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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Siben vnd viertzigste
Gott eyngesetzte handlungen / namlich die sacrament / in der kirchen begat / dz so offt die brieff vnd sigel der euangelischen verkündung vnd der verheissungen Gottes herfür tragen / vnd ja der gantz handel vnsers heils erneüweret vnd erstreckt werde.

3612 Hiehär dienet / als ich achten / das Zwingli / der treüw diener Christi / von den sacramenten also schreybt: Die sacrament gebend zeügnuß von dem geschächnen ding. Dann alle gsatzte / sitten vnd breüch / die verkündend die yenen die sy anfengklich aufgesetzt habend. So nun der Tauff vnd das Nachtmal den tod Christi in der bedeütnuß fürtregt vnd außkundt / so muoß es ye warlich also geschähen seyn. Das stat in der erklärung deß glaubens an den Christenlichen künig. Jtem im büchli an die Teütschen Fürsten wider den Egken spricht er also: Also ins Herren Nachtmal / do der edel mensch hinziehen wolt in ein veer land / vnd brot vnd weyn gab / da übergab er sich selbs vns vil läblicher vnd eigentlicher / do er sprach / Das ist mein leyb / dann hette er gesagt / Das ist ein zeichen meines leybs / ob er gleych seinen natürlichen leyb hinnemmen vnd gen himmel füren wolt. Nichtsdesterminder so vil den glauben vnnd die gnad belanget / schenckt er sich vns selbs gantz vnd gar mit disen worten / als wölte er sagen / Jch gon yetz für euch in tod / vnd wird bald hernach auch gar von hinnen faren. Jr söllend aber an meiner liebe vnd an meiner sorg für euch keinen zweyfel haben. Jch bin gantz vnd gar eüwer / als vil ich bin / vnd dessen zur zeügnuß befilch ich euch hie das zeichen diser meiner übergab vnd zuosagung / daß jr damit die gedächtnuß mein vnd meiner wolthaten erweckind / daß / wenn jr sähend euch dises brot vnnd dises trinckgschirr in dem Nachtmal der gedächtnuß dargereicht werden / jr meinen nit anders gedenckind / daß ich mich namlich für euch dahin geben habe / als wenn jr mich vor augen sähind / wie jr mich yetzund sähend mit euch ässen / vnd bald hernach sähen werdend zum tod gerissen werden. Dises sind Zwinglis wort / deren ich auch bald hernach etliche mer anziehen wil / nit daß ich mich auff dise oder einiche menschliche kundtschafften verlasse / sonder daß man sähe / daß diser mann die sacrament nit verachtet habe / wie aber von etlichen geachtet wirt.

3613 Darnebend verlaugnend wir aber dise kundtschafft der heiligen gschrifft nit namlich das Paulus spricht: Gott ists der vns befestiget mit euch in Christum / vnd vns gesalbet vnd versiglet / vnnd in vnsere hertzen das pfand deß geists gegeben hat. ij. Corinth. j. Jtem: Nach dem jr glaubt habend / sind jr versiglet worden mit dem heiligen geist der verheissung / welcher ist das pfand vnsers erbs / zuo vnserer erlösung / die wir sein eigenthuomb sind zuo lob seiner herrligkeit. Ephes. j. Vnd noch weyter: Betrübend nit den heiligen geist Gottes damit jr versiglet sind auff den tag der erlösung. Ephes. iiij. Wir erkennend daß die warheit Gottes für sich selbs vest gwüß vnd war gnuog seye / vnd nienenhär anders baß bestätiget werde dann auß jr selber. Wo aber vnser gemüt nit in allweg gesterckt wirt so schwancket es ymmerdar. Darumb so handlet Gott mit vns nach vnserer schwachheit / vnnd vnderstützt vns auch so vil müglich / mit den sacramenten / doch also / daß wir alle wolthat der versicherung dem geist Gottes vnd seiner würckung mer zuogäbind dann dem ausseren element.Darumb gleych wie wir die bestätigung vnd befestigung der leer vnd den leereren zuogäbend / also auch die versiglung vnnd versicherung den sacramenten. Nun läsend wir aber Act. am xiiij. vnd xviij. cap. Die apostel kartend widerumb / vnd stercktend die seelen der jüngeren / vnd ermanetend sy daß sy im glauben blibind. Jtem j. Thes. iij. spricht Paulus / Wir habend Timotheum vnseren bruoder vnd diener Gottes gesandt / euch zestercken vnd zeermanen vnsers glaubens halb. Wenn aber nit die inner krafft des geists die hertzen der zuohöreren bewegt vnnd erhebt / so wirdt deß ausseren Leerers

3612 Zwingli von dem bezeügen vnd versicheren der sacramenten.
3613 Daß der heilig geist eigentlich besigle vnd versichere.

Die Siben vnd viertzigste
Gott eyngesetzte handlungen / namlich die sacrament / in der kirchen begat / dz so offt die brieff vnd sigel der euangelischen verkündung vnd der verheissungen Gottes herfür tragen / vnd ja der gantz handel vnsers heils erneüweret vnd erstreckt werde.

3612 Hiehaͤr dienet / als ich achten / das Zwingli / der treüw diener Christi / von den sacramenten also schreybt: Die sacrament gebend zeügnuß von dem geschaͤchnen ding. Dann alle gsatzte / sitten vnd breüch / die verkündend die yenen die sy anfengklich aufgesetzt habend. So nun der Tauff vnd das Nachtmal den tod Christi in der bedeütnuß fürtregt vnd außkundt / so muͦß es ye warlich also geschaͤhen seyn. Das stat in der erklaͤrung deß glaubens an den Christenlichen künig. Jtem im buͤchli an die Teütschen Fürsten wider den Egken spricht er also: Also ins Herren Nachtmal / do der edel mensch hinziehen wolt in ein veer land / vnd brot vnd weyn gab / da übergab er sich selbs vns vil laͤblicher vnd eigentlicher / do er sprach / Das ist mein leyb / dann hette er gesagt / Das ist ein zeichen meines leybs / ob er gleych seinen natürlichen leyb hinnemmen vnd gen himmel fuͤren wolt. Nichtsdesterminder so vil den glauben vnnd die gnad belanget / schenckt er sich vns selbs gantz vnd gar mit disen worten / als woͤlte er sagen / Jch gon yetz für euch in tod / vnd wird bald hernach auch gar von hinnen faren. Jr soͤllend aber an meiner liebe vnd an meiner sorg für euch keinen zweyfel haben. Jch bin gantz vnd gar eüwer / als vil ich bin / vnd dessen zur zeügnuß befilch ich euch hie das zeichen diser meiner übergab vnd zuͦsagung / daß jr damit die gedaͤchtnuß mein vnd meiner wolthaten erweckind / daß / wenn jr saͤhend euch dises brot vnnd dises trinckgschirr in dem Nachtmal der gedaͤchtnuß dargereicht werden / jr meinen nit anders gedenckind / daß ich mich namlich für euch dahin geben habe / als wenn jr mich vor augen saͤhind / wie jr mich yetzund saͤhend mit euch aͤssen / vnd bald hernach saͤhen werdend zum tod gerissen werden. Dises sind Zwinglis wort / deren ich auch bald hernach etliche mer anziehen wil / nit daß ich mich auff dise oder einiche menschliche kundtschafften verlasse / sonder daß man saͤhe / daß diser mann die sacrament nit verachtet habe / wie aber von etlichen geachtet wirt.

3613 Darnebend verlaugnend wir aber dise kundtschafft der heiligen gschrifft nit namlich das Paulus spricht: Gott ists der vns befestiget mit euch in Christum / vnd vns gesalbet vnd versiglet / vnnd in vnsere hertzen das pfand deß geists gegeben hat. ij. Corinth. j. Jtem: Nach dem jr glaubt habend / sind jr versiglet worden mit dem heiligen geist der verheissung / welcher ist das pfand vnsers erbs / zuͦ vnserer erloͤsung / die wir sein eigenthuͦmb sind zuͦ lob seiner herrligkeit. Ephes. j. Vnd noch weyter: Betruͤbend nit den heiligen geist Gottes damit jr versiglet sind auff den tag der erloͤsung. Ephes. iiij. Wir erkennend daß die warheit Gottes für sich selbs vest gwüß vnd war gnuͦg seye / vnd nienenhaͤr anders baß bestaͤtiget werde dann auß jr selber. Wo aber vnser gemuͤt nit in allweg gesterckt wirt so schwancket es ymmerdar. Darumb so handlet Gott mit vns nach vnserer schwachheit / vnnd vnderstützt vns auch so vil müglich / mit den sacramenten / doch also / daß wir alle wolthat der versicherung dem geist Gottes vnd seiner würckung mer zuͦgaͤbind dann dem ausseren element.Darumb gleych wie wir die bestaͤtigung vnd befestigung der leer vnd den leereren zuͦgaͤbend / also auch die versiglung vnnd versicherung den sacramenten. Nun laͤsend wir aber Act. am xiiij. vnd xviij. cap. Die apostel kartend widerumb / vnd stercktend die seelen der jüngeren / vnd ermanetend sy daß sy im glauben blibind. Jtem j. Thes. iij. spricht Paulus / Wir habend Timotheum vnseren bruͦder vnd diener Gottes gesandt / euch zestercken vnd zeermanen vnsers glaubens halb. Wenn aber nit die inner krafft des geists die hertzen der zuͦhoͤreren bewegt vnnd erhebt / so wirdt deß ausseren Leerers

3612 Zwingli von dem bezeügen vnd versicheren der sacramenten.
3613 Daß der heilig geist eigentlich besigle vnd versichere.
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[[421]/0934] Die Siben vnd viertzigste Gott eyngesetzte handlungen / namlich die sacrament / in der kirchen begat / dz so offt die brieff vnd sigel der euangelischen verkündung vnd der verheissungen Gottes herfür tragen / vnd ja der gantz handel vnsers heils erneüweret vnd erstreckt werde. 3612 Hiehaͤr dienet / als ich achten / das Zwingli / der treüw diener Christi / von den sacramenten also schreybt: Die sacrament gebend zeügnuß von dem geschaͤchnen ding. Dann alle gsatzte / sitten vnd breüch / die verkündend die yenen die sy anfengklich aufgesetzt habend. So nun der Tauff vnd das Nachtmal den tod Christi in der bedeütnuß fürtregt vnd außkundt / so muͦß es ye warlich also geschaͤhen seyn. Das stat in der erklaͤrung deß glaubens an den Christenlichen künig. Jtem im buͤchli an die Teütschen Fürsten wider den Egken spricht er also: Also ins Herren Nachtmal / do der edel mensch hinziehen wolt in ein veer land / vnd brot vnd weyn gab / da übergab er sich selbs vns vil laͤblicher vnd eigentlicher / do er sprach / Das ist mein leyb / dann hette er gesagt / Das ist ein zeichen meines leybs / ob er gleych seinen natürlichen leyb hinnemmen vnd gen himmel fuͤren wolt. Nichtsdesterminder so vil den glauben vnnd die gnad belanget / schenckt er sich vns selbs gantz vnd gar mit disen worten / als woͤlte er sagen / Jch gon yetz für euch in tod / vnd wird bald hernach auch gar von hinnen faren. Jr soͤllend aber an meiner liebe vnd an meiner sorg für euch keinen zweyfel haben. Jch bin gantz vnd gar eüwer / als vil ich bin / vnd dessen zur zeügnuß befilch ich euch hie das zeichen diser meiner übergab vnd zuͦsagung / daß jr damit die gedaͤchtnuß mein vnd meiner wolthaten erweckind / daß / wenn jr saͤhend euch dises brot vnnd dises trinckgschirr in dem Nachtmal der gedaͤchtnuß dargereicht werden / jr meinen nit anders gedenckind / daß ich mich namlich für euch dahin geben habe / als wenn jr mich vor augen saͤhind / wie jr mich yetzund saͤhend mit euch aͤssen / vnd bald hernach saͤhen werdend zum tod gerissen werden. Dises sind Zwinglis wort / deren ich auch bald hernach etliche mer anziehen wil / nit daß ich mich auff dise oder einiche menschliche kundtschafften verlasse / sonder daß man saͤhe / daß diser mann die sacrament nit verachtet habe / wie aber von etlichen geachtet wirt. 3613 Darnebend verlaugnend wir aber dise kundtschafft der heiligen gschrifft nit namlich das Paulus spricht: Gott ists der vns befestiget mit euch in Christum / vnd vns gesalbet vnd versiglet / vnnd in vnsere hertzen das pfand deß geists gegeben hat. ij. Corinth. j. Jtem: Nach dem jr glaubt habend / sind jr versiglet worden mit dem heiligen geist der verheissung / welcher ist das pfand vnsers erbs / zuͦ vnserer erloͤsung / die wir sein eigenthuͦmb sind zuͦ lob seiner herrligkeit. Ephes. j. Vnd noch weyter: Betruͤbend nit den heiligen geist Gottes damit jr versiglet sind auff den tag der erloͤsung. Ephes. iiij. Wir erkennend daß die warheit Gottes für sich selbs vest gwüß vnd war gnuͦg seye / vnd nienenhaͤr anders baß bestaͤtiget werde dann auß jr selber. Wo aber vnser gemuͤt nit in allweg gesterckt wirt so schwancket es ymmerdar. Darumb so handlet Gott mit vns nach vnserer schwachheit / vnnd vnderstützt vns auch so vil müglich / mit den sacramenten / doch also / daß wir alle wolthat der versicherung dem geist Gottes vnd seiner würckung mer zuͦgaͤbind dann dem ausseren element.Darumb gleych wie wir die bestaͤtigung vnd befestigung der leer vnd den leereren zuͦgaͤbend / also auch die versiglung vnnd versicherung den sacramenten. Nun laͤsend wir aber Act. am xiiij. vnd xviij. cap. Die apostel kartend widerumb / vnd stercktend die seelen der jüngeren / vnd ermanetend sy daß sy im glauben blibind. Jtem j. Thes. iij. spricht Paulus / Wir habend Timotheum vnseren bruͦder vnd diener Gottes gesandt / euch zestercken vnd zeermanen vnsers glaubens halb. Wenn aber nit die inner krafft des geists die hertzen der zuͦhoͤreren bewegt vnnd erhebt / so wirdt deß ausseren Leerers 3612 Zwingli von dem bezeügen vnd versicheren der sacramenten. 3613 Daß der heilig geist eigentlich besigle vnd versichere.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [421]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/934>, abgerufen am 24.11.2024.