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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
werdend / vnd ja lufft vnd wasser wunderbare würckungen habend in den leychnammen: also auch der heilig geist an der seel des menschen / die er verenderet / reiniget / vnd läbending machet / etc. dann also erleüteret (wie ich auch erst geredt) der Herr härnach die ein gleychnuß vom lufft selbs. Dieweyl aber die alten der merteil alle durch das wasser / das wasser der geheimnuß / das ist den heiligen tauff verstanden habend / so nemmend wir auch die selbig außlegung an. Dann wir lassend gern zuo / daß der tauff in den alten / deßgleychen an den kinden zum heil notwendig seye / allein außgenommen den fal der not. Dann sunst / wenn wir mit dem heiligen Augustino fürfürind gestrackts die kind durch dises ort zuo verdammen / so wurdend wir warlich gezwungen / daß wir auch die getaufften verdammen müßtind / die one die gmeinschafft des leybs vnd bluots Christi von hinnen scheidend. 3709 Darumb dann auch der heilig Augustinus in gleychem irrthumb verwicklet / wil daß man auch das sacrament des Herren Nachtmals den kinden eynstosse / die sunst in gefar des läbens ston wurdind / darumb daß geschriben ist3710 / Wo jr nit das fleisch des suns des menschen ässend vnd sein bluot trinckend / so werdend jr das läben nit in eüch haben. Vnd setzt also dise zwen sprüch in ein ordnung / Es seye dann daß yemants geboren werde auß dem wasser vnd geist / der mag nit in das rych Gottes kommen: vnnd / Wo jr nit das fleisch des suns des menschen ässend / etc. Darumb wenn du auff der meinung Augustini hafften vnd beharren wilt / so wirst du warlich die gantz kirchen auff den hüttigen tag verdammen / die den kinden des Herren Nachtmal nit gibt. So man dann hierinnen ein fügkliche außlegung zuoglassen hat / warumb sind jr dann in dem anderen vnd gleychen ort vnd handel so streng vnd häfftig?

Jch geschweygen daß Augustinus in disem artickel auch jm selbs nit in allwäg gnuog thuot. Er meint es seye ein verzychliche sünd einem leyen / wenn er zur zeyt der not tauffe. Jtem er weißt nit ob yemants rächt sagen könne / daß der leyen tauff sölle wideräferet werden. Wie vil wäre es aber wäger vnd sicherer gewäsen / den nottauff lassen ston / der kein rächte vrsach hat / vnd halten / daß die kind / so sy nit gleych stärbind / vom diener der kirchen in der kirchen / durch zuothuon vnnd fürsorg der elteren / so bald es gelägenheit hat / söllind getaufft werden: so sy aber gleych stärbend / (welches wir die zeyt der not nennend) daß jnen dann der schnäll tod kein nachteil oder abbruch am heil bringe / so sy noch nit zum tauff gebracht sind. Es hat auch gedachter Augustinus ein entsitzen zuo schliessen von der straaff der kinden die von wägen daß sy nit getaufft / söltind verdampt seyn / vnd hat nichts gwüsses daß er hieuon anzeige oder rede. De Anima & eius origine lib. 1. cap. 9. spricht er / Den vngetaufften kinden / sage niemants zuo ein mittel ort einiger ruow oder säligkeit zwüschend der verdamnuß vnd dem reych der himmlen. Nun ist aber die selbig meinung auff de hüttigen tag im Bapstumb fast bey yederman angenon worden: darumb begrabt man auch die vnschuldigen kindlin / wie mans nennt / auff ein besonderen kirchhof / an ein mittel ort zwüschend dem geweychten vnd vngeweychten. Dargägen schrybt aber gemälter Augustinus contra Iulianum Pelagianum Iib. 5. cap. 8. daß dise kind in der aller geringsten verdamnuß seyn werdind. Vnd setzt glych drauf / Wie aber / was / vnd wie groß die seyn werde / wie wol ichs nit beschryben oder eigentlich außtrucken kan / so darff ich doch nit sagen / daß es jnen wäger wäre gar nit seyn / dann daselbst zuo seyn. Jtem an eim anderen ort / in der 28. epistel an Hieronymum / spricht er: Wenn es kumpt an die peyn oder straff der kinden / so glaub nur / ich wird häfftig geängstiget / vnd finden gentzlich nit / was ich darauf sölle antworten. Zuo welchem auch dienet / das / da er / lib. contra Donat. 4. cap. 22 & 23. vom mörder / der mit Christo creütziget was / disputiert /

3709 De peccatorum meritis & remiss.lib.1.cap.20.
3710 Joan.6.

Predig.
werdend / vnd ja lufft vnd wasser wunderbare würckungen habend in den leychnammen: also auch der heilig geist an der seel des menschen / die er verenderet / reiniget / vnd laͤbending machet / ꝛc. dann also erleüteret (wie ich auch erst geredt) der Herr haͤrnach die ein gleychnuß vom lufft selbs. Dieweyl aber die alten der merteil alle durch das wasser / das wasser der geheimnuß / das ist den heiligen tauff verstanden habend / so nemmend wir auch die selbig außlegung an. Dann wir lassend gern zuͦ / daß der tauff in den alten / deßgleychen an den kinden zum heil notwendig seye / allein außgenommen den fal der not. Dann sunst / wenn wir mit dem heiligen Augustino fürfuͤrind gestrackts die kind durch dises ort zuͦ verdammen / so wurdend wir warlich gezwungen / daß wir auch die getaufften verdammen muͤßtind / die one die gmeinschafft des leybs vnd bluͦts Christi von hinnen scheidend. 3709 Darumb dann auch der heilig Augustinus in gleychem irrthumb verwicklet / wil daß man auch das sacrament des Herren Nachtmals den kinden eynstosse / die sunst in gefar des laͤbens ston wurdind / darumb daß geschriben ist3710 / Wo jr nit das fleisch des suns des menschen aͤssend vnd sein bluͦt trinckend / so werdend jr das laͤben nit in eüch haben. Vnd setzt also dise zwen sprüch in ein ordnung / Es seye dann daß yemants geboren werde auß dem wasser vnd geist / der mag nit in das rych Gottes kommen: vnnd / Wo jr nit das fleisch des suns des menschen aͤssend / ꝛc. Darumb wenn du auff der meinung Augustini hafften vnd beharren wilt / so wirst du warlich die gantz kirchen auff den hüttigen tag verdammen / die den kinden des Herren Nachtmal nit gibt. So man dann hierinnen ein fuͤgkliche außlegung zuͦglassen hat / warumb sind jr dann in dem anderen vnd gleychen ort vnd handel so streng vnd haͤfftig?

Jch geschweygen daß Augustinus in disem artickel auch jm selbs nit in allwaͤg gnuͦg thuͦt. Er meint es seye ein verzychliche sünd einem leyen / wenn er zur zeyt der not tauffe. Jtem er weißt nit ob yemants raͤcht sagen koͤnne / daß der leyen tauff soͤlle wideraͤferet werden. Wie vil waͤre es aber waͤger vnd sicherer gewaͤsen / den nottauff lassen ston / der kein raͤchte vrsach hat / vnd halten / daß die kind / so sy nit gleych staͤrbind / vom diener der kirchen in der kirchen / durch zuͦthuͦn vnnd fürsorg der elteren / so bald es gelaͤgenheit hat / soͤllind getaufft werden: so sy aber gleych staͤrbend / (welches wir die zeyt der not nennend) daß jnen dann der schnaͤll tod kein nachteil oder abbruch am heil bringe / so sy noch nit zum tauff gebracht sind. Es hat auch gedachter Augustinus ein entsitzen zuͦ schliessen von der straaff der kinden die von waͤgen daß sy nit getaufft / soͤltind verdampt seyn / vnd hat nichts gwüsses daß er hieuon anzeige oder rede. De Anima & eius origine lib. 1. cap. 9. spricht er / Den vngetaufften kinden / sage niemants zuͦ ein mittel ort einiger ruͦw oder saͤligkeit zwüschend der verdamnuß vnd dem reych der himmlen. Nun ist aber die selbig meinung auff de hüttigen tag im Bapstumb fast bey yederman angenon worden: darumb begrabt man auch die vnschuldigen kindlin / wie mans nennt / auff ein besonderen kirchhof / an ein mittel ort zwüschend dem geweychten vnd vngeweychten. Dargaͤgen schrybt aber gemaͤlter Augustinus contra Iulianum Pelagianum Iib. 5. cap. 8. daß dise kind in der aller geringsten verdamnuß seyn werdind. Vnd setzt glych drauf / Wie aber / was / vnd wie groß die seyn werde / wie wol ichs nit beschryben oder eigentlich außtrucken kan / so darff ich doch nit sagen / daß es jnen waͤger waͤre gar nit seyn / dann daselbst zuͦ seyn. Jtem an eim anderen ort / in der 28. epistel an Hieronymum / spricht er: Wenn es kumpt an die peyn oder straff der kinden / so glaub nur / ich wird haͤfftig geaͤngstiget / vnd finden gentzlich nit / was ich darauf soͤlle antworten. Zuͦ welchem auch dienet / das / da er / lib. contra Donat. 4. cap. 22 & 23. vom moͤrder / der mit Christo creütziget was / disputiert /

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3710 Joan.6.
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[CCCCXXXVI./0963] Predig. werdend / vnd ja lufft vnd wasser wunderbare würckungen habend in den leychnammen: also auch der heilig geist an der seel des menschen / die er verenderet / reiniget / vnd laͤbending machet / ꝛc. dann also erleüteret (wie ich auch erst geredt) der Herr haͤrnach die ein gleychnuß vom lufft selbs. Dieweyl aber die alten der merteil alle durch das wasser / das wasser der geheimnuß / das ist den heiligen tauff verstanden habend / so nemmend wir auch die selbig außlegung an. Dann wir lassend gern zuͦ / daß der tauff in den alten / deßgleychen an den kinden zum heil notwendig seye / allein außgenommen den fal der not. Dann sunst / wenn wir mit dem heiligen Augustino fürfuͤrind gestrackts die kind durch dises ort zuͦ verdammen / so wurdend wir warlich gezwungen / daß wir auch die getaufften verdammen muͤßtind / die one die gmeinschafft des leybs vnd bluͦts Christi von hinnen scheidend. 3709 Darumb dann auch der heilig Augustinus in gleychem irrthumb verwicklet / wil daß man auch das sacrament des Herren Nachtmals den kinden eynstosse / die sunst in gefar des laͤbens ston wurdind / darumb daß geschriben ist 3710 / Wo jr nit das fleisch des suns des menschen aͤssend vnd sein bluͦt trinckend / so werdend jr das laͤben nit in eüch haben. Vnd setzt also dise zwen sprüch in ein ordnung / Es seye dann daß yemants geboren werde auß dem wasser vnd geist / der mag nit in das rych Gottes kommen: vnnd / Wo jr nit das fleisch des suns des menschen aͤssend / ꝛc. Darumb wenn du auff der meinung Augustini hafften vnd beharren wilt / so wirst du warlich die gantz kirchen auff den hüttigen tag verdammen / die den kinden des Herren Nachtmal nit gibt. So man dann hierinnen ein fuͤgkliche außlegung zuͦglassen hat / warumb sind jr dann in dem anderen vnd gleychen ort vnd handel so streng vnd haͤfftig? Jch geschweygen daß Augustinus in disem artickel auch jm selbs nit in allwaͤg gnuͦg thuͦt. Er meint es seye ein verzychliche sünd einem leyen / wenn er zur zeyt der not tauffe. Jtem er weißt nit ob yemants raͤcht sagen koͤnne / daß der leyen tauff soͤlle wideraͤferet werden. Wie vil waͤre es aber waͤger vnd sicherer gewaͤsen / den nottauff lassen ston / der kein raͤchte vrsach hat / vnd halten / daß die kind / so sy nit gleych staͤrbind / vom diener der kirchen in der kirchen / durch zuͦthuͦn vnnd fürsorg der elteren / so bald es gelaͤgenheit hat / soͤllind getaufft werden: so sy aber gleych staͤrbend / (welches wir die zeyt der not nennend) daß jnen dann der schnaͤll tod kein nachteil oder abbruch am heil bringe / so sy noch nit zum tauff gebracht sind. Es hat auch gedachter Augustinus ein entsitzen zuͦ schliessen von der straaff der kinden die von waͤgen daß sy nit getaufft / soͤltind verdampt seyn / vnd hat nichts gwüsses daß er hieuon anzeige oder rede. De Anima & eius origine lib. 1. cap. 9. spricht er / Den vngetaufften kinden / sage niemants zuͦ ein mittel ort einiger ruͦw oder saͤligkeit zwüschend der verdamnuß vnd dem reych der himmlen. Nun ist aber die selbig meinung auff de hüttigen tag im Bapstumb fast bey yederman angenon worden: darumb begrabt man auch die vnschuldigen kindlin / wie mans nennt / auff ein besonderen kirchhof / an ein mittel ort zwüschend dem geweychten vnd vngeweychten. Dargaͤgen schrybt aber gemaͤlter Augustinus contra Iulianum Pelagianum Iib. 5. cap. 8. daß dise kind in der aller geringsten verdamnuß seyn werdind. Vnd setzt glych drauf / Wie aber / was / vnd wie groß die seyn werde / wie wol ichs nit beschryben oder eigentlich außtrucken kan / so darff ich doch nit sagen / daß es jnen waͤger waͤre gar nit seyn / dann daselbst zuͦ seyn. Jtem an eim anderen ort / in der 28. epistel an Hieronymum / spricht er: Wenn es kumpt an die peyn oder straff der kinden / so glaub nur / ich wird haͤfftig geaͤngstiget / vnd finden gentzlich nit / was ich darauf soͤlle antworten. Zuͦ welchem auch dienet / das / da er / lib. contra Donat. 4. cap. 22 & 23. vom moͤrder / der mit Christo creütziget was / disputiert / 3709 De peccatorum meritis & remiss.lib.1.cap.20. 3710 Joan.6.

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Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CCCCXXXVI.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/963>, abgerufen am 19.05.2024.