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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Ein vnd zwentzigste
zeiten vnd von allen verständigen menschen gehasset vnnd gescholten worden.

Hesiodus spricht /
Den fulbaum hasset Gott vnd dwelt
Der gleich wie dhummel in dem ghelt
Ald bynkorb / nüt dann dspyß auffnagend /
Die d'Ymben lang zeit zemmentragend.

Vnd Sophocles
Auß müßiggang nichts guots entstadt /
Dann Gott dem selben nit beystadt.

987 Fürwitzige vnnötige gwerb aber / sind künst vnd erfindungen boßfätiger vnd spitzfündiger leüten / mit denen sie dem nächsten überlägen sind / die leüt bescheissend vnd betriegend / vnnd sölliche gwerb treibend / die vnzimmlich / vnnd allein jnen / nit ander leüten nutz sind. Als wie die wuocherer thuond / vnd auffköuffer / die es alles allein auffkauffend / vnd fürköuffer / deren vil sind / die mancherley künsten habend / damit sie sich in jrem werbhafften müßiggang mestind. 988 Wölche aber reich sind / die jr guot ererbt / vnd nit durch arbeit / oder andere erbare billiche gwerb überkommen habend / die gedenckind / wie villeicht vornaher dz guot / das yetzund durch erbschafft also an sie gefallen ist / sey gwunnen worden / vnd so sie findend / daß sie vnrechtferigs guot geerbt habend / so syginds gegen den armen dest freygäber / damit sich nit das übel meere / mitt dem / so sie das / daß mit vnrecht überkommen ist / übel besitzind vnd noch vil übler verthügind. Setzind auch kein vertruwen vnd hoffnung auff das guot / gangind darneben nit müßig / sunder handlind vnd thügind allweg etwas ehrlichs. Es geschicht aber gern / das wenn ein guot übel gewunnen / das es auch übel verthon wirt. Darumb nichts bessers ist / dann eintweders guot / damit einer sich selb vnd die seinen erneeren möge / von einem frommen freygeben auffrechten menschen ererben / oder selbs mit eigner arbeit vnd ehrlicher handtierung überkommen.

989 Da sich ich aber / das sich etlich hie stossend / vnd in zweiffel stond / Zum ersten / ob die contract / köuff vnd gwerb / die man mit einanderen treibt / nachgelassen sygind / vnd ob man sie brauchen möge. Demnach / welcher gewerb vnd welche handtierung einem frommen vnd glöubigen menschen am basten gebüre. Zuo verstand dessen / wölle ein yetlicher das bedencken. Zum ersten / das die contract / gwerb vnd händel in eines yeden willen vnd gefallen stond / vnnd das deßhalb ein yeder jm selb da wol mag erwöllen was er wil / vnd jn bedunckt am nutzlichsten vnd ehrlichsten sein / als wie da ist dauschen / verbürgen / außleihen / empfahen / zuoghalten geben / enthlenen / versprächen / verkauffen / kauffen / vnnd was anderer der dingen mer sind / deren / wie die erfarnuß anzeiget / auch die aller heiligisten menschen nitt mögend manglen vnd entbären / so lang sie in diser welt läbend. So läsend wir nit / das der Herr sölliche händel vnd gwerb yenen verbotten habe / sunder er leert sie vil mer mitt der anrichtung deß gemeynen Regiments in Jsrael / Das man deßhalb sehen muoß / daß söllichs göttliche ordnungen sind. Mißbreuch aber / beschiß vnnd trug / vnnd sich darauff verlassen vnd vertrösten / das wirt im wort Gottes verbotten. Darumb wär dise ding zimlich braucht / vnd nit zegar drauff ergeben ist / der sündet nitt. Doch so söllend wir darnebend allweg eindenck sein / das der heilig Apostel Paulus sagt990 / Die da weiber habend / die sygind als habind sie keine / die da weinend / als weinetend sie nit / vnd die sich fröuwend / als fröwtend sie sich nit / vnd die da kauffend / als behieltind sie es nit / vnnd die dise welt brauchend / als brauchtend sie sy nit / dann das wäsen diser wält zergadt. 991 Also läsend wir auch nienen das zimlicher vnd billicher gwün verbotten sey / sonder vil mer das Gott die arbeit vnnd gewerb

987 Fürwitzige vnnötige gwerb.
988 Ererbt guot.
989 Ob man mit Gott wärben vnd handtieren möge.
990 1.Cor.7.
991 Gwün.

Die Ein vnd zwentzigste
zeiten vnd von allen verstaͤndigen menschen gehasset vnnd gescholten worden.

Hesiodus spricht /
Den fulbaum hasset Gott vnd dwelt
Der gleich wie dhummel in dem ghelt
Ald bynkorb / nüt dann dspyß auffnagend /
Die d‘Ymben lang zeit zemmentragend.

Vnd Sophocles
Auß muͤßiggang nichts guͦts entstadt /
Dann Gott dem selben nit beystadt.

987 Fürwitzige vnnoͤtige gwerb aber / sind künst vnd erfindungen boßfaͤtiger vnd spitzfündiger leüten / mit denen sie dem naͤchsten überlaͤgen sind / die leüt bescheissend vnd betriegend / vnnd soͤlliche gwerb treibend / die vnzimmlich / vnnd allein jnen / nit ander leüten nutz sind. Als wie die wuͦcherer thuͦnd / vnd auffkoͤuffer / die es alles allein auffkauffend / vnd fürkoͤuffer / deren vil sind / die mancherley künsten habend / damit sie sich in jrem werbhafften muͤßiggang mestind. 988 Woͤlche aber reich sind / die jr guͦt ererbt / vnd nit durch arbeit / oder andere erbare billiche gwerb überkommen habend / die gedenckind / wie villeicht vornaher dz guͦt / das yetzund durch erbschafft also an sie gefallen ist / sey gwunnen worden / vnd so sie findend / daß sie vnrechtferigs guͦt geerbt habend / so syginds gegen den armen dest freygaͤber / damit sich nit das übel meere / mitt dem / so sie das / daß mit vnrecht überkommen ist / übel besitzind vnd noch vil übler verthuͤgind. Setzind auch kein vertruwen vnd hoffnung auff das guͦt / gangind darneben nit muͤßig / sunder handlind vnd thuͤgind allweg etwas ehrlichs. Es geschicht aber gern / das wenn ein guͦt übel gewunnen / das es auch übel verthon wirt. Darumb nichts bessers ist / dann eintweders guͦt / damit einer sich selb vnd die seinen erneeren moͤge / von einem frommen freygeben auffrechten menschen ererben / oder selbs mit eigner arbeit vnd ehrlicher handtierung überkommen.

989 Da sich ich aber / das sich etlich hie stossend / vnd in zweiffel stond / Zum ersten / ob die contract / koͤuff vnd gwerb / die man mit einanderen treibt / nachgelassen sygind / vnd ob man sie brauchen moͤge. Demnach / welcher gewerb vnd welche handtierung einem frommen vnd gloͤubigen menschen am basten gebüre. Zuͦ verstand dessen / woͤlle ein yetlicher das bedencken. Zum ersten / das die contract / gwerb vnd haͤndel in eines yeden willen vnd gefallen stond / vnnd das deßhalb ein yeder jm selb da wol mag erwoͤllen was er wil / vnd jn bedunckt am nutzlichsten vnd ehrlichsten sein / als wie da ist dauschen / verbürgen / außleihen / empfahen / zuͦghalten geben / enthlenen / verspraͤchen / verkauffen / kauffen / vnnd was anderer der dingen mer sind / deren / wie die erfarnuß anzeiget / auch die aller heiligisten menschen nitt moͤgend manglen vnd entbaͤren / so lang sie in diser welt laͤbend. So laͤsend wir nit / das der Herr soͤlliche haͤndel vnd gwerb yenen verbotten habe / sunder er leert sie vil mer mitt der anrichtung deß gemeynen Regiments in Jsrael / Das man deßhalb sehen muͦß / daß soͤllichs goͤttliche ordnungen sind. Mißbreuch aber / beschiß vnnd trug / vnnd sich darauff verlassen vnd vertroͤsten / das wirt im wort Gottes verbotten. Darumb waͤr dise ding zimlich braucht / vnd nit zegar drauff ergeben ist / der sündet nitt. Doch so soͤllend wir darnebend allweg eindenck sein / das der heilig Apostel Paulus sagt990 / Die da weiber habend / die sygind als habind sie keine / die da weinend / als weinetend sie nit / vnd die sich froͤuwend / als froͤwtend sie sich nit / vnd die da kauffend / als behieltind sie es nit / vnnd die dise welt brauchend / als brauchtend sie sy nit / dann das waͤsen diser waͤlt zergadt. 991 Also laͤsend wir auch nienen das zimlicher vnd billicher gwün verbotten sey / sonder vil mer das Gott die arbeit vnnd gewerb

987 Fürwitzige vnnoͤtige gwerb.
988 Ererbt guͦt.
989 Ob man mit Gott waͤrben vnd handtieren moͤge.
990 1.Cor.7.
991 Gwün.
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[[113]/0318] Die Ein vnd zwentzigste zeiten vnd von allen verstaͤndigen menschen gehasset vnnd gescholten worden. Hesiodus spricht / Den fulbaum hasset Gott vnd dwelt Der gleich wie dhummel in dem ghelt Ald bynkorb / nüt dann dspyß auffnagend / Die d‘Ymben lang zeit zemmentragend. Vnd Sophocles Auß muͤßiggang nichts guͦts entstadt / Dann Gott dem selben nit beystadt. 987 Fürwitzige vnnoͤtige gwerb aber / sind künst vnd erfindungen boßfaͤtiger vnd spitzfündiger leüten / mit denen sie dem naͤchsten überlaͤgen sind / die leüt bescheissend vnd betriegend / vnnd soͤlliche gwerb treibend / die vnzimmlich / vnnd allein jnen / nit ander leüten nutz sind. Als wie die wuͦcherer thuͦnd / vnd auffkoͤuffer / die es alles allein auffkauffend / vnd fürkoͤuffer / deren vil sind / die mancherley künsten habend / damit sie sich in jrem werbhafften muͤßiggang mestind. 988 Woͤlche aber reich sind / die jr guͦt ererbt / vnd nit durch arbeit / oder andere erbare billiche gwerb überkommen habend / die gedenckind / wie villeicht vornaher dz guͦt / das yetzund durch erbschafft also an sie gefallen ist / sey gwunnen worden / vnd so sie findend / daß sie vnrechtferigs guͦt geerbt habend / so syginds gegen den armen dest freygaͤber / damit sich nit das übel meere / mitt dem / so sie das / daß mit vnrecht überkommen ist / übel besitzind vnd noch vil übler verthuͤgind. Setzind auch kein vertruwen vnd hoffnung auff das guͦt / gangind darneben nit muͤßig / sunder handlind vnd thuͤgind allweg etwas ehrlichs. Es geschicht aber gern / das wenn ein guͦt übel gewunnen / das es auch übel verthon wirt. Darumb nichts bessers ist / dann eintweders guͦt / damit einer sich selb vnd die seinen erneeren moͤge / von einem frommen freygeben auffrechten menschen ererben / oder selbs mit eigner arbeit vnd ehrlicher handtierung überkommen. 989 Da sich ich aber / das sich etlich hie stossend / vnd in zweiffel stond / Zum ersten / ob die contract / koͤuff vnd gwerb / die man mit einanderen treibt / nachgelassen sygind / vnd ob man sie brauchen moͤge. Demnach / welcher gewerb vnd welche handtierung einem frommen vnd gloͤubigen menschen am basten gebüre. Zuͦ verstand dessen / woͤlle ein yetlicher das bedencken. Zum ersten / das die contract / gwerb vnd haͤndel in eines yeden willen vnd gefallen stond / vnnd das deßhalb ein yeder jm selb da wol mag erwoͤllen was er wil / vnd jn bedunckt am nutzlichsten vnd ehrlichsten sein / als wie da ist dauschen / verbürgen / außleihen / empfahen / zuͦghalten geben / enthlenen / verspraͤchen / verkauffen / kauffen / vnnd was anderer der dingen mer sind / deren / wie die erfarnuß anzeiget / auch die aller heiligisten menschen nitt moͤgend manglen vnd entbaͤren / so lang sie in diser welt laͤbend. So laͤsend wir nit / das der Herr soͤlliche haͤndel vnd gwerb yenen verbotten habe / sunder er leert sie vil mer mitt der anrichtung deß gemeynen Regiments in Jsrael / Das man deßhalb sehen muͦß / daß soͤllichs goͤttliche ordnungen sind. Mißbreuch aber / beschiß vnnd trug / vnnd sich darauff verlassen vnd vertroͤsten / das wirt im wort Gottes verbotten. Darumb waͤr dise ding zimlich braucht / vnd nit zegar drauff ergeben ist / der sündet nitt. Doch so soͤllend wir darnebend allweg eindenck sein / das der heilig Apostel Paulus sagt 990 / Die da weiber habend / die sygind als habind sie keine / die da weinend / als weinetend sie nit / vnd die sich froͤuwend / als froͤwtend sie sich nit / vnd die da kauffend / als behieltind sie es nit / vnnd die dise welt brauchend / als brauchtend sie sy nit / dann das waͤsen diser waͤlt zergadt. 991 Also laͤsend wir auch nienen das zimlicher vnd billicher gwün verbotten sey / sonder vil mer das Gott die arbeit vnnd gewerb 987 Fürwitzige vnnoͤtige gwerb. 988 Ererbt guͦt. 989 Ob man mit Gott waͤrben vnd handtieren moͤge. 990 1.Cor.7. 991 Gwün.

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Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
BSB - Bayerische Staatsbibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (Sign. 2 Hom. 44) (2014-03-12T12:00:00Z)

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [113]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/318>, abgerufen am 24.11.2024.