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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Vier vnd viertzigste
sie den schwären zorn des Allmächtigen Gottes über sich erweckend / vnnd sich aller sünden theylhafft machend / so die dise begond / sie jr befolhen ampt nitt recht verwaltend. 3199 Bey den alten ist dises laster Simoney genennt / vnd für gar vneerlich vnnd des ewigen todts wärt gehalten worden. Der Keyser Anthemius schreybt vnder anderem an den Armastum also: Es sol niemand die Priesterlich wirde mit feilem gelt erkauffen. Ein yeder soll nach dem er wärt ist / nitt nach dem das er vil zuogeben hatt / geschetzt werden. Es sol die schandtlich hitz deß geyts auffhören auff die Altar stächen / vnnd sol diß straffwirdig laster von den heiligen Templen außgetriben werden. Ein sölicher küscher vnd niderträchtiger Bischoff aber sol zuo vnseren zyten erwölt werden / das an wölches ort er kömme / er es alles mitt seines eygnen läbens auffrächte reinige. Nit mitt gält sonder mitt gebätt soll ein vorständer geordnet werden. Vnnd der soll so veer von dem eergeyt sein / das man inn suochen vnnd zwingen müsse / vnnd so man jhn bittet / das er abweyche / so mann jhn ladet / das er entfliehe / vnnd das jhn allein die notwendigkeyt sich zuo entschuldigen fürdere. Dann der ist warlich des Priesterthums nitt wärt / der nitt wider seinen willen geordnet wirt. So vil diser. Welcher wenn er auff den heüttigen tag gen Rom käme / so wurde er on zweyffel meinen / er käme in ein andere wält / ja inn ein kauffhauß Simonis / aber nitt Petri / sonder des zauberers vnnd Samariters / vnd Giezy des Jsraeliters. Das viert geschlächt der berüffung ist das / da sich einer auß seinem eygnen gefallen inn den dienst einflickt / vnd weder von Gott noch durch menschen verordnet ist. Von disen spricht der Herr bey dem Jeremia3200 / Sy lüffend / ich aber schickt sie nitt. Cyprianus ad Antonianum nennt dise / die also des Bischoffsampts sich selbs vnderwindend / vnnd es von niemand empfahend / Schismaticos / das ist zertränner. Dise gattung heißt nitt eygentlich ein berüffung.

3201 Deßhalb so ist nun offenbar / das die gemein vnnd ordenlich berüffung inn der Kirchen nottwendig seye / von viler vrsachen / besonders aber von deren wegen / das die einsatzung Gottes nicht vnderlassen / vnd das die disciplin vnd ordnung der Kirchen gehalten werde / vnd yederman inn der Kirchen wüsse / wär zuo dem Kirchendienst verordnet seye. Darumb wiewol Paulus der Apostel vnd Leerer der Heyden / von anfang nicht von menschen noch durch menschen / sonder allen von Gott geschickt was / 3202 so wirt er doch auch auß geheiß des heyligen Geysts von der Kirchen zuo Antiochia zuo dem dienst der Heyden mitt sampt Barnaba abgesünderet. Zuo gleicher weyß sind vil andere mer von Got geschickt oder berüfft worden / die doch auch durch menschen habend müssen geordnet werden. Dann Paulus spricht an einem ort / namlich zuo den Heb. am fünfften Capitel: Niemand nimpt jhm selb die eer / sonder der berüfft ist von Gott / gleich wie der Aaron. Vnd abermals / wie söllend sie aber hören on Prediger? vnd wie wöllend sie Predigen wenn sie nit gesendt?

3203 Bey der anderen gemeinen vnnd inn der Kirchen auff den hüttigen tag breüchlichen / vnnd vonn dem Herren eingesetzten berüfung / sind drey ding zuo bedencken / Namlich / welche berüffind / das ist / welche gewalt vnnd rächt habind diener zuoberüffen vnnd zuo ordnen. Darnach wölche vnnd was für leüt man ordnen sölle. Vnnd zuom letsten wie die berüfften fürgestelt vnnd eingesetzt söllend werden.

Nun für das erst / so habend wir inn der zwey vnd viertzigsten Predig hieuor auß dem exempel der vreltisten Kirchen inn der welt / deren zuo Jerusalem vnnd deren zuo Antiochia anzeygt / das der Herr seiner Kirchen recht vnnd gewalt gäben habe geschickte diener zuo erwellen vnnd zuo ordnen: Dann die ein vnder denen / nicht nun siben Diaconos, sonder auch den Apostel Mathiam

3199 Von der Simoney.
3200 Jeremi.23.
3201 Das die berüffung in der kirchen von nötten seye.
3202 Act.13.
3203 Wer in der Kirchen gewalt habe diener zuo erwöllen.

Die Vier vnd viertzigste
sie den schwaͤren zorn des Allmaͤchtigen Gottes über sich erweckend / vnnd sich aller sünden theylhafft machend / so die dise begond / sie jr befolhen ampt nitt recht verwaltend. 3199 Bey den alten ist dises laster Simoney genennt / vnd für gar vneerlich vnnd des ewigen todts waͤrt gehalten worden. Der Keyser Anthemius schreybt vnder anderem an den Armastum also: Es sol niemand die Priesterlich wirde mit feilem gelt erkauffen. Ein yeder soll nach dem er waͤrt ist / nitt nach dem das er vil zuͦgeben hatt / geschetzt werden. Es sol die schandtlich hitz deß geyts auffhoͤren auff die Altar staͤchen / vnnd sol diß straffwirdig laster von den heiligen Templen außgetriben werden. Ein soͤlicher küscher vnd nidertraͤchtiger Bischoff aber sol zuͦ vnseren zyten erwoͤlt werden / das an woͤlches ort er koͤmme / er es alles mitt seines eygnen laͤbens auffraͤchte reinige. Nit mitt gaͤlt sonder mitt gebaͤtt soll ein vorstaͤnder geordnet werden. Vnnd der soll so veer von dem eergeyt sein / das man inn suͦchen vnnd zwingen muͤsse / vnnd so man jhn bittet / das er abweyche / so mann jhn ladet / das er entfliehe / vnnd das jhn allein die notwendigkeyt sich zuͦ entschuldigen fürdere. Dann der ist warlich des Priesterthums nitt waͤrt / der nitt wider seinen willen geordnet wirt. So vil diser. Welcher wenn er auff den heüttigen tag gen Rom kaͤme / so wurde er on zweyffel meinen / er kaͤme in ein andere waͤlt / ja inn ein kauffhauß Simonis / aber nitt Petri / sonder des zauberers vnnd Samariters / vnd Giezy des Jsraeliters. Das viert geschlaͤcht der beruͤffung ist das / da sich einer auß seinem eygnen gefallen inn den dienst einflickt / vnd weder von Gott noch durch menschen verordnet ist. Von disen spricht der Herr bey dem Jeremia3200 / Sy lüffend / ich aber schickt sie nitt. Cyprianus ad Antonianum nennt dise / die also des Bischoffsampts sich selbs vnderwindend / vnnd es von niemand empfahend / Schismaticos / das ist zertraͤnner. Dise gattung heißt nitt eygentlich ein beruͤffung.

3201 Deßhalb so ist nun offenbar / das die gemein vnnd ordenlich beruͤffung inn der Kirchen nottwendig seye / von viler vrsachen / besonders aber von deren wegen / das die einsatzung Gottes nicht vnderlassen / vnd das die disciplin vnd ordnung der Kirchen gehalten werde / vnd yederman inn der Kirchen wüsse / waͤr zuͦ dem Kirchendienst verordnet seye. Darumb wiewol Paulus der Apostel vnd Leerer der Heyden / von anfang nicht von menschen noch durch menschen / sonder allen von Gott geschickt was / 3202 so wirt er doch auch auß geheiß des heyligen Geysts von der Kirchen zuͦ Antiochia zuͦ dem dienst der Heyden mitt sampt Barnaba abgesünderet. Zuͦ gleicher weyß sind vil andere mer von Got geschickt oder beruͤfft worden / die doch auch durch menschen habend muͤssen geordnet werden. Dann Paulus spricht an einem ort / namlich zuͦ den Heb. am fünfften Capitel: Niemand nimpt jhm selb die eer / sonder der beruͤfft ist von Gott / gleich wie der Aaron. Vnd abermals / wie soͤllend sie aber hoͤren on Prediger? vnd wie woͤllend sie Predigen wenn sie nit gesendt?

3203 Bey der anderen gemeinen vnnd inn der Kirchen auff den hüttigen tag breüchlichen / vnnd vonn dem Herren eingesetzten beruͤfung / sind drey ding zuͦ bedencken / Namlich / welche beruͤffind / das ist / welche gewalt vnnd raͤcht habind diener zuͦberuͤffen vnnd zuͦ ordnen. Darnach woͤlche vnnd was für leüt man ordnen soͤlle. Vnnd zuͦm letsten wie die beruͤfften fürgestelt vnnd eingesetzt soͤllend werden.

Nun für das erst / so habend wir inn der zwey vnd viertzigsten Predig hieuͦr auß dem exempel der vreltisten Kirchen inn der welt / deren zuͦ Jerusalem vnnd deren zuͦ Antiochia anzeygt / das der Herr seiner Kirchen recht vnnd gewalt gaͤben habe geschickte diener zuͦ erwellen vnnd zuͦ ordnen: Dann die ein vnder denen / nicht nun siben Diaconos, sonder auch den Apostel Mathiam

3199 Von der Simoney.
3200 Jeremi.23.
3201 Das die beruͤffung in der kirchen von noͤtten seye.
3202 Act.13.
3203 Wer in der Kirchen gewalt habe diener zuͦ erwoͤllen.
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[[366]/0824] Die Vier vnd viertzigste sie den schwaͤren zorn des Allmaͤchtigen Gottes über sich erweckend / vnnd sich aller sünden theylhafft machend / so die dise begond / sie jr befolhen ampt nitt recht verwaltend. 3199 Bey den alten ist dises laster Simoney genennt / vnd für gar vneerlich vnnd des ewigen todts waͤrt gehalten worden. Der Keyser Anthemius schreybt vnder anderem an den Armastum also: Es sol niemand die Priesterlich wirde mit feilem gelt erkauffen. Ein yeder soll nach dem er waͤrt ist / nitt nach dem das er vil zuͦgeben hatt / geschetzt werden. Es sol die schandtlich hitz deß geyts auffhoͤren auff die Altar staͤchen / vnnd sol diß straffwirdig laster von den heiligen Templen außgetriben werden. Ein soͤlicher küscher vnd nidertraͤchtiger Bischoff aber sol zuͦ vnseren zyten erwoͤlt werden / das an woͤlches ort er koͤmme / er es alles mitt seines eygnen laͤbens auffraͤchte reinige. Nit mitt gaͤlt sonder mitt gebaͤtt soll ein vorstaͤnder geordnet werden. Vnnd der soll so veer von dem eergeyt sein / das man inn suͦchen vnnd zwingen muͤsse / vnnd so man jhn bittet / das er abweyche / so mann jhn ladet / das er entfliehe / vnnd das jhn allein die notwendigkeyt sich zuͦ entschuldigen fürdere. Dann der ist warlich des Priesterthums nitt waͤrt / der nitt wider seinen willen geordnet wirt. So vil diser. Welcher wenn er auff den heüttigen tag gen Rom kaͤme / so wurde er on zweyffel meinen / er kaͤme in ein andere waͤlt / ja inn ein kauffhauß Simonis / aber nitt Petri / sonder des zauberers vnnd Samariters / vnd Giezy des Jsraeliters. Das viert geschlaͤcht der beruͤffung ist das / da sich einer auß seinem eygnen gefallen inn den dienst einflickt / vnd weder von Gott noch durch menschen verordnet ist. Von disen spricht der Herr bey dem Jeremia 3200 / Sy lüffend / ich aber schickt sie nitt. Cyprianus ad Antonianum nennt dise / die also des Bischoffsampts sich selbs vnderwindend / vnnd es von niemand empfahend / Schismaticos / das ist zertraͤnner. Dise gattung heißt nitt eygentlich ein beruͤffung. 3201 Deßhalb so ist nun offenbar / das die gemein vnnd ordenlich beruͤffung inn der Kirchen nottwendig seye / von viler vrsachen / besonders aber von deren wegen / das die einsatzung Gottes nicht vnderlassen / vnd das die disciplin vnd ordnung der Kirchen gehalten werde / vnd yederman inn der Kirchen wüsse / waͤr zuͦ dem Kirchendienst verordnet seye. Darumb wiewol Paulus der Apostel vnd Leerer der Heyden / von anfang nicht von menschen noch durch menschen / sonder allen von Gott geschickt was / 3202 so wirt er doch auch auß geheiß des heyligen Geysts von der Kirchen zuͦ Antiochia zuͦ dem dienst der Heyden mitt sampt Barnaba abgesünderet. Zuͦ gleicher weyß sind vil andere mer von Got geschickt oder beruͤfft worden / die doch auch durch menschen habend muͤssen geordnet werden. Dann Paulus spricht an einem ort / namlich zuͦ den Heb. am fünfften Capitel: Niemand nimpt jhm selb die eer / sonder der beruͤfft ist von Gott / gleich wie der Aaron. Vnd abermals / wie soͤllend sie aber hoͤren on Prediger? vnd wie woͤllend sie Predigen wenn sie nit gesendt? 3203 Bey der anderen gemeinen vnnd inn der Kirchen auff den hüttigen tag breüchlichen / vnnd vonn dem Herren eingesetzten beruͤfung / sind drey ding zuͦ bedencken / Namlich / welche beruͤffind / das ist / welche gewalt vnnd raͤcht habind diener zuͦberuͤffen vnnd zuͦ ordnen. Darnach woͤlche vnnd was für leüt man ordnen soͤlle. Vnnd zuͦm letsten wie die beruͤfften fürgestelt vnnd eingesetzt soͤllend werden. Nun für das erst / so habend wir inn der zwey vnd viertzigsten Predig hieuͦr auß dem exempel der vreltisten Kirchen inn der welt / deren zuͦ Jerusalem vnnd deren zuͦ Antiochia anzeygt / das der Herr seiner Kirchen recht vnnd gewalt gaͤben habe geschickte diener zuͦ erwellen vnnd zuͦ ordnen: Dann die ein vnder denen / nicht nun siben Diaconos, sonder auch den Apostel Mathiam 3199 Von der Simoney. 3200 Jeremi.23. 3201 Das die beruͤffung in der kirchen von noͤtten seye. 3202 Act.13. 3203 Wer in der Kirchen gewalt habe diener zuͦ erwoͤllen.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [366]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/824>, abgerufen am 23.11.2024.