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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
mit sampt allen heiligen / aller himmlischen güteren theilhafftig worden sind / dann wir bekennend nicht als vil andere als auch vns selbs heilige sein.

2897 So man aber die Kirchen weytlöuffiger bedenckt / so begreifft sie nicht nun die waren glöubigen vnnd heiligen / sonnder auch die / die ob sie gleich nicht warlich glaubend / auch jhres läbens halb nicht rein noch heilig sind / doch nichts destminder den waren glauben mit den waren glöubigen vnd heiligen Gottes bekennend vnd veriähend vnnd die Tugenden offenlichen lobend / die laster schältend / vnd sich noch nit sünderend von der einikeit diser heiligen reisenden kirchen. Nach welcher betrachtung auch die bösen vnnd gleichßner (wie man finnt das zun zeiten Christi vnd der Apostlen / Judas / Anamas vnd Saphira / Simon der zauberer / Jtem Demas / Hymeneus / Alexander / vnd vil andere mee gewesen sind) von der kirchen nit außgeschlossen werdend. Dises mag die sichtbar vnd eüsser kirch genennt werden. 2898 Die wirt aber widerumb zweyerley weyß bedacht / so vil nammlich ein teil der selbigen besonders / oder so vil sie überal vnd gemeinlich belanget. Die besondere kirch hat jr gewüsse vnnd bestimpte zal / vnnd mag auß jrem gewüssen ort erkennt werden: Dann vonn dem ort überkumpt sie den nammen / vnnd wirt genennt nach dem nammen der stetten / als die kirchen zuo Zürich oder zuo Bärn etc. 2899 Die Griechen habend dise besondere kirchen [fremdsprachliches Material], paroekias genennt / gemeinlich nennt mans parochias, / andere aber nennend sie rechter paroekias. Paroeciam aber heißt man ein bewonung / behusung / vnd nachpurschafft / darinn etliche hüser an vnd bey einanderen sind. Nun ist aber der brauch / das man in den stetten vnd auff dem land einer gwüssen vile heüseren ein tempel vnd ein parochum / das ist ein pfarrer gibt / vnd wirt denn der selbig gantz platz ein parochia auff teutsch ein Barchi oder ein pfarrkirch / oder ein kilchhöri genennt. Bey den alten hieß parochus (wie wirs pfarrer nennend) ein dargäber. Dann er gab den frembden jhr notturfft besonders saltz vnnd holtz. Andere nennend parochum ein malzytbreiter andere ein brutfürer. Dieweil nun die hirten vnd vorstender der kirchen gleich als brutfürer sind Christi deß erlösers vnd haupts der kirchen vnnd jhm ein reine jungfrawen zuofürend / Jtem dieweil sie dem volck fürsehung thuond in dem das jnen am höchsten notwendig ist / auch die himmlischen speysen vnd trachten zuorichtend / vnnd hirten der härd deß Herren sind / so werdend sie recht parochi pfarrer vnnd seelsorger genennt. Von diser besonderen kirchen hatt der Herr geredt da er im Euangelio gesprochen2900 / Wenn der der die kirchen verergeret vmb die warnenden nichts gibt / so sags der kirchen. Dann es mag die allgemeine kirch nimmer zuosammenkommen auß dem gantzen vmbkreiß der Erden das man jren die widerspennigen anzeigen könne / darumb so wirt den besonderen kirchen das vrtheil der selbigen halb heimgesetzt. Auß disen besonderen kirchen aber allen in der gantzen wält vnd allen jren sichtbaren glideren / wirt die allgemein kirch versammlet / das ist die die erst entworffen ist in dem anrüren der weytläuffigeren betrachtung der kirchen.

2901 Die allgemeine kirch aber (wie ich auch hievor angefangen reden) kummt auff vns durch stäten lauff vnd ordnung aller zeyten: Jst auch auff den heutigen tag außgespreitet durch den gantzen vmbkreiß der Erden sichtbarlich vnd vnsichtbarlich vnd wirt ein volck deß Herren vnnd hauß Gottes auff erden sein biß an das end der wällt. Dann es ist kein zeyt nie gewesen / vnnd wirt auch keine nimmer werden inn deren jhm Gott nit joch etliche geheiliget habe vnnd noch heilige inn denen er wone / die sein eigenthumb vnnd heyligs hauß seyend. Dann das die Kirch allzeyt wäre / bezeugend auch die kuntschafften der alten Propheten. Dann wir läsend also geschriben sein im 132. Psal. Der Herr hatt jhm Zion erwellt zuo einer wonung hat er jhm es erwellt. Das sol

2897 Von der kirchen die auch die bösen begrifft.
2898 Von den besonderen kirchen.
2899 Pfarren.
2900 Mat.18.
2901 Dz allweg ein kirch Gottes gewesen seye vnd noch sein werde.

Predig.
mit sampt allen heiligen / aller himmlischen guͤteren theilhafftig worden sind / dann wir bekennend nicht als vil andere als auch vns selbs heilige sein.

2897 So man aber die Kirchen weytloͤuffiger bedenckt / so begreifft sie nicht nun die waren gloͤubigen vnnd heiligen / sonnder auch die / die ob sie gleich nicht warlich glaubend / auch jhres laͤbens halb nicht rein noch heilig sind / doch nichts destminder den waren glauben mit den waren gloͤubigen vnd heiligen Gottes bekennend vnd veriaͤhend vnnd die Tugenden offenlichen lobend / die laster schaͤltend / vnd sich noch nit sünderend von der einikeit diser heiligen reisenden kirchen. Nach welcher betrachtung auch die boͤsen vnnd gleichßner (wie man finnt das zun zeiten Christi vnd der Apostlen / Judas / Anamas vnd Saphira / Simon der zauberer / Jtem Demas / Hymeneus / Alexander / vnd vil andere mee gewesen sind) von der kirchen nit außgeschlossen werdend. Dises mag die sichtbar vnd eüsser kirch genennt werden. 2898 Die wirt aber widerumb zweyerley weyß bedacht / so vil nammlich ein teil der selbigen besonders / oder so vil sie überal vnd gemeinlich belanget. Die besondere kirch hat jr gewüsse vnnd bestimpte zal / vnnd mag auß jrem gewüssen ort erkennt werden: Dann vonn dem ort überkumpt sie den nammen / vnnd wirt genennt nach dem nammen der stetten / als die kirchen zuͦ Zürich oder zuͦ Baͤrn ꝛc. 2899 Die Griechen habend dise besondere kirchen [fremdsprachliches Material], paroekias genennt / gemeinlich nennt mans parochias, / andere aber nennend sie rechter paroekias. Paroeciam aber heißt man ein bewonung / behusung / vnd nachpurschafft / darinn etliche hüser an vnd bey einanderen sind. Nun ist aber der brauch / das man in den stetten vnd auff dem land einer gwüssen vile heüseren ein tempel vnd ein parochum / das ist ein pfarrer gibt / vnd wirt denn der selbig gantz platz ein parochia auff teutsch ein Barchi oder ein pfarrkirch / oder ein kilchhoͤri genennt. Bey den alten hieß parochus (wie wirs pfarrer nennend) ein dargaͤber. Dann er gab den frembden jhr notturfft besonders saltz vnnd holtz. Andere nennend parochum ein malzytbreiter andere ein brutfuͤrer. Dieweil nun die hirten vnd vorstender der kirchen gleich als brutfuͤrer sind Christi deß erloͤsers vnd haupts der kirchen vnnd jhm ein reine jungfrawen zuͦfuͤrend / Jtem dieweil sie dem volck fürsehung thuͦnd in dem das jnen am hoͤchsten notwendig ist / auch die himmlischen speysen vnd trachten zuͦrichtend / vnnd hirten der haͤrd deß Herren sind / so werdend sie recht parochi pfarrer vnnd seelsorger genennt. Von diser besonderen kirchen hatt der Herr geredt da er im Euangelio gesprochen2900 / Wenn der der die kirchen verergeret vmb die warnenden nichts gibt / so sags der kirchen. Dann es mag die allgemeine kirch nimmer zuͦsammenkommen auß dem gantzen vmbkreiß der Erden das man jren die widerspennigen anzeigen koͤnne / darumb so wirt den besonderen kirchen das vrtheil der selbigen halb heimgesetzt. Auß disen besonderen kirchen aber allen in der gantzen waͤlt vnd allen jren sichtbaren glideren / wirt die allgemein kirch versammlet / das ist die die erst entworffen ist in dem anruͤren der weytlaͤuffigeren betrachtung der kirchen.

2901 Die allgemeine kirch aber (wie ich auch hievor angefangen reden) kummt auff vns durch staͤten lauff vnd ordnung aller zeyten: Jst auch auff den heutigen tag außgespreitet durch den gantzen vmbkreiß der Erden sichtbarlich vnd vnsichtbarlich vnd wirt ein volck deß Herren vnnd hauß Gottes auff erden sein biß an das end der waͤllt. Dann es ist kein zeyt nie gewesen / vnnd wirt auch keine nimmer werden inn deren jhm Gott nit joch etliche geheiliget habe vnnd noch heilige inn denen er wone / die sein eigenthumb vnnd heyligs hauß seyend. Dann das die Kirch allzeyt waͤre / bezeugend auch die kuntschafften der alten Propheten. Dann wir laͤsend also geschriben sein im 132. Psal. Der Herr hatt jhm Zion erwellt zuͦ einer wonung hat er jhm es erwellt. Das sol

2897 Von der kirchen die auch die boͤsen begrifft.
2898 Von den besonderen kirchen.
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[CCCXXX./0751] Predig. mit sampt allen heiligen / aller himmlischen guͤteren theilhafftig worden sind / dann wir bekennend nicht als vil andere als auch vns selbs heilige sein. 2897 So man aber die Kirchen weytloͤuffiger bedenckt / so begreifft sie nicht nun die waren gloͤubigen vnnd heiligen / sonnder auch die / die ob sie gleich nicht warlich glaubend / auch jhres laͤbens halb nicht rein noch heilig sind / doch nichts destminder den waren glauben mit den waren gloͤubigen vnd heiligen Gottes bekennend vnd veriaͤhend vnnd die Tugenden offenlichen lobend / die laster schaͤltend / vnd sich noch nit sünderend von der einikeit diser heiligen reisenden kirchen. Nach welcher betrachtung auch die boͤsen vnnd gleichßner (wie man finnt das zun zeiten Christi vnd der Apostlen / Judas / Anamas vnd Saphira / Simon der zauberer / Jtem Demas / Hymeneus / Alexander / vnd vil andere mee gewesen sind) von der kirchen nit außgeschlossen werdend. Dises mag die sichtbar vnd eüsser kirch genennt werden. 2898 Die wirt aber widerumb zweyerley weyß bedacht / so vil nammlich ein teil der selbigen besonders / oder so vil sie überal vnd gemeinlich belanget. Die besondere kirch hat jr gewüsse vnnd bestimpte zal / vnnd mag auß jrem gewüssen ort erkennt werden: Dann vonn dem ort überkumpt sie den nammen / vnnd wirt genennt nach dem nammen der stetten / als die kirchen zuͦ Zürich oder zuͦ Baͤrn ꝛc. 2899 Die Griechen habend dise besondere kirchen _ , paroekias genennt / gemeinlich nennt mans parochias, / andere aber nennend sie rechter paroekias. Paroeciam aber heißt man ein bewonung / behusung / vnd nachpurschafft / darinn etliche hüser an vnd bey einanderen sind. Nun ist aber der brauch / das man in den stetten vnd auff dem land einer gwüssen vile heüseren ein tempel vnd ein parochum / das ist ein pfarrer gibt / vnd wirt denn der selbig gantz platz ein parochia auff teutsch ein Barchi oder ein pfarrkirch / oder ein kilchhoͤri genennt. Bey den alten hieß parochus (wie wirs pfarrer nennend) ein dargaͤber. Dann er gab den frembden jhr notturfft besonders saltz vnnd holtz. Andere nennend parochum ein malzytbreiter andere ein brutfuͤrer. Dieweil nun die hirten vnd vorstender der kirchen gleich als brutfuͤrer sind Christi deß erloͤsers vnd haupts der kirchen vnnd jhm ein reine jungfrawen zuͦfuͤrend / Jtem dieweil sie dem volck fürsehung thuͦnd in dem das jnen am hoͤchsten notwendig ist / auch die himmlischen speysen vnd trachten zuͦrichtend / vnnd hirten der haͤrd deß Herren sind / so werdend sie recht parochi pfarrer vnnd seelsorger genennt. Von diser besonderen kirchen hatt der Herr geredt da er im Euangelio gesprochen 2900 / Wenn der der die kirchen verergeret vmb die warnenden nichts gibt / so sags der kirchen. Dann es mag die allgemeine kirch nimmer zuͦsammenkommen auß dem gantzen vmbkreiß der Erden das man jren die widerspennigen anzeigen koͤnne / darumb so wirt den besonderen kirchen das vrtheil der selbigen halb heimgesetzt. Auß disen besonderen kirchen aber allen in der gantzen waͤlt vnd allen jren sichtbaren glideren / wirt die allgemein kirch versammlet / das ist die die erst entworffen ist in dem anruͤren der weytlaͤuffigeren betrachtung der kirchen. 2901 Die allgemeine kirch aber (wie ich auch hievor angefangen reden) kummt auff vns durch staͤten lauff vnd ordnung aller zeyten: Jst auch auff den heutigen tag außgespreitet durch den gantzen vmbkreiß der Erden sichtbarlich vnd vnsichtbarlich vnd wirt ein volck deß Herren vnnd hauß Gottes auff erden sein biß an das end der waͤllt. Dann es ist kein zeyt nie gewesen / vnnd wirt auch keine nimmer werden inn deren jhm Gott nit joch etliche geheiliget habe vnnd noch heilige inn denen er wone / die sein eigenthumb vnnd heyligs hauß seyend. Dann das die Kirch allzeyt waͤre / bezeugend auch die kuntschafften der alten Propheten. Dann wir laͤsend also geschriben sein im 132. Psal. Der Herr hatt jhm Zion erwellt zuͦ einer wonung hat er jhm es erwellt. Das sol 2897 Von der kirchen die auch die boͤsen begrifft. 2898 Von den besonderen kirchen. 2899 Pfarren. 2900 Mat.18. 2901 Dz allweg ein kirch Gottes gewesen seye vnd noch sein werde.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CCCXXX.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/751>, abgerufen am 26.11.2024.