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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
überhupfft / vnd jrem läben verschonet hatt. Dieweil aber dises ein gedechtnuß vnd wideräferung was der selbigen guothat / so hatt es den nammen der wolthat selb empfangen. Wie ich auch kurtz hieuor angezeigt / das es gemein seye inn dem handel der Sacramenten / das den zeychen / der nam geben wirdt deren dingen / deren zeichen sie sind / von wegen jrer änliche vnnd gleichheit mit denselben.

1356 Nun wöllend wir aber sehen was der überschritt seye / vnd mit was ceremonien er gehalten worden. So ist nun der überschritt gewesen ein heilige übung von Gott yngesetzt / ein lamb zuo schlachten vnd zuo ässen / das damit die gedächtnuß der wolthat in Egypten ein mal beschehen / in der kirchen erhalten wurde / vnd das es wäre ein zeügnuß deß gnädigen willens Gottes gegen den glöubigen / auch Christo ein vorbild vortrüge / vnd das es die so dessen theilhafft wurdend in eines leybs einigkeit versammlete / auch sie der danckbarkeit vnd vnschuld deß läbens erinnerte vnd ermanete.

1357 Dises Sacraments ynsetzer ist Gott selb gewesen vnnd kein mensch. Dann Moses gab den kinderen Jsraels an / was er von dem Herren empfangen hatt / wie nach der lenge Exod.am xij. Capitel angezeigt wirt. Es hatt aber Gott dise ceremoni dozuomal yngesetzt / do er das volck Jsraels auß Egypten gefürt. Dieweil es dann von Gott här kommen / so volget / das so offt es hernach gehalten worden / biß auff das hin vß / das es der Herr mit seinen jüngeren gleich vor seinem tod gehalten / das es allweg ein heilige übung gewesen seye. Vil ist inn disem Sacrament / das von dem fleisch / vnnd von der menschlichen vernunfft vnd weyßheit / für vngereympt / vnnd vnnotwendig geachtet wirt / der glaub aber / der seine augen auff Gott richtet / der es yngesetzt vnd befolhen / der haltet die ding alle hoch vnd in Ehren. Dann wie Gott die höchst vnd volkomnest weyßheit ist / also sind auch alle seine ynsatzungen volkommen vnd vnermäßlicher nutzbarkeit.

Es wirt auch die zeyt angezeigt / wenn diß Sacrament der gemeind Jsraels zum ersten befolhen / Nammlich im 430.jar / (verstand von der verheissung dem Abraham beschehen / oder von seinem außzug gerechnet) welches dz 2447. jar von anfang der wält / vnd das 791. vonn dem sündfluß was. Es wirt auch bestimpt die zeit / wenn man den überschritt sölle begon / nammlich alle jar / im monat Nisan / der sich zeücht bey vns zum theil auff den Mertzen / zum theil aber auff den Aprellen. Es wirt auch der tag deß monats angezeigt / nammlich der viertzehend deß monats / der rächnung nach von dem an als die sunn in Wider gat / vnnd tag vnd nacht gleich ist. Dann am zehenden tag erwaltend sie das lamb zuo dem fäst / am viertzehenden tag aber metzgetend sies. Ja auch die zeit deß tags wirt außzilet / wenn mans metzgen sölle / nammlich auff den abend. Das ist zwüschend dreyen nach mittag vnd den fünffen / bey vns nach vnseren vren / nach der Juden rechnung aber von den neünen an biß vmb die eilffe. Damit dann außtruckt ist / das Christus also zuo end der wält in der letsten zeyt werde getödt werden / ja also ist auch der punct der zeyt seines tods vnnd seiner auffopfferung vorgesagt / dann er je vmb die neünde stund verscheiden ist. Darumb auch S.Peter spricht1358 / das die Propheten nachgeforschet habend auff welche vnd welcherley zeyt der geist Christi der in jnen was / deüte das Christus kommen vnd leyden wurde.

1359 Es ward auch ein gewüsses ort zuo disem Sacrament verordnet / Jn Egypten assend sies wol hin vnd wider zerströwt in den heüßeren in gesellschafften. Nach dem sie aber in das glopt land kommen / dorfftend sies nienen anderst dann bey dem tabernackel / vnd hernach zuo Jerusalem da der tempel was begon. Da theiltend sie sich durch die hüser zuo Jerusalem in gesellschafften hin vnd wider /

1356 Was der überschritt gewesen.
1357 Wer den überschritt yngesetzt vnd zuo wz zeyt.
1358 1.Pet.1.
1359 Wo der überschritt sölle begangen werden.

Predig.
überhupfft / vnd jrem laͤben verschonet hatt. Dieweil aber dises ein gedechtnuß vnd wideraͤferung was der selbigen guͦthat / so hatt es den nammen der wolthat selb empfangen. Wie ich auch kurtz hieuͦr angezeigt / das es gemein seye inn dem handel der Sacramenten / das den zeychen / der nam geben wirdt deren dingen / deren zeichen sie sind / von wegen jrer aͤnliche vnnd gleichheit mit denselben.

1356 Nun woͤllend wir aber sehen was der überschritt seye / vnd mit was ceremonien er gehalten worden. So ist nun der überschritt gewesen ein heilige uͤbung von Gott yngesetzt / ein lamb zuͦ schlachten vnd zuͦ aͤssen / das damit die gedaͤchtnuß der wolthat in Egypten ein mal beschehen / in der kirchen erhalten wurde / vnd das es waͤre ein zeügnuß deß gnaͤdigen willens Gottes gegen den gloͤubigen / auch Christo ein vorbild vortruͤge / vnd das es die so dessen theilhafft wurdend in eines leybs einigkeit versammlete / auch sie der danckbarkeit vnd vnschuld deß laͤbens erinnerte vnd ermanete.

1357 Dises Sacraments ynsetzer ist Gott selb gewesen vnnd kein mensch. Dann Moses gab den kinderen Jsraels an / was er von dem Herren empfangen hatt / wie nach der lenge Exod.am xij. Capitel angezeigt wirt. Es hatt aber Gott dise ceremoni dozuͦmal yngesetzt / do er das volck Jsraels auß Egypten gefuͤrt. Dieweil es dann von Gott haͤr kommen / so volget / das so offt es hernach gehalten worden / biß auff das hin vß / das es der Herr mit seinen jüngeren gleich vor seinem tod gehalten / das es allweg ein heilige uͤbung gewesen seye. Vil ist inn disem Sacrament / das von dem fleisch / vnnd von der menschlichen vernunfft vnd weyßheit / für vngereympt / vnnd vnnotwendig geachtet wirt / der glaub aber / der seine augen auff Gott richtet / der es yngesetzt vnd befolhen / der haltet die ding alle hoch vnd in Ehren. Dann wie Gott die hoͤchst vnd volkomnest weyßheit ist / also sind auch alle seine ynsatzungen volkommen vnd vnermaͤßlicher nutzbarkeit.

Es wirt auch die zeyt angezeigt / wenn diß Sacrament der gemeind Jsraels zum ersten befolhen / Nammlich im 430.jar / (verstand von der verheissung dem Abraham beschehen / oder von seinem außzug gerechnet) welches dz 2447. jar von anfang der waͤlt / vnd das 791. vonn dem sündfluß was. Es wirt auch bestimpt die zeit / wenn man den überschritt soͤlle begon / nammlich alle jar / im monat Nisan / der sich zeücht bey vns zum theil auff den Mertzen / zum theil aber auff den Aprellen. Es wirt auch der tag deß monats angezeigt / nammlich der viertzehend deß monats / der raͤchnung nach von dem an als die sunn in Wider gat / vnnd tag vnd nacht gleich ist. Dann am zehenden tag erwaltend sie das lamb zuͦ dem faͤst / am viertzehenden tag aber metzgetend sies. Ja auch die zeit deß tags wirt außzilet / wenn mans metzgen soͤlle / nammlich auff den abend. Das ist zwüschend dreyen nach mittag vnd den fünffen / bey vns nach vnseren vren / nach der Juden rechnung aber von den neünen an biß vmb die eilffe. Damit dann außtruckt ist / das Christus also zuͦ end der waͤlt in der letsten zeyt werde getoͤdt werden / ja also ist auch der punct der zeyt seines tods vnnd seiner auffopfferung vorgesagt / dann er je vmb die neünde stund verscheiden ist. Darumb auch S.Peter spricht1358 / das die Propheten nachgeforschet habend auff welche vnd welcherley zeyt der geist Christi der in jnen was / deüte das Christus kommen vnd leyden wurde.

1359 Es ward auch ein gewüsses ort zuͦ disem Sacrament verordnet / Jn Egypten assend sies wol hin vnd wider zerstroͤwt in den heüßeren in gesellschafften. Nach dem sie aber in das glopt land kommen / dorfftend sies nienen anderst dann bey dem tabernackel / vnd hernach zuͦ Jerusalem da der tempel was begon. Da theiltend sie sich durch die hüser zuͦ Jerusalem in gesellschafften hin vnd wider /

1356 Was der überschritt gewesen.
1357 Wer den überschritt yngesetzt vnd zuͦ wz zeyt.
1358 1.Pet.1.
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[CLIII./0397] Predig. überhupfft / vnd jrem laͤben verschonet hatt. Dieweil aber dises ein gedechtnuß vnd wideraͤferung was der selbigen guͦthat / so hatt es den nammen der wolthat selb empfangen. Wie ich auch kurtz hieuͦr angezeigt / das es gemein seye inn dem handel der Sacramenten / das den zeychen / der nam geben wirdt deren dingen / deren zeichen sie sind / von wegen jrer aͤnliche vnnd gleichheit mit denselben. 1356 Nun woͤllend wir aber sehen was der überschritt seye / vnd mit was ceremonien er gehalten worden. So ist nun der überschritt gewesen ein heilige uͤbung von Gott yngesetzt / ein lamb zuͦ schlachten vnd zuͦ aͤssen / das damit die gedaͤchtnuß der wolthat in Egypten ein mal beschehen / in der kirchen erhalten wurde / vnd das es waͤre ein zeügnuß deß gnaͤdigen willens Gottes gegen den gloͤubigen / auch Christo ein vorbild vortruͤge / vnd das es die so dessen theilhafft wurdend in eines leybs einigkeit versammlete / auch sie der danckbarkeit vnd vnschuld deß laͤbens erinnerte vnd ermanete. 1357 Dises Sacraments ynsetzer ist Gott selb gewesen vnnd kein mensch. Dann Moses gab den kinderen Jsraels an / was er von dem Herren empfangen hatt / wie nach der lenge Exod.am xij. Capitel angezeigt wirt. Es hatt aber Gott dise ceremoni dozuͦmal yngesetzt / do er das volck Jsraels auß Egypten gefuͤrt. Dieweil es dann von Gott haͤr kommen / so volget / das so offt es hernach gehalten worden / biß auff das hin vß / das es der Herr mit seinen jüngeren gleich vor seinem tod gehalten / das es allweg ein heilige uͤbung gewesen seye. Vil ist inn disem Sacrament / das von dem fleisch / vnnd von der menschlichen vernunfft vnd weyßheit / für vngereympt / vnnd vnnotwendig geachtet wirt / der glaub aber / der seine augen auff Gott richtet / der es yngesetzt vnd befolhen / der haltet die ding alle hoch vnd in Ehren. Dann wie Gott die hoͤchst vnd volkomnest weyßheit ist / also sind auch alle seine ynsatzungen volkommen vnd vnermaͤßlicher nutzbarkeit. Es wirt auch die zeyt angezeigt / wenn diß Sacrament der gemeind Jsraels zum ersten befolhen / Nammlich im 430.jar / (verstand von der verheissung dem Abraham beschehen / oder von seinem außzug gerechnet) welches dz 2447. jar von anfang der waͤlt / vnd das 791. vonn dem sündfluß was. Es wirt auch bestimpt die zeit / wenn man den überschritt soͤlle begon / nammlich alle jar / im monat Nisan / der sich zeücht bey vns zum theil auff den Mertzen / zum theil aber auff den Aprellen. Es wirt auch der tag deß monats angezeigt / nammlich der viertzehend deß monats / der raͤchnung nach von dem an als die sunn in Wider gat / vnnd tag vnd nacht gleich ist. Dann am zehenden tag erwaltend sie das lamb zuͦ dem faͤst / am viertzehenden tag aber metzgetend sies. Ja auch die zeit deß tags wirt außzilet / wenn mans metzgen soͤlle / nammlich auff den abend. Das ist zwüschend dreyen nach mittag vnd den fünffen / bey vns nach vnseren vren / nach der Juden rechnung aber von den neünen an biß vmb die eilffe. Damit dann außtruckt ist / das Christus also zuͦ end der waͤlt in der letsten zeyt werde getoͤdt werden / ja also ist auch der punct der zeyt seines tods vnnd seiner auffopfferung vorgesagt / dann er je vmb die neünde stund verscheiden ist. Darumb auch S.Peter spricht 1358 / das die Propheten nachgeforschet habend auff welche vnd welcherley zeyt der geist Christi der in jnen was / deüte das Christus kommen vnd leyden wurde. 1359 Es ward auch ein gewüsses ort zuͦ disem Sacrament verordnet / Jn Egypten assend sies wol hin vnd wider zerstroͤwt in den heüßeren in gesellschafften. Nach dem sie aber in das glopt land kommen / dorfftend sies nienen anderst dann bey dem tabernackel / vnd hernach zuͦ Jerusalem da der tempel was begon. Da theiltend sie sich durch die hüser zuͦ Jerusalem in gesellschafften hin vnd wider / 1356 Was der überschritt gewesen. 1357 Wer den überschritt yngesetzt vnd zuͦ wz zeyt. 1358 1.Pet.1. 1359 Wo der überschritt soͤlle begangen werden.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CLIII.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/397>, abgerufen am 22.11.2024.