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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Ein vnd zwentzigste
ein summa gälts zuoghalten geben / von wegen das er gehofft / es were wol bey dir behalten / vnd du gäbists jm aber nit wider / sonder verlougnetist sein / so er wider käme vnd es von dir forderte / so hettest du jms gstolen / vnd darzuo trew vnd glauben an dem fründ gebrochen / vnd also die sünd gemeret. 1010 Jtem so dir ein armer mann etwas das jhm lieb vnd wärd versetzt hette / vnnd er kem vnd brechte dir dein gält das du jm gelihen wider / vnd du lougnetist jm denn deß pfands / vnd erdechtist faule stempanien / vnd brauchtist also beschiß vnd betrug / damit du den armen vmb sein pfand brechtist / so hettist du das pfand gestolen. Es sind auch noch andere gesatzte / die Gott seinem volck gäben / wie man sich mit den pfanden halten sölle / die auch hiehär dienend. Dann Deut.xxiiij. Cap. läsend wir / Du solt nicht zum pfand nemmen den vndersten vnnd obersten mülistein / dann du pfendist jm sein narung / das ist so vil geredt / Nimm von deinem nechsten das nit zuo pfand / mit dem er jm selb vnd den seinen die narung gewünnt vnnd überkumpt / dann sunst nimpst jm sein läben vnd sein narung. Jtem bald hernach spricht er weiter / Wenn du deinem nechsten etwan ein schuld borgest / so solt du nicht in sein hauß gon / vnnd jhm ein pfand nemmen / sonder du solt daussen ston / vnd er / dem du borgist / sol sein pfand zuo dir herauß bringen. Mit welchem er alle gnäwe verbieten wil / das die reichen nicht zuo gnaw der armen heüser durchnüsteren wöllind / vnd im pfand höuschen zuo streng seyend. Darumb setzt er auch noch weiter hinzuo / Jst er aber benötiget / so solt du dich nit schlaaffen legen mit seinem pfand / sunder solt jhm sein pfand wider geben wenn die Sonn vnder gadt / das er in seinem kleid schlaaffe / vnd dich lobe / so wirdt dir das vor dem Herren deinem Gott zur gerechtigkeit gerechnet werden.

1011 Zuoletst so fügend auch die im behalten dem nechsten grossen schaden zuo / die dem arbeiter den verdienten lidlon vorhaltend. Der wirt aber in zwen wäg vorgehalten / Eintweders so du den nimmer / oder doch kum vnd langsam außrichtest vnd bezalst / lang auffzeüchst / vnd allweg etwas daran abzeüchst. Durch arbeiter aber werdend auch alle handtwercks leüt verstanden / welche die reichen gemeinlich vil brauchend / vnd heissends alles auffschreiben in jre rechenbücher / vnd wenn sie schon wüssend / das sie deß jren bedörfftind / so gebends jnen doch nichts / sunder wenn sie es glych etwan höuschend / so empfahend sie es mit bösen worten / vnd lassend jnen nüt mit lieb werden. Darnebend sind sie stoltz vnd hochfertig / vnd verthuond dz jren / ja nit nur dz jren / sunder auch dz ander leüten ghört / schantlich vnd muotwillig. Von welchem wir aber hören wöllend die gsatzt vnd vrteil Gottes / der spricht Deut. xxiiij. also / Du solt nit innhalten den lon deß benötigeten vnd armen vnder deinen brüderen / oder frömbden der in deinem land vnd in deinem thor ist / sonder solt jm seinen lon deß tags geben / dz die Sonn nit drüber vndergange / dieweil er benötiget ist vnd arm / vnd sein gemüt erhebt zuo dem lon / das ist / die hoffnung deß läbens darein setzt / als auß dem er geläben muoß / auff das er nit wider dich den Herren anrüffe / vnd dir sölichs zur sünd geradte. Mit disem gebott Gottes stimmend auch die wort deß heiligen Apostels Jacobi / der also spricht1012 / Sihe / der lon ewer arbeiteren / die ewer land yngeärndet habend / vnd von euch verkürtzt ist / der schreyet / vnd das anrüffen der ärnderen ist kommen für die oren deß Herren Sabaoth. Was köndte grausamers gehört werden / dann dz der vorbehalten lidlon schrye? Ja in himmel schryet / vnd in die oren deß gerechten / deß gestrengen / deß allmechtigen Gottes tringt? was habend dann die / so armen leüten jren lon also vorhaltend / anders dann grausamer straaff zuo erwarten? Darumb Tobias disen handel recht vnd kurtz zuosamenfaßt / vnd menigklichem wol radtet / da er spricht1013 / Welcher dir arbeitet / dem gib seinen lon gleich schnäll / vnd luog das deß taglöners lon nicht übernacht bey dir bleibe.

Auff das volget nun auch das ander stuck / namlich das schaden zuofügen / das

1010 Pfand vorhalten.
1011 Verhaltung deß lidlons.
1012 Jac.5.
1013 Tob.4.

Die Ein vnd zwentzigste
ein summa gaͤlts zuͦghalten geben / von wegen das er gehofft / es were wol bey dir behalten / vnd du gaͤbists jm aber nit wider / sonder verlougnetist sein / so er wider kaͤme vnd es von dir forderte / so hettest du jms gstolen / vnd darzuͦ trew vnd glauben an dem fründ gebrochen / vnd also die sünd gemeret. 1010 Jtem so dir ein armer mann etwas das jhm lieb vnd waͤrd versetzt hette / vnnd er kem vnd brechte dir dein gaͤlt das du jm gelihen wider / vnd du lougnetist jm denn deß pfands / vnd erdechtist faule stempanien / vnd brauchtist also beschiß vnd betrug / damit du den armen vmb sein pfand brechtist / so hettist du das pfand gestolen. Es sind auch noch andere gesatzte / die Gott seinem volck gaͤben / wie man sich mit den pfanden halten soͤlle / die auch hiehaͤr dienend. Dann Deut.xxiiij. Cap. laͤsend wir / Du solt nicht zum pfand nemmen den vndersten vnnd obersten mülistein / dann du pfendist jm sein narung / das ist so vil geredt / Nimm von deinem nechsten das nit zuͦ pfand / mit dem er jm selb vnd den seinen die narung gewünnt vnnd überkumpt / dann sunst nimpst jm sein laͤben vnd sein narung. Jtem bald hernach spricht er weiter / Wenn du deinem nechsten etwan ein schuld borgest / so solt du nicht in sein hauß gon / vnnd jhm ein pfand nemmen / sonder du solt daussen ston / vnd er / dem du borgist / sol sein pfand zuͦ dir herauß bringen. Mit welchem er alle gnaͤwe verbieten wil / das die reichen nicht zuͦ gnaw der armen heüser durchnüsteren woͤllind / vnd im pfand hoͤuschen zuͦ streng seyend. Darumb setzt er auch noch weiter hinzuͦ / Jst er aber benoͤtiget / so solt du dich nit schlaaffen legen mit seinem pfand / sunder solt jhm sein pfand wider geben wenn die Sonn vnder gadt / das er in seinem kleid schlaaffe / vnd dich lobe / so wirdt dir das vor dem Herren deinem Gott zur gerechtigkeit gerechnet werden.

1011 Zuͦletst so fuͤgend auch die im behalten dem nechsten grossen schaden zuͦ / die dem arbeiter den verdienten lidlon vorhaltend. Der wirt aber in zwen waͤg vorgehalten / Eintweders so du den nimmer / oder doch kum vnd langsam außrichtest vnd bezalst / lang auffzeüchst / vnd allweg etwas daran abzeüchst. Durch arbeiter aber werdend auch alle handtwercks leüt verstanden / welche die reichen gemeinlich vil brauchend / vnd heissends alles auffschreiben in jre rechenbuͤcher / vnd wenn sie schon wüssend / das sie deß jren bedoͤrfftind / so gebends jnen doch nichts / sunder wenn sie es glych etwan hoͤuschend / so empfahend sie es mit boͤsen worten / vnd lassend jnen nüt mit lieb werden. Darnebend sind sie stoltz vnd hochfertig / vnd verthuͦnd dz jren / ja nit nur dz jren / sunder auch dz ander leüten ghoͤrt / schantlich vnd muͦtwillig. Von welchem wir aber hoͤren woͤllend die gsatzt vnd vrteil Gottes / der spricht Deut. xxiiij. also / Du solt nit innhalten den lon deß benoͤtigeten vnd armen vnder deinen bruͤderen / oder froͤmbden der in deinem land vnd in deinem thor ist / sonder solt jm seinen lon deß tags geben / dz die Sonn nit drüber vndergange / dieweil er benoͤtiget ist vnd arm / vnd sein gemuͤt erhebt zuͦ dem lon / das ist / die hoffnung deß laͤbens darein setzt / als auß dem er gelaͤben muͦß / auff das er nit wider dich den Herren anruͤffe / vnd dir soͤlichs zur sünd geradte. Mit disem gebott Gottes stimmend auch die wort deß heiligen Apostels Jacobi / der also spricht1012 / Sihe / der lon ewer arbeiteren / die ewer land yngeaͤrndet habend / vnd von euch verkürtzt ist / der schreyet / vnd das anruͤffen der aͤrnderen ist kommen für die oren deß Herren Sabaoth. Was koͤndte grausamers gehoͤrt werden / dann dz der vorbehalten lidlon schrye? Ja in himmel schryet / vnd in die oren deß gerechten / deß gestrengen / deß allmechtigen Gottes tringt? was habend dann die / so armen leüten jren lon also vorhaltend / anders dann grausamer straaff zuͦ erwarten? Darumb Tobias disen handel recht vnd kurtz zuͦsamenfaßt / vnd menigklichem wol radtet / da er spricht1013 / Welcher dir arbeitet / dem gib seinen lon gleich schnaͤll / vnd luͦg das deß tagloͤners lon nicht übernacht bey dir bleibe.

Auff das volget nun auch das ander stuck / namlich das schaden zuͦfuͤgen / das

1010 Pfand vorhalten.
1011 Verhaltung deß lidlons.
1012 Jac.5.
1013 Tob.4.
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [115]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/322>, abgerufen am 24.11.2024.