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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
schulden / wie wir vergebend vnnseren schuldneren. Er heißt vnns auch / das so wir also bätten vnd beichten wöllind / das wir in vnser kämerlin gangind / damit dem himmelischen vatter allein vnser hertz vnd die andacht vnnsers hertzens offenbar seye. Der verloren sun dichtet bey jhm selb auff dem väld bey den schweinen ein bekantnuß seiner sünden / vnd bringt die allein für seinen vatter. Vnd der offen sünder im Euangelio / der gegen dem Phariseer gestellt wirdt / schluog an sein brust / vnd beichtet bey jm selbs mit kläglicher stimm vnd sprach / O Gott biß mir armen sünder gnedig. Wir wöllend auch hören den heiligen Euangelisten vnd Apostel Johannem / der alles das so mit der warheit von diser waren beicht vnd bekantnuß der sünden mag geredt werden begreifft / da er spricht1971 / So wir sagend wir habind kein sünd / so betriegend wir vns selbs / vnd die warheit ist nit in vns. So wir aber vnsere sünd bekennend / so ist er trew vnd gerecht / das er vns vnsere sünd verzeihe / vnd reinige vonn aller überträttung. Auff dise geheime beicht die Gott geschicht / volget auch ein freywillige bekantnuß bey den menschen. Dann die reüwenden demütigend sich / so offt es der handel an jm selbs / item die eer Gottes vnd der wolstand deß nechsten erforderet / vnd bezeügend auch vor den menschen das sie Gott gesündet habind. Dann also schreyt Dauid / wie jm Natan sein sünd fürhielt / Jch hab dem Herren gesündiget. Also Zacheus / do er sach / das der Herr gelesteret ward / bekannt er sein sünd offenlich / vnd verhieß er wölte sich besseren.

1972 Offenlich zwar bekennend wir Gott vnsere sünden / wie jetzund geredt / aber meer / wenn wir nach gehörtem wort der warheit / nach gemeiner fürgeschribner form / im tempel oder sonst wo ein versammlung volcks bey ein anderen ist / vnsere begangnen sünden erzellend / vnd von dem barmhertzigen Gott der gnaden begärend. Dann bey dem alten volck hatt es Gott also befolhen1973 / dz der priester mit gewüssen worten dem volck vorsprach / das gantz volck aber jm nachsprach / vnd also seine sünd offenlich im tempel bekannt. Dahär es auch on allen zweiffel noch auff den heütigen tag kumpt in der Christenlichen kirchen / das der hirt oder diener der kirchen zuo end der predig ee dann dz volck von einander gange / offenlich im tempel der gmeind die bekanntnuß aller begangnen sünden wider Gott / vnd die anrüffung der göttlichen erbarmung vorspricht. So sind auch bekannt die offnen bekanntnussen der sünden / so von Esdra Daniele vnd Nehemia beschähen sind. Also halt ich das auch das ein offne bekantnuß der sünden gewesen seye / welche die Juden thon habend / wie es Matheus beschreibt im iij. cap. Dann das gantz Jüdisch land gieng hinauß zuo Joanne dem vorlöuffer deß Herren / vnd wurdend von jm getaufft im Jordan / vnnd bekantend jhre sünd. Dann mit dem das sie den tauff offenlich an namend / bekantend sie auch offenlich jre sünden. Dann der tauff ist ein zeichen der abwäschung der sünden / Darumb welche getaufft werdend / die bekennend sich damit sünder sein. Die aber nitt getaufft wurdend / die meintend sie wärind sonst rein / vnd dörfftind keiner weyteren heiligung. 1974 Also bekantend die Ephesier jhre sünd offenlich / die jhre zauber bücher zuosammen truogend / vnd sie verbranntend / Dann mitt dem das sies verbrantend / bekantend sie das sie ein söliche sünd begangen hettind / die deß feürs wärt wäre gewesen.

1975 Vmb die bekantnuß aber die dem nechsten geschicht / hat es ein söliche gestallt. Du hast deinen nechsten erzürnt / oder er hat dir etwz zuo leid thon / darumb sind jr vneins vnd ein anderen feyend. Da muoß man nun trachten nach der versünung / vnd sol deßhalb der ein zuo dem anderen gon / die schuld vnd den fäler der geschehen bekennen / vnd jn darfür bitten / der ander aber sol dem der es bekennt / den fäler gütiglich verzeihen / vnd sich mit jm widerumb versünen. Von diser bekanntnuß redt der heilig Apostel Jacobus vnd spricht1976 / Bekenne einer dem anderen seinen fäler / vnd

1971 1.Johan.1.
1972 Von der offnen beicht.
1973 Leuit.6.
1974 Acto.19.
1975 Von der bekanntnuß die dem nechsten beschicht.
1976 Jac.5.

Predig.
schulden / wie wir vergebend vnnseren schuldneren. Er heißt vnns auch / das so wir also baͤtten vnd beichten woͤllind / das wir in vnser kaͤmerlin gangind / damit dem himmelischen vatter allein vnser hertz vnd die andacht vnnsers hertzens offenbar seye. Der verloren sun dichtet bey jhm selb auff dem vaͤld bey den schweinen ein bekantnuß seiner sünden / vnd bringt die allein für seinen vatter. Vnd der offen sünder im Euangelio / der gegen dem Phariseer gestellt wirdt / schluͦg an sein brust / vnd beichtet bey jm selbs mit klaͤglicher stimm vnd sprach / O Gott biß mir armen sünder gnedig. Wir woͤllend auch hoͤren den heiligen Euangelisten vnd Apostel Johannem / der alles das so mit der warheit von diser waren beicht vnd bekantnuß der sünden mag geredt werden begreifft / da er spricht1971 / So wir sagend wir habind kein sünd / so betriegend wir vns selbs / vnd die warheit ist nit in vns. So wir aber vnsere sünd bekennend / so ist er trew vnd gerecht / das er vns vnsere sünd verzeihe / vnd reinige vonn aller übertraͤttung. Auff dise geheime beicht die Gott geschicht / volget auch ein freywillige bekantnuß bey den menschen. Dann die reüwenden demuͤtigend sich / so offt es der handel an jm selbs / item die eer Gottes vnd der wolstand deß nechsten erforderet / vnd bezeügend auch vor den menschen das sie Gott gesündet habind. Dann also schreyt Dauid / wie jm Natan sein sünd fürhielt / Jch hab dem Herren gesündiget. Also Zacheus / do er sach / das der Herr gelesteret ward / bekannt er sein sünd offenlich / vnd verhieß er woͤlte sich besseren.

1972 Offenlich zwar bekennend wir Gott vnsere sünden / wie jetzund geredt / aber meer / wenn wir nach gehoͤrtem wort der warheit / nach gemeiner fürgeschribner form / im tempel oder sonst wo ein versammlung volcks bey ein anderen ist / vnsere begangnen sünden erzellend / vnd von dem barmhertzigen Gott der gnaden begaͤrend. Dann bey dem alten volck hatt es Gott also befolhen1973 / dz der priester mit gewüssen worten dem volck vorsprach / das gantz volck aber jm nachsprach / vnd also seine sünd offenlich im tempel bekannt. Dahaͤr es auch on allen zweiffel noch auff den heütigen tag kumpt in der Christenlichen kirchen / das der hirt oder diener der kirchen zuͦ end der predig ee dann dz volck von einander gange / offenlich im tempel der gmeind die bekanntnuß aller begangnen sünden wider Gott / vnd die anruͤffung der goͤttlichen erbarmung vorspricht. So sind auch bekannt die offnen bekanntnussen der sünden / so von Esdra Daniele vnd Nehemia beschaͤhen sind. Also halt ich das auch das ein offne bekantnuß der sünden gewesen seye / welche die Juden thon habend / wie es Matheus beschreibt im iij. cap. Dann das gantz Jüdisch land gieng hinauß zuͦ Joanne dem vorloͤuffer deß Herren / vnd wurdend von jm getaufft im Jordan / vnnd bekantend jhre sünd. Dann mit dem das sie den tauff offenlich an namend / bekantend sie auch offenlich jre sünden. Dann der tauff ist ein zeichen der abwaͤschung der sünden / Darumb welche getaufft werdend / die bekennend sich damit sünder sein. Die aber nitt getaufft wurdend / die meintend sie waͤrind sonst rein / vnd doͤrfftind keiner weyteren heiligung. 1974 Also bekantend die Ephesier jhre sünd offenlich / die jhre zauber buͤcher zuͦsammen truͦgend / vnd sie verbranntend / Dann mitt dem das sies verbrantend / bekantend sie das sie ein soͤliche sünd begangen hettind / die deß feürs waͤrt waͤre gewesen.

1975 Vmb die bekantnuß aber die dem nechsten geschicht / hat es ein soͤliche gestallt. Du hast deinen nechsten erzürnt / oder er hat dir etwz zuͦ leid thon / darumb sind jr vneins vnd ein anderen feyend. Da muͦß man nun trachten nach der versuͤnung / vnd sol deßhalb der ein zuͦ dem anderen gon / die schuld vnd den faͤler der geschehen bekennen / vnd jn darfür bitten / der ander aber sol dem der es bekennt / den faͤler guͤtiglich verzeihen / vnd sich mit jm widerumb versuͤnen. Von diser bekanntnuß redt der heilig Apostel Jacobus vnd spricht1976 / Bekenne einer dem anderen seinen faͤler / vnd

1971 1.Johan.1.
1972 Von der offnen beicht.
1973 Leuit.6.
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1976 Jac.5.
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[CCXXXVIII./0567] Predig. schulden / wie wir vergebend vnnseren schuldneren. Er heißt vnns auch / das so wir also baͤtten vnd beichten woͤllind / das wir in vnser kaͤmerlin gangind / damit dem himmelischen vatter allein vnser hertz vnd die andacht vnnsers hertzens offenbar seye. Der verloren sun dichtet bey jhm selb auff dem vaͤld bey den schweinen ein bekantnuß seiner sünden / vnd bringt die allein für seinen vatter. Vnd der offen sünder im Euangelio / der gegen dem Phariseer gestellt wirdt / schluͦg an sein brust / vnd beichtet bey jm selbs mit klaͤglicher stimm vnd sprach / O Gott biß mir armen sünder gnedig. Wir woͤllend auch hoͤren den heiligen Euangelisten vnd Apostel Johannem / der alles das so mit der warheit von diser waren beicht vnd bekantnuß der sünden mag geredt werden begreifft / da er spricht 1971 / So wir sagend wir habind kein sünd / so betriegend wir vns selbs / vnd die warheit ist nit in vns. So wir aber vnsere sünd bekennend / so ist er trew vnd gerecht / das er vns vnsere sünd verzeihe / vnd reinige vonn aller übertraͤttung. Auff dise geheime beicht die Gott geschicht / volget auch ein freywillige bekantnuß bey den menschen. Dann die reüwenden demuͤtigend sich / so offt es der handel an jm selbs / item die eer Gottes vnd der wolstand deß nechsten erforderet / vnd bezeügend auch vor den menschen das sie Gott gesündet habind. Dann also schreyt Dauid / wie jm Natan sein sünd fürhielt / Jch hab dem Herren gesündiget. Also Zacheus / do er sach / das der Herr gelesteret ward / bekannt er sein sünd offenlich / vnd verhieß er woͤlte sich besseren. 1972 Offenlich zwar bekennend wir Gott vnsere sünden / wie jetzund geredt / aber meer / wenn wir nach gehoͤrtem wort der warheit / nach gemeiner fürgeschribner form / im tempel oder sonst wo ein versammlung volcks bey ein anderen ist / vnsere begangnen sünden erzellend / vnd von dem barmhertzigen Gott der gnaden begaͤrend. Dann bey dem alten volck hatt es Gott also befolhen 1973 / dz der priester mit gewüssen worten dem volck vorsprach / das gantz volck aber jm nachsprach / vnd also seine sünd offenlich im tempel bekannt. Dahaͤr es auch on allen zweiffel noch auff den heütigen tag kumpt in der Christenlichen kirchen / das der hirt oder diener der kirchen zuͦ end der predig ee dann dz volck von einander gange / offenlich im tempel der gmeind die bekanntnuß aller begangnen sünden wider Gott / vnd die anruͤffung der goͤttlichen erbarmung vorspricht. So sind auch bekannt die offnen bekanntnussen der sünden / so von Esdra Daniele vnd Nehemia beschaͤhen sind. Also halt ich das auch das ein offne bekantnuß der sünden gewesen seye / welche die Juden thon habend / wie es Matheus beschreibt im iij. cap. Dann das gantz Jüdisch land gieng hinauß zuͦ Joanne dem vorloͤuffer deß Herren / vnd wurdend von jm getaufft im Jordan / vnnd bekantend jhre sünd. Dann mit dem das sie den tauff offenlich an namend / bekantend sie auch offenlich jre sünden. Dann der tauff ist ein zeichen der abwaͤschung der sünden / Darumb welche getaufft werdend / die bekennend sich damit sünder sein. Die aber nitt getaufft wurdend / die meintend sie waͤrind sonst rein / vnd doͤrfftind keiner weyteren heiligung. 1974 Also bekantend die Ephesier jhre sünd offenlich / die jhre zauber buͤcher zuͦsammen truͦgend / vnd sie verbranntend / Dann mitt dem das sies verbrantend / bekantend sie das sie ein soͤliche sünd begangen hettind / die deß feürs waͤrt waͤre gewesen. 1975 Vmb die bekantnuß aber die dem nechsten geschicht / hat es ein soͤliche gestallt. Du hast deinen nechsten erzürnt / oder er hat dir etwz zuͦ leid thon / darumb sind jr vneins vnd ein anderen feyend. Da muͦß man nun trachten nach der versuͤnung / vnd sol deßhalb der ein zuͦ dem anderen gon / die schuld vnd den faͤler der geschehen bekennen / vnd jn darfür bitten / der ander aber sol dem der es bekennt / den faͤler guͤtiglich verzeihen / vnd sich mit jm widerumb versuͤnen. Von diser bekanntnuß redt der heilig Apostel Jacobus vnd spricht 1976 / Bekenne einer dem anderen seinen faͤler / vnd 1971 1.Johan.1. 1972 Von der offnen beicht. 1973 Leuit.6. 1974 Acto.19. 1975 Von der bekanntnuß die dem nechsten beschicht. 1976 Jac.5.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CCXXXVIII.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/567>, abgerufen am 26.11.2024.