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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Viertzigste
leer / durch dise erdachte Apostolische angäbung (wie sies nennend) mit höchster gefar vmbkeert vnnd verduncklet werde? Dann so wir in Christum glaubend / so lassend vnns seinen worten vnnd verheissungen glauben gäben: Der spricht / Er seye die vrstende vnd das läben / vnd die seelen der glöubigen sygind schon yetz von dem leiblichen todt in das läben hindurch getrungen. So wir nun / sprich ich / disen warhafftigen worten deß Herren glaubend / was sind wir dann sorgfeltig für das heil der abgestorbnen seelen / vnd bittend für sie / als ob sie das heil vnd die säligkeit noch nit erlanget habind? Wir gäbend ye mit disen gebätt heiter zuo verstan / das wir an vnserem eignen glauben zweiflind / vnd das wir von vnserer seelen heil das nit hoffind / deß wir vns aber mit den worten außthuond / vnd das vns die wort Christi vnd der Apostlen heissend hoffen. Dann der waar glaub vnd die steiff hoffnung deren die den verheissungen Christi glaubend vnd sich darauff verlassend / verbietend vns hie im gebätt schwartze kleider für die abgestorbnen zuo tragen / das ist an jhrem heil zweiflen / deren seelen wir glaubend yetzund die weissen kleyder der ewigen fröud empfangen haben / Sie verbietend vnns auch / das wir niendert anlaß gäbind weder den vnglöubigen noch den schwachen im glauben / das sie vns billich mögind schälten das wir die / von denen wir sagend das sie bey Gott läbind / also beweinind / als die in das feür geworffen sygind / vnd also mit anrüffen Gottes anhaltind das wir sie als arbendsälige leüt auß der pein erledigind / das ist / das wir den glauben deß wir vns mit dem mund vnnd mit den worten außthuond / mit dem innwendigen hertzen vnd auch mit den ausseren thaten verlaugnind. Dann so wir also fürfarend / so sind wir ye überträtter vnd felscher vnser hoffnung vnd vnsers glaubens vnd laßt sich ansehen / das es alles gleichßnet / erdacht vnnd falsch seye was wir sagend. Nun nutzt es aber nichts sich der tugend mit worten außthuon / vnd die waarheyt mit der that verlaugnen vnd zerstören. Darumb nemme die Apostolisch tradition vnd angäbung wie sies nennend von dem gebätt für die abgestorbnen glöubigen an wer wölle / ich nimm nichts an das mit dem waaren glauben vnd der leer der Apostlen streitet / kan auch anderen nit raten das sies annemmind. Zuo dem so kan ich nit verschweigen das dises das sie ein angäbung der Apostlen nennend / der heilig Augustinus ein angäbung der vätteren die von der kirchen angenommen seye / nennt. Dann in der zwey vnd dreißigsten Sermon de uerbis Apostoli spricht er / Das haltet die gantze kirchen auß angäbung der vätteren / das man für die bätte / die inn der gemeynschafft deß leibs vnd bluots Christi verscheiden sind / so man jhren bey dem opffer an jrem ort gedenckt vnnd das man mälde / das auch für sie söllichs geopfferet werde. Jtem de cura pro mortuis gerenda Cap. 4. Man sol die gebätt für die geister der abgestorbnen nit vnderlassen / welche die kirch für alle die so in Christenlicher gemeynschafft verscheiden sind / doch mit vnderlassung eines yeden nammen / allein mitt einer allgemeynen gedächtnuß zuothuon angenommen hat. So vil Augustinus. Welcher ob er gleich an etlichen orten die angäbungen der Apostlen weit außstreckt / so zeigt er doch mitt disem heiter an / das dise weiß für die abgestorbnen zebätten / der kirchen von den vätteren angäben / vnd on zweifel lang nach der Apostel zeiten erst von der kirchen sey angenommen worden. Eben diser Augustinus fichtet nicht nur an einem ort / das deß Herren Nachtmal den kinden die erst vß muoter leib geboren / äben als notwendig seye die säligkeyt zuo erlangen / als der Tauff. Die fürnempsten ort darinnen er dises handlet sind dise / lib. 1. contra Iulianum Pelagianum, & lib. 1. de peccatorum meritis & remissione contra Pelagianos, vnd treibt den selben artickel nit minder hefftig / dann die Tradition oder angäbung / darumb das es zuo der selbigen zeit in der kirchen also gantz breüchlich was. Wär ist aber der den

Die Viertzigste
leer / durch dise erdachte Apostolische angaͤbung (wie sies nennend) mit hoͤchster gefar vmbkeert vnnd verduncklet werde? Dann so wir in Christum glaubend / so lassend vnns seinen worten vnnd verheissungen glauben gaͤben: Der spricht / Er seye die vrstende vnd das laͤben / vnd die seelen der gloͤubigen sygind schon yetz von dem leiblichen todt in das laͤben hindurch getrungen. So wir nun / sprich ich / disen warhafftigen worten deß Herren glaubend / was sind wir dann sorgfeltig für das heil der abgestorbnen seelen / vnd bittend für sie / als ob sie das heil vnd die saͤligkeit noch nit erlanget habind? Wir gaͤbend ye mit disen gebaͤtt heiter zuͦ verstan / das wir an vnserem eignen glauben zweiflind / vnd das wir von vnserer seelen heil das nit hoffind / deß wir vns aber mit den worten außthuͦnd / vnd das vns die wort Christi vnd der Apostlen heissend hoffen. Dann der waar glaub vnd die steiff hoffnung deren die den verheissungen Christi glaubend vnd sich darauff verlassend / verbietend vns hie im gebaͤtt schwartze kleider für die abgestorbnen zuͦ tragen / das ist an jhrem heil zweiflen / deren seelen wir glaubend yetzund die weissen kleyder der ewigen froͤud empfangen haben / Sie verbietend vnns auch / das wir niendert anlaß gaͤbind weder den vngloͤubigen noch den schwachen im glauben / das sie vns billich moͤgind schaͤlten das wir die / von denen wir sagend das sie bey Gott laͤbind / also beweinind / als die in das feür geworffen sygind / vnd also mit anruͤffen Gottes anhaltind das wir sie als arbendsaͤlige leüt auß der pein erledigind / das ist / das wir den glauben deß wir vns mit dem mund vnnd mit den worten außthuͦnd / mit dem innwendigen hertzen vnd auch mit den ausseren thaten verlaugnind. Dann so wir also fürfarend / so sind wir ye übertraͤtter vnd felscher vnser hoffnung vnd vnsers glaubens vnd laßt sich ansehen / das es alles gleichßnet / erdacht vnnd falsch seye was wir sagend. Nun nutzt es aber nichts sich der tugend mit worten außthuͦn / vnd die waarheyt mit der that verlaugnen vnd zerstoͤren. Darumb nemme die Apostolisch tradition vnd angaͤbung wie sies nennend von dem gebaͤtt für die abgestorbnen gloͤubigen an wer woͤlle / ich nimm nichts an das mit dem waaren glauben vnd der leer der Apostlen streitet / kan auch anderen nit raten das sies annemmind. Zuͦ dem so kan ich nit verschweigen das dises das sie ein angaͤbung der Apostlen nennend / der heilig Augustinus ein angaͤbung der vaͤtteren die von der kirchen angenommen seye / nennt. Dann in der zwey vnd dreißigsten Sermon de uerbis Apostoli spricht er / Das haltet die gantze kirchen auß angaͤbung der vaͤtteren / das man für die baͤtte / die inn der gemeynschafft deß leibs vnd bluͦts Christi verscheiden sind / so man jhren bey dem opffer an jrem ort gedenckt vnnd das man maͤlde / das auch für sie soͤllichs geopfferet werde. Jtem de cura pro mortuis gerenda Cap. 4. Man sol die gebaͤtt für die geister der abgestorbnen nit vnderlassen / welche die kirch für alle die so in Christenlicher gemeynschafft verscheiden sind / doch mit vnderlassung eines yeden nammen / allein mitt einer allgemeynen gedaͤchtnuß zuͦthuͦn angenommen hat. So vil Augustinus. Welcher ob er gleich an etlichen orten die angaͤbungen der Apostlen weit außstreckt / so zeigt er doch mitt disem heiter an / das dise weiß für die abgestorbnen zebaͤtten / der kirchen von den vaͤtteren angaͤben / vnd on zweifel lang nach der Apostel zeiten erst von der kirchen sey angenommen worden. Eben diser Augustinus fichtet nicht nur an einem ort / das deß Herren Nachtmal den kinden die erst vß muͦter leib geboren / aͤben als notwendig seye die saͤligkeyt zuͦ erlangen / als der Tauff. Die fürnempsten ort darinnen er dises handlet sind dise / lib. 1. contra Iulianum Pelagianum, & lib. 1. de peccatorum meritis & remissione contra Pelagianos, vnd treibt den selben artickel nit minder hefftig / dann die Tradition oder angaͤbung / darumb das es zuͦ der selbigen zeit in der kirchen also gantz breüchlich was. Waͤr ist aber der den

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                   verduncklet werde? Dann so wir in Christum glaubend / so lassend vnns seinen
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[[325]/0742] Die Viertzigste leer / durch dise erdachte Apostolische angaͤbung (wie sies nennend) mit hoͤchster gefar vmbkeert vnnd verduncklet werde? Dann so wir in Christum glaubend / so lassend vnns seinen worten vnnd verheissungen glauben gaͤben: Der spricht / Er seye die vrstende vnd das laͤben / vnd die seelen der gloͤubigen sygind schon yetz von dem leiblichen todt in das laͤben hindurch getrungen. So wir nun / sprich ich / disen warhafftigen worten deß Herren glaubend / was sind wir dann sorgfeltig für das heil der abgestorbnen seelen / vnd bittend für sie / als ob sie das heil vnd die saͤligkeit noch nit erlanget habind? Wir gaͤbend ye mit disen gebaͤtt heiter zuͦ verstan / das wir an vnserem eignen glauben zweiflind / vnd das wir von vnserer seelen heil das nit hoffind / deß wir vns aber mit den worten außthuͦnd / vnd das vns die wort Christi vnd der Apostlen heissend hoffen. Dann der waar glaub vnd die steiff hoffnung deren die den verheissungen Christi glaubend vnd sich darauff verlassend / verbietend vns hie im gebaͤtt schwartze kleider für die abgestorbnen zuͦ tragen / das ist an jhrem heil zweiflen / deren seelen wir glaubend yetzund die weissen kleyder der ewigen froͤud empfangen haben / Sie verbietend vnns auch / das wir niendert anlaß gaͤbind weder den vngloͤubigen noch den schwachen im glauben / das sie vns billich moͤgind schaͤlten das wir die / von denen wir sagend das sie bey Gott laͤbind / also beweinind / als die in das feür geworffen sygind / vnd also mit anruͤffen Gottes anhaltind das wir sie als arbendsaͤlige leüt auß der pein erledigind / das ist / das wir den glauben deß wir vns mit dem mund vnnd mit den worten außthuͦnd / mit dem innwendigen hertzen vnd auch mit den ausseren thaten verlaugnind. Dann so wir also fürfarend / so sind wir ye übertraͤtter vnd felscher vnser hoffnung vnd vnsers glaubens vnd laßt sich ansehen / das es alles gleichßnet / erdacht vnnd falsch seye was wir sagend. Nun nutzt es aber nichts sich der tugend mit worten außthuͦn / vnd die waarheyt mit der that verlaugnen vnd zerstoͤren. Darumb nemme die Apostolisch tradition vnd angaͤbung wie sies nennend von dem gebaͤtt für die abgestorbnen gloͤubigen an wer woͤlle / ich nimm nichts an das mit dem waaren glauben vnd der leer der Apostlen streitet / kan auch anderen nit raten das sies annemmind. Zuͦ dem so kan ich nit verschweigen das dises das sie ein angaͤbung der Apostlen nennend / der heilig Augustinus ein angaͤbung der vaͤtteren die von der kirchen angenommen seye / nennt. Dann in der zwey vnd dreißigsten Sermon de uerbis Apostoli spricht er / Das haltet die gantze kirchen auß angaͤbung der vaͤtteren / das man für die baͤtte / die inn der gemeynschafft deß leibs vnd bluͦts Christi verscheiden sind / so man jhren bey dem opffer an jrem ort gedenckt vnnd das man maͤlde / das auch für sie soͤllichs geopfferet werde. Jtem de cura pro mortuis gerenda Cap. 4. Man sol die gebaͤtt für die geister der abgestorbnen nit vnderlassen / welche die kirch für alle die so in Christenlicher gemeynschafft verscheiden sind / doch mit vnderlassung eines yeden nammen / allein mitt einer allgemeynen gedaͤchtnuß zuͦthuͦn angenommen hat. So vil Augustinus. Welcher ob er gleich an etlichen orten die angaͤbungen der Apostlen weit außstreckt / so zeigt er doch mitt disem heiter an / das dise weiß für die abgestorbnen zebaͤtten / der kirchen von den vaͤtteren angaͤben / vnd on zweifel lang nach der Apostel zeiten erst von der kirchen sey angenommen worden. Eben diser Augustinus fichtet nicht nur an einem ort / das deß Herren Nachtmal den kinden die erst vß muͦter leib geboren / aͤben als notwendig seye die saͤligkeyt zuͦ erlangen / als der Tauff. Die fürnempsten ort darinnen er dises handlet sind dise / lib. 1. contra Iulianum Pelagianum, & lib. 1. de peccatorum meritis & remissione contra Pelagianos, vnd treibt den selben artickel nit minder hefftig / dann die Tradition oder angaͤbung / darumb das es zuͦ der selbigen zeit in der kirchen also gantz breüchlich was. Waͤr ist aber der den

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Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [325]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/742>, abgerufen am 10.06.2024.