Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.Die Zwey
vnd dreissigste der menge herfür stellist / noch das
du dich selb vor ander leüthen anklagist / sonnder ich wil das du gehorsamm seyest
dem Propheten der da spricht1983 / Offne dem Herren deinen wäg. Darumb so bekenn deine sünd vor
Gott / dem waren richter / dem vergich deine fäler mit gebätt / nicht
mit der zungen / sonder mitt der gedechtnuß deiner gewüßne / vnd denn glaub erst
das du barmhertzigkeit erlangen mögist / wenn du stäts inn deinem hertzen haben
wirst etc. Deßgleich über den lv. Psalmen / Schämpst du dich jemand zuosagen dz du
gesündet / so sag deine sünd täglich in deiner seel / Nicht sag ich / das du sie
deinem mitknecht bekennen söllist / das er dirs verweiße / sags deinem Gott / der
den selbigen nachfragt. Sagst du jms nitt / so weißt ers dennocht / dann er was
zuo gegen / do du es thetist. Jtem weiter an einem anderen ort. Jch füren dich
nicht das du ein schowspil werdist deiner mitknechten / ich zwingen dich nicht dem
menschen deine sünd zuo entdecken / Eräfere vnd eroffne dein gewüßne vor Gott.
Zeig dem Herren dem besten artzet deine wunden / vnd begär der artzney von jm.
Jtem / Hüt dich dz du es nit einem menschen sagist / damit er dirs nit verweißt.
Dann man sols nicht einem mitknecht bekennen der es außbringe / sonder dem Herren
/ der sorg für dich tregt / der freüntlich vnd darbey auch ein artzet ist / darumb
zeig deine wunden dem selbigen an. Jtem er fürt auch den Herren selbs yn also
redende / Jch zwingen dich nicht das du mitten auff ein schowplatz trättist / vnd
vil zeügen darzuo nämmist / sag mir dein sünd besonders allein / damit ich deinen
prästen heile. Dise wort Chrysostomi zeigend alle heiter gnuog an / das dise
ceremonische buoß / wie die etwan in der kirchen gebraucht worden / nitt von Gott
yngesetzt / vnd nit vnbillich auß der kirchen thon / vnd von den Bischoffen nitt
gleich wider hinein thon seye. Das aber in der Römischen kirchen vonn deren noch
vil überbliben seye / wirt nit gar on allen grund angezeigt. Aber was gat das vns
an / was ein jede kirchen zuo halten oder zuo lassen angenomen habe / wir söllend
mee dem nachfragen was vnns Christus befolhen vnnd die Apostel gelert habind. Von
deren leer achten ich seye nun gnuogsam geredt.1984 Die
besonder oder heimlich beicht ist allein den priesteren / das es sonst niemands
gehört / geschehen. Dann da flißmet einer heimlich seine sünden inn deß
priesters oren der zur stillen beicht verordnet ist / vnd von dem wirt er mit
gewüssen vnd gefaßten worten absoluiert / vnd meint dannethin er seye rein vonn
allen sünden. Darumb hab ich dise ein oren beicht genennt. Vonn deren hatt man zuo
der Apostel zyten nützit gewüßt / vnd wiewol sie sich zeitlich angefangen
erheben / so ist sie doch anfencklich frey gewesen / vnd ist erst hernach vom
Bapst gebotten / vnd mit grosser reühe erzwungen worden / do es vmb die
kirch gantz verderblich vnd übel stuond / nammlich do man zallt von Christi geburt
tausend zweyhundert vnd fünfftzehen jar / oder deß vmb. Vnd ist doch bei 80.
oder mer jaren daruon disputiert worden ob es gnuog seye Gott beichten / oder ob
man auch verzeihung der sünden zuo erlangen dem priester beichten müsse / ee dann
ein gewüß gsatzt darumb jederman auffgelegt wurde. Hugo im buoch
de Ecclesiastica potestate ligandi & soluendi hatt also hinder jm
geschriben verlassen. Jch sag fräfenlich herauß / welcher zur
gemeinschafft deß leybs vnd bluots deß Herren gat / ee dann er vom priester
absoluiert / der ißt vnd trinckt jm selb gewüß ein vrtheil / ob er gleich grossen
reüwen hatt vnd vil trauret vnd seüfftzet. Dises hat Hugo freylich fräfenlich
geredt / es seye dann sach das vns das wort Gottes falsch leere.
Diser hat geläbt on gfar wie man zellt 1130. Nicht lang auff jn ist kommen Petrus
Lombardus / den man gemeinlich den magistrum sententiarum nennt / darumb das er
die sententz vnnd sprüch der vätteren zuosammen gelesen / vnd jre leer also
summarischer weiß der wält fürgestellt hatt. Von welchem buoch ich jetz nicht
reden wil / wie es seye. Der sol geläbt haben vmb die zeit 1983
Psal.36. 1984 Von der oren beicht.
Die Zwey
vnd dreissigste der menge herfür stellist / noch das
du dich selb vor ander leüthen anklagist / sonnder ich wil das du gehorsamm seyest
dem Propheten der da spricht1983 / Offne dem Herren deinen waͤg. Darumb so bekenn deine sünd vor
Gott / dem waren richter / dem vergich deine faͤler mit gebaͤtt / nicht
mit der zungen / sonder mitt der gedechtnuß deiner gewüßne / vnd denn glaub erst
das du barmhertzigkeit erlangen moͤgist / wenn du staͤts inn deinem hertzen haben
wirst ꝛc. Deßgleich über den lv. Psalmen / Schaͤmpst du dich jemand zuͦsagen dz du
gesündet / so sag deine sünd taͤglich in deiner seel / Nicht sag ich / das du sie
deinem mitknecht bekennen soͤllist / das er dirs verweiße / sags deinem Gott / der
den selbigen nachfragt. Sagst du jms nitt / so weißt ers dennocht / dann er was
zuͦ gegen / do du es thetist. Jtem weiter an einem anderen ort. Jch fuͤren dich
nicht das du ein schowspil werdist deiner mitknechten / ich zwingen dich nicht dem
menschen deine sünd zuͦ entdecken / Eraͤfere vnd eroffne dein gewüßne vor Gott.
Zeig dem Herren dem besten artzet deine wunden / vnd begaͤr der artzney von jm.
Jtem / Huͤt dich dz du es nit einem menschen sagist / damit er dirs nit verweißt.
Dann man sols nicht einem mitknecht bekennen der es außbringe / sonder dem Herren
/ der sorg für dich tregt / der freüntlich vnd darbey auch ein artzet ist / darumb
zeig deine wunden dem selbigen an. Jtem er fuͤrt auch den Herren selbs yn also
redende / Jch zwingen dich nicht das du mitten auff ein schowplatz traͤttist / vnd
vil zeügen darzuͦ naͤmmist / sag mir dein sünd besonders allein / damit ich deinen
praͤsten heile. Dise wort Chrysostomi zeigend alle heiter gnuͦg an / das dise
ceremonische buͦß / wie die etwan in der kirchen gebraucht worden / nitt von Gott
yngesetzt / vnd nit vnbillich auß der kirchen thon / vnd von den Bischoffen nitt
gleich wider hinein thon seye. Das aber in der Roͤmischen kirchen vonn deren noch
vil überbliben seye / wirt nit gar on allen grund angezeigt. Aber was gat das vns
an / was ein jede kirchen zuͦ halten oder zuͦ lassen angenomen habe / wir soͤllend
mee dem nachfragen was vnns Christus befolhen vnnd die Apostel gelert habind. Von
deren leer achten ich seye nun gnuͦgsam geredt.1984 Die
besonder oder heimlich beicht ist allein den priesteren / das es sonst niemands
gehoͤrt / geschehen. Dann da flißmet einer heimlich seine sünden inn deß
priesters oren der zur stillen beicht verordnet ist / vnd von dem wirt er mit
gewüssen vnd gefaßten worten absoluiert / vnd meint dannethin er seye rein vonn
allen sünden. Darumb hab ich dise ein oren beicht genennt. Vonn deren hatt man zuͦ
der Apostel zyten nützit gewüßt / vnd wiewol sie sich zeitlich angefangen
erheben / so ist sie doch anfencklich frey gewesen / vnd ist erst hernach vom
Bapst gebotten / vnd mit grosser reühe erzwungen worden / do es vmb die
kirch gantz verderblich vnd übel stuͦnd / nammlich do man zallt von Christi geburt
tausend zweyhundert vnd fünfftzehen jar / oder deß vmb. Vnd ist doch bei 80.
oder mer jaren daruͦn disputiert worden ob es gnuͦg seye Gott beichten / oder ob
man auch verzeihung der sünden zuͦ erlangen dem priester beichten muͤsse / ee dann
ein gewüß gsatzt darumb jederman auffgelegt wurde. Hugo im buͦch
de Ecclesiastica potestate ligandi & soluendi hatt also hinder jm
geschriben verlassen. Jch sag fraͤfenlich herauß / welcher zur
gemeinschafft deß leybs vnd bluͦts deß Herren gat / ee dann er vom priester
absoluiert / der ißt vnd trinckt jm selb gewüß ein vrtheil / ob er gleich grossen
reüwen hatt vnd vil trauret vnd seüfftzet. Dises hat Hugo freylich fraͤfenlich
geredt / es seye dann sach das vns das wort Gottes falsch leere.
Diser hat gelaͤbt on gfar wie man zellt 1130. Nicht lang auff jn ist kommen Petrus
Lombardus / den man gemeinlich den magistrum sententiarum nennt / darumb das er
die sententz vnnd sprüch der vaͤtteren zuͦsammen gelesen / vnd jre leer also
summarischer weiß der waͤlt fürgestellt hatt. Von welchem buͦch ich jetz nicht
reden wil / wie es seye. Der sol gelaͤbt haben vmb die zeit 1983
Psal.36. 1984 Von der oren beicht.
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Die Zwey vnd dreissigste
der menge herfür stellist / noch das du dich selb vor ander leüthen anklagist / sonnder ich wil das du gehorsamm seyest dem Propheten der da spricht 1983 / Offne dem Herren deinen waͤg. Darumb so bekenn deine sünd vor Gott / dem waren richter / dem vergich deine faͤler mit gebaͤtt / nicht mit der zungen / sonder mitt der gedechtnuß deiner gewüßne / vnd denn glaub erst das du barmhertzigkeit erlangen moͤgist / wenn du staͤts inn deinem hertzen haben wirst ꝛc. Deßgleich über den lv. Psalmen / Schaͤmpst du dich jemand zuͦsagen dz du gesündet / so sag deine sünd taͤglich in deiner seel / Nicht sag ich / das du sie deinem mitknecht bekennen soͤllist / das er dirs verweiße / sags deinem Gott / der den selbigen nachfragt. Sagst du jms nitt / so weißt ers dennocht / dann er was zuͦ gegen / do du es thetist. Jtem weiter an einem anderen ort. Jch fuͤren dich nicht das du ein schowspil werdist deiner mitknechten / ich zwingen dich nicht dem menschen deine sünd zuͦ entdecken / Eraͤfere vnd eroffne dein gewüßne vor Gott. Zeig dem Herren dem besten artzet deine wunden / vnd begaͤr der artzney von jm. Jtem / Huͤt dich dz du es nit einem menschen sagist / damit er dirs nit verweißt. Dann man sols nicht einem mitknecht bekennen der es außbringe / sonder dem Herren / der sorg für dich tregt / der freüntlich vnd darbey auch ein artzet ist / darumb zeig deine wunden dem selbigen an. Jtem er fuͤrt auch den Herren selbs yn also redende / Jch zwingen dich nicht das du mitten auff ein schowplatz traͤttist / vnd vil zeügen darzuͦ naͤmmist / sag mir dein sünd besonders allein / damit ich deinen praͤsten heile. Dise wort Chrysostomi zeigend alle heiter gnuͦg an / das dise ceremonische buͦß / wie die etwan in der kirchen gebraucht worden / nitt von Gott yngesetzt / vnd nit vnbillich auß der kirchen thon / vnd von den Bischoffen nitt gleich wider hinein thon seye. Das aber in der Roͤmischen kirchen vonn deren noch vil überbliben seye / wirt nit gar on allen grund angezeigt. Aber was gat das vns an / was ein jede kirchen zuͦ halten oder zuͦ lassen angenomen habe / wir soͤllend mee dem nachfragen was vnns Christus befolhen vnnd die Apostel gelert habind. Von deren leer achten ich seye nun gnuͦgsam geredt.
1984 Die besonder oder heimlich beicht ist allein den priesteren / das es sonst niemands gehoͤrt / geschehen. Dann da flißmet einer heimlich seine sünden inn deß priesters oren der zur stillen beicht verordnet ist / vnd von dem wirt er mit gewüssen vnd gefaßten worten absoluiert / vnd meint dannethin er seye rein vonn allen sünden. Darumb hab ich dise ein oren beicht genennt. Vonn deren hatt man zuͦ der Apostel zyten nützit gewüßt / vnd wiewol sie sich zeitlich angefangen erheben / so ist sie doch anfencklich frey gewesen / vnd ist erst hernach vom Bapst gebotten / vnd mit grosser reühe erzwungen worden / do es vmb die kirch gantz verderblich vnd übel stuͦnd / nammlich do man zallt von Christi geburt tausend zweyhundert vnd fünfftzehen jar / oder deß vmb. Vnd ist doch bei 80. oder mer jaren daruͦn disputiert worden ob es gnuͦg seye Gott beichten / oder ob man auch verzeihung der sünden zuͦ erlangen dem priester beichten muͤsse / ee dann ein gewüß gsatzt darumb jederman auffgelegt wurde. Hugo im buͦch de Ecclesiastica potestate ligandi & soluendi hatt also hinder jm geschriben verlassen. Jch sag fraͤfenlich herauß / welcher zur gemeinschafft deß leybs vnd bluͦts deß Herren gat / ee dann er vom priester absoluiert / der ißt vnd trinckt jm selb gewüß ein vrtheil / ob er gleich grossen reüwen hatt vnd vil trauret vnd seüfftzet. Dises hat Hugo freylich fraͤfenlich geredt / es seye dann sach das vns das wort Gottes falsch leere. Diser hat gelaͤbt on gfar wie man zellt 1130. Nicht lang auff jn ist kommen Petrus Lombardus / den man gemeinlich den magistrum sententiarum nennt / darumb das er die sententz vnnd sprüch der vaͤtteren zuͦsammen gelesen / vnd jre leer also summarischer weiß der waͤlt fürgestellt hatt. Von welchem buͦch ich jetz nicht reden wil / wie es seye. Der sol gelaͤbt haben vmb die zeit
1983 Psal.36.
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(2014-03-16T11:00:00Z)
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(2014-03-16T11:00:00Z)
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