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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Acht vnd viertzigste
die kind / gleych wie auch die weyber / in der heiligen gschrifft nit allweg außtruckt werdend / so werdend sy doch allwegen vnder dem volck Gottes vergriffen vnd verstanden. Zuo welchem auch dienet / dz in der gschrifft heiter gemäldet wirt / dz die apostel gantze heüser oder haußgsind getaufft habind. Jn den heüseren werdend aber insonderheit die kinder begriffen / als der fürnemst vnd liebste teil deß hauses. Darumb so habend die apostel auch die kind getaufft / vnd nit nun allein die erwachßnen. Dz aber das wörtli Hauß / insonderheit auch die kind begreyffe / mag on alle arbeit erzeigt werden. Erstlich auß dem ort Gen. am xvij. cap. das ich erst anzogen hab. Darnach daß Joseph den Jacob seinen vatter mit sampt dem gantzen hauß auß dem land Chanaan in Egypten berüfft / damit es nit hungers sturbe. Vnd dergleychen sind vil ort im gsatz vnd in den propheten / ja in der gantzen gschrifft. Aber seygind gleych (wie die zenckischen köpff fürwerffend) keine kinder in den heüseren gewesen / die die apostel getaufft habend / so gehörend sy doch nichtsdesterminder zum hauß / vnd werdend dareyn gezelt / also daß sys freylich wurdind getaufft haben / wenn sy in heüseren gewesen wärind. Darumb daß sy kempffend / sy seygind in denen haußgsinden nit getaufft worden / da sagend wir / daß die schuld desselbigen weder an den kinden stande / als die deß tauffs nit wärt gewesen / noch in den apostlen / als ob sys nit in brauch gehebt auch die kind zuo tauffen / sonder an dem / dz sy nit da gewesen: denn wärind sy da gewesen / so wärind sy auch getaufft worden / darumb dz die apostel gantze haußgsind getaufft habend / zuo welchen die kind auch gehörend.

3734 So mögend wir auch auß den gschrifften der alten erzeigen / dz der kindertauff von der apostel zeyt an biß auff vns gewärt habe / vnd durch keine Concilia oder satzungen der Bäpsten oder anderer menschen eyngesetzt / sonder dz er von den apostlen selbs auß der gschrifft angegeben seye. Origenes lib. 5. enarrat. in epist. Pauli ad Ro. da er das 6. cap. außlegt / da spricht er / daß die kirch Christi den kindertauff von den apostlen empfangen habe. So gedenckt der heilig Hieronymus deß kindertauffs im 3. buoch wider die Pelagianer / vnd in der epist. ad. Laetam. Der heilig Augustinus lib. 1. contra Iulianum, cap. 2. zeücht hieuon ein ort auß dem Chrysostomo an / ja wie es Julianus anzogen / so erleüteret ers baß. Vnd an den heiligen Hieronymus in der 28. epist. spricht er: Der heilig Cyprianus hat kein neüw decret oder neüwe satzung aufgericht / sonder den glauben der kirchen steyff gehalten / da er mit sampt etlichen seinen mitbischoffen vermeint hat / dz der so erst geboren ist / recht möge getaufft werden. Dises ort Cypriani aber findt man in der epistel ad Fidum / wie ich auch da oben anzeigt / do ich von der zeyt deß tauffs geredt hab. Jtem Augustinus bezeüget weyter contra Donatistas lib. 4. cap. 23. vnd 24. dz der kindertauff nit auß menschlichem oder der Concilien ansehen vnd guotduncken genommen vnd entsprungen seye / sonder auß der angäbung oder leer der apostlen. Cyrillus lib. 8. in Leuit. bestätiget den kindertauff auch / vnd verdampt den widertauff. Welches alles ich nit darumb anzühen / dz ich den kindertauff auff menschliche kundtschafften setzen vnd bauwen wölle / sonder anzezeigen dz die menschlichen zeügnussen mit den göttlichen stimmind vnd daß die alte warheit auff vnserer seyten / die luge aber vnd neüwen gedicht auff der vnuerschampten Töufferen seyten seye / die da erdenckend vnd fürgebend / der kindertauff seye vom Bapst gebotten vnd eyngesetzt worden.

3735 Hie achten ich aber von nöten seyn / daß ich auch etwas vom Widertauff rede. Vnder dem Keiserthuomb Decij vnd Galli der Keiseren / ist ein frag in den Africanischen lenderen entstanden / Ob man die kätzer wider tauffen sölle. Da hat nun dem heiligen Cypriano vnd den anderen Bischoffen / die bey jm in dem Concilio zuo Carthago versamlet warend / gefallen / daß sy söltind wider getaufft werden. Das mißfiel aber Cornelio dem Römischen Bischoff (der

3734 Dz der kindertauff von der apostel zeyt an gewärt habe.
3735 Histori deß widertauffs.

Die Acht vnd viertzigste
die kind / gleych wie auch die weyber / in der heiligen gschrifft nit allweg außtruckt werdend / so werdend sy doch allwegen vnder dem volck Gottes vergriffen vnd verstanden. Zuͦ welchem auch dienet / dz in der gschrifft heiter gemaͤldet wirt / dz die apostel gantze heüser oder haußgsind getaufft habind. Jn den heüseren werdend aber insonderheit die kinder begriffen / als der fürnemst vnd liebste teil deß hauses. Darumb so habend die apostel auch die kind getaufft / vnd nit nun allein die erwachßnen. Dz aber das woͤrtli Hauß / insonderheit auch die kind begreyffe / mag on alle arbeit erzeigt werden. Erstlich auß dem ort Gen. am xvij. cap. das ich erst anzogen hab. Darnach daß Joseph den Jacob seinen vatter mit sampt dem gantzen hauß auß dem land Chanaan in Egypten beruͤfft / damit es nit hungers sturbe. Vnd dergleychen sind vil ort im gsatz vnd in den propheten / ja in der gantzen gschrifft. Aber seygind gleych (wie die zenckischen koͤpff fürwerffend) keine kinder in den heüseren gewesen / die die apostel getaufft habend / so gehoͤrend sy doch nichtsdesterminder zum hauß / vnd werdend dareyn gezelt / also daß sys freylich wurdind getaufft haben / wenn sy in heüseren gewesen waͤrind. Darumb daß sy kempffend / sy seygind in denen haußgsinden nit getaufft worden / da sagend wir / daß die schuld desselbigen weder an den kinden stande / als die deß tauffs nit waͤrt gewesen / noch in den apostlen / als ob sys nit in brauch gehebt auch die kind zuͦ tauffen / sonder an dem / dz sy nit da gewesen: denn waͤrind sy da gewesen / so waͤrind sy auch getaufft worden / darumb dz die apostel gantze haußgsind getaufft habend / zuͦ welchen die kind auch gehoͤrend.

3734 So moͤgend wir auch auß den gschrifften der alten erzeigen / dz der kindertauff von der apostel zeyt an biß auff vns gewaͤrt habe / vnd durch keine Concilia oder satzungen der Baͤpsten oder anderer menschen eyngesetzt / sonder dz er von den apostlen selbs auß der gschrifft angegeben seye. Origenes lib. 5. enarrat. in epist. Pauli ad Ro. da er das 6. cap. außlegt / da spricht er / daß die kirch Christi den kindertauff von den apostlen empfangen habe. So gedenckt der heilig Hieronymus deß kindertauffs im 3. buͦch wider die Pelagianer / vnd in der epist. ad. Lætam. Der heilig Augustinus lib. 1. contra Iulianum, cap. 2. zeücht hieuon ein ort auß dem Chrysostomo an / ja wie es Julianus anzogen / so erleüteret ers baß. Vnd an den heiligen Hieronymus in der 28. epist. spricht er: Der heilig Cyprianus hat kein neüw decret oder neüwe satzung aufgericht / sonder den glauben der kirchen steyff gehalten / da er mit sampt etlichen seinen mitbischoffen vermeint hat / dz der so erst geboren ist / recht moͤge getaufft werden. Dises ort Cypriani aber findt man in der epistel ad Fidum / wie ich auch da oben anzeigt / do ich von der zeyt deß tauffs geredt hab. Jtem Augustinus bezeüget weyter contra Donatistas lib. 4. cap. 23. vnd 24. dz der kindertauff nit auß menschlichem oder der Concilien ansehen vnd guͦtduncken genommen vnd entsprungen seye / sonder auß der angaͤbung oder leer der apostlen. Cyrillus lib. 8. in Leuit. bestaͤtiget den kindertauff auch / vnd verdampt den widertauff. Welches alles ich nit darumb anzühen / dz ich den kindertauff auff menschliche kundtschafften setzen vnd bauwen woͤlle / sonder anzezeigen dz die menschlichen zeügnussen mit den goͤttlichen stimmind vnd daß die alte warheit auff vnserer seyten / die luge aber vnd neüwen gedicht auff der vnuerschampten Toͤufferen seyten seye / die da erdenckend vnd fürgebend / der kindertauff seye vom Bapst gebotten vnd eyngesetzt worden.

3735 Hie achten ich aber von noͤten seyn / daß ich auch etwas vom Widertauff rede. Vnder dem Keiserthuͦmb Decij vnd Galli der Keiseren / ist ein frag in den Africanischen lenderen entstanden / Ob man die kaͤtzer wider tauffen soͤlle. Da hat nun dem heiligen Cypriano vnd den anderen Bischoffen / die bey jm in dem Concilio zuͦ Carthago versamlet warend / gefallen / daß sy soͤltind wider getaufft werden. Das mißfiel aber Cornelio dem Roͤmischen Bischoff (der

3734 Dz der kindertauff von der apostel zeyt an gewaͤrt habe.
3735 Histori deß widertauffs.
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [439]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/970>, abgerufen am 25.11.2024.