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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.

3197 Die berüfung ist anders nichts / dann ein rechtgeschaffne verordnung eines geschickten dieners. Vnnd mag deßhalb auch ein verordnung vnnd erwöllung genennt werden / wiewol sich eins wörtli weiter dann dz ander außstreckt. Die erwöllung gat von natur vor / dann wölche wir erwöllend / die berüffend wir. Die verordnung begreifft dise beyde. Es werdend aber gar nach von yederman vier geschlächt der berüffungen gezelt. Die zwey ersten sind rächt / die anderen zwey vnrächt. Das erst ist / mitt dem die diener weder von menschen / noch durch menschen / sonder durch Gott berüfft werdend / als wie man lißt das der Prophet Esaias vnnd der Apostel Paulus berüfft worden. Dise berüffung wirt gemeinlich mitt zeychen oder wunderen bestättet / vnnd ein Göttliche vnd geheime berüffung genennt. Das ander geschlächt der berüffung geschicht wol von Gott / aber durch das ordnen der menschen. Nach wölcher berüffung man lißt zuo dieneren der Kirchen berüfft sein / Sant Matthisen / Sanct Lux / vnnd den heyligen Timotheum. Dise ist ordenlich / gemein / menschlich / vnnd auch auff den heüttigen tag breüchlich / inn wölchem Gott berüfft / vnnd den dieneren nottwendige gaben darzuo gibt / auch gesatzte vnnd reglen denen fürschreibt die da erwöllend: die selbigen aber disen gesatzten vnnd reglen nachgond / vnnd den ordenlich erwöllend / den sie auß den zeychen vorhin vonn Gott berüfft sein erkennend vnnd ermässend. Durch die zeychen aber verstan ich die gaben die den dieneren von nöten sind.

3198 Das dritte geschlächt aber der berüffung / wölches vnder den vnordenlichen vnnd vnrächten das erst ist / das kumpt wol von den menschen / aber nicht von Gott: so namlich auß gunst oder von gaben wägen yemands der sein nicht wirdig ist / geordnet wirt. Vnnd da wirt zuo beyden seytten gesündet / von denen die geordnet werdend / vnd von denen die ordnen söllend. Von denen die geordnet werdend / wenn sie begärend inn den dienst gebraucht zuo werden / vnnd aber eintweders nicht verstond oder nicht wöllend verstan / das sie darzuo vngeschickt / als die nicht die gaben habend die darzuo nottwendig seind. Oder so sie gleich gnuogsam inn der geschrifft vnnd anderer dingen erfarnuß berichtet / aber nicht den rechten wäg zuo disem ampt gond / das ist / so sie nicht Gottes eer ansehend / sonder den gewünn vnnd genieß. Dann hie wirt vonn denen die erwölt söllend werden / die zeügnuß jhr eygnen gewüßne eruorderet / vnd die inner berüffung / mit deren wir namlich vns selb wol bewüßt seygend / das wir dises ampt anzuonemmen / nicht durch eergeyt / gältgeyt / oder von wegen den bauch zuo weyden / oder sunst durch etwas böser anfächtung / sonder durch waare forcht vnnd liebe Gottes / vnnd durch die begird der erbauwung der Kirchen / seyend bewegt worden. Vonn welchem handel der heilig Paulus inn der ersten Epistel zuo den Thessalonicenseren an dem anderen Capitel gar schön vnnd wolgeschriben hatt. Es wirt auch weyter erforderet die zeügknuß anderer vonn vnnserer geleerte vnnd wolberichte. Dann wir gefallend vnns selb alle wol / vnnd vrtheylend vnns selb wirdig sein / das vnns die Kirch zuo regieren befolhen werde / so wir vnns doch selbs gar grob betriegend. Vonn denen aber denen das ordnen der dieneren befolhen / wirt gesündet / so sie in dem ordnen nicht auff das sähend / was Gott mitt seinen außtruckten gebotten wöllen habe das hie beschähe / vnd was die gestalt vnd der wolstand der Kirchen erforderet / sonder allein was dem nutzlich seye der da geordnet sol werden. Darumb so werdend offt gar vnwirdige geordnet / die eintweders gar vngeleert / oder nicht auffrecht sind / oder so sie gleich geleert gnuog / doch nicht treffenlich treüw vnnd redlich: Oder die guote einfalte Christen / aber darnäbend böse vnnd vnfürsichtige Hirten sind. Dahin werdend sie aber auß gunst oder durch gaben getrieben. Mit wölchem

3197 Von der berüffung zum kirchendienst vnd von den geschlächteren der berüffungen.
3198 Berüffung die da geschicht von gunsts oder gaben wegen.
Predig.

3197 Die beruͤfung ist anders nichts / dann ein rechtgeschaffne verordnung eines geschickten dieners. Vnnd mag deßhalb auch ein verordnung vnnd erwoͤllung genennt werden / wiewol sich eins woͤrtli weiter dann dz ander außstreckt. Die erwoͤllung gat von natur vor / dann woͤlche wir erwoͤllend / die beruͤffend wir. Die verordnung begreifft dise beyde. Es werdend aber gar nach von yederman vier geschlaͤcht der beruͤffungen gezelt. Die zwey ersten sind raͤcht / die anderen zwey vnraͤcht. Das erst ist / mitt dem die diener weder von menschen / noch durch menschen / sonder durch Gott beruͤfft werdend / als wie man lißt das der Prophet Esaias vnnd der Apostel Paulus beruͤfft worden. Dise beruͤffung wirt gemeinlich mitt zeychen oder wunderen bestaͤttet / vnnd ein Goͤttliche vnd geheime beruͤffung genennt. Das ander geschlaͤcht der beruͤffung geschicht wol von Gott / aber durch das ordnen der menschen. Nach woͤlcher beruͤffung man lißt zuͦ dieneren der Kirchen beruͤfft sein / Sant Matthisen / Sanct Lux / vnnd den heyligen Timotheum. Dise ist ordenlich / gemein / menschlich / vnnd auch auff den heüttigen tag breüchlich / inn woͤlchem Gott beruͤfft / vnnd den dieneren nottwendige gaben darzuͦ gibt / auch gesatzte vnnd reglen denen fürschreibt die da erwoͤllend: die selbigen aber disen gesatzten vnnd reglen nachgond / vnnd den ordenlich erwoͤllend / den sie auß den zeychen vorhin vonn Gott beruͤfft sein erkennend vnnd ermaͤssend. Durch die zeychen aber verstan ich die gaben die den dieneren von noͤten sind.

3198 Das dritte geschlaͤcht aber der beruͤffung / woͤlches vnder den vnordenlichen vnnd vnraͤchten das erst ist / das kumpt wol von den menschen / aber nicht von Gott: so namlich auß gunst oder von gaben waͤgen yemands der sein nicht wirdig ist / geordnet wirt. Vnnd da wirt zuͦ beyden seytten gesündet / von denen die geordnet werdend / vnd von denen die ordnen soͤllend. Von denen die geordnet werdend / wenn sie begaͤrend inn den dienst gebraucht zuͦ werden / vnnd aber eintweders nicht verstond oder nicht woͤllend verstan / das sie darzuͦ vngeschickt / als die nicht die gaben habend die darzuͦ nottwendig seind. Oder so sie gleich gnuͦgsam inn der geschrifft vnnd anderer dingen erfarnuß berichtet / aber nicht den rechten waͤg zuͦ disem ampt gond / das ist / so sie nicht Gottes eer ansehend / sonder den gewünn vnnd genieß. Dann hie wirt vonn denen die erwoͤlt soͤllend werden / die zeügnuß jhr eygnen gewüßne eruͦrderet / vnd die inner beruͤffung / mit deren wir namlich vns selb wol bewüßt seygend / das wir dises ampt anzuͦnemmen / nicht durch eergeyt / gaͤltgeyt / oder von wegen den bauch zuͦ weyden / oder sunst durch etwas boͤser anfaͤchtung / sonder durch waare forcht vnnd liebe Gottes / vnnd durch die begird der erbauwung der Kirchen / seyend bewegt worden. Vonn welchem handel der heilig Paulus inn der ersten Epistel zuͦ den Thessalonicenseren an dem anderen Capitel gar schoͤn vnnd wolgeschriben hatt. Es wirt auch weyter erforderet die zeügknuß anderer vonn vnnserer geleerte vnnd wolberichte. Dann wir gefallend vnns selb alle wol / vnnd vrtheylend vnns selb wirdig sein / das vnns die Kirch zuͦ regieren befolhen werde / so wir vnns doch selbs gar grob betriegend. Vonn denen aber denen das ordnen der dieneren befolhen / wirt gesündet / so sie in dem ordnen nicht auff das saͤhend / was Gott mitt seinen außtruckten gebotten woͤllen habe das hie beschaͤhe / vnd was die gestalt vnd der wolstand der Kirchen erforderet / sonder allein was dem nutzlich seye der da geordnet sol werden. Darumb so werdend offt gar vnwirdige geordnet / die eintweders gar vngeleert / oder nicht auffrecht sind / oder so sie gleich geleert gnuͦg / doch nicht treffenlich treüw vnnd redlich: Oder die guͦte einfalte Christen / aber darnaͤbend boͤse vnnd vnfürsichtige Hirten sind. Dahin werdend sie aber auß gunst oder durch gaben getrieben. Mit woͤlchem

3197 Von der beruͤffung zum kirchendienst vnd von den geschlaͤchteren der beruͤffungen.
3198 Beruͤffung die da geschicht von gunsts oder gaben wegen.
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[CCCLXVI./0823] Predig. 3197 Die beruͤfung ist anders nichts / dann ein rechtgeschaffne verordnung eines geschickten dieners. Vnnd mag deßhalb auch ein verordnung vnnd erwoͤllung genennt werden / wiewol sich eins woͤrtli weiter dann dz ander außstreckt. Die erwoͤllung gat von natur vor / dann woͤlche wir erwoͤllend / die beruͤffend wir. Die verordnung begreifft dise beyde. Es werdend aber gar nach von yederman vier geschlaͤcht der beruͤffungen gezelt. Die zwey ersten sind raͤcht / die anderen zwey vnraͤcht. Das erst ist / mitt dem die diener weder von menschen / noch durch menschen / sonder durch Gott beruͤfft werdend / als wie man lißt das der Prophet Esaias vnnd der Apostel Paulus beruͤfft worden. Dise beruͤffung wirt gemeinlich mitt zeychen oder wunderen bestaͤttet / vnnd ein Goͤttliche vnd geheime beruͤffung genennt. Das ander geschlaͤcht der beruͤffung geschicht wol von Gott / aber durch das ordnen der menschen. Nach woͤlcher beruͤffung man lißt zuͦ dieneren der Kirchen beruͤfft sein / Sant Matthisen / Sanct Lux / vnnd den heyligen Timotheum. Dise ist ordenlich / gemein / menschlich / vnnd auch auff den heüttigen tag breüchlich / inn woͤlchem Gott beruͤfft / vnnd den dieneren nottwendige gaben darzuͦ gibt / auch gesatzte vnnd reglen denen fürschreibt die da erwoͤllend: die selbigen aber disen gesatzten vnnd reglen nachgond / vnnd den ordenlich erwoͤllend / den sie auß den zeychen vorhin vonn Gott beruͤfft sein erkennend vnnd ermaͤssend. Durch die zeychen aber verstan ich die gaben die den dieneren von noͤten sind. 3198 Das dritte geschlaͤcht aber der beruͤffung / woͤlches vnder den vnordenlichen vnnd vnraͤchten das erst ist / das kumpt wol von den menschen / aber nicht von Gott: so namlich auß gunst oder von gaben waͤgen yemands der sein nicht wirdig ist / geordnet wirt. Vnnd da wirt zuͦ beyden seytten gesündet / von denen die geordnet werdend / vnd von denen die ordnen soͤllend. Von denen die geordnet werdend / wenn sie begaͤrend inn den dienst gebraucht zuͦ werden / vnnd aber eintweders nicht verstond oder nicht woͤllend verstan / das sie darzuͦ vngeschickt / als die nicht die gaben habend die darzuͦ nottwendig seind. Oder so sie gleich gnuͦgsam inn der geschrifft vnnd anderer dingen erfarnuß berichtet / aber nicht den rechten waͤg zuͦ disem ampt gond / das ist / so sie nicht Gottes eer ansehend / sonder den gewünn vnnd genieß. Dann hie wirt vonn denen die erwoͤlt soͤllend werden / die zeügnuß jhr eygnen gewüßne eruͦrderet / vnd die inner beruͤffung / mit deren wir namlich vns selb wol bewüßt seygend / das wir dises ampt anzuͦnemmen / nicht durch eergeyt / gaͤltgeyt / oder von wegen den bauch zuͦ weyden / oder sunst durch etwas boͤser anfaͤchtung / sonder durch waare forcht vnnd liebe Gottes / vnnd durch die begird der erbauwung der Kirchen / seyend bewegt worden. Vonn welchem handel der heilig Paulus inn der ersten Epistel zuͦ den Thessalonicenseren an dem anderen Capitel gar schoͤn vnnd wolgeschriben hatt. Es wirt auch weyter erforderet die zeügknuß anderer vonn vnnserer geleerte vnnd wolberichte. Dann wir gefallend vnns selb alle wol / vnnd vrtheylend vnns selb wirdig sein / das vnns die Kirch zuͦ regieren befolhen werde / so wir vnns doch selbs gar grob betriegend. Vonn denen aber denen das ordnen der dieneren befolhen / wirt gesündet / so sie in dem ordnen nicht auff das saͤhend / was Gott mitt seinen außtruckten gebotten woͤllen habe das hie beschaͤhe / vnd was die gestalt vnd der wolstand der Kirchen erforderet / sonder allein was dem nutzlich seye der da geordnet sol werden. Darumb so werdend offt gar vnwirdige geordnet / die eintweders gar vngeleert / oder nicht auffrecht sind / oder so sie gleich geleert gnuͦg / doch nicht treffenlich treüw vnnd redlich: Oder die guͦte einfalte Christen / aber darnaͤbend boͤse vnnd vnfürsichtige Hirten sind. Dahin werdend sie aber auß gunst oder durch gaben getrieben. Mit woͤlchem 3197 Von der beruͤffung zum kirchendienst vnd von den geschlaͤchteren der beruͤffungen. 3198 Beruͤffung die da geschicht von gunsts oder gaben wegen.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CCCLXVI.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/823>, abgerufen am 24.11.2024.