Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.Die Vier
vnd viertzigste er die buoß würckenden so sie versünt
sind / inn die gemeynschafft zuolasse / ob im Tauff alle sünden / das ist / nicht
nur die anerboren erbsünd / sonder auch was man mitt willen begangen hatt /
verzigen werde: Ob vssert der allgemeynen Kirchen niemand sälig werde. Vnnd so er
inn disem allem examiniert / vnnd volkommenlich vnnderrichtet erfunden
wirt / so sol er dannenthin mitt bewilligung der geistlichen vnnd Leyen / vnnd inn
beysein der Bischoffen deß gantzen Lands / vnd besonders deß Metropolitanischen
oder Ertzbischoffs / zuo dem Bischoff verordnet werden. Diß Concilium wie mann
sagt sol gehalten sein worden inn dem jar als man zalt vonn deß Herren geburt
vierhundert jar. Das ziehen ich aber nit der meynung an / als ob ich auff die
Concilia vnnd menschen satzungen gründe / oder das ich meyne / es seye nicht alles
dz zuo waarem heyl vnd waarer volkommenheit dienet / in der geschrifft angäben /
sonder das ich vnnseren widersächeren zuo verston gäbe / das jhre sitten vnnd
thaten auff den hüttigen tag / nicht nur mitt den Apostolischen leeren vnnd
exemplen / sonder auch mitt den Decreten der alten mittstimmind / ob sie villeicht
inn sich selbs giengind / die mancherley leeren der menschen verließind / vnnd die
aller eltist angäbung vnnd aller gewüßist leer der heiligen Apostlen an die hand
nämind.3215 Nun kumm ich aber auch auff das letste stuck dasselbig zuo
erleüteren / wie namlich die berüfften oder erwöllten ynzuosetzen vnnd
fürzuostellen seyend. Die Apostel vermaneten in ihren verordnungen die gemeynden
3216 zuo der
nüchtere vnnd 3217 zuo dem gebätt: Die aber berüfft warend / staltend sie der Kirchen vnnder augen
vnnd 3218 legtend den verordneten die händ auff die höupter / vnd befalhend jhnen also die
Kirchen. Von dem auflegen der händen ist an anderen orten geredt. Es was ein
anbildung vnnd zeichen der befälhung deß Ampts. Vnnd lißt man nicht das bey
den alten kein anders weihen der Hirten gewesen seye: wie auch
alles ander inn der ersten vnnd Apostolischen Kirchen einfaltig vnnd keins wägs
köstlich gewesen. Jnn nachvolgenden zeiten habend die Ceremonien vnnd breuch
zuogenommen / doch also / das ettlich bedunckt / es seye von anfang die maß nit
überträtten worden. Mich dunckt aber zuo vil sein alles das der ynsatzung vnnd
ordnung Gottes auß menschlichem gefallen zuogethon wirt. Vnnd was ist es doch von
nöten der Apostolischen ordnung erst neißwas flickwerck vnnd menschliche
gewonheyten anzuohencken? Warumb benügest du dich deß
auflegens der händen nicht / deß sich die heiligen Apostel benügtend / die vil
heiliger vnnd inn Göttlichen dingen vil baß erfaren warend dann du seyest? Hernach
ist das öl darzuo kommen / vnnd das Euangelibuoch. Dann also hatt die viert
Carthaginensisch versammlung erkennt: Wenn ein Bischoff geordnet wirt / so söllend
zwen Bischoff das buoch der Euangelien auff sein haupt vnnd schulteren heben /
vnnd einer den sägen über jhn sprächen / Die anderen Bischoff aber all die da sind
/ söllend jhm sein haupt mitt jhren händen berüren. 3219 Die nachgenderen habend zuo disem gethon
auch das Pallium. Aber auff den hüttigen tag so ist der Ceremonien / ja der
vngeschickligkeyten kein end. Wär jhre breüch eigentlich
vergleicht mitt der rüstung deß Aarons vnnd der Jüdischen
Priesteren / der muoß schweeren das sie das gantz Aaronisch wäsen
widerumb inn die Kirchen bracht / ja das zuo disem vil mer gehöre / vnd das es vil
beschwärlicher seye dann jhenes: vnnd das wider die heilig Euangelisch leer. Jch
geschweigen erst jres weihens vnnd consecrierens / das so vollen pracht hoffart
vnnd ergernuß ist / das es von deßwegen gar verschreyt vnnd vnleidenlich ist
. Zuo welchem erst auch das kumpt / das
wiewol das ynweihen bey den alten an zuogethonen brüchen vnnd Ceremonien gewachsen
/ so geschach es doch vergebens / vnnd was 3215 Wie die berüfften yngweicht söllind
werden. 3216 Acto.13. 3217 Acto.1. 3218 1.Tim.4. 2.Tim.1. 3219 Pallium.
Die Vier
vnd viertzigste er die buͦß würckenden so sie versuͤnt
sind / inn die gemeynschafft zuͦlasse / ob im Tauff alle sünden / das ist / nicht
nur die anerboren erbsünd / sonder auch was man mitt willen begangen hatt /
verzigen werde: Ob vssert der allgemeynen Kirchen niemand saͤlig werde. Vnnd so er
inn disem allem examiniert / vnnd volkommenlich vnnderrichtet erfunden
wirt / so sol er dannenthin mitt bewilligung der geistlichen vnnd Leyen / vnnd inn
beysein der Bischoffen deß gantzen Lands / vnd besonders deß Metropolitanischen
oder Ertzbischoffs / zuͦ dem Bischoff verordnet werden. Diß Concilium wie mann
sagt sol gehalten sein worden inn dem jar als man zalt vonn deß Herren geburt
vierhundert jar. Das ziehen ich aber nit der meynung an / als ob ich auff die
Concilia vnnd menschen satzungen gründe / oder das ich meyne / es seye nicht alles
dz zuͦ waarem heyl vnd waarer volkommenheit dienet / in der geschrifft angaͤben /
sonder das ich vnnseren widersaͤcheren zuͦ verston gaͤbe / das jhre sitten vnnd
thaten auff den hüttigen tag / nicht nur mitt den Apostolischen leeren vnnd
exemplen / sonder auch mitt den Decreten der alten mittstimmind / ob sie villeicht
inn sich selbs giengind / die mancherley leeren der menschen verließind / vnnd die
aller eltist angaͤbung vnnd aller gewüßist leer der heiligen Apostlen an die hand
naͤmind.3215 Nun kumm ich aber auch auff das letste stuck dasselbig zuͦ
erleüteren / wie namlich die beruͤfften oder erwoͤllten ynzuͦsetzen vnnd
fürzuͦstellen seyend. Die Apostel vermaneten in ihren verordnungen die gemeynden
3216 zuͦ der
nuͤchtere vnnd 3217 zuͦ dem gebaͤtt: Die aber beruͤfft warend / staltend sie der Kirchen vnnder augen
vnnd 3218 legtend den verordneten die haͤnd auff die hoͤupter / vnd befalhend jhnen also die
Kirchen. Von dem auflegen der haͤnden ist an anderen orten geredt. Es was ein
anbildung vnnd zeichen der befaͤlhung deß Ampts. Vnnd lißt man nicht das bey
den alten kein anders weihen der Hirten gewesen seye: wie auch
alles ander inn der ersten vnnd Apostolischen Kirchen einfaltig vnnd keins waͤgs
koͤstlich gewesen. Jnn nachvolgenden zeiten habend die Ceremonien vnnd breuch
zuͦgenommen / doch also / das ettlich bedunckt / es seye von anfang die maß nit
übertraͤtten worden. Mich dunckt aber zuͦ vil sein alles das der ynsatzung vnnd
ordnung Gottes auß menschlichem gefallen zuͦgethon wirt. Vnnd was ist es doch von
noͤten der Apostolischen ordnung erst neißwas flickwerck vnnd menschliche
gewonheyten anzuͦhencken? Warumb benuͤgest du dich deß
auflegens der haͤnden nicht / deß sich die heiligen Apostel benuͤgtend / die vil
heiliger vnnd inn Goͤttlichen dingen vil baß erfaren warend dann du seyest? Hernach
ist das oͤl darzuͦ kommen / vnnd das Euangelibuͦch. Dann also hatt die viert
Carthaginensisch versammlung erkennt: Wenn ein Bischoff geordnet wirt / so soͤllend
zwen Bischoff das buͦch der Euangelien auff sein haupt vnnd schulteren heben /
vnnd einer den saͤgen über jhn spraͤchen / Die anderen Bischoff aber all die da sind
/ soͤllend jhm sein haupt mitt jhren haͤnden beruͤren. 3219 Die nachgenderen habend zuͦ disem gethon
auch das Pallium. Aber auff den hüttigen tag so ist der Ceremonien / ja der
vngeschickligkeyten kein end. Waͤr jhre breüch eigentlich
vergleicht mitt der rüstung deß Aarons vnnd der Jüdischen
Priesteren / der muͦß schweeren das sie das gantz Aaronisch waͤsen
widerumb inn die Kirchen bracht / ja das zuͦ disem vil mer gehoͤre / vnd das es vil
beschwaͤrlicher seye dann jhenes: vnnd das wider die heilig Euangelisch leer. Jch
geschweigen erst jres weihens vnnd consecrierens / das so vollen pracht hoffart
vnnd ergernuß ist / das es von deßwegen gar verschreyt vnnd vnleidenlich ist
. Zuͦ welchem erst auch das kumpt / das
wiewol das ynweihen bey den alten an zuͦgethonen brüchen vnnd Ceremonien gewachsen
/ so geschach es doch vergebens / vnnd was 3215 Wie die beruͤfften yngweicht soͤllind
werden. 3216 Acto.13. 3217 Acto.1. 3218 1.Tim.4. 2.Tim.1. 3219 Pallium.
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Die Vier vnd viertzigste
er die buͦß würckenden so sie versuͤnt sind / inn die gemeynschafft zuͦlasse / ob im Tauff alle sünden / das ist / nicht nur die anerboren erbsünd / sonder auch was man mitt willen begangen hatt / verzigen werde: Ob vssert der allgemeynen Kirchen niemand saͤlig werde. Vnnd so er inn disem allem examiniert / vnnd volkommenlich vnnderrichtet erfunden wirt / so sol er dannenthin mitt bewilligung der geistlichen vnnd Leyen / vnnd inn beysein der Bischoffen deß gantzen Lands / vnd besonders deß Metropolitanischen oder Ertzbischoffs / zuͦ dem Bischoff verordnet werden. Diß Concilium wie mann sagt sol gehalten sein worden inn dem jar als man zalt vonn deß Herren geburt vierhundert jar. Das ziehen ich aber nit der meynung an / als ob ich auff die Concilia vnnd menschen satzungen gründe / oder das ich meyne / es seye nicht alles dz zuͦ waarem heyl vnd waarer volkommenheit dienet / in der geschrifft angaͤben / sonder das ich vnnseren widersaͤcheren zuͦ verston gaͤbe / das jhre sitten vnnd thaten auff den hüttigen tag / nicht nur mitt den Apostolischen leeren vnnd exemplen / sonder auch mitt den Decreten der alten mittstimmind / ob sie villeicht inn sich selbs giengind / die mancherley leeren der menschen verließind / vnnd die aller eltist angaͤbung vnnd aller gewüßist leer der heiligen Apostlen an die hand naͤmind.
3215 Nun kumm ich aber auch auff das letste stuck dasselbig zuͦ erleüteren / wie namlich die beruͤfften oder erwoͤllten ynzuͦsetzen vnnd fürzuͦstellen seyend. Die Apostel vermaneten in ihren verordnungen die gemeynden 3216 zuͦ der nuͤchtere vnnd 3217 zuͦ dem gebaͤtt: Die aber beruͤfft warend / staltend sie der Kirchen vnnder augen vnnd 3218 legtend den verordneten die haͤnd auff die hoͤupter / vnd befalhend jhnen also die Kirchen. Von dem auflegen der haͤnden ist an anderen orten geredt. Es was ein anbildung vnnd zeichen der befaͤlhung deß Ampts. Vnnd lißt man nicht das bey den alten kein anders weihen der Hirten gewesen seye: wie auch alles ander inn der ersten vnnd Apostolischen Kirchen einfaltig vnnd keins waͤgs koͤstlich gewesen. Jnn nachvolgenden zeiten habend die Ceremonien vnnd breuch zuͦgenommen / doch also / das ettlich bedunckt / es seye von anfang die maß nit übertraͤtten worden. Mich dunckt aber zuͦ vil sein alles das der ynsatzung vnnd ordnung Gottes auß menschlichem gefallen zuͦgethon wirt. Vnnd was ist es doch von noͤten der Apostolischen ordnung erst neißwas flickwerck vnnd menschliche gewonheyten anzuͦhencken? Warumb benuͤgest du dich deß auflegens der haͤnden nicht / deß sich die heiligen Apostel benuͤgtend / die vil heiliger vnnd inn Goͤttlichen dingen vil baß erfaren warend dann du seyest? Hernach ist das oͤl darzuͦ kommen / vnnd das Euangelibuͦch. Dann also hatt die viert Carthaginensisch versammlung erkennt: Wenn ein Bischoff geordnet wirt / so soͤllend zwen Bischoff das buͦch der Euangelien auff sein haupt vnnd schulteren heben / vnnd einer den saͤgen über jhn spraͤchen / Die anderen Bischoff aber all die da sind / soͤllend jhm sein haupt mitt jhren haͤnden beruͤren. 3219 Die nachgenderen habend zuͦ disem gethon auch das Pallium. Aber auff den hüttigen tag so ist der Ceremonien / ja der vngeschickligkeyten kein end. Waͤr jhre breüch eigentlich vergleicht mitt der rüstung deß Aarons vnnd der Jüdischen Priesteren / der muͦß schweeren das sie das gantz Aaronisch waͤsen widerumb inn die Kirchen bracht / ja das zuͦ disem vil mer gehoͤre / vnd das es vil beschwaͤrlicher seye dann jhenes: vnnd das wider die heilig Euangelisch leer. Jch geschweigen erst jres weihens vnnd consecrierens / das so vollen pracht hoffart vnnd ergernuß ist / das es von deßwegen gar verschreyt vnnd vnleidenlich ist . Zuͦ welchem erst auch das kumpt / das wiewol das ynweihen bey den alten an zuͦgethonen brüchen vnnd Ceremonien gewachsen / so geschach es doch vergebens / vnnd was
3215 Wie die beruͤfften yngweicht soͤllind werden.
3216 Acto.13.
3217 Acto.1.
3218 1.Tim.4. 2.Tim.1.
3219 Pallium.
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(2014-03-16T11:00:00Z)
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