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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Zwey vnd viertzigste
Herren Nachtmal nicht. Etliche sitzend darzuo vnnd empfahend das brot deß Herren inn die hend / Andere gond hinzuo vnnd empfahends vonn den henden der vorstenderen / die es auch etwan inn den mund der empfahenden schiebend. Ettliche begond deß Herren Nachtmal öffter / ettliche nicht so offt / sonnder allein zuo gewüssen vnnd gesatzten tagen. So brauchend jhr auch nicht einerley gebätt. Darzuo habend eüwere gemeinden nicht all ein form / vnnd kömmend nicht all zuo einer zeyt zuosamen. Wie soltend wir dann glauben das der geist der einigkeyt vnd deß fridens inn euch wäre / dieweyl söliche vngleicheit bey euch erfunden wirt. Darumb so habend wir sein billiche vrsachen / das wir kein gemeinschafft mitt euch habend? Nun vonn disen kirchenbreüchen wirt an seinem ort mitt meer gelegenheit geredt werden. Das ist sich aber hie zuo verwunderen / das leüth die doch nicht gar vnberichtet noch inn kirchenhendlen vnerfaren sind / nicht andere argument vnnd gründ jr vngebürliche trännung zuoschirmen ynfürend. Wüssend dann die ellenden leüth nicht / was grosser vngleicheit ie vnnd ie inn denen kirchen breüchen gewesen ist / so doch darnäbend nichtsdestminder allweg die einigkeyt inn der allgemeinen kirchen Christi vnzertrennt ist beliben? Socrates ein hochberümpter beschreiber der geschichten der alten Kirchen im fünfften buoch seiner Histori am zwey vnd zwentzigsten Capitel spricht / Kein religion haltet gleiche breüch / ob sie schon ein leer von den selbigen füre / Dann die glich eines glaubens sind / habend darumb nicht einerley breüchen. Vnnd abermals. Es wäre mülich vnnd schwär / ja vnmüglich / aller kirchen / die inn den Stetten vnd landen hin vnnd wider sind / breüch zuo beschreiben. Der heylig marterer Jreneus da er schreibt an den Victorem den Bischoff der statt Rom / da erzellt er grosse vngleicheit der Kirchen in der haltung deß fastens vnnd deß Osterfästs / vnnd setzt darnach dise wort darauff: Vnnd sind doch (spricht er) dise all nichtsdestminder / ob sie wol inn diser eusseren haltung vngleich warend / vnder jhnen selbs vnnd mitt vnns fridsam gewesen / vnnd sinds noch / Vnd hatt die vngleicheit deß fastens / die einigkeyt deß glaubens nicht gebrochen noch zertrennt. Vnnd noch weiter spricht er: Als der heilig Polycarpus gen Rom kam vnder dem Aniceto / vnnd sie vonn etwas anderen stucken wegen etwas wider ein ander hattend / sind sie gleich versünt worden. Dises stucks halb aber habend sie gar nichts mit ein anderen zancket. Dann Anicetus mocht Polycarpum nicht bereden / das er das nicht hielte / das er von S. Johansen deß jüngers vnsers Herren vnd der überigen Apostlen bey denen er gewandlet was / zyt an allweg gehalten hatt: So riett auch Policarpus dem Aniceto nicht das er sölichs hielte / der da sagt / er müßte die gewonheit der priesteren halten auff die er kommen wäre. Vnd wiewol dem also / noch habend sie gemeinschafft mit ein ander gehept. So vil diser. Darumb so hatt die alte Kirch grosse freyheit gebraucht inn den übungen der kirchen breüchen / vnnd hatt doch das band der einigkeit damit nicht auffgelößt noch zerbrochen. Darzuo do der heilig Augustinus dem Januario fürschreibt / was er thuon vnd wäm er volgen sölle in diser vngleicheit der kirchen breüchen / Da heißt er jhn nicht ein trännung anrichten / sonnder vrtheilt bescheidenlich vnd weißlich / vnd spricht / Es ist hierinn kein bessere ordnung einem verstendigen vnd vernünfftigen Christen / dann das er sich halte auff die weyß / wie er sicht die kirchen sich halten / zuo deren er ie kumpt. Dann was weder wider den glauben / noch wider Christenliche zucht vnd Eersammkeit auffgericht wirdt / das ist on vnderscheid / vnd nach einikeit deren / vnder denen einer läbt / zuohalten. Dargegen aber / damit niemand vnder dem schein vnnd fürwenden diser regel oder dises raths alle vnnd jede breüch jeden kirchen aufftruckte / so setzt

Die Zwey vnd viertzigste
Herren Nachtmal nicht. Etliche sitzend darzuͦ vnnd empfahend das brot deß Herren inn die hend / Andere gond hinzuͦ vnnd empfahends vonn den henden der vorstenderen / die es auch etwan inn den mund der empfahenden schiebend. Ettliche begond deß Herren Nachtmal oͤffter / ettliche nicht so offt / sonnder allein zuͦ gewüssen vnnd gesatzten tagen. So brauchend jhr auch nicht einerley gebaͤtt. Darzuͦ habend eüwere gemeinden nicht all ein form / vnnd koͤmmend nicht all zuͦ einer zeyt zuͦsamen. Wie soltend wir dann glauben das der geist der einigkeyt vnd deß fridens inn euch waͤre / dieweyl soͤliche vngleicheit bey euch erfunden wirt. Darumb so habend wir sein billiche vrsachen / das wir kein gemeinschafft mitt euch habend? Nun vonn disen kirchenbreüchen wirt an seinem ort mitt meer gelegenheit geredt werden. Das ist sich aber hie zuͦ verwunderen / das leüth die doch nicht gar vnberichtet noch inn kirchenhendlen vnerfaren sind / nicht andere argument vnnd gründ jr vngebürliche traͤnnung zuͦschirmen ynfuͤrend. Wüssend dann die ellenden leüth nicht / was grosser vngleicheit ie vnnd ie inn denen kirchen breüchen gewesen ist / so doch darnaͤbend nichtsdestminder allweg die einigkeyt inn der allgemeinen kirchen Christi vnzertrennt ist beliben? Socrates ein hochberuͤmpter beschreiber der geschichten der alten Kirchen im fünfften buͦch seiner Histori am zwey vnd zwentzigsten Capitel spricht / Kein religion haltet gleiche breüch / ob sie schon ein leer von den selbigen fuͤre / Dann die glich eines glaubens sind / habend darumb nicht einerley breüchen. Vnnd abermals. Es waͤre muͤlich vnnd schwaͤr / ja vnmüglich / aller kirchen / die inn den Stetten vnd landen hin vnnd wider sind / breüch zuͦ beschreiben. Der heylig marterer Jreneus da er schreibt an den Victorem den Bischoff der statt Rom / da erzellt er grosse vngleicheit der Kirchen in der haltung deß fastens vnnd deß Osterfaͤsts / vnnd setzt darnach dise wort darauff: Vnnd sind doch (spricht er) dise all nichtsdestminder / ob sie wol inn diser eusseren haltung vngleich warend / vnder jhnen selbs vnnd mitt vnns fridsam gewesen / vnnd sinds noch / Vnd hatt die vngleicheit deß fastens / die einigkeyt deß glaubens nicht gebrochen noch zertrennt. Vnnd noch weiter spricht er: Als der heilig Polycarpus gen Rom kam vnder dem Aniceto / vnnd sie vonn etwas anderen stucken wegen etwas wider ein ander hattend / sind sie gleich versuͤnt worden. Dises stucks halb aber habend sie gar nichts mit ein anderen zancket. Dann Anicetus mocht Polycarpum nicht bereden / das er das nicht hielte / das er von S. Johansen deß jüngers vnsers Herren vnd der überigen Apostlen bey denen er gewandlet was / zyt an allweg gehalten hatt: So riett auch Policarpus dem Aniceto nicht das er soͤlichs hielte / der da sagt / er muͤßte die gewonheit der priesteren halten auff die er kommen waͤre. Vnd wiewol dem also / noch habend sie gemeinschafft mit ein ander gehept. So vil diser. Darumb so hatt die alte Kirch grosse freyheit gebraucht inn den uͤbungen der kirchen breüchen / vnnd hatt doch das band der einigkeit damit nicht auffgeloͤßt noch zerbrochen. Darzuͦ do der heilig Augustinus dem Januario fürschreibt / was er thuͦn vnd waͤm er volgen soͤlle in diser vngleicheit der kirchen breüchen / Da heißt er jhn nicht ein traͤnnung anrichten / sonnder vrtheilt bescheidenlich vnd weißlich / vnd spricht / Es ist hierinn kein bessere ordnung einem verstendigen vnd vernünfftigen Christen / dann das er sich halte auff die weyß / wie er sicht die kirchen sich halten / zuͦ deren er ie kumpt. Dann was weder wider den glauben / noch wider Christenliche zucht vnd Eersammkeit auffgericht wirdt / das ist on vnderscheid / vnd nach einikeit deren / vnder denen einer laͤbt / zuͦhalten. Dargegen aber / damit niemand vnder dem schein vnnd fürwenden diser regel oder dises raths alle vnnd jede breüch jeden kirchen aufftruckte / so setzt

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                   da er schreibt an den Victorem den Bischoff der statt Rom / da erzellt er grosse
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                   setzt darnach dise wort darauff: Vnnd sind doch (spricht er) dise all
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                   vngleicheit deß fastens / die einigkeyt deß glaubens nicht gebrochen noch
                   zertrennt. Vnnd noch weiter spricht er: Als der heilig Polycarpus gen Rom kam
                   vnder dem Aniceto / vnnd sie vonn etwas anderen stucken wegen etwas wider ein
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[[344]/0780] Die Zwey vnd viertzigste Herren Nachtmal nicht. Etliche sitzend darzuͦ vnnd empfahend das brot deß Herren inn die hend / Andere gond hinzuͦ vnnd empfahends vonn den henden der vorstenderen / die es auch etwan inn den mund der empfahenden schiebend. Ettliche begond deß Herren Nachtmal oͤffter / ettliche nicht so offt / sonnder allein zuͦ gewüssen vnnd gesatzten tagen. So brauchend jhr auch nicht einerley gebaͤtt. Darzuͦ habend eüwere gemeinden nicht all ein form / vnnd koͤmmend nicht all zuͦ einer zeyt zuͦsamen. Wie soltend wir dann glauben das der geist der einigkeyt vnd deß fridens inn euch waͤre / dieweyl soͤliche vngleicheit bey euch erfunden wirt. Darumb so habend wir sein billiche vrsachen / das wir kein gemeinschafft mitt euch habend? Nun vonn disen kirchenbreüchen wirt an seinem ort mitt meer gelegenheit geredt werden. Das ist sich aber hie zuͦ verwunderen / das leüth die doch nicht gar vnberichtet noch inn kirchenhendlen vnerfaren sind / nicht andere argument vnnd gründ jr vngebürliche traͤnnung zuͦschirmen ynfuͤrend. Wüssend dann die ellenden leüth nicht / was grosser vngleicheit ie vnnd ie inn denen kirchen breüchen gewesen ist / so doch darnaͤbend nichtsdestminder allweg die einigkeyt inn der allgemeinen kirchen Christi vnzertrennt ist beliben? Socrates ein hochberuͤmpter beschreiber der geschichten der alten Kirchen im fünfften buͦch seiner Histori am zwey vnd zwentzigsten Capitel spricht / Kein religion haltet gleiche breüch / ob sie schon ein leer von den selbigen fuͤre / Dann die glich eines glaubens sind / habend darumb nicht einerley breüchen. Vnnd abermals. Es waͤre muͤlich vnnd schwaͤr / ja vnmüglich / aller kirchen / die inn den Stetten vnd landen hin vnnd wider sind / breüch zuͦ beschreiben. Der heylig marterer Jreneus da er schreibt an den Victorem den Bischoff der statt Rom / da erzellt er grosse vngleicheit der Kirchen in der haltung deß fastens vnnd deß Osterfaͤsts / vnnd setzt darnach dise wort darauff: Vnnd sind doch (spricht er) dise all nichtsdestminder / ob sie wol inn diser eusseren haltung vngleich warend / vnder jhnen selbs vnnd mitt vnns fridsam gewesen / vnnd sinds noch / Vnd hatt die vngleicheit deß fastens / die einigkeyt deß glaubens nicht gebrochen noch zertrennt. Vnnd noch weiter spricht er: Als der heilig Polycarpus gen Rom kam vnder dem Aniceto / vnnd sie vonn etwas anderen stucken wegen etwas wider ein ander hattend / sind sie gleich versuͤnt worden. Dises stucks halb aber habend sie gar nichts mit ein anderen zancket. Dann Anicetus mocht Polycarpum nicht bereden / das er das nicht hielte / das er von S. Johansen deß jüngers vnsers Herren vnd der überigen Apostlen bey denen er gewandlet was / zyt an allweg gehalten hatt: So riett auch Policarpus dem Aniceto nicht das er soͤlichs hielte / der da sagt / er muͤßte die gewonheit der priesteren halten auff die er kommen waͤre. Vnd wiewol dem also / noch habend sie gemeinschafft mit ein ander gehept. So vil diser. Darumb so hatt die alte Kirch grosse freyheit gebraucht inn den uͤbungen der kirchen breüchen / vnnd hatt doch das band der einigkeit damit nicht auffgeloͤßt noch zerbrochen. Darzuͦ do der heilig Augustinus dem Januario fürschreibt / was er thuͦn vnd waͤm er volgen soͤlle in diser vngleicheit der kirchen breüchen / Da heißt er jhn nicht ein traͤnnung anrichten / sonnder vrtheilt bescheidenlich vnd weißlich / vnd spricht / Es ist hierinn kein bessere ordnung einem verstendigen vnd vernünfftigen Christen / dann das er sich halte auff die weyß / wie er sicht die kirchen sich halten / zuͦ deren er ie kumpt. Dann was weder wider den glauben / noch wider Christenliche zucht vnd Eersammkeit auffgericht wirdt / das ist on vnderscheid / vnd nach einikeit deren / vnder denen einer laͤbt / zuͦhalten. Dargegen aber / damit niemand vnder dem schein vnnd fürwenden diser regel oder dises raths alle vnnd jede breüch jeden kirchen aufftruckte / so setzt

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [344]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/780>, abgerufen am 17.06.2024.