Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.Predig. 2995 Diser tractation vonn dem wort Gottes / das die einig Regel ist alles deß das man in der Kirchen handlen sol vnnd wil / ist verwandt auch die Disputation von dem gewalt der Kirchen Gottes auff erden / vnnd von jhren übungen / welche auch gerichtet sind nach der fürgeschrifft deß worts Gottes. Ee dann ich aber vnsere meynung / das ist / die / die in der heiligen geschrifft angäben ist / hieuon fürbringe / wil ich kurtz vorhin ein summ dessen mälden vnnd erzellen / das die Bäpstler von disem handel geschriben / vnnd on zweiffel als ein rechte waarhafftige leer schützend vnnd schirmend. Joannes Gerson beschreibt den gewallt der Kirchen nicht vngeschickt / ja so man jhm es nicht übel außlegt / namlich das er seye ein vermögen vnnd gewalt / den Jüngeren vnnd jhren ordenlichen rechten nachkomnen biß an das end der wält / vonn dem Herren übernatürlich vnd geistlich gegeben / zuo erbauwung der reisenden kirchen / nach den Euangelischen gesatzten vnnd fürgeschrifften / zuo erlangen die ewig säligkeit. Petrus aber de Aliaco ein Cardinal / spricht das diser gwalt sechßfaltig seye / namlich zuo consecrieren / die Sacrament zuo zuodienen / ordnung vnder den dieneren der kirchen zuo machen / zuopredigen / rechtlich zuostraffen vnd zuo besseren / vnd zuonemmen was zuo vnderhaltung deß läbens von nöten ist. 2996 Den gewalt zuo consecrieren nennend sie den / mit dem der Priester / der recht erwölt vnnd geordnet / den leib vnnd das bluot Christi auff dem Altar machen möge. Disen gewalt sagend sie den Jüngeren vonn dem Herren gegeben sein mitt disen worten: Das thuond meinen zuo gedencken. Jtem es werde diser gewalt yetzund den Priesteren von dem Bischoff gegäben / wenn er jhnen das brot mitt dem Kelch darbeütet vnnd spricht / Nemmend hin den gewalt zuo opfferen vnnd zuo machen den leib Christi für die läbendigen vnnd die todten. Disen gewalt nennend sie auch ein potestatem ordinis vnnd characterem indelebilem, das ist / ein gewalt der weihe / vnnd ein yngetruckt zeichen das nitt mög außtilcket werden. 2997 Den gewalt die Sacrament zuo zuodienen / besonders das Sacrament der buoß / nennend sie den gwallt der Schlüßlen. Vnd machend zweyerley Schlüssel / Schlüssel deß wüssens / das ist gwallt zuo erkennen in den händlen deß sünders der da beichtet: vnnd Claues sententionandi, das ist Schlüssel deß außsprächens oder vrtheylens / das ist den himmel auffzuothuon oder zuo beschliessen / die sünden zuo behalten oder zuo vergäben. Diser gewalt / sprächend sie / seye Petro verheissen / da der Herr spricht / Jch wil dir gäben die schlüssel deß reichs der himmlen: Seye aber allen jüngeren gäben bey dem Joanne / da Christus spricht / Welcher sünd jhr vergäbend / denen werdend sie vergäben. Den Priesteren aber werdind sie auff den hüttigen tag von dem Bischoff in der weihe gegäben / wenn er die hend denen auff die höupter lege die man zuo Priesteren ordnen sölle vnd spräche / Nemmend hin den heiligen geist / welchen jr jre sünd vergäbend / denen sind sie vergäben. 2998 Den gwalt aber der ordnung vnder den dieneren der Kirchen / nennend sie iurisdictionem ecclesiasticam, das ist / der kirchen recht vnd gewaltsamme. Vnd der stande in etwas prelatur vnnd fürgesetzte / vnd habe deßhalb seinen sitz nach seiner völle / in dem Bapst / in nammen der gantzen kirchen. Dann es seye allein deß Bapst / regierer vnd Prelaten in dem geistlichen Regiment der kirchen verordnen / darumb das zuo jhm gesagt seye / Weyd meine schaff. Sie sprächend auch / das alle Iurisdictio ecclesiastica, das ist alle rechtsamme der kirchen von dem Bapst / eintwäders durch mittel / oder one mittel / herab steige / in die vnderen Prelaten vnd fürgesetzten / Jn denen allein ynzileter gwalt seye / nach dem willen vnnd gefallen dessen der den volkomnen gwalt habe. Dann ein Bischoff habe allein gwalt in seinem Bistumm / vnd ein Pfarrer in seiner kilchhöri etc. 2995 Vonn dem gwallt der kirchen. 2996 Gwallt zuo consecrieren. 2997 Gwallt der schlüßlen. 2998 Gwalt der rechtsame.
Predig. 2995 Diser tractation vonn dem wort Gottes / das die einig Regel ist alles deß das man in der Kirchen handlen sol vnnd wil / ist verwandt auch die Disputation von dem gewalt der Kirchen Gottes auff erden / vnnd von jhren uͤbungen / welche auch gerichtet sind nach der fürgeschrifft deß worts Gottes. Ee dann ich aber vnsere meynung / das ist / die / die in der heiligen geschrifft angaͤben ist / hieuon fürbringe / wil ich kurtz vorhin ein summ dessen maͤlden vnnd erzellen / das die Baͤpstler von disem handel geschriben / vnnd on zweiffel als ein rechte waarhafftige leer schützend vnnd schirmend. Joannes Gerson beschreibt den gewallt der Kirchen nicht vngeschickt / ja so man jhm es nicht übel außlegt / namlich das er seye ein vermoͤgen vnnd gewalt / den Jüngeren vnnd jhren ordenlichen rechten nachkomnen biß an das end der waͤlt / vonn dem Herren übernatürlich vnd geistlich gegeben / zuͦ erbauwung der reisenden kirchen / nach den Euangelischen gesatzten vnnd fürgeschrifften / zuͦ erlangen die ewig saͤligkeit. Petrus aber de Aliaco ein Cardinal / spricht das diser gwalt sechßfaltig seye / namlich zuͦ consecrieren / die Sacrament zuͦ zuͦdienen / ordnung vnder den dieneren der kirchen zuͦ machen / zuͦpredigen / rechtlich zuͦstraffen vnd zuͦ besseren / vnd zuͦnemmen was zuͦ vnderhaltung deß laͤbens von noͤten ist. 2996 Den gewalt zuͦ consecrieren nennend sie den / mit dem der Priester / der recht erwoͤlt vnnd geordnet / den leib vnnd das bluͦt Christi auff dem Altar machen moͤge. Disen gewalt sagend sie den Jüngeren vonn dem Herren gegeben sein mitt disen worten: Das thuͦnd meinen zuͦ gedencken. Jtem es werde diser gewalt yetzund den Priesteren von dem Bischoff gegaͤben / wenn er jhnen das brot mitt dem Kelch darbeütet vnnd spricht / Nemmend hin den gewalt zuͦ opfferen vnnd zuͦ machen den leib Christi für die laͤbendigen vnnd die todten. Disen gewalt nennend sie auch ein potestatem ordinis vnnd characterem indelebilem, das ist / ein gewalt der weihe / vnnd ein yngetruckt zeichen das nitt moͤg außtilcket werden. 2997 Den gewalt die Sacrament zuͦ zuͦdienen / besonders das Sacrament der buͦß / nennend sie den gwallt der Schlüßlen. Vnd machend zweyerley Schlüssel / Schlüssel deß wüssens / das ist gwallt zuͦ erkennen in den haͤndlen deß sünders der da beichtet: vnnd Claues sententionandi, das ist Schlüssel deß außspraͤchens oder vrtheylens / das ist den himmel auffzuͦthuͦn oder zuͦ beschliessen / die sünden zuͦ behalten oder zuͦ vergaͤben. Diser gewalt / spraͤchend sie / seye Petro verheissen / da der Herr spricht / Jch wil dir gaͤben die schlüssel deß reichs der himmlen: Seye aber allen jüngeren gaͤben bey dem Joanne / da Christus spricht / Welcher sünd jhr vergaͤbend / denen werdend sie vergaͤben. Den Priesteren aber werdind sie auff den hüttigen tag von dem Bischoff in der weihe gegaͤben / wenn er die hend denen auff die hoͤupter lege die man zuͦ Priesteren ordnen soͤlle vnd spraͤche / Nemmend hin den heiligen geist / welchen jr jre sünd vergaͤbend / denen sind sie vergaͤben. 2998 Den gwalt aber der ordnung vnder den dieneren der Kirchen / nennend sie iurisdictionem ecclesiasticam, das ist / der kirchen recht vnd gewaltsamme. Vnd der stande in etwas prelatur vnnd fürgesetzte / vnd habe deßhalb seinen sitz nach seiner voͤlle / in dem Bapst / in nammen der gantzen kirchen. Dann es seye allein deß Bapst / regierer vnd Prelaten in dem geistlichen Regiment der kirchen verordnen / darumb das zuͦ jhm gesagt seye / Weyd meine schaff. Sie spraͤchend auch / das alle Iurisdictio ecclesiastica, das ist alle rechtsamme der kirchen von dem Bapst / eintwaͤders durch mittel / oder one mittel / herab steige / in die vnderen Prelaten vnd fürgesetzten / Jn denen allein ynzileter gwalt seye / nach dem willen vnnd gefallen dessen der den volkomnen gwalt habe. Dann ein Bischoff habe allein gwalt in seinem Bistumm / vnd ein Pfarrer in seiner kilchhoͤri ꝛc. 2995 Vonn dem gwallt der kirchen. 2996 Gwallt zuͦ consecrieren. 2997 Gwallt der schlüßlen. 2998 Gwalt der rechtsame.
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Predig.
2995 Diser tractation vonn dem wort Gottes / das die einig Regel ist alles deß das man in der Kirchen handlen sol vnnd wil / ist verwandt auch die Disputation von dem gewalt der Kirchen Gottes auff erden / vnnd von jhren uͤbungen / welche auch gerichtet sind nach der fürgeschrifft deß worts Gottes. Ee dann ich aber vnsere meynung / das ist / die / die in der heiligen geschrifft angaͤben ist / hieuon fürbringe / wil ich kurtz vorhin ein summ dessen maͤlden vnnd erzellen / das die Baͤpstler von disem handel geschriben / vnnd on zweiffel als ein rechte waarhafftige leer schützend vnnd schirmend. Joannes Gerson beschreibt den gewallt der Kirchen nicht vngeschickt / ja so man jhm es nicht übel außlegt / namlich das er seye ein vermoͤgen vnnd gewalt / den Jüngeren vnnd jhren ordenlichen rechten nachkomnen biß an das end der waͤlt / vonn dem Herren übernatürlich vnd geistlich gegeben / zuͦ erbauwung der reisenden kirchen / nach den Euangelischen gesatzten vnnd fürgeschrifften / zuͦ erlangen die ewig saͤligkeit. Petrus aber de Aliaco ein Cardinal / spricht das diser gwalt sechßfaltig seye / namlich zuͦ consecrieren / die Sacrament zuͦ zuͦdienen / ordnung vnder den dieneren der kirchen zuͦ machen / zuͦpredigen / rechtlich zuͦstraffen vnd zuͦ besseren / vnd zuͦnemmen was zuͦ vnderhaltung deß laͤbens von noͤten ist.
2996 Den gewalt zuͦ consecrieren nennend sie den / mit dem der Priester / der recht erwoͤlt vnnd geordnet / den leib vnnd das bluͦt Christi auff dem Altar machen moͤge. Disen gewalt sagend sie den Jüngeren vonn dem Herren gegeben sein mitt disen worten: Das thuͦnd meinen zuͦ gedencken. Jtem es werde diser gewalt yetzund den Priesteren von dem Bischoff gegaͤben / wenn er jhnen das brot mitt dem Kelch darbeütet vnnd spricht / Nemmend hin den gewalt zuͦ opfferen vnnd zuͦ machen den leib Christi für die laͤbendigen vnnd die todten. Disen gewalt nennend sie auch ein potestatem ordinis vnnd characterem indelebilem, das ist / ein gewalt der weihe / vnnd ein yngetruckt zeichen das nitt moͤg außtilcket werden.
2997 Den gewalt die Sacrament zuͦ zuͦdienen / besonders das Sacrament der buͦß / nennend sie den gwallt der Schlüßlen. Vnd machend zweyerley Schlüssel / Schlüssel deß wüssens / das ist gwallt zuͦ erkennen in den haͤndlen deß sünders der da beichtet: vnnd Claues sententionandi, das ist Schlüssel deß außspraͤchens oder vrtheylens / das ist den himmel auffzuͦthuͦn oder zuͦ beschliessen / die sünden zuͦ behalten oder zuͦ vergaͤben. Diser gewalt / spraͤchend sie / seye Petro verheissen / da der Herr spricht / Jch wil dir gaͤben die schlüssel deß reichs der himmlen: Seye aber allen jüngeren gaͤben bey dem Joanne / da Christus spricht / Welcher sünd jhr vergaͤbend / denen werdend sie vergaͤben. Den Priesteren aber werdind sie auff den hüttigen tag von dem Bischoff in der weihe gegaͤben / wenn er die hend denen auff die hoͤupter lege die man zuͦ Priesteren ordnen soͤlle vnd spraͤche / Nemmend hin den heiligen geist / welchen jr jre sünd vergaͤbend / denen sind sie vergaͤben. 2998 Den gwalt aber der ordnung vnder den dieneren der Kirchen / nennend sie iurisdictionem ecclesiasticam, das ist / der kirchen recht vnd gewaltsamme. Vnd der stande in etwas prelatur vnnd fürgesetzte / vnd habe deßhalb seinen sitz nach seiner voͤlle / in dem Bapst / in nammen der gantzen kirchen. Dann es seye allein deß Bapst / regierer vnd Prelaten in dem geistlichen Regiment der kirchen verordnen / darumb das zuͦ jhm gesagt seye / Weyd meine schaff. Sie spraͤchend auch / das alle Iurisdictio ecclesiastica, das ist alle rechtsamme der kirchen von dem Bapst / eintwaͤders durch mittel / oder one mittel / herab steige / in die vnderen Prelaten vnd fürgesetzten / Jn denen allein ynzileter gwalt seye / nach dem willen vnnd gefallen dessen der den volkomnen gwalt habe. Dann ein Bischoff habe allein gwalt in seinem Bistumm / vnd ein Pfarrer in seiner kilchhoͤri ꝛc.
2995 Vonn dem gwallt der kirchen.
2996 Gwallt zuͦ consecrieren.
2997 Gwallt der schlüßlen.
2998 Gwalt der rechtsame.
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