal am creütz geschaͤhen ist / vnnd opfferet nit mer / weder bluͦtig noch vnbluͦtig. Es ist wol das lob vnnd die dancksagung ein gar angenaͤm opffer dem Herren / aber das opfferet der diener nit für andere / sonder mit anderen. Darumb so gebend wir hie dem diener nichts anders zuͦ dann den dienst / daß er in der action vnd handlung deß Nachtmals vorgange / mit vorlaͤsen deß gebaͤtts / vnd dz nach dem er die heilig verlaͤsung gethon / vnd die gmeinen wort

3773 Von der Consecration deß brots vnd weyns.
3774 Ob yemants der action deß Herren Nachtmals vorston soͤlle.
3775 Hebr.10.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0984" n="[446]"/><fw type="header" place="top"><hi rendition="#c"><hi rendition="#b"><hi rendition="#in">D</hi>ie <hi rendition="#in">N</hi>eün
                            vnd viertzigste</hi></hi><lb/></fw>deß Costentzers Conciliums / wie alle
                   die bekennen mu&#x0364;ssend / die die alten gschrifften durchla&#x0364;sen habend. Auß welchen
                   auch etliche sich nit geschohen habend zu&#x0366; reden / daß dises sacrament nit on
                   grosse gottslesterung mo&#x0364;ge zertrennt werden.</p><lb/>
          <p><note place="foot" n="3773"> Von der Consecration deß brots vnd weyns.</note> Nach dem wir nun die materi deß Herren Nachtmals erleüteret / so entstat ein frag von der form oder von der consecration deß brots vnd weyns. Dieweyl ich aber daru&#x0366;n in der gmeinen betrachtung der sacramenten geredt hab / so ist nit von no&#x0364;ten / daß ich das selbig mit verdruß der zu&#x0366;ho&#x0364;reren widera&#x0364;fere. Wir erkennend kein transsubstantiation: das ist / verenderung der substantz / die da gescha&#x0364;he auß krafft der worten / oder caracteren: sonder wir sagend / daß brot vnd weyn in jren substantzen das bleybind das sy sind: aber es komme darzu&#x0366; die eynsatzung / der will / vnd das wort Christi / vnd also werdind sy ein sacrament / vnd habind deßhalb einen grossen vnderscheid vom gmeinen brot vnd weyn / wie wir an seinem ort angezeigt habend.</p><lb/>
          <p><note place="foot" n="3774"> Ob yemants der action deß Herren
                      Nachtmals vorston so&#x0364;lle.</note> Yetz volget aber die frag von dem / wa&#x0364;r das
                   Nachtmal zu&#x0366;dienen so&#x0364;lle / das ist / ob etwar auß der gmeind / der action deß
                   Nachtmals vorgon oder vorston so&#x0364;lle / oder wa&#x0364;r? Es erforderets ye der handel selbs
                   / vnd die natur erho&#x0364;uschts / dz alle ding gebürlich vnd mit gu&#x0366;ter ordnung
                   bescha&#x0364;hind: es erforderet auch der glaub / dz es alles im Nachtmal gscha&#x0364;he nach
                   dem byspil Christi. Der ist aber dem Nachtmal vorgestanden. Er hat auch diener
                   seiner kirchen verordnet / durch die er die sacrament hat wo&#x0364;llen zu&#x0366;gedienet
                   werden. Darumb wie nit ein yeder taufft / sonder der ordenlich diener der kirchen:
                   also stat es nit einem yeden zu&#x0366; das Nachtmal anzerichten vnd zu&#x0366;dienen / sonder
                   dem diener der von Gott verordnet ist. Hie verwerffend wir aber die Ba&#x0364;pstisch leer
                   / die die sonderen Ma&#x0364;ssen für gu&#x0366;t gibt / vnnd fürgibt / der priester opffere den
                   leyb vnnd das blu&#x0366;t deß Herren für die vmbstender / vnd appliciere / das ist /
                   eigne zu&#x0366; den verdienst der erlo&#x0364;sung / denen / die disem opffer mit andacht
                   zu&#x0366;sa&#x0364;hind. Dann wie kein wort deß Herren ist / das die priester heisse opfferen /
                   oder das Nachtmal besonders für andere applicieren / oder daß denen etwas
                   verheisse / die dem Nachtmal zu&#x0366;sa&#x0364;hend (Dann der Herr spricht: Das thu&#x0366;nd / a&#x0364;ssend
                   vnd trinckend all zu&#x0366; meiner geda&#x0364;chtnuß. Er spricht nit / Gsehend den priesteren
                   zu&#x0366; / die allein für euch a&#x0364;ssend vnd trinckend:) also ist auch Christus nit
                   leyblich bey dem brot vnd weyn / sonder durch seinen geist ist er vnseren
                   gmu&#x0364;teren zu&#x0366;gethon. Mit keiner nutzbarkeit sa&#x0364;sse er im brot. Vnd wenn er gleych
                   da wa&#x0364;re / so mo&#x0364;chte er doch nit geopfferet werden: eins teils / daß er sich selbs
                   ein mal am creütz geopfferet / vnd daß der eingeboren vnnd wirdig sun Gottes von
                   keinem sündigen menschen mer Gott dem vatter mag geopfferet werden: anders teils /
                   daß es nit von no&#x0364;ten ist / daß er weyter geopfferet werde / dieweyl Paulus
                      spricht<note place="foot" n="3775"> Hebr.10.</note> / Christus
                   do er hatt ein opffer für die sünd geopfferet / das ewigklich gilt / ist er
                   gesa&#x0364;ssen zur rechten Gottes / vnnd wartet hinfür / biß daß seine feynd zum scha&#x0364;mel
                   seiner fu&#x0364;ssen gelegt werdend. Dann mit einem opffer hat er in ewigkeit vollendet
                   die geheiligeten. Vnd weyter am selben ort / Wo aber vollkommne verga&#x0364;bung der
                   sünden ist / da ist kein opffer mer für die sünd. Nun ist vns aber durch den ein
                   mal gescha&#x0364;chnen tod Christi vollkommne verzyhung der sünden zu&#x0366;gestelt. Darumb so
                   hat die kirch kein opffer mer für die sünd. Vnd begadt deßhalb die kirch im
                   Nachtmal die geda&#x0364;chtnuß deß opffers das ein mal am creütz gescha&#x0364;hen ist / vnnd
                   opfferet nit mer / weder blu&#x0366;tig noch vnblu&#x0366;tig. Es ist wol das lob vnnd die
                   dancksagung ein gar angena&#x0364;m opffer dem Herren / aber das opfferet der diener nit
                   für andere / sonder mit anderen. Darumb so gebend wir hie dem diener nichts anders
                   zu&#x0366; dann den dienst / daß er in der action vnd handlung deß Nachtmals vorgange /
                   mit vorla&#x0364;sen deß geba&#x0364;tts / vnd dz nach dem er die heilig verla&#x0364;sung gethon / vnd
                   die gmeinen wort<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[[446]/0984] Die Neün vnd viertzigste deß Costentzers Conciliums / wie alle die bekennen muͤssend / die die alten gschrifften durchlaͤsen habend. Auß welchen auch etliche sich nit geschohen habend zuͦ reden / daß dises sacrament nit on grosse gottslesterung moͤge zertrennt werden. 3773 Nach dem wir nun die materi deß Herren Nachtmals erleüteret / so entstat ein frag von der form oder von der consecration deß brots vnd weyns. Dieweyl ich aber daruͦn in der gmeinen betrachtung der sacramenten geredt hab / so ist nit von noͤten / daß ich das selbig mit verdruß der zuͦhoͤreren wideraͤfere. Wir erkennend kein transsubstantiation: das ist / verenderung der substantz / die da geschaͤhe auß krafft der worten / oder caracteren: sonder wir sagend / daß brot vnd weyn in jren substantzen das bleybind das sy sind: aber es komme darzuͦ die eynsatzung / der will / vnd das wort Christi / vnd also werdind sy ein sacrament / vnd habind deßhalb einen grossen vnderscheid vom gmeinen brot vnd weyn / wie wir an seinem ort angezeigt habend. 3774 Yetz volget aber die frag von dem / waͤr das Nachtmal zuͦdienen soͤlle / das ist / ob etwar auß der gmeind / der action deß Nachtmals vorgon oder vorston soͤlle / oder waͤr? Es erforderets ye der handel selbs / vnd die natur erhoͤuschts / dz alle ding gebürlich vnd mit guͦter ordnung beschaͤhind: es erforderet auch der glaub / dz es alles im Nachtmal gschaͤhe nach dem byspil Christi. Der ist aber dem Nachtmal vorgestanden. Er hat auch diener seiner kirchen verordnet / durch die er die sacrament hat woͤllen zuͦgedienet werden. Darumb wie nit ein yeder taufft / sonder der ordenlich diener der kirchen: also stat es nit einem yeden zuͦ das Nachtmal anzerichten vnd zuͦdienen / sonder dem diener der von Gott verordnet ist. Hie verwerffend wir aber die Baͤpstisch leer / die die sonderen Maͤssen für guͦt gibt / vnnd fürgibt / der priester opffere den leyb vnnd das bluͦt deß Herren für die vmbstender / vnd appliciere / das ist / eigne zuͦ den verdienst der erloͤsung / denen / die disem opffer mit andacht zuͦsaͤhind. Dann wie kein wort deß Herren ist / das die priester heisse opfferen / oder das Nachtmal besonders für andere applicieren / oder daß denen etwas verheisse / die dem Nachtmal zuͦsaͤhend (Dann der Herr spricht: Das thuͦnd / aͤssend vnd trinckend all zuͦ meiner gedaͤchtnuß. Er spricht nit / Gsehend den priesteren zuͦ / die allein für euch aͤssend vnd trinckend:) also ist auch Christus nit leyblich bey dem brot vnd weyn / sonder durch seinen geist ist er vnseren gmuͤteren zuͦgethon. Mit keiner nutzbarkeit saͤsse er im brot. Vnd wenn er gleych da waͤre / so moͤchte er doch nit geopfferet werden: eins teils / daß er sich selbs ein mal am creütz geopfferet / vnd daß der eingeboren vnnd wirdig sun Gottes von keinem sündigen menschen mer Gott dem vatter mag geopfferet werden: anders teils / daß es nit von noͤten ist / daß er weyter geopfferet werde / dieweyl Paulus spricht 3775 / Christus do er hatt ein opffer für die sünd geopfferet / das ewigklich gilt / ist er gesaͤssen zur rechten Gottes / vnnd wartet hinfür / biß daß seine feynd zum schaͤmel seiner fuͤssen gelegt werdend. Dann mit einem opffer hat er in ewigkeit vollendet die geheiligeten. Vnd weyter am selben ort / Wo aber vollkommne vergaͤbung der sünden ist / da ist kein opffer mer für die sünd. Nun ist vns aber durch den ein mal geschaͤchnen tod Christi vollkommne verzyhung der sünden zuͦgestelt. Darumb so hat die kirch kein opffer mer für die sünd. Vnd begadt deßhalb die kirch im Nachtmal die gedaͤchtnuß deß opffers das ein mal am creütz geschaͤhen ist / vnnd opfferet nit mer / weder bluͦtig noch vnbluͦtig. Es ist wol das lob vnnd die dancksagung ein gar angenaͤm opffer dem Herren / aber das opfferet der diener nit für andere / sonder mit anderen. Darumb so gebend wir hie dem diener nichts anders zuͦ dann den dienst / daß er in der action vnd handlung deß Nachtmals vorgange / mit vorlaͤsen deß gebaͤtts / vnd dz nach dem er die heilig verlaͤsung gethon / vnd die gmeinen wort 3773 Von der Consecration deß brots vnd weyns. 3774 Ob yemants der action deß Herren Nachtmals vorston soͤlle. 3775 Hebr.10.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Siegfried F. Müller: Erstellung der Transkription nach DTA-Richtlinien (2014-03-16T11:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
BSB - Bayerische Staatsbibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (Sign. 2 Hom. 44) (2014-03-12T12:00:00Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Teiltranskription des Gesamtwerks: ausschließlich 50 Predigten, ohne Vorrede und Register
  • Marginalien als Fußnoten wiedergegeben
  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Bogensignaturen: nicht übernommen
  • Druckfehler sind nicht immer berichtigt
  • fremdsprachliches Material: gekennzeichnet
  • Geminations-/Abkürzungsstriche: nur expandiert
  • Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage
  • Kustoden: nicht übernommen
  • langes s (ſ): als s transkribiert
  • Vollständigkeit: teilweise erfasst
  • Zeilenumbrüche markiert: nein
  • benötigt einen zweiten Korrekturgang
  • đ wurde als der transkribiert
  • Bindestriche werden nicht konsequent gesetzt
  • Antiquaschrift nicht konsequent gesetzt



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/984
Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [446]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/984>, abgerufen am 27.05.2024.