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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
vnd gold / knächt vnd mägdt / kameel vnd esel gäben / vnd er hat seinem sun geben alles was er hat. Da sichst du / dz Abraham reich gewesen / vnd das er das / dz jm der Herr geben / durch eigenthumb recht besässen hat / vnd es alles seinem sun / als seinem rechten erben / vnd als sein eigen guot / verlassen. Deßhalb so habend auch Jsaac vnd Jacob eigen guot besessen. Also hat auch Gott sein volck Jsrael durch Mosen in dz globt land gefürt / welches er durch den Josue den stämmen mit dem loß außteylt / vnd eim yeden sein teyl vnd besitzung vßzilet hat. Auch gebotten das die selbigen nit wider vermischt wurdind. So findt man auch vil sententz vnnd sprüch in Salomone vnd in den Propheten / die zuo disem handel dienend. Was aber die vnrüwigen leüt hie fürwerffend / weiß ich wol / namlich / dise zeügnussen seyend vß dem alten Testament / vnd bindind deßhalb die Christen nit. Da möchte ich aber dargegen wol erzeigen / das dise ort in einer sölichen sach vns ja bindind / Jch wil aber den näheren weg gon / vnd von kürtze wegen etliche gwüsse zeügnussen auß den gschrifften deß Nüwen Testaments hieuon anzeigen. Namlich / so preißt vnd lobt der Herr Jesus an den seinen die jn verehrend / die werck der barmhertzigkeit / das sie die hungerigen spysind / die durstigen tränckind / die nackenden bekleidind / die gefangnen vnd krancken besuochind / die vertribnen vnd weißlosen beherbergind vnd heimfürind. Darauß volget ye / das er den seinen die eigenschafft der güteren / auß denen sie anderen armen mögind guots thuon / zuolaßt. Dann so die eigenschafft der güteren auffgehebt wurde / so wurde auch alle guotthat / vnd alles allmuosen auffgehebt / vnd so es alles gmeyn sein sölte / so gebist du nichts von dem deinen / sonder allein von den gmeynen güteren. Der Apostel Paulus heißt aber zun Corinthern973 /dz ein yeder by jm selb dz allmuosen hindersich behalte / damit er es von jhnen empfahe so er wider gehn Corinthum komme. Er gebütet auch dz ein yeder so vil gäbe / so vil sein guoter will sey / Jtem974 / nach dem einer besitze / auch dz er nit also gäbe / dz es dem empfahenden ein überfluß / dem vßgebenden aber ein not vnd mangel sey. Er spricht auch weiter an einem anderen ort975 / Wir ermanend eüch lieben brüder / dz jr darnach ringind / dz jr still sygind / vnd dz eüwer schaffind / vnd arbeitind mit üwern eignen händen / wie wir eüch befolhen habend / auff dz jr erbarlich wandlind gegen denen die daussen sind / vnd dz jr nichts manglind. Vnd diß dings möchte ich wol vil auch vß andern Epistlen anziehen / aber es ist dessen vff diß mal gnuog / anzuozeigen dz die eigenschafft der güteren Christen leüten beide im alten vnd im nüwen Testament von Gott nachgelassen sey.

976 Jn den geschichten der Apostlen läsend wir zwar / dz die alten in der Apostolischen kirchen alle ding gmein gehebt habind. Es wirt aber im selbigen buoch anders hinzuo gesetzt / durch welches erleüteret wirt / wz dises für ein gemeinschafft gewesen sey. Dann es spricht Lucas also977 / Keiner auß denen die etwas hattend oder besassend / sprach es were sein. Da sehend wir / das die ersten Christen auch eigne heüser / eigne güter / vnd andere eigne haab besässen vnd gehebt habend. Darnebend habend sie es aber also besässen / nit als obs jr eigen / sonder als ob es auch anderer gmeyn were / das also dz recht der eigenschafft nichts dester minder jnen den besitzern bleib. So es aber die notturfft erforderet / so verkaufftend sie heüser vnd güter / vnd kamend der not der dürfftigen zuo hilff. Dieweil sie es nun verkaufftend / so muoßt ye das jhr eigen sein das sie verkaufftend / dann kein biderman verkaufft ützit frömbds / sonder dz / daß sein ist / oder das er als dz sein zuouerwalten auff sich genommen hat. So zerlegt auch S. Peter disen gantzen span978 / da er zum Anania spricht / Wäre dir der acker nicht bliben? vnd do er verkaufft / was er nit in deinem gwalt? was hast du dann dem heiligen geist wöllen zeliegen / vnd zeuerschlahen vom gelt deß ackers / vnd nichts desterminder fürgeben / als ob du das gantz gelt dargegeben habist? Es hette ye Ananias sein acker wol mögen behalten / vnd nit müssen verkauffen / vnd nach dem er jn gleich

973 1.Cor.16.
974 2.Cor.8.
975 1.Thess.4.
976 Wie zuo der Apostel zeiten alle ding gmeyn gewesen sygind.
977 Acto.2.
978 Acto.5.

Predig.
vnd gold / knaͤcht vnd maͤgdt / kameel vnd esel gaͤben / vnd er hat seinem sun geben alles was er hat. Da sichst du / dz Abraham reich gewesen / vnd das er das / dz jm der Herr geben / durch eigenthumb recht besaͤssen hat / vnd es alles seinem sun / als seinem rechten erben / vnd als sein eigen guͦt / verlassen. Deßhalb so habend auch Jsaac vnd Jacob eigen guͦt besessen. Also hat auch Gott sein volck Jsrael durch Mosen in dz globt land gefuͤrt / welches er durch den Josue den staͤmmen mit dem loß außteylt / vnd eim yeden sein teyl vnd besitzung vßzilet hat. Auch gebotten das die selbigen nit wider vermischt wurdind. So findt man auch vil sententz vnnd sprüch in Salomone vnd in den Propheten / die zuͦ disem handel dienend. Was aber die vnruͤwigen leüt hie fürwerffend / weiß ich wol / namlich / dise zeügnussen seyend vß dem alten Testament / vnd bindind deßhalb die Christen nit. Da moͤchte ich aber dargegen wol erzeigen / das dise ort in einer soͤlichen sach vns ja bindind / Jch wil aber den naͤheren weg gon / vnd von kürtze wegen etliche gwüsse zeügnussen auß den gschrifften deß Nüwen Testaments hieuon anzeigen. Namlich / so preißt vnd lobt der Herr Jesus an den seinen die jn verehrend / die werck der barmhertzigkeit / das sie die hungerigen spysind / die durstigen traͤnckind / die nackenden bekleidind / die gefangnen vnd krancken besuͦchind / die vertribnen vnd weißlosen beherbergind vnd heimfuͤrind. Darauß volget ye / das er den seinen die eigenschafft der guͤteren / auß denen sie anderen armen moͤgind guͦts thuͦn / zuͦlaßt. Dann so die eigenschafft der guͤteren auffgehebt wurde / so wurde auch alle guͦtthat / vnd alles allmuͦsen auffgehebt / vnd so es alles gmeyn sein soͤlte / so gebist du nichts von dem deinen / sonder allein von den gmeynen guͤteren. Der Apostel Paulus heißt aber zun Corinthern973 /dz ein yeder by jm selb dz allmuͦsen hindersich behalte / damit er es von jhnen empfahe so er wider gehn Corinthum komme. Er gebütet auch dz ein yeder so vil gaͤbe / so vil sein guͦter will sey / Jtem974 / nach dem einer besitze / auch dz er nit also gaͤbe / dz es dem empfahenden ein überfluß / dem vßgebenden aber ein not vnd mangel sey. Er spricht auch weiter an einem anderen ort975 / Wir ermanend eüch lieben bruͤder / dz jr darnach ringind / dz jr still sygind / vnd dz eüwer schaffind / vnd arbeitind mit üwern eignen haͤnden / wie wir eüch befolhen habend / auff dz jr erbarlich wandlind gegen denen die daussen sind / vnd dz jr nichts manglind. Vnd diß dings moͤchte ich wol vil auch vß andern Epistlen anziehen / aber es ist dessen vff diß mal gnuͦg / anzuͦzeigen dz die eigenschafft der guͤteren Christen leüten beide im alten vnd im nüwen Testament von Gott nachgelassen sey.

976 Jn den geschichten der Apostlen laͤsend wir zwar / dz die alten in der Apostolischen kirchen alle ding gmein gehebt habind. Es wirt aber im selbigen buͦch anders hinzuͦ gesetzt / durch welches erleüteret wirt / wz dises für ein gemeinschafft gewesen sey. Dann es spricht Lucas also977 / Keiner auß denen die etwas hattend oder besassend / sprach es were sein. Da sehend wir / das die ersten Christen auch eigne heüser / eigne guͤter / vnd andere eigne haab besaͤssen vnd gehebt habend. Darnebend habend sie es aber also besaͤssen / nit als obs jr eigen / sonder als ob es auch anderer gmeyn were / das also dz recht der eigenschafft nichts dester minder jnen den besitzern bleib. So es aber die notturfft erforderet / so verkaufftend sie heüser vnd guͤter / vnd kamend der not der dürfftigen zuͦ hilff. Dieweil sie es nun verkaufftend / so muͦßt ye das jhr eigen sein das sie verkaufftend / dann kein biderman verkaufft ützit froͤmbds / sonder dz / daß sein ist / oder das er als dz sein zuͦuerwalten auff sich genommen hat. So zerlegt auch S. Peter disen gantzen span978 / da er zum Anania spricht / Waͤre dir der acker nicht bliben? vnd do er verkaufft / was er nit in deinem gwalt? was hast du dann dem heiligen geist woͤllen zeliegen / vnd zeuerschlahen vom gelt deß ackers / vnd nichts desterminder fürgeben / als ob du das gantz gelt dargegeben habist? Es hette ye Ananias sein acker wol moͤgen behalten / vnd nit muͤssen verkauffen / vnd nach dem er jn gleich

973 1.Cor.16.
974 2.Cor.8.
975 1.Thess.4.
976 Wie zuͦ der Apostel zeiten alle ding gmeyn gewesen sygind.
977 Acto.2.
978 Acto.5.
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                   alles was er hat. Da sichst du / dz Abraham reich gewesen / vnd das er das / dz jm
                   der Herr geben / durch eigenthumb recht besa&#x0364;ssen hat / vnd es alles seinem sun /
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                   gebotten das die selbigen nit wider vermischt wurdind. So findt man auch vil
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                   dienend. Was aber die vnru&#x0364;wigen leüt hie fürwerffend / weiß ich wol / namlich /
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                   empfahe so er wider gehn Corinthum komme. Er gebütet auch dz ein yeder so vil ga&#x0364;be
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                   ringind / dz jr still sygind / vnd dz eüwer schaffind / vnd arbeitind mit üwern
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                   sonder als ob es auch anderer gmeyn were / das also dz recht der eigenschafft
                   nichts dester minder jnen den besitzern bleib. So es aber die notturfft erforderet
                   / so verkaufftend sie heüser vnd gu&#x0364;ter / vnd kamend der not der dürfftigen zu&#x0366;
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[CXI./0313] Predig. vnd gold / knaͤcht vnd maͤgdt / kameel vnd esel gaͤben / vnd er hat seinem sun geben alles was er hat. Da sichst du / dz Abraham reich gewesen / vnd das er das / dz jm der Herr geben / durch eigenthumb recht besaͤssen hat / vnd es alles seinem sun / als seinem rechten erben / vnd als sein eigen guͦt / verlassen. Deßhalb so habend auch Jsaac vnd Jacob eigen guͦt besessen. Also hat auch Gott sein volck Jsrael durch Mosen in dz globt land gefuͤrt / welches er durch den Josue den staͤmmen mit dem loß außteylt / vnd eim yeden sein teyl vnd besitzung vßzilet hat. Auch gebotten das die selbigen nit wider vermischt wurdind. So findt man auch vil sententz vnnd sprüch in Salomone vnd in den Propheten / die zuͦ disem handel dienend. Was aber die vnruͤwigen leüt hie fürwerffend / weiß ich wol / namlich / dise zeügnussen seyend vß dem alten Testament / vnd bindind deßhalb die Christen nit. Da moͤchte ich aber dargegen wol erzeigen / das dise ort in einer soͤlichen sach vns ja bindind / Jch wil aber den naͤheren weg gon / vnd von kürtze wegen etliche gwüsse zeügnussen auß den gschrifften deß Nüwen Testaments hieuon anzeigen. Namlich / so preißt vnd lobt der Herr Jesus an den seinen die jn verehrend / die werck der barmhertzigkeit / das sie die hungerigen spysind / die durstigen traͤnckind / die nackenden bekleidind / die gefangnen vnd krancken besuͦchind / die vertribnen vnd weißlosen beherbergind vnd heimfuͤrind. Darauß volget ye / das er den seinen die eigenschafft der guͤteren / auß denen sie anderen armen moͤgind guͦts thuͦn / zuͦlaßt. Dann so die eigenschafft der guͤteren auffgehebt wurde / so wurde auch alle guͦtthat / vnd alles allmuͦsen auffgehebt / vnd so es alles gmeyn sein soͤlte / so gebist du nichts von dem deinen / sonder allein von den gmeynen guͤteren. Der Apostel Paulus heißt aber zun Corinthern 973 /dz ein yeder by jm selb dz allmuͦsen hindersich behalte / damit er es von jhnen empfahe so er wider gehn Corinthum komme. Er gebütet auch dz ein yeder so vil gaͤbe / so vil sein guͦter will sey / Jtem 974 / nach dem einer besitze / auch dz er nit also gaͤbe / dz es dem empfahenden ein überfluß / dem vßgebenden aber ein not vnd mangel sey. Er spricht auch weiter an einem anderen ort 975 / Wir ermanend eüch lieben bruͤder / dz jr darnach ringind / dz jr still sygind / vnd dz eüwer schaffind / vnd arbeitind mit üwern eignen haͤnden / wie wir eüch befolhen habend / auff dz jr erbarlich wandlind gegen denen die daussen sind / vnd dz jr nichts manglind. Vnd diß dings moͤchte ich wol vil auch vß andern Epistlen anziehen / aber es ist dessen vff diß mal gnuͦg / anzuͦzeigen dz die eigenschafft der guͤteren Christen leüten beide im alten vnd im nüwen Testament von Gott nachgelassen sey. 976 Jn den geschichten der Apostlen laͤsend wir zwar / dz die alten in der Apostolischen kirchen alle ding gmein gehebt habind. Es wirt aber im selbigen buͦch anders hinzuͦ gesetzt / durch welches erleüteret wirt / wz dises für ein gemeinschafft gewesen sey. Dann es spricht Lucas also 977 / Keiner auß denen die etwas hattend oder besassend / sprach es were sein. Da sehend wir / das die ersten Christen auch eigne heüser / eigne guͤter / vnd andere eigne haab besaͤssen vnd gehebt habend. Darnebend habend sie es aber also besaͤssen / nit als obs jr eigen / sonder als ob es auch anderer gmeyn were / das also dz recht der eigenschafft nichts dester minder jnen den besitzern bleib. So es aber die notturfft erforderet / so verkaufftend sie heüser vnd guͤter / vnd kamend der not der dürfftigen zuͦ hilff. Dieweil sie es nun verkaufftend / so muͦßt ye das jhr eigen sein das sie verkaufftend / dann kein biderman verkaufft ützit froͤmbds / sonder dz / daß sein ist / oder das er als dz sein zuͦuerwalten auff sich genommen hat. So zerlegt auch S. Peter disen gantzen span 978 / da er zum Anania spricht / Waͤre dir der acker nicht bliben? vnd do er verkaufft / was er nit in deinem gwalt? was hast du dann dem heiligen geist woͤllen zeliegen / vnd zeuerschlahen vom gelt deß ackers / vnd nichts desterminder fürgeben / als ob du das gantz gelt dargegeben habist? Es hette ye Ananias sein acker wol moͤgen behalten / vnd nit muͤssen verkauffen / vnd nach dem er jn gleich 973 1.Cor.16. 974 2.Cor.8. 975 1.Thess.4. 976 Wie zuͦ der Apostel zeiten alle ding gmeyn gewesen sygind. 977 Acto.2. 978 Acto.5.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CXI.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/313>, abgerufen am 21.11.2024.