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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
jr eigen leib vnd läben darstreckind für die oberkeit / vnnd für das vatterland / wie dauon im v. gebott da oben ist geredt worden. Der Herr spricht im Euangelio einfaltig / gebend Gott was Gottes / vnd dem keiser was deß keisers ist. Darumb handlend die übel die in disem fal vntreüw / boßhafft / karg vnd abzügig sind. Man ist der oberkeit tribut schuldig / als ein lon jrer arbeit / vnnd als ein ding darin die krafft vnd stercke gemeines fridens vnd der notwendigkeit gelegen ist / dann welcher krieget je über sich selber / wie Paulus sagt? Ein jeder geläpt auß der arbeit die er treibt vnd üpt. Ein Fürst aber vnd oberer / arbeitet in dem / das er das gemein regiment verwaltet / vnd in friden erhaltet / laßt seine eignen vnd besonderen geschefft dardurch er sonst sein narung vnnd was jhm zum läben notwendig ist haben möchte / liggen. Darumb so were es je vnbillich / wenn jm nit auß gemeinem kosten geholffen vnd narung verordnet wurde.

879 Zuodem so ist von nöten das alle reich vnd regiment gefaßt seyind mit güteren / die sie könnind in kriegß / in hungers / in feürs vnd anderen gemeinen nöten angreiffen vnd brauchen / zuo widerbringung deß das zuo grund gangen / oder zuo abwendung grösserer üblen. Jch geschweig der gemeinen beüwen / das die in eeren gehalten / als ringkmauren / thürn / wäl / gräben / thor / bruggen / strassen / brunnen / tünchel / rath vnd gerichtheuser / vnd was der dingen / deren vnzalbar vil sind. Darbey so sind auch gemeine personen / als weibel / wächter / vnd dergleichen vil / die man auß gemeiner besoldung erneeren vnnd erhalten muoß / vnd wo deßhalb nicht bar gelt ist / da mag kein reich oder regiment lang auffrecht bestan. Darumb welche nicht tribut geben wöllend / die behaltend den lon von der arbeit vor / vnnd suochend nichts anders dann zerstörung vnnd zerrüttung deß gemeinen regiments. Welche auch inn gemeinen werchen faul vnd hinläßig sind / wie bey vilen im brauch ist / die sind nicht nur an eim herren sonder an eim gantzen regiment vntrew. Vnnd darumb sicht man auch das söliche vntrewe arbeiter vnd werchleüth / nicht vil glücks vnd sägens von Gott habend. An disem ort sind aber auch die Oberkeiten vnd Fürsten zuo vermanen / das sie jhr volck / das jhnen vertruwet vnd vnderthon ist / liebind / vnd jm freündtlich so vil müglich verschonind880 / vnd es nicht mit vnzimlichen beschwerden vnd schatzungen belestigind. Das mag denn geschehen / so die Oberkeiten zimlich sind / sich eins kleinen vernügen lassend / vnd sich vor aller hoffart vnnd allem vberfluß enthaltend. Da sol ein guoter Fürst gedencken / wie vnzimlich vnd vnbillich das seye / wenn sein hoff voller trunckenheit / voller muotwillens / vnd vollen alles überflusses ist vnd aber darnebend die stett dörffer vnnd land durch hunger vnd mangel vexiert vnd außgemärglet werdend. Es söllend auch alle fürgesetzten an der Oberkeit gedencken / das schatzung / tribut / zöll etc. Gemeine vnd nicht besondere güter sind. Gott hasset gar treffenlich übel die expilatores, das ist die schinder vnnd röuber. Jtem Gott verflücht auch die vnzimmlichen schatzungen vnd tyrannen die also schindend vnnd schabend / dargegen benedyet er alle bescheidne vnd zimliche oberen. Zuo dem so nützt einigkeit vnd bringt mee / es seye in friden oder in vnfriden / dann wenn man gleich vil gält hatt / das aber vnrecht vnd vnbillich ist / vnd ist das regiment vnd das reych vil stercker vnd mechtiger / inn dem liebe vnd einigkeit der oberkeit vnnd deß volcks bey kleinem schatz vnd guot ist / dann da grosse vnsagliche reichtumb vnd schätz sind / die auß dem margk deß gemeinen mans außgesogen vnnd erschunden / vnd aber darnebend die oberen vnnd vnderthonen mit einanderen vneins sind / grollen / feyendschafft vnnd haß gegen einanderen tragend. Jch erdenck hie nützit auß mir selb / dann die erfarnuß von allen zeiten här gibt disem kuntschafft / das es die warheit seye.

Das hab ich nun von der oberkeit auß anlaß diß sechsten gebotts / dz da lautet

879 Gemeine güter sind notwendig.
880 Von den schatzungen.

Predig.
jr eigen leib vnd laͤben darstreckind für die oberkeit / vnnd für das vatterland / wie dauon im v. gebott da oben ist geredt worden. Der Herr spricht im Euangelio einfaltig / gebend Gott was Gottes / vnd dem keiser was deß keisers ist. Darumb handlend die übel die in disem fal vntreüw / boßhafft / karg vnd abzügig sind. Man ist der oberkeit tribut schuldig / als ein lon jrer arbeit / vnnd als ein ding darin die krafft vnd stercke gemeines fridens vnd der notwendigkeit gelegen ist / dann welcher krieget je über sich selber / wie Paulus sagt? Ein jeder gelaͤpt auß der arbeit die er treibt vnd uͤpt. Ein Fürst aber vnd oberer / arbeitet in dem / das er das gemein regiment verwaltet / vnd in friden erhaltet / laßt seine eignen vnd besonderen geschefft dardurch er sonst sein narung vnnd was jhm zum laͤben notwendig ist haben moͤchte / liggen. Darumb so were es je vnbillich / wenn jm nit auß gemeinem kosten geholffen vnd narung verordnet wurde.

879 Zuͦdem so ist von noͤten das alle reich vnd regiment gefaßt seyind mit guͤteren / die sie koͤnnind in kriegß / in hungers / in feürs vnd anderen gemeinen noͤten angreiffen vnd brauchen / zuͦ widerbringung deß das zuͦ grund gangen / oder zuͦ abwendung groͤsserer üblen. Jch geschweig der gemeinen beüwen / das die in eeren gehalten / als ringkmauren / thürn / waͤl / graͤben / thor / bruggen / strassen / brunnen / tünchel / rath vnd gerichtheuser / vnd was der dingen / deren vnzalbar vil sind. Darbey so sind auch gemeine personen / als weibel / waͤchter / vnd dergleichen vil / die man auß gemeiner besoldung erneeren vnnd erhalten muͦß / vnd wo deßhalb nicht bar gelt ist / da mag kein reich oder regiment lang auffrecht bestan. Darumb welche nicht tribut geben woͤllend / die behaltend den lon von der arbeit vor / vnnd suͦchend nichts anders dann zerstoͤrung vnnd zerrüttung deß gemeinen regiments. Welche auch inn gemeinen werchen faul vnd hinlaͤßig sind / wie bey vilen im brauch ist / die sind nicht nur an eim herren sonder an eim gantzen regiment vntrew. Vnnd darumb sicht man auch das soͤliche vntrewe arbeiter vnd werchleüth / nicht vil glücks vnd saͤgens von Gott habend. An disem ort sind aber auch die Oberkeiten vnd Fürsten zuͦ vermanen / das sie jhr volck / das jhnen vertruwet vnd vnderthon ist / liebind / vnd jm freündtlich so vil müglich verschonind880 / vnd es nicht mit vnzimlichen beschwerden vnd schatzungen belestigind. Das mag denn geschehen / so die Oberkeiten zimlich sind / sich eins kleinen vernuͤgen lassend / vnd sich vor aller hoffart vnnd allem vberfluß enthaltend. Da sol ein guͦter Fürst gedencken / wie vnzimlich vnd vnbillich das seye / wenn sein hoff voller trunckenheit / voller muͦtwillens / vnd vollen alles überflusses ist vnd aber darnebend die stett doͤrffer vnnd land durch hunger vnd mangel vexiert vnd außgemaͤrglet werdend. Es soͤllend auch alle fürgesetzten an der Oberkeit gedencken / das schatzung / tribut / zoͤll ꝛc. Gemeine vnd nicht besondere guͤter sind. Gott hasset gar treffenlich übel die expilatores, das ist die schinder vnnd roͤuber. Jtem Gott verfluͤcht auch die vnzimmlichen schatzungen vnd tyrannen die also schindend vnnd schabend / dargegen benedyet er alle bescheidne vnd zimliche oberen. Zuͦ dem so nützt einigkeit vnd bringt mee / es seye in friden oder in vnfriden / dann wenn man gleich vil gaͤlt hatt / das aber vnrecht vnd vnbillich ist / vnd ist das regiment vnd das reych vil stercker vnd mechtiger / inn dem liebe vnd einigkeit der oberkeit vnnd deß volcks bey kleinem schatz vnd guͦt ist / dann da grosse vnsagliche reichtumb vnd schaͤtz sind / die auß dem margk deß gemeinen mans außgesogen vnnd erschunden / vnd aber darnebend die oberen vnnd vnderthonen mit einanderen vneins sind / grollen / feyendschafft vnnd haß gegen einanderen tragend. Jch erdenck hie nützit auß mir selb / dann die erfarnuß von allen zeiten haͤr gibt disem kuntschafft / das es die warheit seye.

Das hab ich nun von der oberkeit auß anlaß diß sechsten gebotts / dz da lautet

879 Gemeine guͤter sind notwendig.
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[XCIX./0289] Predig. jr eigen leib vnd laͤben darstreckind für die oberkeit / vnnd für das vatterland / wie dauon im v. gebott da oben ist geredt worden. Der Herr spricht im Euangelio einfaltig / gebend Gott was Gottes / vnd dem keiser was deß keisers ist. Darumb handlend die übel die in disem fal vntreüw / boßhafft / karg vnd abzügig sind. Man ist der oberkeit tribut schuldig / als ein lon jrer arbeit / vnnd als ein ding darin die krafft vnd stercke gemeines fridens vnd der notwendigkeit gelegen ist / dann welcher krieget je über sich selber / wie Paulus sagt? Ein jeder gelaͤpt auß der arbeit die er treibt vnd uͤpt. Ein Fürst aber vnd oberer / arbeitet in dem / das er das gemein regiment verwaltet / vnd in friden erhaltet / laßt seine eignen vnd besonderen geschefft dardurch er sonst sein narung vnnd was jhm zum laͤben notwendig ist haben moͤchte / liggen. Darumb so were es je vnbillich / wenn jm nit auß gemeinem kosten geholffen vnd narung verordnet wurde. 879 Zuͦdem so ist von noͤten das alle reich vnd regiment gefaßt seyind mit guͤteren / die sie koͤnnind in kriegß / in hungers / in feürs vnd anderen gemeinen noͤten angreiffen vnd brauchen / zuͦ widerbringung deß das zuͦ grund gangen / oder zuͦ abwendung groͤsserer üblen. Jch geschweig der gemeinen beüwen / das die in eeren gehalten / als ringkmauren / thürn / waͤl / graͤben / thor / bruggen / strassen / brunnen / tünchel / rath vnd gerichtheuser / vnd was der dingen / deren vnzalbar vil sind. Darbey so sind auch gemeine personen / als weibel / waͤchter / vnd dergleichen vil / die man auß gemeiner besoldung erneeren vnnd erhalten muͦß / vnd wo deßhalb nicht bar gelt ist / da mag kein reich oder regiment lang auffrecht bestan. Darumb welche nicht tribut geben woͤllend / die behaltend den lon von der arbeit vor / vnnd suͦchend nichts anders dann zerstoͤrung vnnd zerrüttung deß gemeinen regiments. Welche auch inn gemeinen werchen faul vnd hinlaͤßig sind / wie bey vilen im brauch ist / die sind nicht nur an eim herren sonder an eim gantzen regiment vntrew. Vnnd darumb sicht man auch das soͤliche vntrewe arbeiter vnd werchleüth / nicht vil glücks vnd saͤgens von Gott habend. An disem ort sind aber auch die Oberkeiten vnd Fürsten zuͦ vermanen / das sie jhr volck / das jhnen vertruwet vnd vnderthon ist / liebind / vnd jm freündtlich so vil müglich verschonind 880 / vnd es nicht mit vnzimlichen beschwerden vnd schatzungen belestigind. Das mag denn geschehen / so die Oberkeiten zimlich sind / sich eins kleinen vernuͤgen lassend / vnd sich vor aller hoffart vnnd allem vberfluß enthaltend. Da sol ein guͦter Fürst gedencken / wie vnzimlich vnd vnbillich das seye / wenn sein hoff voller trunckenheit / voller muͦtwillens / vnd vollen alles überflusses ist vnd aber darnebend die stett doͤrffer vnnd land durch hunger vnd mangel vexiert vnd außgemaͤrglet werdend. Es soͤllend auch alle fürgesetzten an der Oberkeit gedencken / das schatzung / tribut / zoͤll ꝛc. Gemeine vnd nicht besondere guͤter sind. Gott hasset gar treffenlich übel die expilatores, das ist die schinder vnnd roͤuber. Jtem Gott verfluͤcht auch die vnzimmlichen schatzungen vnd tyrannen die also schindend vnnd schabend / dargegen benedyet er alle bescheidne vnd zimliche oberen. Zuͦ dem so nützt einigkeit vnd bringt mee / es seye in friden oder in vnfriden / dann wenn man gleich vil gaͤlt hatt / das aber vnrecht vnd vnbillich ist / vnd ist das regiment vnd das reych vil stercker vnd mechtiger / inn dem liebe vnd einigkeit der oberkeit vnnd deß volcks bey kleinem schatz vnd guͦt ist / dann da grosse vnsagliche reichtumb vnd schaͤtz sind / die auß dem margk deß gemeinen mans außgesogen vnnd erschunden / vnd aber darnebend die oberen vnnd vnderthonen mit einanderen vneins sind / grollen / feyendschafft vnnd haß gegen einanderen tragend. Jch erdenck hie nützit auß mir selb / dann die erfarnuß von allen zeiten haͤr gibt disem kuntschafft / das es die warheit seye. Das hab ich nun von der oberkeit auß anlaß diß sechsten gebotts / dz da lautet 879 Gemeine guͤter sind notwendig. 880 Von den schatzungen.

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Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. XCIX.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/289>, abgerufen am 19.05.2024.