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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.

2334 Welche nun Gott mit waarem glauben anhangend / vnnd jhn allein recht anbättend anrüffend vnnd verehrend / die werdend recht religiosi, das ist diener Gottes genennt / vnnd jhr fleiß vnnd übung heißt vnnd ist die waare religion. Die selbig sol / wie ettlich wöllend / bey den Latineren den Nammen haben ^ relinquendo, das ist verlassen / darumb das wir durch die selbig die falschen götter / alle jrrthummen / vnnd jrrdischen begirden verlassend / vnnd dem waaren Gott / der waarheyt / vnd himmlischen dingen nachfolgend. Massurius Sabinus spricht / Religiosum heißt / das vonn ettwas heiligkeyt wegen vonn vnns abzogen vnnd abgesünderet ist. Vnnd hatt das wort den nammen ^ relinquendo, wie die Ceremonien ^ Carendo. M. Cicero aber vermeynt die Religion habe den nammen ^ relegendo, das ist / vom widerläsen / darumb das die so religiosi, das ist Gottßdächtig sind / alles fleißig wider läsind / was zuo dem Gottßdienst gehöre. Aber dises wirdt mitt vilen worten widersprochen vonn dem Lactantio Firmiano / dem alten Leerer der kirchen / lib. Instit. 4. Cap. 28, da er vnder anderem spricht / Wir werdend mitt dem vorbehalt geboren / das wir Gott billiche vnnd schuldige gehorsamme leistind / jhn allein erkennind / jhm volgind. Mit disem band deß glaubens sind wir Gott verstrickt vnnd verbunden / vonn welchem verbinden auch die Religion den nammen har hatt. Vnnd bald darnach / Jch hab gesagt das daß wörtli Religion vonn dem band deß glaubens har kömme / das jhm Gott den menschen religiert / das ist verbunden / vnnd mitt dem glauben verstrickt hatt / dann es ist vonn nöten das wir jhm als einem Herren dienind / vnnd als einem vatter gehorsammind. Diser meynung habend auch andere Leerer der kirchen gefolget / namlich Hieronymus vnnd Augustinus / welche auch die Religion vom religieren das ist verbinden har gezogen habend. Dann jhener spricht in Comment. über das neündt Capitel Amos / Dises püscheli ist durch die einig Religion deß Herren zuosammen knüpfft. Darumb so hatt die Religion vom religieren / das ist verbinden vnd in das püscheli deß Herren verknüpffen / den nammen empfangen. Diser aber de quantitate animae cap. 36. spricht / Das ist die waar Religion / mitt deren sich die seel zuo dem einigen Gott / vonn dem sie sich durch die sünd gleich als abgerissen hatt / durch versünung wider verbindet. Jtem de uera religione am letsten Capitel spricht er auch / Es verbinde vnns die Religion dem einigen allmächtigen Gott / Dahar man vermeynt das sie den nammen Religion habe. 2335 Darumb so sagend wir / das die waar Religion nützit anders seye / dann ein frünndtschafft verbindung vnnd verpündtnuß mitt dem waaren läbendigen vnnd ewigen Gott / dem wir durch den waaren glauben verknüpfft / jhn allein anbättend / anrüffend vnnd verehrend / an dem wir gantz vnnd gar hangend / vnnd in allen dingen nach seinem willen / oder nach der fürgeschrifft vnnd dem gesatzt seines worts läbend. Darumb so wirdt der gantz handel deß heils vnnd glaubens recht vnnder dem einigen wörtli Religion begriffen. Welches an anderen orten inn der geschrifft auch ein pundt vnnd pact / auch ettwann ein Ee genennet wirdt. Dann wie pundtßgnossen durch ein pundt vereinbart werdend / also werdend Gott vnd der mensch durch die Religion zuosammen verstrickt vnd verbunden. Vnd wie in der Ee weib vnd man zuo eim leib werdend / also werdend wir mitt Gott als vnserem Eeman / vnd mit dem sun Gottes als vnserem gesponß vnd haupt / durch die religion zuo einem geistlichen leib verknüpfft. Darumb so gehört hiehar alles das in der gschrifft geredt wirt vom halten deß punts vnd der eelichen pflicht. Vnd sind die puntbrüchig / trüwloß / vnd eebrüchig / die nit dem einigen Gott durch den glauben verknüpfft / jhn allein anbättend / vnd durch

2334 Von der waaren religion.
2335 Wz die waare Religion seye.
Predig.

2334 Welche nun Gott mit waarem glauben anhangend / vnnd jhn allein recht anbaͤttend anruͤffend vnnd verehrend / die werdend recht religiosi, das ist diener Gottes genennt / vnnd jhr fleiß vnnd uͤbung heißt vnnd ist die waare religion. Die selbig sol / wie ettlich woͤllend / bey den Latineren den Nammen haben ˆ relinquendo, das ist verlassen / darumb das wir durch die selbig die falschen goͤtter / alle jrrthummen / vnnd jrrdischen begirden verlassend / vnnd dem waaren Gott / der waarheyt / vnd himmlischen dingen nachfolgend. Massurius Sabinus spricht / Religiosum heißt / das vonn ettwas heiligkeyt wegen vonn vnns abzogen vnnd abgesünderet ist. Vnnd hatt das wort den nammen ˆ relinquendo, wie die Ceremonien ˆ Carendo. M. Cicero aber vermeynt die Religion habe den nammen ˆ relegendo, das ist / vom widerlaͤsen / darumb das die so religiosi, das ist Gottßdaͤchtig sind / alles fleißig wider laͤsind / was zuͦ dem Gottßdienst gehoͤre. Aber dises wirdt mitt vilen worten widersprochen vonn dem Lactantio Firmiano / dem alten Leerer der kirchen / lib. Instit. 4. Cap. 28, da er vnder anderem spricht / Wir werdend mitt dem vorbehalt geboren / das wir Gott billiche vnnd schuldige gehorsamme leistind / jhn allein erkennind / jhm volgind. Mit disem band deß glaubens sind wir Gott verstrickt vnnd verbunden / vonn welchem verbinden auch die Religion den nammen har hatt. Vnnd bald darnach / Jch hab gesagt das daß woͤrtli Religion vonn dem band deß glaubens har koͤmme / das jhm Gott den menschen religiert / das ist verbunden / vnnd mitt dem glauben verstrickt hatt / dann es ist vonn noͤten das wir jhm als einem Herren dienind / vnnd als einem vatter gehorsammind. Diser meynung habend auch andere Leerer der kirchen gefolget / namlich Hieronymus vnnd Augustinus / welche auch die Religion vom religieren das ist verbinden har gezogen habend. Dann jhener spricht in Comment. über das neündt Capitel Amos / Dises püscheli ist durch die einig Religion deß Herren zuͦsammen knüpfft. Darumb so hatt die Religion vom religieren / das ist verbinden vnd in das püscheli deß Herren verknüpffen / den nammen empfangen. Diser aber de quantitate animae cap. 36. spricht / Das ist die waar Religion / mitt deren sich die seel zuͦ dem einigen Gott / vonn dem sie sich durch die sünd gleich als abgerissen hatt / durch versuͤnung wider verbindet. Jtem de uera religione am letsten Capitel spricht er auch / Es verbinde vnns die Religion dem einigen allmaͤchtigen Gott / Dahar man vermeynt das sie den nammen Religion habe. 2335 Darumb so sagend wir / das die waar Religion nützit anders seye / dann ein frünndtschafft verbindung vnnd verpündtnuß mitt dem waaren laͤbendigen vnnd ewigen Gott / dem wir durch den waaren glauben verknüpfft / jhn allein anbaͤttend / anruͤffend vnnd verehrend / an dem wir gantz vnnd gar hangend / vnnd in allen dingen nach seinem willen / oder nach der fürgeschrifft vnnd dem gesatzt seines worts laͤbend. Darumb so wirdt der gantz handel deß heils vnnd glaubens recht vnnder dem einigen woͤrtli Religion begriffen. Welches an anderen orten inn der geschrifft auch ein pundt vnnd pact / auch ettwann ein Ee genennet wirdt. Dann wie pundtßgnossen durch ein pundt vereinbart werdend / also werdend Gott vnd der mensch durch die Religion zuͦsammen verstrickt vnd verbunden. Vnd wie in der Ee weib vnd man zuͦ eim leib werdend / also werdend wir mitt Gott als vnserem Eeman / vnd mit dem sun Gottes als vnserem gesponß vnd haupt / durch die religion zuͦ einem geistlichen leib verknüpfft. Darumb so gehoͤrt hiehar alles das in der gschrifft geredt wirt vom halten deß punts vnd der eelichen pflicht. Vnd sind die puntbrüchig / trüwloß / vnd eebrüchig / die nit dem einigen Gott durch den glauben verknüpfft / jhn allein anbaͤttend / vnd durch

2334 Von der waaren religion.
2335 Wz die waare Religion seye.
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                   dem vorbehalt geboren / das wir Gott billiche vnnd schuldige gehorsamme leistind /
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                   verstrickt vnnd verbunden / vonn welchem verbinden auch die Religion den nammen
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[CCLXXVIII./0647] Predig. 2334 Welche nun Gott mit waarem glauben anhangend / vnnd jhn allein recht anbaͤttend anruͤffend vnnd verehrend / die werdend recht religiosi, das ist diener Gottes genennt / vnnd jhr fleiß vnnd uͤbung heißt vnnd ist die waare religion. Die selbig sol / wie ettlich woͤllend / bey den Latineren den Nammen haben ˆ relinquendo, das ist verlassen / darumb das wir durch die selbig die falschen goͤtter / alle jrrthummen / vnnd jrrdischen begirden verlassend / vnnd dem waaren Gott / der waarheyt / vnd himmlischen dingen nachfolgend. Massurius Sabinus spricht / Religiosum heißt / das vonn ettwas heiligkeyt wegen vonn vnns abzogen vnnd abgesünderet ist. Vnnd hatt das wort den nammen ˆ relinquendo, wie die Ceremonien ˆ Carendo. M. Cicero aber vermeynt die Religion habe den nammen ˆ relegendo, das ist / vom widerlaͤsen / darumb das die so religiosi, das ist Gottßdaͤchtig sind / alles fleißig wider laͤsind / was zuͦ dem Gottßdienst gehoͤre. Aber dises wirdt mitt vilen worten widersprochen vonn dem Lactantio Firmiano / dem alten Leerer der kirchen / lib. Instit. 4. Cap. 28, da er vnder anderem spricht / Wir werdend mitt dem vorbehalt geboren / das wir Gott billiche vnnd schuldige gehorsamme leistind / jhn allein erkennind / jhm volgind. Mit disem band deß glaubens sind wir Gott verstrickt vnnd verbunden / vonn welchem verbinden auch die Religion den nammen har hatt. Vnnd bald darnach / Jch hab gesagt das daß woͤrtli Religion vonn dem band deß glaubens har koͤmme / das jhm Gott den menschen religiert / das ist verbunden / vnnd mitt dem glauben verstrickt hatt / dann es ist vonn noͤten das wir jhm als einem Herren dienind / vnnd als einem vatter gehorsammind. Diser meynung habend auch andere Leerer der kirchen gefolget / namlich Hieronymus vnnd Augustinus / welche auch die Religion vom religieren das ist verbinden har gezogen habend. Dann jhener spricht in Comment. über das neündt Capitel Amos / Dises püscheli ist durch die einig Religion deß Herren zuͦsammen knüpfft. Darumb so hatt die Religion vom religieren / das ist verbinden vnd in das püscheli deß Herren verknüpffen / den nammen empfangen. Diser aber de quantitate animae cap. 36. spricht / Das ist die waar Religion / mitt deren sich die seel zuͦ dem einigen Gott / vonn dem sie sich durch die sünd gleich als abgerissen hatt / durch versuͤnung wider verbindet. Jtem de uera religione am letsten Capitel spricht er auch / Es verbinde vnns die Religion dem einigen allmaͤchtigen Gott / Dahar man vermeynt das sie den nammen Religion habe. 2335 Darumb so sagend wir / das die waar Religion nützit anders seye / dann ein frünndtschafft verbindung vnnd verpündtnuß mitt dem waaren laͤbendigen vnnd ewigen Gott / dem wir durch den waaren glauben verknüpfft / jhn allein anbaͤttend / anruͤffend vnnd verehrend / an dem wir gantz vnnd gar hangend / vnnd in allen dingen nach seinem willen / oder nach der fürgeschrifft vnnd dem gesatzt seines worts laͤbend. Darumb so wirdt der gantz handel deß heils vnnd glaubens recht vnnder dem einigen woͤrtli Religion begriffen. Welches an anderen orten inn der geschrifft auch ein pundt vnnd pact / auch ettwann ein Ee genennet wirdt. Dann wie pundtßgnossen durch ein pundt vereinbart werdend / also werdend Gott vnd der mensch durch die Religion zuͦsammen verstrickt vnd verbunden. Vnd wie in der Ee weib vnd man zuͦ eim leib werdend / also werdend wir mitt Gott als vnserem Eeman / vnd mit dem sun Gottes als vnserem gesponß vnd haupt / durch die religion zuͦ einem geistlichen leib verknüpfft. Darumb so gehoͤrt hiehar alles das in der gschrifft geredt wirt vom halten deß punts vnd der eelichen pflicht. Vnd sind die puntbrüchig / trüwloß / vnd eebrüchig / die nit dem einigen Gott durch den glauben verknüpfft / jhn allein anbaͤttend / vnd durch 2334 Von der waaren religion. 2335 Wz die waare Religion seye.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CCLXXVIII.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/647>, abgerufen am 23.11.2024.